Online-Ausleihe der Open Library des Internet Archive in der Kritik

Dank Digitalem Rechtemanagement und der Rechtstheorie des sogenannten “Controlled Digital Lending” (CDL) entleiht die Open Library des Internet Archive seit 10 Jahren eingescannte Bücher aus eigener Digitalisierung bzw. der Digitalisierung durch Bibliotheken. Die Ausleihe erfolgt wie bei haptischen Werken 1:1 für 14 Tage.

Das Internet Archive sieht sich durch das CDL auf der rechtskonformen Seite, ohne dass im Einzelnen dafür Rechte bei Autoren und Verlagen eingeholt werden müssten (Genehmigung der Digitalisierung). Dies sehen Autorenverbände aus den USA, Kanada und Großbritannien naturgemäß anders und fordern daher das Internet Archive auf, “das von den Rechteinhabern nicht erlaubte Ausleihen von E-Books in der Open Library zu unterbinden”, zumal keine Bezahlung erfolgt.

Die Authors Guild (USA) und die Society of Authors (Großbritannien) sowie die Writer’s Union of Canada haben offene Briefe an das Internet Archive verfasst und ihre Unterstützer darum gebeten, diese zu unterzeichnen.
Bei der Society of Authors heißt es im Aufruf, den offenen Brief zu unterzeichnen:

Internet Archive’s Open Library calls this practice Controlled Digital Lending, and wrongly claim that it is lawful in the US under the US doctrine of ‘fair use’. […] This practice is definitely unlawful in the UK, where the fair use exception does not exist.

If widely adopted this form of ‘lending’ could destroy the e-book market and make it even harder for authors to make a living from their work.

In Deutschland gilt:

Prinzipiell erinnert das Vorgehen des Internet Archive an die Onleihe der deutschen Bibliotheken, jedoch gibt es gravierende Unterschiede: So werden Rechteinhaber beziehungsweise Autoren hierzulande über die sogenannte Bibliothekstantieme für Ausleihen vergütet und das System basiert auf deren Zustimmung.

Die Rechteinhaber fordern eine Unterbindung der Entleihung der Bücher aus der Open Library oder eine angemessene Vergütung der Verleihung durch entsprechende Lizenzen.

In Bezug auf verwaiste Werke gibt es in Deutschland genaue Regelungen. Aktuelle Werke wird man auf diese Weise nicht in Deutschland verfügbar machen können.

Quellen:
Holland, Martin: Open Library: Autorenverbände kritisieren Online-Ausleihe des Internet Archive, heise.de
Kohse, Petra: „Rechtswidrig und kulturschädigend“ Streit um kostenlose E-Books in der Open Library, Berliner Zeitung

Weitere Informationen:
An Update on Open Library, Authors Guild (01/2018)
The Internet Archive’s OpenLibrary project violates copyright, the Authors Guild warns, TeleRead (12/2017)

Für ein freies Kopieren

Jonas von der Blogkiste hat gestern in seinem Kommentar auf das folgende Video hingewiesen, welches sich mit den Vorteilen des “freien” Kopierens in einer digitalen Welt beschäftigt. Auf dieses Video soll hier nochmal prominent hingewiesen werden:

Was bleibt an Fragen? Kopierrecht statt Urheberrecht? Oder Urheberrecht mit einem moderatenFair Use“-Recht? Alles beim alten lassen oder Anarchie im Netz? Oder brauchen wir so genau bestimmte Kopierregeln, wie diese aus Sachsen, wo genau geklärt wird, was man darf und was nicht? Na, ich bin mal gespannt, welche Meinungen Sie haben.

Hathi Trusts Sieg im Copyright-Streit

Der Mitbegründer von Hathi Trust, Paul Courant, spricht über den Streitfall Authors Guild gegen Hathi Trust. Die Authors Guild beschuldigte Hathi Trust mit ihrem Scan-and-index-Programm gegen das Copyright verstoßen zu haben. Das Gericht hat den Fall abgelehnt.

Die Ablehnung des Prozesses stärkt das Fair Use-Prinzip des amerikanischen Copyrights.

Quelle:
Weinberger, David: Hathi Trust’s copyright victory, Harvard Library Innovation Lab

Siehe auch:
Graf, Klaus: Linkliste auf Archivalia_EN
»HathiTrust«-Programm der US-Universitäten unterfällt dem »Fair use«-Prinzip,
Institut für Urheber- und Medienrecht

Zitatrecht eingeklagt

Was für seltsame Possen das Copyright schlägt, hat gerade eben die Wissenschaftlerin Carol Shloss erleben müssen. Sie wurde gezwungen, ihr Zitatrecht einzuklagen. Im Rahmen von Fair-Use war es bisher möglich, zu zitieren.
Der Nachlass-Verwalter und Enkel des irischen Schriftstellers James Joyce hatte die Literaturprofessorin Shloss wegen der Nutzung von Zitaten verklagt, die die Wissenschaftlerin in einem Buch über die Tochter des Schriftstellers und auf einer Website verwendet hatte. Allerdings hat der Sieg des Fair Use Project:engl: und von Carol Shloss, einen bitteren Beigeschmack, denn es gibt Auflagen:engl: für die Verwendung dieser Zitate.
Sowohl das Veröffentlichungsrecht für die gedruckte als auch die Online-Fassung gelten nur für das Gebiet der USA. Shloss darf außerdem das erstrittene Recht nicht an andere übertragen. Wissenschaftsfreundlich ist diese Auslegung auf keinen Fall. Sollte sie Schule machen, ist die Freiheit von Wissenschaft und Forschung in den USA und dann wohl auch bald in Europa in Gefahr.

Quellen:
US-Wissenschaftlerin darf nun doch James Joyce zitieren auf heise online
Shloss v. Estate of James Joyce: Settlement:engl: via Lawrence Lessig Blog

Fair Use – neuer Anlauf

Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses legten am 28. Februar einen Gesetzentwurf vor, der unter bestimmten Voraussetzungen das Knacken von Technischen Schutzmaßnahmen erlauben soll. Dies würde dazu führen, dass der „Digital Millennium Copyright Act“ (DMCA) von 1998 liberalisiert würde.

Mehr dazu:
Gehring, Robert A.: US-Abgeordnete wollen Urheberrecht liberalisieren auf iRights.info
Neuer US-Gesetzesvorschlag will Recht auf Privatkopie stärken auf heise online