Buchpiraterie in dramatischen Ausmaßen

Die Musikindustrie hat stark über illegales Kopieren geklagt, aber seit es passende, bezahlbare und nicht mehr zu restriktives DRM-geschützte Angebote gibt, ist es irgendwie ruhiger. Verlagen hingegen drohen derzeit auch unruhige Zeiten. Einer neuen Studie zufolge sind immer mehr Kopien von Büchern und Zeitschriften im Netz zu finden, wobei es sich vor allem um teure wissenschaftliche Literatur und Belletristik-Bestseller handelt. Laut einer Untersuchung zur “Ebook-Piraterie in Deutschland” gibt es immer mehr illegale Ebook-Seiten, die Interessierten gratis hunderttausende raubkopierte Büchern anbieten und die Seiten wachsen rasant. Erhältlich in “Piratenforen” sind neben teurer wissenschaftlichen Literatur und Belletristik-Bestsellern auch Hörbücher und eingescannte Zeitschriften und Zeitungen.

Hinter dem Nickname “2nicegirl” steht ein eifriger Internetfreak, der Medizinfachbücher und auch Lehrbücher, die bis zu 30 Euro kosten, einscannt und sie zum Gratisdownload ins Netz stellt. 1440 Buchtitel verschiedener Verlage hat er so bisher veröffentlicht. Hier kann man deutlich von krimineller Energie sprechen und zeigt, dass das Problem der illegalen Kopien in digitaler Form jetzt die Verlage erreicht. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass dieses Problem ein sehr Neues ist. Es wird jetzt als Rechtfertigung für die heftigen Reaktionen einer verunsicherten Branche genutzt.

Aussagekräftig ist doch schon diese Aussage:

Schon heute seien die wirtschaftlichen Schäden für Thieme zwar schwer zu beziffern, aber auf alle Fälle „sehr gravierend“.

Es ist nicht zu beziffern? Man kann also nur vermuten, wie hoch der Schaden ist und die Inidizien müssen ungefähr abschätzen lassen, wie hoch der Schaden ist, wenn man von “sehr gravierend” spricht. Doch dann könnte man dies sicherlich anders belegen, als zu sagen, “aber auf alle Fälle”.

Dass Deutschland erst am Anfang einer “Piraterie-Entwicklung” steht, leigt einerseits daran, dass technische Geräte erst seit kurzem auf dem deutschen markt zu finden sind bzw. die Tablet-PCs sich erst so langsam durchsetzen. Erst seit letztem Jahr sind diese Geräte in nennenswerter Menge im Handel und befeuern damit einen Markt, der Interesse an bezahlbaren oder kostenlosen E-Books. Wo es Nachfrage gibt, gibt es auch jemanden, der für deren Befriedigung sorgt. Studienautor Manue Bonik warnt vor einem “wirklich” dramatischen Wachstum von Internetpiraterie und fürchtet, dass viele Veralge noch gar nicht ahnen, was da auf sie zukommt.

Angebote, die digital vorliegen, wie die E-Paper-Version des Nachrichtenmagazins “Spiegel”, sind häufig schon kürzeste Zeit später auf etlichen illegalen Portalen im Internet zu finden. Interessant ist die Sprachwahl, dass dann gleich mehrere Hundertausende sich den Spiegel herunterladen.

Verlage können die Raubkopien nur eindämmen, nicht jedoch ganz erhindern. Die Methode der Urheberrechtsverletzer ist es, die Printprodukte mit recht hoher Qualität einzuscannen. Schwierig ist es jedoch, diese notorischen Rechtsbrecher aufzuspüren und haftbar zu machen. Meist kennen sich diese Menschen recht gut aus im Internet und wissen daher, wie sie sich tarnen können, d.h. ihre IP-Adressen verschleiern können.

Ein Empfehlung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels ist unter anderem auf die Sensibilisierung von Jugendlichen für die Bedeutung des geistigen Eigentums. Zudem sollten Verlage ihre Produkte durch digitale Wasserzeichen „psychologisch“ schützen. Die Verlage werden aber aktiv bei der Verteidigung ihrer Medien:

Die am meisten verwandte Waffe besteht darin, Experten wie Bonik und seinen Kollegen Andreas Schaale zu beauftragen, das Internet mit Suchalgorithmen nach den illegalen Dateien zu durchsuchen – eine Sisyphusarbeit, denn die Plagiatoren arbeiten wie emsige Bienchen, in hoher Geschwindigkeit laden sie bisweilen die Titel, die an der einen Stelle vernichtet wurden, an anderer Stelle wieder hoch.

Kleine Anmerkung, wenn diese Studie von Experten für die Verfolgung von Raubkopierern geschrieben wurde, so muss man ihnen ein wirtschaftliches Eigeninteresse unterstellen, die Bedrohung durch Raubkopierer als sehr hoch einzuschätzen.

Wenn eine Raubkopie gefunden wurde, fordern die “die Spürhunde” die Betreiber der dazu gehörenden Website zur umgehenden Entfernung der Raubkopie auf und können sich in den meisten Fällen auf die Kooperation der Filehoster verlassen. Ihnen droht keine Strafe, da sie nur die Plattformen zum hoch- und herunterladen von Daten zur Verfügung stellen. Für die Inhalte sind die Nutzer selbst verantwortlich.

Von den Erfahrungen der Musikindustrie weiß man, dass nicht jeder, der ein E-Book illegal herunterlädt, dieses auch tatsächlich sonst gekauft hat. Dennoch geht es für die Verlage um sehr viel Geld, wie die Kallkulation des Hörverlages zeigt.

Mehr als 165.000 illegale Download-Angebote einer Harry-Potter-CD verzeichnete das Münchner Unternehmen innerhalb von nur einem Jahr. „Hätten nur ein Prozent der mutmaßlichen Downloader die CD rechtmäßig erworben, hätte der Handel mindestens 750.000 Euro mehr Umsatz gemacht“, rechnet Stephanie Häger aus der Lizenzabteilung des Hörverlags vor.

Die Kopierer selbst, die eine illegale Kopie erstellen, bieten diese meist kostelos an. Auch die Prämien, mit denen Websitebetrieber Raubkopierer locken, sind nicht so hoch, dass sie als Lebensgrundlage ausreichen würden. Von einem finanziellen Reibach kann also für die Kopierer keine Rede sein.

Internetspürhund Schaale vermutet,

dass es sich um gelangweilte Bibliothekare in Uni-Bibliotheken handele, sagt er. Im besten Fall verfolgten diese das Ziel, der Welt freien Zugang zu Wissen zu vermitteln.

Die möchte ich persönlich kennenlernen, wenn es sie denn gibt. Das zeigt mal wieder, welches Bild Verlage auf BibliothekarInnen haben. Kein Wunder, dass ich immer wieder das Gefühl habe, dass Verlage kein Interesse an sachlichen Gesprächen mit den Bibliotheken haben und die E-Book-Angebote für Bibliotheken mehr als nur dürftig sind. Es scheint ein großes Interesse zu bestehen, Bibliotheken als Wissensvermittler komplett auszuschließen oder sie mit E-Book-Angeboten wie von UTB zu Vertriebsplattformen umzuwandeln. Hier ist auch eine Frage nach den Verlagsmitarbeitern wohl erlaubt, die schließlich an der digitalen Quelle sitzen.

Die größte Gruppe der Kopierer ist bei internetaffinen Youngstern zu suchen, die aus Gründen der “Ehre und Anerkennung in der digitalen Welt” eine sportive Veranstaltung daraus machen, in kurzer Zeit möglichst viele Downloads ins Netz hochzuladen.

Zur Studie:
Gutenberg 3.0 – Ebook-Piraterie in Deutschland

Quellen:
Download-Piraten entern nun die Buchverlage, Welt online
Studie: Dramatische Ausmaße bei Kopien von Büchern im Internet, Standard.at

Ökonomische und kulturelle Effekte des File Sharing

Die niederländische Studie “Ups and downs – Economic and cultural effects of file sharing on music, film and games”:engl: gibt die Ergebnisse des gemeinsamen Projects der wissenschaftlichen Forschungsinstitute TNO, SEO und des Institutes für Informationsrecht der Universität von Amsterdam wider. Auftraggeber war das Niederländische Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Bildung, Kultur und Wissenschaft.
Die empirische Untersuchung basiert auf einer repräsentativen Umfrage bei 1500 Internetnutzern in den Niederlanden.

Diese Studie macht deutlich, dass ökonomische und kulturelle Effekte nicht nur kurzfristig zu betrachten sind. Das Ergebnis der Wissenschaftler, die das File Sharing primär unter Copyright-Aspekten betrachtet haben, wird nicht allen Verfechtern von Urheberrechten gefallen.

The research shows that the economic implications of file sharing for welfare in the Netherlands are strongly positive in the short and long terms. File sharing provides consumers with access to a broad range of cultural products, which typically raises welfare. Conversely, the practice is believed to result in a decline in sales of CDs, DVDs and games. Seite 3

So stehen 200 Millionen Euro “Wohlfahrtsgewinne” einem geschätzten Gewinn von 100 Millionen Euro der Musikindustrie gegenüber. Die Vorwürfe der Musikindustrie sind wohl jetzt eindeutig entlarvt als “aus der Luft gegriffen”. Eher versuchte man damit Zeit zu gewinnen, um eine verfehlte Firmenpolitik zu verschleiern.

The industry’s defensive strategy has not succeeded in stemming the swelling tide of music sharing and has failed to come up with an early answer to today’s new digital reality. Seite 5

Auch in Zukunft werden die Musikfirmen nicht mehr allein mit dem Verkauf von Musik überleben können. Neue Geschäftsmodelle sind hier in Entwicklung.

In der Filmindustrie sind konstante Einnahmen zu verzeichnen. Kino-Besuche und DVD-Verkäufe nehmen zu, aber andere Marktbereiche wie der DVD-Verleih nehmen ab. File Sharing ist hier weniger zu verzeichnen, da viele einen Film einmal ansehen.

Auch bei Games sind keine negativen Effekte des File Sharing zu verzeichnen. Hier ist noch ein großes Wachstum zu verzeichnen.

The specific platform-restricted hardware-software-content marriage makes the official game release so attractive – compared with a music CD – that this industry might well be able to better prevent or sidestep the file sharing that besets the music business. The hardware-software-content combine also gives large producers and distributors in the industry more scope to ensure profitable operations. Seite 5

Die Einbrüche der Musikindustrie liegen vielleicht auch darin begründet, dass ein Großteil der Jugendlichen ihr Geld, das sie nur einmal verteilen können, lieber in Filme und Games investieren.

Eine deutliche Erkenntnis ist:

Yet we now know that the music industry’s initial defensive strategy of legal measures and DRM protection has not succeeded in stemming the swelling tide of music sharing and that the industry has failed to come up with an early answer to today’s new digital reality. And so it has seen other players, such as Apple, claim key market positions in marketing and delivering digital music files. Seite 116

Die Autoren wenden sich gegen eine Verschärfung des Urheberrechtes. Die rechtliche Situation in den Niederlanden stellt sich anders als in Deutschland dar:

Downloading copyrighted content from file-sharing networks, websites and other sources for one’s own use is permitted by law in the Netherlands. Games – being computer programs – are an exception as they enjoy wider protection. Seite 117

Derzeitige Entwicklungen in Europa, den Endnutzer zu kriminalisieren, kritisieren sie stark. Gerade Rolle von Zwischenakteuren wie Internetprovider, Serviceanbieter, die bei P2P-Vorgängen zwangsweise beteiligt sind, werden in der europäischen Debatte immer stärker diskutiert. Sie sollen herangezogen werden, um sowohl diejenigen ausfindig zu machen, die unauthorisierte Inhalte anbieten, als auch um dann entsprechende Maßnahmen gegen diese zu ergreifen.

Die Autoren sehen hier bereits ausreichende Möglichkeiten im Gesetz verankert, um gegen entsprechende Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.

The law provides right holders with a range of enforcement measures, in particular with respect to unauthorised uploading on a commercial and large scale – preferably in line with, or after new business models have been developed, thus creating real alternatives. In the case of civil enforcement against large-scale uploaders, right holders and other parties in the distribution chain could join forces. This should not, however, be undertaken at the expense of the basic principles of justice such as proportionality, legal certainty and the protection of fundamental rights and procedural justice. Criminal enforcement should serve only as an ultimate remedy – which is in keeping with current government policy in the Netherlands. S. 117 – 118

Ihre Forderungen sind unter anderem:
Innovation in the music industry – Die Musikindustrie sollte neue Geschäftsmodelle entwickeln und differenziertere Vertriebsmöglichkeiten bereitstellen.

A strategy that focuses solely on law suits and DRM is not the best response, in particular as it remains to be seen whether a fully authorised, paid-for downloading market would generate sufficient revenues to revive the music industry. Seite 121

Don’t ‘criminalise’ individual end users – educate them
File Sharing und P2P-Networks sind Innovationsmotoren gewesen. Es wäre dumm, Nutzer zu kriminalisieren, nur weil die Inhalte aus einer illegalen Quelle kommen oder sie auf Grundlage von Peert-to-Peer weitergegeben werden.

said, the provision of information and education is still
vital, if only because research has shown that there is still much uncertainty among both users and suppliers about what is – and is not – permitted. We also saw that many consumers are ill-informed about the techniques used and unaware of the fact that they are often downloading and uploading at the same time. A better awareness of what is and is not lawful is also important in relation to the acceptance of new business models.
There is a role to play here for government – and for the industry itself. Seite 122-123

Enforcement – Bevor es zu einer zwanghaften Durchsetzung von Rechten oder der Verschärfung von Gesetzen kommt, muss die Industrie in Vorleistung gehen und passende Alternativen zum Filesharing anbieten. Außerdem reichen die vorhandenen Gesetze aus.

Criminal enforcement should serve only as an ultimate remedy – which is in keeping with current government policy in the Netherlands. S. 123

Monitoring and research
Die Autoren sehen einen weiterhin bestehenden Bedarf an Beobachtung und Forschung. Zukünftig werden nicht nur die Musik-, Film- und Spieleindustrie vom Feilsharing betroffen sein, sondern auch TV-Sender und E-Books.

Die Studie bezieht sich zwar in vielen Punkten auf den spezifisch niederländischen Rechtsbereich, aber grundlegende Erkenntnisse lassen sich sicherlich auch für Deutschland verallgemeinern.

Quellen:
Huygen, Annelies et al.: Ups and downs : Economic and cultural effects of file sharing on music, film and games:engl: des IVIR
Keller, Paul: Ups and Downs: File-Sharing ist gut für die Ökonomie via Netzpolitik.de

Filesharing-Prozess endet mit Vergleich

Die US-Musikindustrie hat zahlreiche Verfahren wegen der Verteilung urheberrechtlich geschützter Titel über Filesharingnetze angestrengt. Die Beklagte Tenise Barker hat sich in ihrem Prozess nach drei Jahren Laufzeit auf einen Vergleich eingelassen.

Barker, die zuvor die Verbreitung der in der Klage aufgeführten acht Musikstücke eingeräumt hatte, wird der Recording Industry Association of America (RIAA):engl: Schadensersatz in Höhe von 6050 US-Dollar (4130 Euro) in Raten zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben.

Interessant war der Baker-RIAA-Prozess auch daher, da im Laufe des Verfahrens Kernfragen der gesamten Klagekampagne angesprochen und zum Teil erstmals richterlich bewertet worden. Hier wurde mit zum ersten Mal die Grundthese der RIAA-Klagen diskutiert und schließlich auch richterlich überprüft

Die US-Musikindustrie geht in ihren Klagen davon aus, dass die Bereithaltung von Songs im Shared-Ordner eines Kazaa-Clients alleine schon eine Urheberrechtsverletzung darstelle.

Bakers Antwalt Beckerman agrumentierte dagegen mit dem Gesetzestext, nach dem laut US-Copyright ein Nachweis einer tatsächlichen Verbreitung des Materials erforderlich sei.

Im Grunde sah auch der zuständige Richter Kenneth Karas gesehen dies so. Danach sei ist die Theorie der RIAA-Anwälte konturlos und nicht tragfähig. Allerdings hatte der Richter die Klage nicht abgewiesen.

Stattdessen brachte Karas den Begriff der “Veröffentlichung” ins Spiel und verschaffte der RIAA damit einen wichtigen Etappensieg.

Die genauen Motive der Klägerin für die Zustimmung zum Vergleich sind umbekannt. Möglich sind neben Rückschlägen im Prozess, wie eine abgelehnte Neubewertung den Falls und die weiteren Kosten für Baker bei einem Fortgang des Verfahrens sind sicherlich Gründe.

Ein Prozess in einer noch nicht durch Präzedenzfälle abgesicherten Angelegenheit birgt zudem das Risiko weiterer Rückschläge. Barker räumte die Vorwürfe zum Schluss weitgehend ein und einigte sich auf den Vergleich.

Ungeklärt bleibt, ob die Höhe des möglichen Schadensersatzes ab 750 US-Dollar pro Verstoß bei Songs, die unter einen Dollar kosten, nicht völlig ungerechtfertigt ist. Fraglich ist außerdem, ob überhaupt für jeden einzelnen Song und nicht nur einmal Schadensersatz fällig sei. Diese Fragen müssen nun in einem anderen Fall geklärt werden.

Quelle:
Filesharing-Verfahren endet mit Vergleich via heise online

GEMA und das Filesharing

Die GEMA:x: ist aktiv in den Kampf gegen das Filesharing mittels Sharehosting gezogen. Sie geht juristisch gegen die so genannten Spreader vor.
Spreader sind Sharhoster, die Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen anbieten, wobei die Dateien dabei über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden können. Die juristische Auseinandersetzung dient der Klärung, welche Prüf- und Kontrollpflichten der Anbieter hat.

Spreader potenzieren nun nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft die Gefahr des Verstoßes gegen Urheberrechte. Mit dem “neuen Phänomen im Bereich der illegalen Nutzung von geschützten Inhalten im Internet” werde die Verbreitung etwa von Musikinhalten über eine Reihe von Sharehostern noch einfacher.

Ein erstes Ziel der GEMA war die Seite Xirror.com:x: , gegen die die Musikverwertungsgesellschaft nach eigenen Angaben:x: im Juni einen Sieg vor Gericht erkämpft hat. Die Plattform selbst teilte mit, dass sie nach mehrfachen Abmahnungen, auf die man mit dem Entfernen der beanstandeten Werke reagiert hat, habe man sich “unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen” entschieden, den Dienst ganz einzustellen.

Erst danach habe die GEMA eine einstweilige Verfügung auf Basis eines sehr allgemein gehaltenen, auch an Mitbewerber gesandten Schreibens mit Dringlichkeit beantragt und rasch vom Landgericht Düsseldorf bewilligt bekommen.

Die hinter Xirror stehende magdeburger Betreiberfirma toFOUR GmbH:x: möchte nicht in Berufung gehen, obwohl man mittels technischer Verfahren, z.B. dem Abgleich von Prüfsummen, versucht hatte, eine illegale Verbreitung geschützter Werke zu unterbinden. Von den knapp drei Millionen Dateien, die über Xirror verteilt worden sind, sei anhand von Missbrauchsmeldungen ablesbar, dass weniger als ein Prozent “Raubkopien” darunter gewesen sind.

Eine weitere Firma, gegen die die GEMA seit über eineinhalb Jahren gerichtlich fohrgeht ist
RapidShare:x: . Nach dem für sich verbuchten Erfolg vor dem Kadi gegen Xirror will die GEMA nun weitere Spreader gerichtlich bekämpfen, so etwa Shareonall, Hubupload oder die Plattform Datenschleuder1.
Die GEMA und ihr Vorstandsvorsitzender Harald Heker machen deutlich, dass sie den Musikmarkt im Internet und die Angebot der einzelnen Dienste aufmerksam beobachtet, um den

“Urhebern durch den Abschluss von Lizenzvereinbarungen eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Musik zu sichern” […]. “Verwehren Dienstbetreiber sich jedoch gegen eine Lizenzierung, gehen wir frühzeitig gegen solche neuen illegalen Phänomene vor, um deren Etablierung im Markt zu verhindern.”

Das klingt zumindest so, als ob man eingesehen hat, dass es wenig nützt, die kleinen Leute zu ärgern und zu verklagen und dass man – wenn man P2P als Übel auffasst – es wenigstens an der infrastrukturellen Wurzel erfassen will. :ei:

Quelle:
Krempl, Stefan: GEMA geht gegen “Spreader” vor [Update]:x: via heise online

  1. Dabei handelt es sich nicht um das gleichnamige offizielle Magazin des Chaos Computer Clubs:x: (CCC). []

IPRED2: Zielsetzungen

April 2007 hieß es noch aus dem EU-Berichterstatterumfeld zur die geplante EU-Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums (IPRED2):

“Kinder, die Musik aus dem Internet laden, sollen nicht ins Gefängnis wandern.”

Nun scheint sich das Ziel zu ändern. Aus “Mafia-ähnlich organisierte Kriminelle” sind jetzt “zunehmende systematische Verletzungen von Urheberrechten durch einige Internetnutzer”. Damit richtet sich die IPRED2 auch verstärkt gegen Filesharer.
Woher plötzlich dieser Sinneswandel, da Juni 2007 noch die verschiedensten Vorbehalte gegen die Richtlinie hatten?

Zingaretti fragte den Rat engl:

Given the need for urgent action by the EU in response to the increasingly systematic violation of copyright by some Internet users, can the Council provide a time frame for discussion of the directive of the European Parliament and of the Council on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights?

In dieser Frage sieht der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) den Beweis, dass die Strafvorschriften doch Filesharer treffen und eine Inhaftierung dieser möglich machen könnten. Sie befürchten, dass die Öffentlichkeit dabei nicht genug Aufmerksamkeit diesem wichtigen Punkt zollt, da die Debatte um IPRED2 ein wenig eingeschlafen wirkt.

Quellen:
Krempl, Stefan: EU-weite Strafvorschriften auch gegen Filesharer? via heise online
Die Kriminalisierung von Filesharing durch die EU via netzpolitik.org
Europe to send downloaders in jail without any public attention? via Digital Majority engl

Urheberrecht: Jagd auf Minderjährige

Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Internet lädt und verkauft, muss mit harten Strafen rechnen. Immer mehr Fälle von Filesharing werden vor Gericht gebracht und betroffen sind dabei vor allem junge Leute. Die Musikindustrie macht dabei nicht mal mehr halt vor Minderjährigen. Und die Kosten für einen Urheberrechtsverstoß summieren sich schnell auf einige tausend Euro.

Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße im Internet, wie eine erst kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamburg vom 13. September 2006 ergeben hat. In diesem Fall war eine 15-Jährige, die über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft hatte, vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt worden. Es entspreche “allgemeiner Kenntnis – auch einer 15-Jährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist”, entschieden die Richter.

Eine ähnliche Entscheidung hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Notwendig für einen Urheberrechtsverstoß ist kein schuldhaftes Handeln, sondern die Feststellung des Verstoßes, ausgenommen bei Schadensersatzforderungen, wo ein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden muss. Das Mädchen habe mit dem Verkauf der Bilder bei Ebay einen erheblichen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, der nun geahndet wurde. MitGerichts- und Anwaltskosten dürfte das Verfahren das Mädchen 3000,- Euro gekostet haben.

Hier eröffnet sich natürlich ein lukrativer Markt für Anwälte.

Obwohl Urteile wie das oben genannte unter den Jugendlichen die Runde machen, habe sich das Bewusstsein, beim Download urheberrechts-geschützter Inhalte Unrecht zu begehen, noch nicht durchgesetzt. Spezielle Kanzleien – auch in Deutschland – haben sich allerdings längst auf das Aufspüren von Urheberrechtsverstößen spezialisiert. Zum Teil bedienen sie sich dabei der Unterstützung von IT-Experten, die etwa die Identität möglicher Straftäter enthüllen können. Die Anwälte machen dabei Streitwerte im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich geltend, aus denen sich die Gebühren für die Kanzleien berechnen. […]Ohne die Einschaltung eines Gerichts seien pro Abmahnung so Einnahmen von über 2.000 Euro möglich.

Wer schützt an dieser Stelle eigentlich unbedarfte Jugendliche vor den Anwalthaien? Ist es bei Jugendlichen in diesem Bereich nicht häufig schon mit einer Emahnung von einer offiziellen Seite getan? Es nützt nichts, diese jungen Leute für ihr Leben lang zu verunsichern. Wichtiger ist frühzeitiges Beibringen von Informationskompetenz. Neben einer sicheren Handhabung der Technik, des Netzes und deren Möglichkeiten, werden sie für erlaubte und unerlaubte Handlungen frühzeitig sensibilisiert. Erst dann kann man trotz der aktuellen Diskussion davon ausgehen, dass so viel Wissen zum allgemeinen Kenntnisstand auch einer 15jährigen gehört. Beim momentanen Stand der Regelung wird hier eher den Abmahnern Haus und Hof geöffnet. Verängstigte Jugendliche werden eine weitere Auseinandersetzung mit dem richtigen Umgang mit Medien vermeiden und das kann keiner wollen.

Quelle:
Brien, Jörn: Urheberrecht: Musikindustrie droht Minderjährigen mit hohen Geldstrafen auf medienhandbuch.de

IPRED2 ist durch

Das EU-Parlament hat sich heute in erster Lesung mit der Mehrheit für die EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) entschieden. Die Proteste im Umfeld haben jedoch erreicht, dass der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt wurde.

Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen.

In den Positivkatalog der von den Strafrechtsmaßnahmen erfassten geistigen Eigentumsrechte ist neben dem klassischen Urheberrecht auch der Schutz von Datenbanken, Halbleitertopographien, Markenrechten- und Geschmacksmusterrechten, geographischen Herkunftsbezeichnungen und Firmennamen eingeschlossen, jedoch nicht wie bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen (IPRED1) die Patente.

Allerdings wurde auch sofort wieder Kritik an dem Beschluss laut.

“In der vorliegenden Form nach wie vor eine Katastrophe” ist das Gesetz nach Ansicht von Julian Finn vom Netzwerk Freies Wissen /Fairsharing Network:engl: .“Begriffe wie ‘Piraterie’ und ‘gewerbliche Nutzung’ sind nach wie vor nicht ausreichend definiert,” kritisierte Finn.

Quelle:
EU-Parlament schränkt Strafrechtssanktionen zum Schutz geistigen Eigentums ein via heise online

Proteste gegen gegen EU-Richtlinie zum geistigen Eigentum weiter nötig

Heute traf sich das EU-Parlament zu Beratung der Frage zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte:engl: . Diese Vorbereitung dient der Abstimmung über den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf “COM(2005)276 final” (Proposal for a European Parliament and Council Directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights:engl: ), die am 25. April 2007 stattfinden soll.

Gerechtfertigt wird dieser Richtlinienentwurf neben dem Kampf gegen Priatierie und Organisiertes Verbrechen, dem Schutz der Verbraucher vor gefälschten Produkten auch mit der Notwendigkeit der Harmonisierung von nationalen Strafrechtsvorschriften auf Artikel 17 (2) der EU-Grundrechtecharta, der den Schutz des geistigen Eigentums zum Inhalt hat.

Würde die Richtlinie in der vorliegenden Fassung, die bereits mehrfach stark in die Kritik gekommen ist, verabschiedet, wären bisher im privaten Rahmen verankerte Rechte, wie die Privatkopie, ein Verbrechen.

Darüber hinaus ist in Artikel 3 des Richtlinien-Entwurfs vorgesehen, “den Versuch, die Beihilfe, die Aufforderung oder Verleitung zu solchen Verletzungshandlungen” unter Strafe zu stellen.

Das Abgrenzungskriterium zu nicht strafwürdigen Handlungen, sprich die Formulierung “in gewerbsmäßigem Umfang” (“on a commercial scale”), ist so schwammig, dass es hier nicht mehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankäme, um eine Verletzung des Urheberrechts zur Straftat werden zu lassen.

Kritiker wie der britische Wissenschaftler Ross Anderson weisen darauf
hin
:engl: , dass durch solche vagen Formulierungen der Wettbewerb geschädigt, das Wirtschaftswachstum behindert und der Zensur Vorschub geleistet werden wird.

Was kann man gegen diese EU-Richtlinie machen?
Die EFF Europe ruft mit dem Motto “Copy Crime” zu Protestaktionen in letzter Minute auf.
Die Bürger Europas sollen sich dabei an ihre Abgeordneten im EU-Parlament:engl: wenden und diese auffordern, dem Richtlinien-Entwurf eine Abfuhr zu erteilen. Eine weitere Möglichkeit, Stellung zu beziehen, soll eine Online-Petition:engl: bieten, mit dem Ziel den
Protest wirksam zu kanalisieren.

Ein Bündnis aus dem Förderverein für eine freie Informationelle Infrastruktur (FFII), der EFF, dem Europäischen Verbraucherverband und dem Europäischen Bibliothekenverband hat konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des Richtlinien-Entwurfs unterbreitet. Die Vorschläge können auf der Copy-Crime-Website:engl: eingesehen werden können.

Quelle:
Gehring, Robert A.: EU-Parlament: Tauschbörsen-Nutzern drohen Haftstrafen via golem.de

Norwegen: Legales Filesharing – Verbotenes DRM

In Norwegen fordert die liberale Partei Venstre eine Legalisierung von Filesharing und zugleich ein Verbot von DRM. Die Industrie ist über so eine radikale Lösung nicht erfreut. Eine entsprechende Resolution wurde am Sonntag durch die Partei veröffentlicht.

“Wir haben die einzigartige Chance, Kultur, Ideen und Wissen in einer Art und Weise zu verbreiten, die zuvor nicht möglich war”, erklärte Parteisprecher Jonas Stein Eilersten. “Wir denken, dass diese Resolution ein großer Schritt in diese Richtung ist.” Die geforderten Änderungen beim geltenden Urheberrecht sollen laut Eilersten verhindern, dass Käufer von digitalen Inhalten zu “Kriminellen” werden.

Die Entschädigung der Urheber soll durch einen Pauschalbetrag erfolgen. So wäre eine zusätzliche Abgabe, z.B. von 1,00 € pro 100 GB Speicher, denkbar, ähnlich wie dies derzeit bei Kopierern gehandhabt wird. Auch Werbung zur Finanzierung des Filesharing-Contents wäre denkbar.

(Quelle: Pilzweger, Markus, Filesharing: Norwegische Partei fordert Legalisierung via tecchannel)

Allerdings ist mir bei der Lösung einer Finanzierung durch Werbung zweifelhaft, ob die Einnahmen durch die Werbung dafür ausreichen würden. Nutzer werden zunehmend geschult, Werbung zu erkennen und auch zu meiden. Ein weiterer Punkt ist, ob Urheber sich mit einer pauschalisierten Vergütung zufrieden geben würden. Wenn die Content-Industrie hohe Gewinne verspricht, ist es zweifelhaft, ob die Urheber dann nicht lieber ihnen vertrauen würden als einer Behörde, die ihnen pauschale Cent-Beträge verspricht.
Gerade die Pauschalsysteme in Deutschland sind heftig in die Kritik gekommen.