Europeana – Inhalte werden gebraucht

Die erste Lektion, die ich gelernt habe, als es 2000 darum ging, meine erste Homepage zu gestalten, war: Bring Inhalte auf deine Seite. Wenn du nix zu sagen hast, dann lass es. Niemand interessiert sich für deine Lebensgeschichte und deine liebe Katze, wenn du nicht Inhalte auf deiner Seite hast. Deshalb war es für mich auch wenig verwunderlich, dass die Europeana ziemlich erfolglos geblieben ist. Schon der Start lief ja alles andere als reibungslos, aber zumindest blieb der Name in der Erinnerung. Doch als dann alles lief, fehlten Inhalte, die von Otto-Normalbürger in einer digitalen Bibliothek schon mal so erwartet werden – Volltexte, Bilder, Tondateien und eher weniger irgendwelche Nachweise.

Derzeit enthält die Europeana 4,6 Millionen digitalisierte Werke, darunter Bücher, Zeitungen, Filme und Fernsehsendungen, aber auch Gemälde, Fotos und Karten sowie Musik, auf die jedoch nicht von jedem Land aus zugegriffen werden kann. Bis Ende des Jahres sollen 10 Millionen Werke sein und 2015 erwartet man eine Bibliothek mit 15 Millionen digitalen Medien. Doch bis dahin ist noch viel zu tun.
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Beauftrage für die Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern berufen

Victoria Espinel wurde zur United States Intellectual Property Enforcement Representative (USIPER = Beauftrage für die Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern) durch US-Präsident Barack Obama berufen. Die Juristin und Ökonomin ist die Gründerin der gemeinnützigen Organisation “Bridging thte Innovation Divide”. Sie war Gastprofessorin an der George Mason University School of Law und im Büro des US-Handelsbeauftragten1 für immaterielle Güter und Innovation zuständig. Espinel arbeitet nun als Koodinatorin im Kampf gegen Copyright-, Patentrechts- und Markenrechtsverstöße auf nationaler und internationaler Ebene.

Die Stelle eines USIPER wurde bereits vor einem Jahr im Rahmen der Verabschiedung des ziemlich umstrittenen Gesetzes zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (“Enforcement of Intellectual Property Rights Act”) geschaffen und blieb aber bis jetzt unbesetzt. Die Stelle sollte ursprünglich dem Office of Science and Technology Policy im Weißen Haus zugeordnet werden. Dieses Office, heißt es, steht einer Copyright-Reform im Interesse von Bildung und Wissenschaft offen gegenüber. Jedoch wird dieses Amt nach kritischen Bemerkungen von Lobbyisten aus der Unterhaltungsindustrie dem Präsidenten direkt unterstehenden Office of Management & Budget unterstellt.

Noch muss Espinel durch den US-Kongress im Amt bestätigt werden, aber die ersten Reaktionen fielen größtenteils positiv aus.

Die US-Handelskammer freute sich, dass der Schutz “geistiger Eigentumsrechte” nun direkt auf der höchsten Verwaltungsebene angesiedelt werde.

Der Medienkonzerns NBC Universal verlangt, dass der USIPER gut positioniert wird, damit sichergestellt werden kann, dass “amerikanische Innovation und Kreativität Arbeitsplätze in Amerika schaffen”. Die Business Software Alliance (BSA) geht davon aus, dass die “Copyright-Zarin” aktiv auf die Regierung einwirkt, um moderne, umfassende und durchsetzbare Regeln rund um die Rechte an immateriellen Gütern zu entwickeln. Die Bürgerrechtsorganisation Public Knowledge hofft, dass Espinel neutral und ausgewogen ihre Aufgabe wahrnimmt.

Quelle:
Krempl, Stefan: Obama beruft Copyright-Koordinatorin via heise online

  1. Diese Behörde bemüht sich derzeit u.a. um die Verabschiedung des internationalen Abkommens ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), welches stark in der Kritik von Bürgerrechtsorganisationen steht. []

Plattform Geistiges Eigentum

Ich bin heute angeschrieben worden von Marina Grinberg der Multiart PR-Agentur Gmbh und eigentlich lösche ich solche Mails ohne eine Antwort, aber “Plattform Geistiges Eigentum” klang zumindest interessant, wenn auch Absenderadresse und die Plattform keine Gemeinsamkeiten erkennen ließen. Nett wäre es gewesen, den Link mitgeliefert zu bekommen, aber die drei Worte bei Google eingegeben, lieferten das Projekt gleich als ersten Treffer.

Plattform Geistiges Eigentum

Plattform Geistiges Eigentum

Diese “Plattform Geistiges Eigentum” ist eine gemeinsame Initiative des Verbandes der Österreichischen Musikwirtschaft – IFPI Austria und des Verbandes Österreichischer Zeitungen. IFPI steht für International Federation of the Phonographic Industry, d.h. bei dem Angebot wird schwerpunktmäßig auf die Interessen der Musik- und Verlagsindustrie gesetzt. Die Seite bietet Informationen über die Aktivitäten des Verbandes der Österreichischen Musikwirtschaft sowie über Entwicklungen der österreichischen und internationalen Musikbranche

Zielsetzung ist der Schutz des geistigen Eigentums.

Künstlerische Kreation und wissenschaftliche Forschung sind Motore unserer Gesellschaft, die mit dem notwendigen Respekt zu begegnen sind: Respekt wiederum ist Schutz geistigen Eigentums vor Missbrauch, Diebstahl, Vereinnahmung.
Bewusstsein dafür zu schaffen, ist Ziel der Plattform zum Schutz geistigen Eigentums, die sich als breite Initiative begreift, über die Grenzen Österreichs hinaus, als Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahme ebenso wie als politische Initiative.
Neben der Vertiefung des öffentlichen Bewusstseins ist das Schaffen von international validen und ratifizierten Rahmenabkommen zum Schutz geistigen Eigentums und zu dessen Anerkennung gefragt. Dabei geht es um Urheberrecht im klassischen Sinne ebenso wie um Copyright und Verbietung von Ordinärem, um Fälschungen und Piraterie.

Man bat mich in der Mail, einen dauerhaften Link zu dieser Plattform zu setzen. Im Vorfeld habe man auch auf Bibliothekarisch.de verlinkt (zu finden unter Links -> Blogs).

Täglich aktualisierter Blog mit interessaten Themen rund um Bibliotheken, Urheberrecht, Informationskompetenz, E-Books und Web 2.0
http://bibliothekarisch.de/blog/

Was ist auf dieser Website zu finden?

.
Einen dauerhaften Link zu dieser Seite wird es von bibliothekarisch.de nicht geben. Die Autoren des Blogs werden sich zwar weiterhin den Diskussionen zum Urheberrecht stellen, aber dabei unabhängig von Interessenvertretungen ihre private Meinung wiedergeben. Wir freuen uns über Verlinkungen durch andere, sehen uns aber im Gegenzug nicht gezwungen deshalb dauerhafte Verlinkungen über ein Blogroll vorzunehmen.

Schutzlos der Willkür eines Giganten ausgeliefert

Unter den seit 2004 durch Google digitalsierten Büchern befinden sich auch deutsche Bücher, die noch immer urheberrechtlich geschützt sind. Damit sind viele Betroffene nicht uneingeschränkt einverstanden. Zwar hat sich Google mit amerikanischen Autoren und Verlegerverbänden Herbst 2008 in einem noch durch Gerichte abschließend zu bestätigen Vergleich geeinigt, aber deutsche Urheber und Verlage sind damit nicht eiinverstanden, da hier ungefragt amerikanisches Recht auf deutsche Urheberwerke übertragen wird.

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort möchte für die Rechteinhaber auch jene Rechte kollektiv wahrnehmen, die nach dem Google Settlement den Urhebern zustehen. Dies geht aber nur mit einer Ergänzung der Wahrnehmungsverträge. Die Zeit drängt allerdings. Bis zum 05. Mai 2009 müssen die Vergütungsansprüche für jedes in den USA durch Google digitalisierte Buch geltend gemacht werden. Google bietet eine Entschädigung in Höhe von 60 US-Dollar für jedes gescannte Buch an und eine pauschalisierte Verteilung von 63 Prozent der Werbeeinnahmen an.

Das zweite Ziel der VG Wort ist die Entfernung von vergriffenen und lieferbaren Büchern aus dem Digitalisierungsprogramm. Urheberrechtlich geschützte Werke sollen, sofern es noch berechtigte Rechtsansprüche gibt, nicht durch Google genutzt werden dürfen. Was verspricht man sich dadurch? Die VG Wort und die Rechteinhaber gehen davon aus, dass den Urhebern Schäden dadurch entsteht, dass Google die Bücher digital zugänglich macht. Man erwartet wohl, dass mögliche Verluste höher sind, als die Einmalzahlung und die anteilig ausgezahlte Gewinnbeteiligung von Google. Wie dem auch sein wird, wird die Zeit zeigen.

Ob es wirklich so günstig ist, ganz aus dem Vergleich mit Google auszuscheiden, ist fraglich, denn Google Books hat sicherlich auch eine Art Werbeeffekt für die dort verzeichneten Bücher. Die Frage ist also, ob es nicht sinnvoll sein kann, das Buch trotz Lieferbarkeit bei Google Books zu belassen.

Einen weiteren entscheidenden Punkt dieser Aktion von VG Wort offenbart sich im dritten Ziel der Verwertungsgesellschaft. Man will auf Dauer das Recht eingeräumt bekommen,die digitale Nutzung vergriffener Werke zu lizenzieren. Hier würde dann nur noch einen Ansprechpartner geben. Doch dies ist nur möglich, wenn sich die Rechteinhaber damit einverstanden erklären. Und man überlässt bei lieferbaren Werken natürlich auch Autoren und Verlagen die Möglichkeit, direkt mit Google Nutzungsverträge abzuschließen.

Autoren können auch darüber entscheiden, ob sie ganz aus dem Vergleich aussteigen oder eigene Einwände geltend machen wollen. Die Einwände müssten ebenfalls bis fünften Mai genannt und nicht im Rahmen der VG Wort vertreten werden. Eine individuelle Durchsetzung in den USA gilt als sehr schwierig, so dass die VG Wort davon eher abrät.

Die Situation des deutschen Urheberrechts sieht VG Wort durch all die Möglichkeiten des Internet gefährdet. Eine effektive Verfolgung von Urheberrechtverletzungen ist bis jetzt nicht möglich.

Die Welt hat nun auch einen sachlichen Artikel zum Problem des Google Settlement gebracht. Zwar wirken die Fakten verkürzt und unvollständig, doch verzichtet man auf jegliche Polemik und Verknüpfung falscher Tatsachen, wie es in letzter Zeit bei einigen Zeitschriften der Fall war.

Quelle
Google digitalisiert auch deutsche Autoren via Welt online

Neuregelung für Fotokopien in Schulen

Schulbuchverlage, die Länder und mehrere Verwertungsgesellschaften haben sich geeinigt und das Fotokopieren an Schulen ist auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.

Demnach legt ein neuer Vertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst, VG Musikedition sowie den Schulbuchverlagen, vertreten durch die Vereinigung der Schulbuch- und Bildungsmedienverlage (VdS Bildungsmedien), fest, in welchem Rahmen Kopien für Unterrichtszwecke konkret hergestellt werden dürfen. Damit wird den Schulen mehr Rechtssicherheit gegeben.

Damit ist es den Lehrern bundesweit wieder erlaubt auch aus Schulbüchern Kopien in Klassenstärke anzufertigen. Allerdings dürfen dadurch Bücher nicht vollständig ersetzt werden.

Kopiert werden dürfen an Schulen

  1. bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt insbesondere auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.
  2. soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise sogar ganze Werke, wenn diese nur von geringem Umfang sind, und zwar
    • Musikeditionen mit maximal 6 Seiten
    • sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten sowie
    • Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

Eine weitere Einschränkung ist, dass nur einmal im Jahr aus einem solchen Werk kopiert werden darf. Außerdem bleiben digitale Kopien verboten. Einem Schüler mal kurz die Seite mit den entsprechden Übungsaufgaben zu mailen ist auch nach dieser Entscheidung nicht möglich.
Besteht ein Kopierbedarf darüber hinaus, müssen sich die Schulen direkt mit den Verlagen einigen.

Die Schulbuchverlage und Bildungsmedienhersteller bieten unterschiedliche Lizenzmodelle an – auch was das Digitalisieren und Abspeichern der Werke angeht. Die Lizenzgebühren sind in diesen Fällen direkt von den Schulen bzw. den Schulträgern zu entrichten.

Diese Lösung wird gefeiert als

eine praktikable, unaufwändige und bedürfnisorientierte Kopierpraxis, die für den Unterrichtsalltag tauglich ist. Gleichzeitig werden die Rechte der Autoren und Verlage besser als in der Vergangenheit geschützt.

Diese Lösung bietet Lehrern auf jeden Fall Rechtssicherheit und stärkt das Bewusstsein für den urheberrechtlichen Schutz der Materialien. Wie zukunftsweisend diese Lösung ist, muss sich allerdings beweisen. Die Stärkung des Urheberrechtsbewußtseins kann in Rahmen dieser Regelung sicherlich gestärkt werden. Problematisch ist jedoch die Stärkung der Medienkompetenz. Digitale urheberrechtlich geschützte Materialien müssen ebenfalls eine Rolle in den Schulen finden. Wie sollen Schüler ein Bewußtsein für Urheberrecht digitaler Medien entwickeln, wenn sie schon allein durch die möglichen Angebote der Schulen keinen Kontakt dazu erhalten?

Quelle:
Neue Regeln für Fotokopien an Schulen via Börsenblatt.net
Urheberrecht: Neue Regeln für Fotokopien an Schulen via Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW

Verbraucherleitfaden: Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie

Was kann alles mit gefälschten Produkten passieren? Welche Gefahren entstehen für Verbraucher? Und warum findet sich das in diesem Block?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und das Institut ASER e.V. an der Bergischen Universität Wuppertal haben einen Verbraucherleitfaden zum Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie herausgegeben, der einerseits vor den Gefahren warnt, andererseits aber auch dem Verbraucher Verhaltensregeln mitgibt, die er ohne große Probleme umsetzen kann, wenn er auf Produkt- und Markenpiraterie aufmerksam geworden ist. Einfach gestaltet, gut verständlich und klar gegliedert kann er helfen, wirksam über die Problematik aufzuklären.

Hinter dem Verbrechen der Produktpiraterie versteckt sich der Kampf ums “intellectual property”, das geistige Eigentum. Die Fälle der Produkt- und Markenpiraterie dienen immer wieder als Begründung für die Verschärfung von Rechten des geistigen Eigentums. An dieser Stelle mag die Begründung berechtigt sein, aber sie darf nicht als Begründung für die Verschärfung des Urheberrechts dienen, da hier eben auch der freie Zugang zu Information geschützt werden muss. Die Monopolrechte sind in dem Sinne stark genug ausgebaut. Das Problem ist hier nicht das Recht, sondern die Schwierigkeiten bei der Verfolgung der Urheberrechtsverletzungen.

Verbraucherleitfaden Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie
Dortmund, 2007.
ISBN: 978-3-88261-577-7, 20 Seiten, Projektnummer: F 1903

EU-Engagement für die Stärkung des Geistigen Eigentums

Die EU hat spezielle Dialoge über Urheber-, Patent- und Markenrechte mit China, Russland und lateinamerikanischen Ländern aufgenommen und will nun unter anderem auch im Rahmen der UN die internationale Durchsetzbarkeit geistigen Eigentums verbessern. Die EU will damit die Bekämpfung der Produktpiraterie stärken und eine stärkere Achtung von Immaterialgüterrechten erreichen. Die Lobbyarbeit für geistige Eigentumsrechte setzt dabei auf Maßnahmen innerhalb der EU genauso wie auf bilaterale Handelsgespräche sowie Initiativen auf der Ebene multinationaler Organisationen wie der UN, der Welthandelsorganisation (WTO) oder im Kreis der G8-Staaten.

Gerade im internationalen Bereich wird Europa noch vor den USA inzwischen als führend bei der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten angesehen. So hat die EU-Kommission etwa bei der WTO eine entsprechende Debatte in der Arbeitsgruppe zur Fortschreibung des umstrittenen TRIPS-Abkommens (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) entfacht und damit Streit ausgelöst.

Viele Entwicklungsländer vertreten die Ansicht, dass eine Durchsetzung der Immaterialgüterrechte außerhalb des Mandats der WTO stehen sollte. In der EU selber ist das TRIPS-Abkommen ebenfalls umstritten und hat deshalb, trotz erheblicher Bedenken von vielen Seiten, eine inzwischen im EU-Parlament und vom EU-Rat behandelte Ergänzungsdirektive für Strafvorschriften auf den Weg gebracht.

Pedro Velasco Martins von der Handelsabteilung der Brüsseler Behörde lobte dazu die Liste mit Zielen rund um den besseren Schutz geistigen Eigentums, welche auf dem jüngsten G8-Gipfel in Heiligendamm erstellt worden war.

Besonders hob Velasco dabei die geplante ein Richtung einer Zolldatenbank im Kampf gegen Produktpiraten hervor. Auch bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wolle man das Thema forcieren. Darüber hinaus böte man einzelnen Entwicklungsländern technische Unterstützung beim Aufbau von Systemen rund um Immaterialgüterrechte an.

Jetzt würden noch Sanktionsmöglichkeiten benötigt, um Druck auf nachlässige Länder in diesem Sektor ausüben zu können, was derzeit nur innerhalb der WTO möglich ist.

Im Rahmen der UN waren die Bemühungen der EU-Kommission und der US-Regierung auch bereits erfolgreich.

“Wir achten sowohl auf Aspekte der Kommerzialisierung als auch auf solche der Durchsetzung bei Angelegenheiten rund ums geistige Eigentum im Rahmen allgemeiner wirtschaftlicher Strategien für die innovative Entwicklung und die Stärkung des Wettbewerbs in unseren Mitgliedsstaaten”, zitiert IP Watch Andrey Vasilyev, den Direktor der Abteilung für Kooperation und Integration beim UNECE.

Es geht vor allem um die Darstellung , dass ein starkes System etwa rund um Urheber- oder Patentrechte vorteilhaft sei für die nationalen Volkswirtschaften und diese im ersten Schritt überhaupt schutzwürdiges Wissen produzieren und entsprechende Ideen haben.

Diese Einstellung wird kritisiert, da der volkswirtschaftliche Nutzen beispielsweise des Patentwesens zweifelhaft sei, zumal aus einem System zum Schutz geistigen Eigentums nicht jeder Einzelne oder jedes Land automatisch einen Nutzen ziehen könne. Es bedarf einer Berücksichtigung der besonderen Bedingungen in den einzelnen Staaten.

Das beste System für Immaterialgüterrechte “ist nicht notwendigerweise auf die erdenklich breiteste Definition oder die weitest mögliche Erteilung von Schutzrechten ausgelegt”.

Ziel müsse ein Ausgleich zwischen den Bedürfnissen zur Vergabe temporärer Ausschlussrechte für die Erfinder und denen der Allgemeinheit zur Verbreitung neuen Wissens auch im Interesse künftiger erfinderischer Geister gefunden sein.

Die Interessen der Entwicklungsländer stehen dabei im Hintergrund, da nur etwa ein Pronzent der vom Patentkooperationsvertrag ihrer Organisation erfassten gewerblichen Schutzrechte auf das Konto der 46 am wenigsten entwickelten Länder ginge. Was passiert da eigentlich mit den restlichen kreativen Ideen von Erfindern und Forschungseinrichtungen? Sind die weniger schützenswert oder werden sie einfach aufgekauft durch finanzstarke Firmen aus den Industriestaaten?

Quelle:
Krempl, Stefan: EU kämpft für Stärkung des geistigen Eigentums auf allen politischen Ebenen via heise online

Das Copyright noch nicht scharf genug – nachwürzen notwendig?

Steve Chabot, republikanischer Abgeordnetet, hat im US-Repräsentantenhaus einen Gesetzesentwurf zur drastischen Verschärfung geistiger Eigentumsrechte eingebracht. Wie sollen nach Intellectual Property Enhanced Criminal Enforcement Act of 2007:x: :engl: bereits der Versuch zu Copyright-Verletzungen strafbar und ahndungsfähig werden, als ob es wirklich erfolgte Verstöße gegen Immaterialgüterrechte sind. Selbst das “Verschwören” mit zwei oder mehr Personen zur Ausführung von Urheberrechtsverletzungen müsste nach dem Gesetz geahndet werden. Dabei sollen Haftstrafen zwischen sechs und zwanzig Jahren fällig werden.
Selbst Lebenslänglich soll es geben beim Einsatz unlizenzierter Software mit Todesfolge oder bei der Verwendung illegal kopierter Programme bei einem Mordversuch.

Strafbar ist natürlich auch das Umgehen technischer Kopierschutzmaßnahmen. Wer Werkzeuge zum Knacken von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) besitzt, soll im Sinne dieses Entwurfes straf- und zivilrechtlich verfolgbar sein.

Diese Bestimmung schränkt der Entwurf aber auch teilweise wieder auf die “Fälschung” der verwendeten Kopiersoftware oder der damit erzeugten Ergebnisse ein, um die Regelung stärker auf die Bekämpfung von Produktpiraterie auszurichten.

Chabot steht mit seinem Entwurf noch allein da, dennoch könnte er Unterstützungauch in den Reihen der Demokraten finden, die den Kongress seit dem Herbst dominieren. Rückhalt erhält der Abgenordnete auch von der in Washington sitzenden Lobbyvereinigung Copyright Alliance:x: :engl: .

Die Interessensgemeinschaft mit zahlreichen Mitgliedern aus der Unterhaltungsindustrie begrüßte vor allem, dass mit dem Entwurf auch die Ressourcen für die Strafverfolger verstärkt werden sollen und so der Kampf gegen “den internationalen Verkehr mit Pirateriegütern” effizienter gestaltet werden könnte.

Scharfen Protest übt dagegen die Electronic Frontier Foundation (EFF),die unter anderem beklagt :x: , dass bei dem Entwurf Schadensersatzansprüche für jede widerrechtliche erstellte Kopie fällig werden könnten. Sie hoffen jedoch, dass sich dieser Entwurf genauso wie seine Vorgänger nicht durchsetzt.

Experten gehen aber davon aus, dass sich der US-Kongress dieses Mal nach einer prinzipiellen Einigung über die Reform des Patentsystems verstärkt der Copyright-Novelle zuwenden könnte.

Quelle:
Krempl, Stefan : Neuer US-Vorstoß zur drastischen Copyright-Verschärfung:x: via heise online

WIPO: Zugang zum Wissen?

Das nennt man Scheitern. Es gibt keine konkreten Beschlüsse oder auch nur Vertragsverhandlungen über den “Zugang zum Wissen”, die notwendig wären, um ein Gegengewicht zum erweiterten Schutz geistigen Eigentums zu schaffen. Die Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten in Genf konnt sich in der seit Montag tagenden Verhandlungsrunde für eine künftige “entwicklungstragende Agenda” für die Welt nicht einigen.
Konkrete Beschlüsse oder Vertragsverhandlungen über den “Zugang zum Wissen” als Gegengewicht zum erweiterten Schutz geistigen Eigentums wird es ersteinmal nicht geben. Regierungsvertreter in Genf konnten sich in einer seit Montag tagenden Verhandlungsrunde über eine künftige “entwicklungspolitische Agenda” für die World Intellectual Property Organisation (WIPO) nicht auf ein gemeinsames Ergebnis einigen. Zu kontrovers sind Themen wie der Zugang zum Wissen oder die Nutzung von Spielräumen bei den Schutzrechten in dieser Debatte.

Wie immer geht es hier um Macht. Wissen heißt Entwicklung. Die Entwicklungsländer und ihre Vertreter, die ‘Friends of Development’, die diese Sitzung initiiert haben, mussten ihre Erwartungen senken, denn der Widerstand gegenüber fundamentalen Änderungen der WIPO-Arbeit war den Mitgliedern einfach zu groß und Teil eines längeren Entwicklungsprozesses innerhalb der Organisation. Immerhin ist es laut Informationen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) gelungen, den “Zugang zum Wissen” als einen Punkt der künftigen Agenda zu bewahren. Dagegen hatten sich nämlich laut James Love von der Organisation Knowledge Ecology International (KEI), unter anderem die USA, Kanada und Italien ausgesprochen.

Die gefundene Formulierung macht es jedoch möglich, die Diskussion zu diesem Thema weiter zu verfolgen.

Ein ähnlichen Kompromiss haben sie zu Fragen der Nutzung von Spielräumen, die internationale Verträge zum geistigen Eigentum für Entwicklungsländer bereithalten, gefunden. Zudem soll als Nächstes über mögliche Normen für eine “robuste Wissensallmende”, also das öffentlich zugängliche Wissen, beraten werden. Vor Einführung neuer Rechtsinstrumente sollen künftig offene Konsultationen mit allen Mitgliedsstaaten stehen. Zudem soll es neutrale Analysen der Auswirkungen von Schutzrechten geben.

Die Forderungen der vertretenen Nichtregierungsorganisationen gehen natürlich über die erreichten Ergebnisse hinaus. Den Zugang zum Wissen festgeschrieben wissen wollten, KEI der Internationale Bibliothekenverband (IFLA). Die IFLA empfahl eine Ausbalancierung von Schutz- und Zugangsrechten empfahl. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) sieht eine dringende Notwendigkeit von Folgenabschätzungen, besonders auch bezüglich neu geplanter Instrumente wie der WIPO Broadcasting Treaty.

Quelle:
WIPO: Kein Vertrag über den Zugang zum Wissen via heise online

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