Eine Präsentation von David Lankes: "The Post Recession Library"

They say a crisis is a terrible thing to waste. How can libraries and librarians use the economic downturn to reintroduce themselves to their community? How can we restructure libraries and the work of librarians for the future? What entrepreneurial services can a post-recession library offer to their communities suffering from unemployment?”

David Lankes

Ein Veranstaltungshinweis: "Gottes Werk und Googles Beitrag – Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie" am 20.01.2010 in Berlin

Der folgende Hinweis auf eine von der Heinrich-Böll-Stiftung organisierten Veranstaltung am 20.01.10 von 19-22 Uhr in Berlin dürfte auch für BibliothekarInnen, InformationswissenschaftlerInnen und LeserInnen von Blogs und Nachrichten im Internet interessant sein. Der provokante Titel, gewählt  in Anspielung auf John Irvings’ “Gottes Werk und Teufels Beitrag”, macht auf eine hoffentlich interessante Podiumsdiskussion neuigierig:

“Gottes Werk und Googles Beitrag – Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie” in der Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin

Die Medienwelt befindet sich durch die Folgewirkungen der Digitalisierung in einem epochalen Umbruch. Die Zeitungen, einstmals stolze Träger der “vierten Gewalt”, fürchten um ihr klassisches Geschäftsmodell einer anzeigen- und abofinanzierten Bündelung journalistischer Inhalte. Denn der Wegfall der Distributionskosten und die Verweisstrukturen im Internet haben machtvolle Konkurrenz erwachsen lassen. Aggregationstechnologien, soziale Netzwerke und Blogs bieten LeserInnen vielfältige Möglichkeiten, viel gezielter nach Themen zu suchen und Beiträge im Netz mit eigenen Kommentaren und Faktenchecks anzureichern. Die Zeitungsverlage müssen auf dieses veränderte Konsumverhalten reagieren, doch bislang hat sich kein funktionierendes Modell für bezahlten Online-Journalismus herausgebildet.
Im Gegenteil: Aktuelle Nachrichten sind heute in der Regel kostenlos über das Internet oder mobile Applikationen zu beziehen. Von den damit verbundenen Werbeerlösen profitiert vor allem ein Unternehmen wie Google, das mit 85 Prozent den Markt der Suchmaschinen dominiert. Nun möchten auch deutsche Zeitungsverlage an dessen Erlösquellen beteiligt werden. Die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern müsse auch im digitalen Raum ihren Preis haben, fordert die Zeitungsbranche. Ein eigenes “Leistungsschutzrecht”, fest im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verankert, soll ihnen dafür eine gesetzliche Grundlage geben. Wie begründen sich die Ansprüche der Verlage? Welchen Wert messen wir professionellem Journalismus heute zu?
Mit:
Dr. Till Jaeger,
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin
Christoph Keese (Head of Public Affairs, Axel Springer AG, Berlin)
Dr. Eva-Maria Schnurr
(Freie Journalistin, Hamburg)
Malte Spitz (Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen, Berlin)

Moderation:
Matthias Spielkamp (Freier Journalist, Berlin)

Hierfür ist eine Anmeldung bei Frau Monika Steins (=> Telefonnr. 030-28534-244, E-mail =>  steins@boell.de) erwünscht. Der Veranstaltungsort ist der Sitz der Heinrich-Böll-Stiftung unweit des Deutschen Theaters und der Mensa-Nord in der Schumannstraße 8. Genauers unter dem folgenden Lageplan und der Adresse:

Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin
Raum: Kleiner Saal 1/2
10117 Berlin, Schumannstr. 8
Mit der S-Bahn oder mit der U-Bahn bis Bahnhof Friedrichstraße. Ausgang über die Spree, dann Albrechtstraße, Reinhardtstraße überqueren und nach links in die Schumannstraße.

Quelle:
Gottes Werk und Googles Beitrag
Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie
Boell.de

Erster-Aprilente: Google wird zum Buchhändler

Bis jetzt ist es noch niemandem aufgefallen, aber der Beitrag Google als Buchhändler stimmt nicht so ganz. Google zeigt derzeit – so weit mir bekannt ist – keine Ambitionen als Zwischenhändler im Buchhandel aufzutreten.

Natürlich wird Google hier nicht das Print-Buch vertreiben, sondern einzelne benötigte Kapitel oder das gesamte wissenschaftliche Buch als E-Book. Verlage können sich bereits jetzt dafür anmelden.

Verlinkt wird hier nur auf das Partnerschaftsprogramm von Google, bei dem sich Verlage und Buchhändler anmelden können, um entsprechend gefundene Google-Scan-Bücher direkt an den Suchenden zu verkaufen. Dieses Programm gehört mit zum Werbeangebot, von dem letztendes die Autoren der Bücher profitieren können.

Ich wünsche allen noch einen schönen 1. April

Google als Buchhändler

Die Buchsuche, die ein gutes Instrument für die bibliothekarische Auskunftsarbeit ist und die vor allem schwer zugängliche, verwaiste Werke und gemeinfreie Bücher (vor 1923) enthält, integriert umstrittener Weise auch Bücher, die derzeit nicht mehr gedruckt werden aber auch aktuelle Bücher.

Die Einigung mit den Verlegern durch das “Google Settlement” ist noch nicht gerichtlich bestätigt, aber schon denkt Google weiter. Die Buchsuche und Volltextanzeige sollen als Premiumaccount in Bibliotheken zugänglich gemacht werden. Hier befürchten Bibliotheken zurecht, dass Google sein Monopol nutzen wird und die diktierten Bedingungen unerfüllbar sein werden.

Um hier billigere Angebote an Bibliotheken machen zu können, will Google demnächst nicht nur Hinweise geben, wo ein Leser das bei Google Books gefundene Buch entleihen oder kaufen kann, nein Google will zunehmend auch als Vertriebsplattform für die Verlage in Erscheinung ertreten. Natürlich wird Google hier nicht das Print-Buch vertreiben, sondern einzelne benötigte Kapitel oder das gesamte wissenschaftliche Buch als E-Book. Verlage können sich bereits jetzt dafür anmelden.

In dieser Form wird aus Google nicht nur ein Verlag sondern auch ein Buchhändler. Über die genauen Konditionen für die Verlage und Preise ist noch nichts nach Außen gedrungen.

[Update]

Aprilscherz

Hausgemachte Diebstahlsursache

Das Branchenhearing Buchmarkt war von der Bundesregierung wohl eigentlich nur als Bestandsaufnahme geplant geworden, aber die Vertreter des Buchmarktes machten daraus eine heftige Debatte zur Frage:

Wie steht es im Internetzeitalter um die Rechte der Urheber und der Verwerter?

Das Börsenblatt berichtet über diese Auseinandersetzung und die verschiedensten Positionen.
Karl-Peter Winters, Vorstand des Börsenvereins, legte mit einem provozierenden Blick auf die “schöne neue Welt vor. Versöhnlich waren dann eher die Worte von Elisabeth Niggeman, der Generaldirektorin der Nationalbibliothek.
Allerdings spürt man beim Lesen des Beitrages des Börsenblatt an dieser Stelle eine gewisse Hähme des Autors (leider nicht namentlich erwähnt).

Wenn es um die Vermarktung digitaler Bestände gehe, will Niggemann darunter „das Heben von Schätzen und das Aufmerksammachen“ verstanden wissen. Die Bibliotheken strebten nicht nach der kommerziellen Verwertung, sondern „wir wollen es vermarkten im Sinne von: frei an möglichst viele Nutzer bringen“, versicherte sie. Und ergänzte: „Was urheberrechtsfrei geworden ist, sollte vom öffentlichen Bereich nicht wieder unfrei gemacht werden.“

Albrecht Hauff, Thieme-Verleger, wies darauf hin, wie schnell gesetzgeberische Entscheidungen besonders die Wissenschaftsverlage beeinträchtigen können. Er sieht sich insbesondere durch die Internetpiraterie bedroht. Der Thieme-Verlag, der bereits “innovativ” 😉 E-Book-Angebote im Programm hat, warnte vor einem womöglich erweiterten Paragraph 52b UrhG, bei dem künftig die Online-Nutzung der lizenzierten Werke nicht mehr nur auf die Leseplätze des Lizenznehmers beschränkt bliebe.

Anna Dünnebier, Interessenvertreterin der Autoren im Internet, fasste deren Hoffnungen und Befürchtungen zusammen.

„Neue Chancen“ sieht die stellvertretende Vorsitzende des Verbands Deutscher Schriftsteller – „wir können Texte öffentlich machen. Das ist ein großer Gewinn an Informationsfreiheit, leider noch nicht an Verdienst.“ Das Urheberrecht stehe nicht gegen die Informationsfreiheit (was leider öffentlich oft und falsch behauptet werde). „Autoren möchten ihre Texte gerne weiterverbreiten; sie möchten von dieser Verbreitung allerdings auch gerne leben.“ Dünnebier kritisierte alle Versuche, geistigen Diebstahl mit Hinweis auf die Kultur- und Informationsfreiheit zu rechtfertigen. „Hier tut Aufklärung not.“

Auch das Google-Settlement war das Thema der Schriftstellerin Dünnebier. Sie zeigt sich kritisch gegenüber der Einräumung lebenslanger weltweiter Rechte (was ich verstehen kann, vor allem bei der zu erwartenden Tantieme von 60 US-Dollar pro verzeichnetem Roman). Allerdings zeigt sie auch ein wenig die Gefahr der Erpressbarkeit:

„Können wir Autoren überhaupt aussteigen? Oder verschwindet man dann ganz aus dem Kanon der Bücher?“

Till Kreutzer von iRights.info versuchte etwaige Bedenken gegenüber diesem Abkommen zu relativieren und auch Vorteile aufzuzeigen. Dazu zählen u.a. die größere Reichweite, eine, wenn vielleicht auch geringe, Beteiligung an den Einnahmen von Google. Auch widersprach er dem Ausverkauf von Rechten, da Google nur einfache Nutzungsrechte erwirbt. Die Autoren wären in ihrer Vermarktung ihrer Werke nicht eingeschränkt. Google wäre in dieser Sichtweise ein Plus für die Autoren. Kreutzer versuchte außerdem die Verlage zu kreativen neuen Geschäftsmodellen zu ermutigen.

Joerg Pfuhl, Random-House-Geschäftsführer, sieht im Internet ein Marketing-Instrument, über das man direkt mit den Lesern kommunizieren kann und das ein wichtiger Vertriebsweg für digitale und physische Verlagsprodukte ist. Mit Blick auf die USA sieht er einen Marktdurchbruch in den nächsten fünf Jahren. Heutige Publikumsverlage, das sind Verlage, die meist von der Unterstützung des Buchhandels abhängig sind, werden wegen dem Internet und den E-Books nicht verschwinden. Entscheiden werden allerdings bis dahin heute noch nicht entwickelte Geschäftsmodelle sein.

An die Politik richtete Pfuhl, wie zahlreiche Branchenvertreter vor und nach ihm, drei Wünsche: einen verlässlichen Rechtsrahmen, der das Eindämmen von Online-Kriminalität ermöglicht; eine Anpassung des Mehrwertsteuersatzes für digitale Bücher; und schließlich eine Initiative Leseförderung.

Bettin Preiß, VDG-Verlag, räumte in ihrem Vortrag das Vorurteil aus, die Buchbranche hätte die Zeichen der Zeit (die Digitalisierung) verschlafen. Sie bestätigte auch meine Ansicht zur eigentlichen Bedeutung des Internets für die Verlagsbranche:

„Das Internet ist für uns der Weg zu den speziellen, den nicht industrialisierten Büchern. Sie werden durch das Internet auffindbar und dadurch nutzbar für Menschen mit besonderen Interessen.“ [Hervorhebungen durch d. Verf.]

Auch die Förderpolitik war eines der Stichworte in diesem Gespräch. Verleger Manfred Metzner, ehrenamtlich tätig für die Kurt Wolff Stiftung, sieht die Politik in der Pflicht, die Vielfältigkeit der Verlage zu unterstützen.

Die Einschätzung der teilnehmenden Buchhändler bestätigen Gefahren für den Buchhandel vor Ort. Das Internet hat die bessere Reichweite. Hier müssen die Buchhandlungen sich offensiver positionieren, so z.B. durch den Verkauf des Sony-Readers oder eine bessere Nutzung der lokalen Bekanntheit in Verknüpfung mit einem sehr individuellen Online-Shop.
Besondes eng wird es für die kleineren Buchhändler. Ihre bereits vorhandenen Online-Shops sind zu wenig individuell. Als Reaktion auf die Digitalisierung würden folgende Trends verstärkt: höhere Konzentration, mehr Internethandel und die Gefahr durch Piraterie.

Diesen letzten Trend soll der Gesetzgeber aufzuhalten versuchen? Redner Prof. Michel Clement, Professor am Institut für Marketing und Medien der Universität Hamburg, warf in diesem Zusammenhang der Buchbranche Versäumnisse vor. So habe man es seit Jahren versäumt, legal und einfach zugänglich beliebte Bücher online zu vermarkten. Da ein Bedarf daran bestände, der durch die Branche nicht selbst befriedigt wird, müssten dies die Leser selbst erledigten.

„Sie können im Urheberrecht machen, was Sie wollen: Der User wird seinen Weg in den Schwarzmarkt finden. Millionenfach. Sie werden immer hinter den Piraten herlaufen.“ Die Branche habe durch ihre Untätigkeit dazu auch noch indirekt den Anlass produziert. Des Professors Fazit: „Sie haben kein juristisches Problem. Sie haben ein Marketing-Problem.“

Dieser Meinung schließe ich mich an. Man hat vorhandene Märkte nicht erschlossen, sondern hat versucht, an altem und gewohnten festzuhalten. Innovation erschöpfte sich beim Festhalten des Status Quo auch im Rahmen einer digitalen Medienrevolution. Leidtragende waren und sind die Leser. Neben einer pauschalisierten Verurteilung als potentielle Kriminelle müssen sie auf den Kompfort digitaler Medien verzichten, z.B. Terminalzwang in Bibliotheken.

Quelle:
„Sie werden immer hinter den Piraten herlaufen“ via börsenblatt.net

DRM – geht auch anders?

Es gibt Alternativen zu den klassischen Maßnahmen von Digital Rights Management, so die Forscher des Internet Centre am Imperial College London:engl: .

Die neuen Ansätze, die mit digitalen Wasserzeichen und einer servergestützten Simultan-Nutzungskontrolle übers Internet arbeiten, sollen einige als besonders nutzerfeindlich empfundene Auswirkungen von gängigen Konzepten wie etwa Verfallszeitpunkten, Nutzungszählern, gerätebezogenen Lizenzdateien und Ähnlichem vermeiden.

Dieser Ansatz soll Anwendern die Herstellung von Pirvatkopien sowie die Wiedergabe auf verschiedenen Abspielgeräten weiterhin erlauben, die unerlaubte Weitergabe der Inhalte und ihre massenhafte illegale Verbreitung aber unattraktiv machen

Es wurden zwei verschiedene Spielarten von “nutzerfreundlicher” Kontrolle vorgestellt, die mit robusten individuellen Erkennungscodes (Wasserzeichen) arbeiten. Bei der Vervielfältigung der betreffenden Dateien durch den Nutzer, inclusive des Komprimieren und Dekomprimieren, sollen diese erhalten bleiben. Bei der ersten Variante wird verhindert, dass die Datei eines so gekennzeichneten Stücks gleichzeitig auf zwei Geräten abgespielt wird.

Wenn der Kontrollserver entdeckt, dass ein zum Abspielen vorgesehenes Dateiexemplar bereits irgendwo läuft, sperrt er die neue Abspiel-Anfrage.

Eine Weitergabe der Dateien wird unattraktiv, weil der Nutzer befürchten muss, dass die jeweilige Datei bereits woanders läuft, wenn er sie abspielen will. Damit ist die Weitergabe unattraktiv für ihn.
Der Vorteil dieser Methode, so Rayna, sei die Anonymität, da bei jeder Prüfung nur der SchutzcodBei dieser Methode würden nur die Wasserzeichen übermittelt. Allerdings werden dabei keine personen- oder gerätebezogenen Daten weitergegeben. In diesem Sinne gäbe es wohl kaum Probleme mit dem Datenschutz.

Die zweite Variante schaut beim Shareware-Konzept ab, das vielen aus dem Bereich der Computerprogramme bekannt ist. Verknüpft wird das DRM-Angebot mit Elementen des Pay-per-Use-Modells. Verwendet werden hier Ideen des Potato-DRMs, bei dem der Nutzer aktiver Teilnehmer der Vertriebs-, Verbreitungs- und nicht zuletzt auch der Promotion-Kette wird.

Nach der Vorstellung der Forscher soll man die betreffenden Unterhaltungsdateien oder Programme zunächst frei herunterladen und auch abspielen beziehungsweise anwenden dürfen, wobei jeder Einsatz online protokolliert wird.

Zukünftig soll nach Ablauf einer Testphase, in der die bisherige Art und Dauer der Nutzung ermittelt wird, ein Preis berechnet, der künftig dafür gezahlt werden muss. So würde man für selten abgespielte Musik weniger als für oft gehörte bezahlte. So würde der Kunde geringere Beträge für Produkte bezahlen, die er sonst gar nicht ausprobieren oder nur illegal beziehen würde.

Das mag manche Nachteile von DRM kompensieren, aber dennoch enthalten beide Methoden weiterhin denselben Nachteil, der für viele Nutzer DRM-geschützte Medien inakzeptabel macht. Um die Medien zu nutzen, benötigt man einen ständigen Internetzugang, der bei kleinen MP3-Playern und anderen mobilen Abspielgeräten nicht vorhanden ist. Der Datenverkehr bei mobilen Endgeräten ist noch sehr teuer und viele Kunden sind nicht bereit, Zusatzkosten für die Datenübermittlung beim Abspielen von Musik oder Videos zu berappen.
Das Argument der Befürworter dieser modifizierten DRM-Konzepte, dass die klassischen Methoden wesentlich stärkere Einschränkungen für rechtmäßige Nutzer digitaler Inhalte bedeuteten, etwa die Plattformabhängigkeit und Interoperabilität der Systeme, sind letztendlich nicht überzeugend genug.

Wasserzeichen als Teil von DRM sind nix Neues, und wer Wasserzeichen verwendet, sollte nicht drm-frei auf sein Label setzen. Noch ist die Nutzung von Wasserzeichen personalisiert. Die neuen Methoden entpersonalisieren zwar die Wasserzeichen, aber sie verhindert nicht, dass Massen von Daten gesammelt werden, die dann für eine zielgerichtete Werbung mißbraucht werden können bzw. für ungerechtfertigt hohe individualisierte Bezahlung. Außerdem steigen die Kosten für den Endverbraucher, der nun neben den Dateien auch nachträglich noch ihre Benutzbarkeit bezahlen müssten. Hier sollten die Tüftler nachbessern, denn so ist DRM mit Wasserzeichen keine wirkliche Alternative zum klassischen DRM (sofern Wasserzeichen keine klassischen Bestandteile von DRM sind).

Quelle:
Opitz, Rudolf: Suche nach neuen Wegen für digitales Rechtemanagement via heise online

[Leseempfehlung] Masterarbeit: E-Publishing im wissenschaftlichen Umfeld

Die Masterarbeit von Roland Roth-Steiner, “E-Publishing im wissenschaftlichen Umfeld: Qualitätssicherung und Nutzungsszenarien”, gibt aus einer wirtschaftswissenschaftlichen Sicht auf knapp 300 Seiten einen detaillierten Überblick zu:

  • Die Internet-Ökonomie der Wissenschaftskommunikation
  • Qualität in E-Publishing und ELearning
  • Qualitätsbewertung und Evaluation
  • Nutzungsszenarien
  • Abschluss und Ausblick
    • Geschäftsmodelle und Anbieter im Überblick
    • Risiken und Probleme des OA-Publishing
    • Chancen des OAPublishing

Die Arbeit ist an der Universität Duisburg-Essen; Virtueller Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) abgelegt worden und ist unter einer BY-NC-ND – Creative Commons Lizenz frei verfügbar.

[Leseempfehlung] Gedanken zu Author-Pays

In den “Notices of the ACM” fragt John Ewing “Where Are Journals Headed? Why We Should Worry About Author-Pay”:engl:.
Der Autor macht sich darüber Gedanken, wie die Zukunft des wissenschaftlichen Publizierens sein wird und nutzt dafür das Beispiel der Biomedizin.

Paying a “posting-fee” makes sense, and since most biomedical research is supported by grants (often large ones), a relatively small posting-fee is easily absorbed in the grant.

Insgesamt kommt der Autor zu einem Ergebnis, das Befürchtungen wahrwerden lässt, die dem innersten Gedanken von Open Access und der Begründung von Open Access widersprechen.

We are therefore heading in the wrong direction. Scholarly journals are sick and they need attention. But instead of following a regimen of reasoned and disciplined remedies—instead of driving down prices by the steady, concerted actions of authors, editors, and librarians—we are bleeding the patient with open access models, trusting in miracles (that university administrators will shift funds from those with research funds to those without), and praying that publishers will repent their ways.

Wir bewegen uns hin zu einer Umverteilung der Finanzierung, am Problem selber beheben wir damit aber nichts. Wissenschaft ist teuer und das Publizieren macht einen wichtigen Teil davon aus. Open Access ist keine Lösung, sondern stellt uns genauso vor die Frage, wie wir Wissenschaft und die dazugehörigen Veröffentlichungen dauerhaft finanzieren können. Eine Umverteilung ist nur eine Verlagerung des eigentlichen Problems.

Ewing, John : Where Are Journals Headed? Why We Should Worry About Author-Pay :engl: In: Notices of the AMS, 55 (2008) 3, S. 381-382

Verwertungsgesellschaften unter Zwang

Die Verwertungsgesellschaften stehen unter dem Zwang, sich angesicht der Migration von Kunst und Kultur ins Netz verändern zu müssen. Dies ist die Message vom Chef der britischen Verwertungsgemeinschaft MCPS-PRS:engl: , Steve Porter heute beim ersten Urheberrechtsgipfel der Dachorganisation der Verwerter (CISAC:engl: ) in Brüssel. Das Muss ist den Vertretern der Verwertungsgesellschaften bekannt, allerdings über die Art und Weise der Veränderung ist man sich uneinig.

Porter kritisierte die beständige Verteidigung der eigenen Position. “Ja, wir müssen uns ändern. Und, ja, wir müssen uns ganz beträchtlich ändern.”

Es sei verkehrt die Schuld bei den Händlern, den Majors der Musikindustrie oder der EU-Kommission zu suchen. Porter schlägt vor, ein Modell zu entwickeln, dass dem Künstler oder Inhaber vor Repertoires die freie Wahl der Verwertungsgesellschaft überlässt.

Um mehr Konkurrenz zu ermöglichen, haben sich z.B. GEMA und MCPS-PRS zum Verwerter CELAS zusammengeschlossen.

Die gemeinsame Gesellschaft vergibt EU-weite Lizenzen für die Online- und Mobilnutzung des Repertoires von EMI. CELAS und die inzwischen entstandene zweite Mega-Verwertungsgesellschaft, in der die französische SACEM (franz.) , die spanische SGAE: (span.) und die italienische Verwertungsgesellschaft vertreten sind, konkurrieren so etwa um das Repertoire von Warner Brothers.

Für kleinere Verwertungsgesellschaften besteht die Gefahr, dass sie dabei auf der Strecke bleiben. Sie kritisierten daher die Forderungen der Kommission.

“Das spielt den großen Playern in die Hände”, warnte Cees Verwoord von der niederländischen Buma/Sterma. Große Rechteinhaber würden ihre Rechte von den kleinen Gesellschaften abziehen.

Die CELAS-Vertreter denken durchaus über Modelle nach, bei denen nationale Verwertungsgesellschaften als lokale Agenten tätig werden sollen.

Viel hängt dabei davon ab, wie die EU-Generaldirektion Wettbewerb:x: in den kommenden Wochen reagiert, die von einem Klienten der Verwerter angerufen wurde.

Ein positives Beispiel für ein Modell der Verwertungsgesellschaften ist: Bei OLA kann die Nutzung von Kunstwerken weltweit über einen One-Stop-Shop lizensiert werden. Für das Massengeschäft der Musik ist so ein Modell allerdings nicht möglich, wo man eher um die größten Anteil am Kuchen ringe, so Gerhard Pfennig, General Manager der Gesellschaft Bild-Kunst.

Quelle:
Ermert, Monika: Verwertungsgesellschaften streiten über Reformen via heise online

DRM – Wahnsinn wird zur Methode

Das DRM dazu neigt, P2P-Modelle als mögliche neue Geschäftsmodelle zu unterbinden ist eigentlich offensichtlich. Allerdings jetzt entwickeln sich daraus Stilblüten, die schon fast am gesunden Menschenverstand zweifeln lassen. Das DMCA soll sich nun sogar gegen die Leute richten, die freiwillig (!) und aus besserer Einsicht auf den Bereich “technischer Kopierschutz” verzichten möchten.
Der aktuell wichtigste Exportartikel der USA, das Digital Millennium Copyright Act:engl: (DMCA) , eignet sich hervorragend zum Verdrängen neuer Geschäftsmodelle wie P2P. Nun soll er sogar dazu dienen, Kopierblocker-Software an Unternehmen zu verkaufen, die so etwas gar nicht haben wollen. Die US-Firma Media Rights Technologies:engl: (MRT) (bitte, der Haifisch zeigt schon in seinem Design die Zähne), will Apple, Microsoft, Adobe und Real Networks verklagen und zwingen, Kopierblocker-Software zu erwerben, obwohl sie die eigentlich gar nicht brauchen. Das hat Wahnsinn und Methode gleichzeitig.

Der Grund: MRT hat eine Software namens “X1 SeCure Recording Control”, die erfolgreich verhindert, dass Nutzer von Audio- und Video-Streams deren Inhalte rippen und speichern können. Nun haben sich aber gerade Apple, Microsoft, Adobe und Real Networks nicht bereit gefunden, diese Software zu kaufen. Diese vier Firmen beherrschen mit ihrer Mediaplayersoftware 98% des Marktes.

Daher seien Nutzer weiter in der Lage, gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und überhaupt das US-Urheberrecht zu verstossen, indem sie Privatkopien von Internet-Streams anfertigen. Daher erfüllten die vier Unternehmen die Voraussetzung des “Inducement”, also des Ermöglichens von Copyrightverletzungen (was schon Grokster und anderen zum Verhängnis wurde) und wurden per Abmahnung (“Cease and Desist letter”) aufgefordert, umgehend die MRT-Technik zu erwerben.

Nun, hier mag man von einem kleinen Haifisch ausgehen, der ein wenig unter Größenwahn leidet. Sollte dieses Beispiel jedoch Schule machen, kann man davon ausgehen, dass eine normale Wissenschaft, ein einfaches Nutzen von Information für private Zwecke immer schwieriger, vielleicht sogar tatsächlich unmöglich wird, da hier nicht mehr der gesunde Menschenverstand die Entscheidungen treffen würde.

Quellen:
Cohen, Peter iPod, iTunes cited in new legal filing against Apple:engl: auf Yahoo.com! News
Effenberger, Fritz: Das Copyright frisst seine Väter via Bootsektor

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