Sony steht zu Google

Erst vor wenigen Tagen ging die Meldung rum, dass Google über 1 Million Bücher kostenlos im E-Pub-Format zum Download anbietet. Damit war klar, dass Amazon gewaltige Konkurrenz bekommt, denn der Kindle kann das E-Pub-Format nicht darstellen. War mit dieser Ankündigung von Google gleichzeitig ein Machtsignal verbunden, so in der Art: Achtung, wer sich gegen mich in Bezug auf das Google Settlement stellt, kann nur verlieren? Sony hingegen macht da wohl alles richtig. Schon März diesen Jahres deutete sich eine engere Zusammenarbeit zwischen Sony und Google an. Und auch jetzt unterstützt Sony Google.

Ein Anwalt des Unternehmens aus Japan hat vor Gericht sich für das Vorhaben von Google geäußert. Im Gegensatz zu vielen anderen sieht Sony im der Einigung mit den Autoren keine Einschränkung des Wettbewerbs sondern das genaue Gegenteil.

Sony stellt sich damit als Konkurrent von Amazon auf die Seite des scheinbar stärkeren. Bei Bloomberg heißt es:

Sony’s position puts it at odds with Amazon.com, which is part of a coalition that includes Microsoft Corp. and Yahoo! Inc. who argue that Google is trying to control the access and distribution of the largest database of books in the world.

Die Zeit befürchtet ebenfalls, dass hier ein neuer Kriegsschauplatz eröffnet wird, dem das Google Settlement als Steilvorlage dient:

Mit Sonys Teilnahme an dem Streit könnte sich die Debatte allerdings auch zu einem «Stellvertreter-Krieg» entwickeln. Denn das Unternehmen dürfte selbst großes Interesse die Nutzer von Sonys E- Book-Readern mit digitalen Buchinhalten zu versorgen.

Klar ist, dass alle Reader, die in der Lage sind, E-Books im E-Pub-Format darzustellen, von diesem Angebot Googles profitieren, eine Million gemeinfreie Werke in diesem Format anzubieten. Dazu zählen die Sony-Reader und deutlich ist beim Verhalten von Sony auch, dass man die Hand, die einen füttert, nicht beißt. Erst diesen Monat hat Sony angekündigt, im eigenen E-Book-Shop auf E-Pub zu setzen.

VG Wort und das Vertretungsrecht gegenüber Google

Die VG Wort versucht derzeit von ihren Autoren das Vertretungsrecht gegen Google Books zu erhalten. Bereits Januar diesen Jahres hat VG Wort diese Aktion angekündigt, wie hier im Blog schon berichtet wurde. Die Autoren bekommen Post von der Verwertungsgesellschaft und sollen den vorgefertigten Brief der Rechteübertragung zurücksenden oder auf einer Internetseite der VG Wort diese damit beauftragen, sie in Sachen Google Books zu vertreten. Das in juristischer Sprache gehaltene Schreiben enthält einige Stolpersteine, die dem juristischen Laien nicht auffallen werden.

Was will die VG Wort? Ihr Vorgehen richtet sich gegen Google Books. Für dieses Angebot werden Bücher aus dem “Verlagsprogramm” verwendet oder aus dem “Bibliotheksprogramm”.

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Europa und Google Books

Der Bundesregierung und damit auch VG Wort und dem Börsenverein droht eine Niederlage auf europäischer Ebene, wenn es um die umstrittene Internet-Bibliothek von Google geht. Die EU-Kommission und die anderen großen Mitgliedsstaaten sind aktiv für das digitale Buchprojekt. Der Aufschrei, dass Frankreich dazu gehört, war in den letzten Tagen in der Presse zu lesen.

Die New York Times titelt Europe Divided on Google Book Deal und die FAZ sieht Der Kampf um das digitale Buch. Argwöhnisch betrachtet wird, dass die Französische Nationalbibliothek in Gesprächen mit Google ist. Kapituliert Frankreich vor Google? fragte die FAZ vor wenigen Tagen. Die Situation ist wieder in Bewegung.
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Drei gegen Google

Sie machen Ernst, die drei größten Konkurrenten von Google. Ich musste einen Moment nachdenken, wer damit gemeint sein könnte, denn neben diesem gigantischen Internetkonzern verblassen alle anderen. So langsam dämmerte es mir dann allerdings. Erz-Rivale Microsoft, der ja gerade mit Bing.com seine große Suchmaschine gestartet hat, muss man genauso wie den Buch-und Suchmaschinen-Anbieter Amazon zu den „großen“ Konkurrenten zählen. Doch beim Dritten musste ich dann ein wenig im Text weiterlesen, nur um gleich zu nicken, als es um Yahoo.com ging. Diese drei sind der “Open Book Allicance” beigetreten, die gegen Google und sein Google Books Settlement vorgehen wollen. Sie möchten verhindern, dass durch eine gerichtliche Entscheidung Google demnächst ganz legal weitere Millionen von Büchern einscannt und seinen Nutzern den Zugriff darauf erlaubt.

2004 begann Google Buchbestände aus amerikanischen Bibliotheken einzuscannen und einer riesigen Datenbank einzuverleiben. Die urheberrechtlich geschützten Werke wurden nur in kurzen Auszügen angezeigt. Recht schnell wuchs die Gesamtzahl dieser Bücher auf insgesamt rund sieben Millionen Bücher an. Darunter befinden sich unter anderem auch deutschsprachige. Diskussionen ums Urheberrecht der Buchautoren waren vorprogrammiert. Google ließ es darauf ankommen und US-Autorenverbände klagten gegen Google wegen der Verletzung von Urheberrechten.

Oktober 2008 einigten sich Google und US-Autorenverbände auf einen Vergleich, das sog. Google Books Settlement. Google erklärte sich bereit, 125 Millionen Dollar an die Rechteinhaber zu zahlen.

Google soll laut der Vereinbarung bereits gescannte Werke sowohl in Ausschnitten im Netz veröffentlichen, als auch online verkaufen dürfen.

Das habe ich eigentlich immer anders verstanden, nämlich dass der Gigant in Zusammenhang mit diesen Büchern Werbung verkaufen darf, d.h. nicht die Bücher. An den Gewinnen aus diesen Werbeeinnahmen sollen die Autoren im Gegenzug beteiligt werden.
Google war daher in den letzen Wochen auf der Suche nach den vielen Rechteinhabern und bot ihnen die Möglichkeit, sich zu melden und ihre Rechte zu sichern. Jetzt warten alle Parteien nur noch, dass ein Gericht dieser Einigung zustimmt.

Die „Open Book Alliance“ mit Googles Erz-Konkurrenten Microsoft, Yahoo und Amazon will diese Einigung jetzt noch verhindern. Die Alliance wurde vom Internet Archive gegründet und will sich jetzt an das US-amerikanische Justizministerium wenden. Sie sehen in der Vereinbarung zwischen Google und den Autorenverbänden einen Wettbewerbsverstoß. Der Anwalt Gary L. Reback, Experte für Kartellrecht und Berater der Allianz äußerte sich gegenüber der “New York Times”:

“This deal has enormous, far-reaching anticompetitive consequences that people are just beginning to wake up to,” said Mr. Reback, a lawyer with Carr & Ferrell, a firm in Palo Alto, Calif.

Google könnte durch diese Vereinbarung eine Monopolstellung erhalten und so willkürlich die Preise bestimmen. Auch bestände die Gefahr, dass Google so weitere persönliche Daten seiner Nutzer sammle und mit Hilfe seiner Suchmaschine jederzeit nachvollziehen könne, wer welche Bücher gelesen hat. Google schätzt den Gegenwert höher ein. Durchs das Einscannen weiterer Millionen Bücher würden die Kunden nur profitieren, da sonst unzählige Bücher von Bibliotheken den Internetlesern nicht zugänglich wären.

Natürlich sind auch deutsche Rechteinhaber betroffen. Problematisch ist die gewählte Klageform.

Bei der Klage der amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände aus dem vergangenen Jahr gegen die Verletzung von Urheberrechten durch Google handelt es sich um eine sogenannte “class action”. Diese Klageform gibt es im deutschen Recht nicht. Das Besondere daran ist, dass die Entscheidung des Gerichts nicht nur für die Kläger gilt, sondern für die gesamte “class”. Dazu gehören dann auch deutsche Autoren und Verlage und somit die Wahrnehmung ihrer Rechte in den USA.

Ich habe zu Reaktionen hier im Blog bereits mehrfach berichtet und auch in welcher Form VG Wort und Börsenverein gegen diesen Deal vorgehen möchten.

Während Autoren, deren Werke aktuell lieferbar sind, dem Abkommen mit Google ausdrücklich zustimmen müssen, gilt für bereits vergriffene Titel, dass nur ein Widerspruch vor der Aufnahme in den einsehbaren Teil der Google-Bibliothek bewahrt.

Die ursprüngliche Frist bis 5. Mai 2009 wurde durch das zuständige New Yorker Bundesgericht kurz vor Fristende bis zum 4. September 2009 verlängert. Die eigentliche Gerichtsanhörung soll nun am 7. Oktober 2009 stattfinden. Erst danach steht fest, ob die Vereinbarung zwischen Google und den US-Autoren- und Verlegerverbänden wirklich gültig wird. Autoren, die über einen Widerspruch nachdenken, sollten noch einmal in sich gehen und darüber klarwerden, ob ein Nein zu Google Books nicht auch ein Nein zu kostenloser Werbung ist.

Konkrete Angaben, wie die “Open Book Alliance” nun gegen Googles Pläne vorgehen möchte, waren in den vorhandenen Quellen nicht erkennbar.

Quellen
Helft, Miguel: Google Rivals Will Oppose Book Settlement via New York Times
Allianz gegen Google via Spiegel online

Werden Sie aktiv liebe Autorin, lieber Autor!

VG Wort schießt übers Ziel hinaus und schadet Ihnen damit.

Thomas Hoeren fordert: VG Wort und Google: Widerspruch gegen Änderung des Wahrnehmungsvertrags einlegen!

Es wird Zeit, Widerspruch bei der VG Wort einzulegen.

Und zurecht bemängelt Klaus Graf in seinem Beitrag VG Wort und Google: Verlage siegten, herbe Niederlage für die Wissenschaft (und die Autoren), dass vor allem die Wissenschaftler und unerfahrene “Googlenutzer” unter diesem Blödsinn leiden werden. Es ist auch nicht gesagt, dass dadurch Ihre Rechte besser gewahrt werden, denn schließlich kauft niemand die Katze im Sack.

Und Ilja Braun gibt in seinem Blogartikel “VG Wort positioniert sich gegenüber Google” zu bedenken:

Dass eine Rechteeinräumung durch eine Änderung des Wahrnehmungsvertrags auf einer Mitgliederversammlung der VG Wort wirksam erfolgen kann, ohne dass der einzelne Wahrnehmungsberechtigte eine Unterschrift leistet, erscheint zumindest fragwürdig (vergl. Hoeren).

Werden Sie sichtbar und hörbar. Haben Sie keine Angst vorm Netz, sondern begreifen Sie das Internet und Google als Chance und gutes Marketinginstrument für Ihre Publikationen. Widersprechen Sie dem Verhalten der VG Wort vehement.

Schutzlos der Willkür eines Giganten ausgeliefert

Unter den seit 2004 durch Google digitalsierten Büchern befinden sich auch deutsche Bücher, die noch immer urheberrechtlich geschützt sind. Damit sind viele Betroffene nicht uneingeschränkt einverstanden. Zwar hat sich Google mit amerikanischen Autoren und Verlegerverbänden Herbst 2008 in einem noch durch Gerichte abschließend zu bestätigen Vergleich geeinigt, aber deutsche Urheber und Verlage sind damit nicht eiinverstanden, da hier ungefragt amerikanisches Recht auf deutsche Urheberwerke übertragen wird.

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort möchte für die Rechteinhaber auch jene Rechte kollektiv wahrnehmen, die nach dem Google Settlement den Urhebern zustehen. Dies geht aber nur mit einer Ergänzung der Wahrnehmungsverträge. Die Zeit drängt allerdings. Bis zum 05. Mai 2009 müssen die Vergütungsansprüche für jedes in den USA durch Google digitalisierte Buch geltend gemacht werden. Google bietet eine Entschädigung in Höhe von 60 US-Dollar für jedes gescannte Buch an und eine pauschalisierte Verteilung von 63 Prozent der Werbeeinnahmen an.

Das zweite Ziel der VG Wort ist die Entfernung von vergriffenen und lieferbaren Büchern aus dem Digitalisierungsprogramm. Urheberrechtlich geschützte Werke sollen, sofern es noch berechtigte Rechtsansprüche gibt, nicht durch Google genutzt werden dürfen. Was verspricht man sich dadurch? Die VG Wort und die Rechteinhaber gehen davon aus, dass den Urhebern Schäden dadurch entsteht, dass Google die Bücher digital zugänglich macht. Man erwartet wohl, dass mögliche Verluste höher sind, als die Einmalzahlung und die anteilig ausgezahlte Gewinnbeteiligung von Google. Wie dem auch sein wird, wird die Zeit zeigen.

Ob es wirklich so günstig ist, ganz aus dem Vergleich mit Google auszuscheiden, ist fraglich, denn Google Books hat sicherlich auch eine Art Werbeeffekt für die dort verzeichneten Bücher. Die Frage ist also, ob es nicht sinnvoll sein kann, das Buch trotz Lieferbarkeit bei Google Books zu belassen.

Einen weiteren entscheidenden Punkt dieser Aktion von VG Wort offenbart sich im dritten Ziel der Verwertungsgesellschaft. Man will auf Dauer das Recht eingeräumt bekommen,die digitale Nutzung vergriffener Werke zu lizenzieren. Hier würde dann nur noch einen Ansprechpartner geben. Doch dies ist nur möglich, wenn sich die Rechteinhaber damit einverstanden erklären. Und man überlässt bei lieferbaren Werken natürlich auch Autoren und Verlagen die Möglichkeit, direkt mit Google Nutzungsverträge abzuschließen.

Autoren können auch darüber entscheiden, ob sie ganz aus dem Vergleich aussteigen oder eigene Einwände geltend machen wollen. Die Einwände müssten ebenfalls bis fünften Mai genannt und nicht im Rahmen der VG Wort vertreten werden. Eine individuelle Durchsetzung in den USA gilt als sehr schwierig, so dass die VG Wort davon eher abrät.

Die Situation des deutschen Urheberrechts sieht VG Wort durch all die Möglichkeiten des Internet gefährdet. Eine effektive Verfolgung von Urheberrechtverletzungen ist bis jetzt nicht möglich.

Die Welt hat nun auch einen sachlichen Artikel zum Problem des Google Settlement gebracht. Zwar wirken die Fakten verkürzt und unvollständig, doch verzichtet man auf jegliche Polemik und Verknüpfung falscher Tatsachen, wie es in letzter Zeit bei einigen Zeitschriften der Fall war.

Quelle
Google digitalisiert auch deutsche Autoren via Welt online

Erster-Aprilente: Google wird zum Buchhändler

Bis jetzt ist es noch niemandem aufgefallen, aber der Beitrag Google als Buchhändler stimmt nicht so ganz. Google zeigt derzeit – so weit mir bekannt ist – keine Ambitionen als Zwischenhändler im Buchhandel aufzutreten.

Natürlich wird Google hier nicht das Print-Buch vertreiben, sondern einzelne benötigte Kapitel oder das gesamte wissenschaftliche Buch als E-Book. Verlage können sich bereits jetzt dafür anmelden.

Verlinkt wird hier nur auf das Partnerschaftsprogramm von Google, bei dem sich Verlage und Buchhändler anmelden können, um entsprechend gefundene Google-Scan-Bücher direkt an den Suchenden zu verkaufen. Dieses Programm gehört mit zum Werbeangebot, von dem letztendes die Autoren der Bücher profitieren können.

Ich wünsche allen noch einen schönen 1. April

Google als Buchhändler

Die Buchsuche, die ein gutes Instrument für die bibliothekarische Auskunftsarbeit ist und die vor allem schwer zugängliche, verwaiste Werke und gemeinfreie Bücher (vor 1923) enthält, integriert umstrittener Weise auch Bücher, die derzeit nicht mehr gedruckt werden aber auch aktuelle Bücher.

Die Einigung mit den Verlegern durch das “Google Settlement” ist noch nicht gerichtlich bestätigt, aber schon denkt Google weiter. Die Buchsuche und Volltextanzeige sollen als Premiumaccount in Bibliotheken zugänglich gemacht werden. Hier befürchten Bibliotheken zurecht, dass Google sein Monopol nutzen wird und die diktierten Bedingungen unerfüllbar sein werden.

Um hier billigere Angebote an Bibliotheken machen zu können, will Google demnächst nicht nur Hinweise geben, wo ein Leser das bei Google Books gefundene Buch entleihen oder kaufen kann, nein Google will zunehmend auch als Vertriebsplattform für die Verlage in Erscheinung ertreten. Natürlich wird Google hier nicht das Print-Buch vertreiben, sondern einzelne benötigte Kapitel oder das gesamte wissenschaftliche Buch als E-Book. Verlage können sich bereits jetzt dafür anmelden.

In dieser Form wird aus Google nicht nur ein Verlag sondern auch ein Buchhändler. Über die genauen Konditionen für die Verlage und Preise ist noch nichts nach Außen gedrungen.

[Update]

Aprilscherz

Hilflosigkeit und Ohnmacht auf Verlegerseite

Bei Textkritik heißt es:

Das verfassungsmäßig verbürgte Grundrecht von Urhebern auf freie und selbstbestimmte Publikation ist derzeit massiven Angriffen ausgesetzt und nachhaltig bedroht.

Und da passt die Googlepolitik und die OA-Politik hinein. Oh Schreckgespenst: Nur einmal eine lächerliche Entschädigung von 60 $ pro eingescanntem Buch von Google? Deutsche Verleger reagierten darauf beunruhigt mit einen öffentlichen Appell.

Die ersten Unterzeichner des von Manfred Meiner, Vittorio Klostermann und KD Wolff zusammen mit dem Heidelberger Literaturwissenschaftler Roland Reuss Schreibens sind der Zeit-Herausgeber Michael Naumann, der Chef des Carl Hanser Verlags Michael Krüger und namhafte Autoren wie Daniel Kehlmann (“Die Vermessung der Welt”), Sibylle Lewitscharoff (Preis der Leipziger Buchmesse) und der Konstanzer Bibliothekar Uwe Jochum. Dies sind nur einige der bisher 253 Unterzeichner (Stand: 23.03.09, 23.00 Uhr).

Der Aufruf sieht das deutsche Urheberrecht durch international agierende Firmen ausgehöhlt und auf Dauer bedroht. Google und Youtube werden als Plattformen illegal hochgeladener Inhalte angesehen, mit deren Hilfe geistiges Eigentum entwendet wird.

In der Frankfurter Rundschau ist ein Feuilleton des Literaturwissenschaftlers Roland Reuss veröffentlicht worden. Hier äußert Reuß sich in einer propagandistischen Art und Weise zu Googles sicherlich nicht immer korrekten Art und Weise im Umgang mit Werken. Untermalt wird dies mit eine Totenkopfmaschinenmaske Google als “Bücherfresser”. Geschmacklos war das erste, was mir dazu einfiel.

Geschmacklos und wenig objektiv ist auch die Wortwahl mit dem das beschrieben wird, was Google Books macht. Schamlos, Enteigner, angeblich, freibeuterisch, grenzenlos, bedingungslos, Gier, ad acta legen, lethargisch, gedankenlos, alternativlos, Prostitution, Schlange, gewaltsam, Kollateralschäden – dies alles sind Begriffe aus dem Wortarsenal, mit dem Reuss allein auf der ersten Seite auf unbedarfte und leider vielleicht auch uninformierte Leser schießt. Nach einer sachlichen und zweckdienlichen Auseinandersetzung mit einem Problem klingt das nicht.

Im Gegenteil, der Artikel hinterlässt den Eindruck, dass hier jemand hilflos und überfordert um sich schlägt, weil ihm irgendwie nicht jeder Recht gibt und ihm Felle und Argumente schwimmen gehen. – Bei dieser Wortwahl merke ich, dass ich ebenso wie bei dem propagandistisch längst nicht mehr sachlich bin. Wenn ich jedoch nicht mehr in meinem subjektiven Empfinden sachlich bleiben kann, sollte ich diesen Beitrag eigentlich nicht weiterschreiben, um nicht auf die gleiche Stufe zu rutschen wie Herr Reuss.

Im Zentrum des Appells steht daher die Forderung an die Bundesregierung, das “bestehende Urheberrecht entschlossener und mit allen Mitteln” zu verteidigen.

Dies kann jedoch nicht die Antwort auf die sich ändernden Rahmenbedingungen sein. Die Informationswelt ist geprägt durch neue Möglichkeiten, wo der Leser sehr schnell selbst zum Autor wird, und neuen Anforderungen, z.B. E-Books oder auch die immer stärker werdende Digitalisierung. Man muss sicherlich nicht jeden Trend mitmachen, aber sich von vornherein vor den Neuerungen zu verschließen und auch nicht die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass andere wie die “Allianz deutscher Wissenschaftsorganisationen” für ihren Bereich gewichtige Argumente haben, kann auf Dauer tödlich für die Branche und Autoren sein, die hier nicht mit Schritt halten.

Ich habe im Zusammenhang mit dem Internet und der dort stattfindenden Veränderung der Medienwelt nicht ein einziges Mal das Wort “Medienevolution” gehört. Immer hatte sich da wohl der kleine Buchstabe r (Medienrevolution) eingeschlichen.

Eine Steurung der derzeit stattfindenden Veränderungen ist notwendig. Aber Steuerung heißt nicht das Steuerrat stur auf Kurs zu halten, weil die nächste Monsterwelle (Veränderung) das Schiff damit von der Seite erwischen und unter Wasser drücken könnte. Man muss auch Gegensteuern und in diesem Fall ist der Artikel von Reuss wohl als ein panisches Übersteuern zu werten.

Solche Artikel wie dieser von Herrn Reuss gehören in diese Diskussion genauso wenig wie ein all zu blauäugiger Umgang mit Open Access. Beides schadet der Wissensgesellschaft und ihrer Zukunft mehr als dass es hilft.

Quellen
Reuss, Roland: Enteignet die schamlosen Enteigner! via Frankfurter Rundschau Online
Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte Institut für Textkritik
Schärferes Urheberrecht versus Künstlersozialabgaben für Google via heise online

Das Dilemma des Autor-Google-Verhältnisses

Die FAZ schießt gegen Google. Malerisch beschreibt man das Aufbegehren gegen Google als “Rückzugsgefecht versprengter Truppen gegen eine Übermacht”. Es fehlt bei der Einleitung nur das Wort “Größenwahn” in Bezug auf Googles Politik des Auslotens normativer Grenzen, wenn es darum geht, das Weltwissen verfügbar zu machen.

Dabei geht es nicht nur ums große Geld, sondern auch selten mit ganz legalen Mitteln zu – wie bei großen Eroberungszügen nicht anders zu erwarten.

Alles begann damit, dass Google sich vor erst fünf Jahren an das Riesenprojekt wagte, die Bestände amerikanischer Bibliotheken zu scannen. Neben Public-Domain-Werken, nicht mehr lieferbaren Büchern sind dort aber auch noch urheberrechtlich geschützte und lieferbare Bücher zu finden. Einen Großteil der Masse der Google-Scans betreffen die Books-out-of-Print. Europäische Bibliothekspartner lassen nur gemeinfreie Bücher digitalisieren.

Das dreijährige Mammutverfahren kostete 45 Mio Dollar und häufte eine Million Akten- und Gutachtenseiten an. Oktober letzten Jahres dann wurde der Vergleich “Google Book Settlement” eingereicht und wird seit dem auch durch eine große Anzeigenkampagne und im Internet in 36 Sprachen bekannt gemacht. Damit sollen die Autoren über die Modalitäten des Settlements aufgeklärt werden.

Der Ton wurde leider nicht sachlicher, nachdem der erste Frust niedergeschrieben war. Sicherlich muss man bemängeln, dass die Übersetzung wohl mit Hilfe von Googles hauseigener Übersetzungsmaschine durchgeführt worden war und keine deutschen Urheberrechtler herangezogen worden.

So wird schon auf der ersten Seite aus einem „Verleger“ ein „Herausgeber“ und aus einem „Autor“ ein „Unterklasse-Autor“.

Damit wird dieser Vertrag rechtlich praktisch unlesbar.

Ein zweites Leider mag vielleicht auch gelten. Um herauszufinden, ob die eigenen Werke digitalisiert wurden, hat auch Schwierigkeiten. Metadatenquelle war der Worldcat, der mit 270 Millionen Büchern aus allen Ländern doch recht unübersichtlich ist.

Der FAZ-Autor macht sich auch hier unreflektiert zum Sprachrohr eines (zumindest vom Sprachstil so wirkenden) aufgebrachten Christian Sprang,seines Zeichens Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Hinzu kommt: Wer das Settlement-Formular ausfülle, gebe schon wieder jede Menge Metadaten von sich preis.

Die Opt-out-Klausel, die es Autoren und Verlagen ermöglicht, Google mitzuteilen, dass sie aus dem Vergleich aussteigen wollen. Dies ist für den Riesen nicht verpflichtend, dass er die Bücher tatsächlich aus dem Netz nehmen muss. Erst mit einer Privatklage in den Vereinigten Staaten kann der Autor/Verlag nachweisen, dass Google amerikanisches Copyright gebrochen hat. Kleine Verlagee und einzelne Autoren können sich dies finanziell nicht leisten. Bis zum Ende der „notification period“ am 5. Mai 2009 müssen sich Autoren bzw. Verlage gemeldet haben.

Die Frage, die sich stellt, ist natürlich, welche Vorteile Autoren davon hätten, dass sie sich dieser größeren Sichtbarkeit entziehen. Muss man auf seinem Recht bestehen, nur um Recht zu behalten? Fast trotzig wirkt hier die Reaktion des deutschen Jusitziars. Welche Nachteile befürchtet man, dass man allen Autoren und Verlagen pauschal dazu rät, Google zu verlassen? Wo gibt es offizielle, sachliche Entscheidungshilfen, die ein Pro & Contra einer solchen Entscheidung klar darstellen oder abwägen?

Am 11. Juni wird das Gerichtin New York dem Vergleich mit hoher Wahrscheinlichkeit zustimmen, da sich hier in den Augen der Richter die Prozessparteien selbständig geeinigt haben.

Sollte trotz von mehreren Seiten angekündigter Einsprüche der Vergleich am 11. Juni bestätigt werden, wird der Tag als Wende in die Geschichte des Urheberrechts eingehen.

Formal gilt dieser Vergeleich nur in den USA, dennoch befürchtet der Börsenverein, dass jetzt das Urheberrecht leichter umgehbar wird. Der Autor sieht dadurch die bisherige Rechtsstaatlichkeit für Verleger und Autoren bedroht.

Google erhält durch diesen Vergleich eine andere Rolle. Die Regelungen des Settlement mit der Authors Guild sehen eine Garantiesumme von 60 Dollar pro unauthorisiert digitalisierten Buch vor. Diese Autoren können mit entscheiden, ob und in welchem Umfang Google das Werk im Zusammenhang mit Werbung nutzen darf. An die Autoren wird außerdem pauschalisiert dreiundsechzig Prozent der Werbeeinnahmen Googles ausgeschüttet.

So wird Google zum Händler und nach 2011 zum Verleger. Denn das gar nicht unrealistische Kalkül der Firma sieht vor, dass höchstens einer von zehn Copyright-Inhabern seine Ansprüche geltend machen wird. Damit fallen die Rechte im Lauf der nächsten Jahre an Google.

Mir ist Unklar, in welcher Form Google hier zum Verleger wird. Wikipedia definiert Verleger:

Früher bezeichnete man mit Verleger den Auftraggeber im Verlagssystem. Heute bezeichnet der Begriff einen Unternehmer, der einen Verlag für Bücher, Noten, Zeitschriften oder Zeitungen betreibt oder leitet. Die Branchenbezeichnung leitet sich von Vorlage ab. Der Verleger geht mit Druck- und Werbungskosten in Vorlage.

In diesem Fall wird Google nicht erst 2011 zum verleger, sondern ist es bereits seit der Verlag Scans erster Bücher der Public Domain angeboten hat.

Die Regelung des Vergleichs sichert Google, dass sollten alle sieben Millionen Rechteinhaber die 60 Dollar pro Buch verlangen, maximal 420 Millionen zahlen muss. Auch diese Rechnung kann ich nicht ganz nachvollziehen. Es sind etwa 7 Millionen Bücher, die digitalisiert worden, aber etwa 500.000 fallen davon unter die Public Domain. Die muss man wohl abziehen. Google scheint nicht mit einer großen Anzahl von Anträgen zu rechnen, denn man stellt 45 Millionen Dollar, d.h. knapp 11 % der Summe für die Auszahlung bereit.

Schon jetzt darf, die Zustimmung des Gerichts voraussetzend, Google alle Bücher einscannen, die bis zum 5. Januar 2009 erschienen sind. „Das ist das eigentlich Teuflische an diesem Plan“, erklärt Sprang.

Kolidieren hier die Wünsche des größten Menschheitsprojekts mit den Vorstellungen des geistigen Eigentums? Sehr schön, jetzt kommen wir zu den tapferen Männlein, die sich gegen die Übermacht stämmen. Auf dieses Bild habe ich direkt seit Beginn des Feuilletons gewartet.

Der Börsenverein hat sich mit der Verwertungsgesellschaft Wort und mit dem Schriftstellerverband verbündet, die sich normalerweise um das Eintreiben von Kopier- und anderen Vervielfältigungserlösen für Autoren kümmert. Die VG Wort soll nun ihren Wahrnehmungsvertrag gegenüber 380.000 Vertragsnehmern um die elektronischen Rechte erweitern. Per Rechtsgutachten ist diese Vorgehensweise abgesichert, es wäre ein Pfund, mit dem sich wenigstens ein wenig wuchern ließe.

Und jetzt passiert was, wo ich stutzte. Bis eben war Google der Buh-Mann und auf einmal träumen nicht alle Autoren davon, Google zu enteignen? Das ist eine sehr unerwartete Wendung am Ende des Beitrages.

Sicherlich muss man Googles Tätigkeiten besser kanalisieren und den Kopf gottergeben in den Sand zu stecken oder einfach das, was Google macht, unreflektiert zu verteufeln.

So gelähmt wirkt die Branche angesichts der Chuzpe, dass viele klagen, der Kampf sei schon verloren – bevor sie ihn aufgenommen haben. Mit den Urheberrechten gäbe man, so der Schriftsteller Thomas Hettche, auf, wofür man Jahrhunderte gekämpft habe.

Etwas ungläubig las ich dann, dass der Digitalisierungskritikier und Schriftsteller Thomas Hettche sich mit einer für seine Arbeit doch so wichtigen Vereinbarung, die seit Monaten durch die Presse geistert, noch nicht auseinander gesetzt hat. Damit reiht er sich wohl in die Mehrheit der Autoren ein.

Das zeigt einmal mehr das man “dagegen” ist, ohne das Problem oder die Möglichkeiten zu beleuchten. Autoren, die sich nämlich auch mit den Chancen auseinander setzen, erkennen, dass sie als passive Nutzer nämlich sogar selbst von Google Books profitieren. Das zeigt aber auch das Dilemma in denen Autoren stecken. Einerseits haben sie nicht wirklich Einfluss auf Google, andererseits gewinnen Sie auch durch die bessere Sichtbarkeit ihrer Bücher. Ich persönlich habe schon mehrfach Fachbücher erworben, die ich in der Bibliothek nicht schnell beschaffen konnte und deren Relevanz ich über Google evaluieren konnte. Also, das ist dann wohl Google Books als die perfekte Werbeplattform.

Glücklich ist die Lösung für beide Seiten nicht, da man mit mehr Einigungsbereitschaft von beiden Seiten im vorfeld eine einvernehmlichere Lösung hätte erzielen können.

Unter den Büchern, die Google digitalisieren will, befinden sich nach Angaben es Börsenvereins allein 50.000 deutschsprachige Titel von Random House Deutschland, dem größten deutschen Publikumsverlag. Random House Vorstandsvorsitzender Joerg Pfuhl ist nicht ganz so ablehnend:

„Grundsätzlich ist der Google-Vergleich eine gute Sache. Er könnte Basis für neue Geschäftsideen sein. Und immerhin hat Google die Urheberrechte nun anerkannt.“ Aber auch er räumt ein, Google habe „viel Misstrauen gesät. Die Vorgehensweise ist bekannt: Fakten schaffen, um dann unter Druck Lösungen zu erzwingen.“

Google muss zeigen, dass es auf der finanziellen Seite wenigstens ein verlässlicher Partner ist und das Vertrauen rechtfertigt, dass Autoren in das Unternehmen einbringen.

Eine letzte Schwarzmalerei kann sich der Autor am Ende des Beitrages nicht verkneifen. Er sieht ein Grundsatzproblem, dass dieser Prozess akut werden lässt.

Werden künftig Werke der Wissenschaft, der Literatur geschrieben, wenn sie sogleich Gemeingut im Internet sind? Was, wenn die neuen Geschäftsmodelle es Urhebern nicht mehr ermöglichen, von dieser Arbeit zu leben: Verschwinden dann ganze Berufszweige und machen den Selbstausstellern Platz?

Da will ich mal ein paar genauso grundsätzliche Gegenfragen stellen. Schaffen wir den Zugang zu Wissen für eine Elite, wenn der Zugang zu Informationen immer kostenpflichtig ist? Geht nicht zu viel Wissen verloren, weil es nicht zur rechten Zeit auffindbar ist? Ist der Schaden für die Allgemeinheit nicht höher, wenn wegen fehlendem Wissenszugang die Forschung erlahmt oder es zu Doppel- und Dreifachentwicklungen kommt (mal abgesehen, dass wir damit zur Zeit sowieso schon zu kämpfen haben)?
Natürlich muss man Google im Auge behalten und verhindern, dass aus Google ein neues Elsevir wird. Google darf kein Monopolist bleiben. Und man mag meinen, die Industrie und damit auch die Content-Industrie, wüßte, dass Konkurrenz das Geschäft belebt Ich weiß, das ist ein abgedroschener Allgemeinplatz, doch die Bestrebungen mit Libreka wirken einfach nur ungeschickt. Da klingt es richtiggehend getroffen, was der Autor zum Schluss schreibt:

Früher hätte man nach der Politik gerufen und ihr erklärt, dass Wissen systemwichtig sei. Doch die Politik scheint sich für all das nicht zu interessieren.

Quelle:
Hintermeier, Hannes: Das Teuflische an diesem Plan via FAZ.Net

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