„Office for Intellectual Freedom, how can I help you?“ „I need a Lawyer!“

„Office for Intellectual Freedom, how can I help you?“
„I need a Lawyer!“

Wann immer dieser Hilferuf telefonisch im Office for Intellectual Freedom (OIF) eingeht, schrillen die Alarmglocken, greifen eifrige Einsatzkräfte nach Zusatzartikel 1 und 4 der US-Verfassung und brausen auf roten Bücherwägen mit Blaulicht zum nächsten Krisen-Meeting.

Ein Gastbeitrag von Benjamin Flämig und Philipp Maaß

An nicht minder dramatische Feuerwehreinsätze fühlte sich zumindest erinnert, wer am 6. Mai 2015 an der Fachhochschule Köln im Rahmen der Vortragswoche des MALIS-Studiengangs1 den Ausführungen von Dr. Barabara Jones, Executive Director dieser besonderen Institution der American Library Association (ALA), zu folgen das Privileg hatte. Der ein oder andere Zusatz an der eingangs beschriebenen Situation mag dabei von den Autoren aus dem Reich der Fiktion entlehnt worden sein – die Dramatik der Probleme, denen sich das OIF in seiner Arbeit täglich gegenübersieht, und die Entschlossenheit, mit der Frau Jones und ihr fünfköpfiges Team diesen begegnen, waren jedoch real und an diesem Vormittag in Köln für jeden der rund 30 Teilnehmer eindrucksvoll spürbar.

So gilt der eingangs zitierte Hilferuf beispielsweise im OIF schon als „Codewort“, wann immer Bibliothekarinnen und Bibliothekare um ihre Anstellung fürchten müssen oder diese bereits verloren haben, weil sie für in der Verfassung garantierte Rechte wie Presse- und Redefreiheit oder den freien Zugang zu Informationen eingetreten sind. In diesen Fällen, wie auch bei jeder Form der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung, Religion, des Alters oder einer körperlichen Beeinträchtigung, hilft das OIF den betroffenen Menschen nicht nur mit der Gewährung von Rechtshilfe und finanzieller Unterstützung zum Bestreiten des Lebensunterhalts, sondern geht vor allem aktiv gegen diese Zustände vor. Rund 700 solcher Notfälle widmen sich Barbara Jones und ihr Team dabei jährlich mit Hingabe und Leidenschaft; finanziell können sie hierfür auf die Freedom to Read Foundation2 sowie den Merritt Fund3 und somit auf beeindruckende Mittel von rund 1 Million US-Dollar zurückgreifen.

Neben diesen „Noteinsätzen“ bestreitet das OIF damit auch zahlreiche Kampagnen und Programme, so z.B. die jährliche „Banned Books Week“4, in der von Zensur betroffene Bücher vorgestellt werden, für deren Bewahrung in den Bibliotheken gekämpft und das Recht auf freien Zugang zu Informationen lautstark und nachhaltig eingefordert wird.

In einem weiteren Handlungsfeld bemüht sich die Institution von Frau Jones darüber hinaus nicht nur um den Schutz der Privatsphäre aller Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer in der digitalen Welt, sondern geht auch aktiv (und erfolgreich) gegen die massenhafte Einsichtnahme in Nutzerdaten durch Bundesbehörden vor.5 In diesem Kontext ist auch die vom OIF jährlich organisierte „Choose Privacy Week“6 zu sehen, während der umfassend über Themen wie Informationsfreiheit, Datenschutz, aber auch entsprechenden Missbrauch durch komplexe Phänomene wie „Big Data“ aufgeklärt wird.

Weitere von Frau Jones im Rahmen ihrer Präsentation vorgestellte Aktivitäten umfassten die Bildungsarbeit zu den genannten Schwerpunkten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, weltweite Präsenz sowie Lobbyarbeit. Als Herausforderung wurde dabei vor allem die Begeisterung der jungen Generation für die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte gesehen.

Abschließend gelang es Frau Jones, über die Thematisierung von ethischen Konflikten in der täglichen Bibliotheksarbeit, hin zur Notwendigkeit des Schaffens von international gültigen „Codes of Ethics“, vor allem für Institutionen wie Bibliotheken zu führen. Gerade die „Ethic Codes“ der großen Bibliotheksorganisationen dienten dabei keinem bloßem Selbstzweck, sondern stellten viel mehr die Antwort auf die zahlreichen zuvor geschilderten Probleme im Bereich von Informationsfreiheit, Datenschutz und Gleichberechtigung dar, denen das OIF täglich gegenübertreten müsse.

Ausgehend von der Anregung Barbara Jones, auch in Deutschland idealer Weise ähnliche Institutionen wie das OIF zu schaffen und auch den hierzulande allgegenwärtigen Problemen mit entsprechenden Programmen und Initiativen zu begegnen, wurde zur gesamten Thematik in Köln intensiv diskutiert. Aus Sicht der Autoren finden sich zahlreiche Aspekte, die sich auch auf die Lage in Deutschland übertragen ließen und der weiteren Diskussion bedürfen, beispielsweise:

  • Aggregatoren, Konsortien und deren Daten: Wie ernst ist es den „großen Playern“, die uns die Ressourcen anbieten, mit dem Datenschutz?

  • Finanzierung: Insgesamt steht die institutionelle Finanzierung in den USA deutlich besser da als in Deutschland. Das OIF verfügt über beträchtliche finanzielle Rücklagen – hierzulande bestünde dahingehend dringender Nachholbedarf! Passend dazu sei auf die aktuell statt findende Diskussion innerhalb des Deutschen Bibliotheksverbands (DBV) – Landesverband Baden-Württemberg – um einen Sonderbeitrag verwiesen. Thomas Stierle von der Stadtbibliothek Ludwigsburg bemerkte im Protokoll der Versammlung7, dass die Volkshochschule Ludwigsburg an ihren Institutionen-Verband jährliche Abgaben in Höhe von 12.500 € abführe. Der DBV wird von der Stadtbibliothek Ludwigsburg mit 483 €, zukünftig mit 652 € Mitgliedsgebühren unterstützt. Grundsätzlich muss die Frage gestellt werden, inwiefern Lobbyarbeit überhaupt noch auf ehrenamtlichen Schultern ruhen kann?

  • Ethische Konflikte sind in der täglichen Bibliotheksarbeit, in allen Laufbahnen und in Wissenschaftlichen wie auch in Öffentlichen Bibliotheken allgegenwärtig! Auf dem Bibliothekartag in Nürnberg findet nächste Woche Donnerstag von 16:00 – 18:00 Uhr eine Invited Session des Vereins Deutscher Bibliothekare (VdB) zur Thematik statt.8 Um die eingeforderte „Ethik von Unten“9 nachzuholen, muss mitdiskutiert werden!

Wie bei vielen anderen Themen stellt sich den Autoren aber auch hier die Frage, wo, wann und ob diesem dringenden Diskussionsbedarf abseits der Bibliothekartage überhaupt noch nachgegangen werden wird? Auch in unserem Land „brennt“ es in all diesen Themenbereichen gewaltig, doch ohne entsprechende „Einsatzleitzentrale“ wie in den USA und nur mit zweifelsohne motivierten, aber schlecht ausgerüsteten Freiwilligen Feuerwehren allein, sind diese brennenden Themen auf die Dauer nicht unter Kontrolle zu bringen, von nachhaltiger Prävention ganz zu schweigen.

Die Präsentation von Frau Dr. Barbara Jones kann hier10 eingesehen werden.

1 Master in Library and Information Science. http://www.ma-lis.de

[Zitat] Unkommentiert – 2013

“[L]ibraries are about freedom. Freedom to read, freedom of ideas, freedom of communication. They are about education (which is not a process that finishes the day we leave school or university), about entertainment, about making safe spaces, and about access to information.” Neil Gaiman

Das Kickstarter-Projekt “Free For All: Inside the Public Library”

Ende Oktober 2014 konnte nun das Crowfunding-Projekt “Free For All: Inside the Public Library” über die Plattform Kickstarter finanziert werden. In der Dokumentation geht es um die Bedeutung und den Stellenwert von Bibliotheken.

Ein Video aus der Buchhandlung Bookmans zur “Banned Books Week 2012”

Dieses Jahr findet wieder vom 22.09-28.09. die Banned Books Week in den USA statt. Bei Bookmans, einer unabgängigen Buchhandlung mit sechs Filialen in Arizon, wurde die “Banned Books Week 2012” wie in dem folgenden Video begangen.  Die Buchhandlung ist für ihren 37-jährigen Kampf gegen Zensur und ihren Einsatz für die Meinungsfreiheit bekannt. Auf der Webseite der Banned Books Week wird das oben genannte Zeitpunkt als Veranstaltungsdatum genannt. Dagegen wird vom Buchhändler Bookmans der Zeitraum vom 30. September bis zum 6. Oktober genannt.

Die IFLA ist besorgt über ACTA

Gestern fand im Europäischen Parlament ein Anhörung für Interessenvertreter statt. Stuart Hamilton, der “IFLA-Director of Policy & Advocacy” brachte seine Besorgnis gegenüber der Verabschiedung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zum Ausdruck. Viele Bibliotheken sind ebenso in Sorge über die intransparenten ACTA-Verhandlungen, die eine Gefahr für das Gleichgewicht zu Copyright-Fragen darstellen. Die Ziele und Methoden von ACTA stehen im Widerspruch zum Bekenntnis der Bibliothekscommunity einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten zu garantieren. Derzeit wird die Entscheidung über die endgültige Abstimmung zu ACTA im Juli diesen Jahres erwartet. Im Folgenden eine Video-Nachricht von Stuart Hamilton an die IFLA-Community:

ACTA: Concerns of IFLA from IFLA HQ on Vimeo.

“IFLA is gravely concerned by the extreme secrecy surrounding the ACTA negotiations, the potentially chilling effects of targeting intermediaries, and the continuing focus on enforcement at the expense of flexibility”, he said. “We have made far less progress in creating flexibility in copyright – particularly in the digital age. ACTA compounds the problem by limiting flexibility going forward – at this point we have no ideas what technologies are going to emerge in the next decade and ACTA will lock us into an approach that is not suitable for now, let alone the future.”

ACTA-Infografik: Werden und Vergehen?

ACTA, das umstrittene Anti-Piraterieabkommen, wurde bereits von vielen EU-Staaten unterzeichnet. Bevor es in Kraft treten kann, ist die Zustimmung des EU-Parlaments nötig. Unsere Infografik erklärt den komplizierten Verhandlungs- und Ratifikationsprozess. Eine Zeitleiste zeigt die wichtigsten Etappen der vergangenen Jahre.
Die EU-Kommission will ACTA an den Europäischen Gerichtshof verweisen, um zu prüfen, ob der Vertrag EU-Recht verletzt. Der britische Sozialdemokrat David Martin, der als Berichterstatter die ACTA-Debatte im Handelsausschuss des EU-Parlaments leitet, will ebenfalls den EU-Gerichtshof anrufen. Doch anstatt sich der Anfrage der EU-Kommission anzuschließen, fordert Martin eine eigenständige Anfrage des EU-Parlaments. Da die Richter sich nicht allgemein zu ACTA äußern, sondern immer unter Bezug auf eine spezifische Fragestellung, könnte die Formulierung der Fragen die Entscheidung der Richter für oder gegen ACTA beeinflussen. Nachdem nun Dörte kürzlich ein Video von Explainity postete und wir beide in den Wochen seit Ende Januar immer wieder Videos und Infos zu ACTA veröffentlichten, soll diesmal eine Infografik des Europäischen Parlaments zeigen, wie der Umsetzungsprozess begann und wie er womöglich am Ende torpediert werden könnte.

 

Eine Infografik und ein Video gegen ACTA

Die IFLA hatte 2010 eine Stellungnahme zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA veröffentlicht. Damals wurde von der IFLA die geringe Transparenz der Verhandlungen kritisiert. Verlage versuchten mit Hilfe eines internationalen Handelsabkommens die Urheberrechtsfragen in den beteiligten Ländern zu umgehen. Wie sieht die aktuelle Situation aus? Gibt es eigentlich Stellungnahmen deutscher Bibliotheksverbände zu ACTA? Existiert eine Debatte in den betreffenden Kommissionen? Gehen bei ACTA ernsthafte Gefahren für die Bibliothekslandschaft hierzulande aus? Mich würde das sehr interessieren, welche konkreten Konsequenzen dies auf einzelne Bibliotheken hätte. Heute wurde das umstrittene Gesetz von einer Delegation der EU unterzeichnet. Netzpolitik berichtete ebenso darüber und hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben:

Noch besteht Hoffnung, denn das EU-Parlament und die nationalen Parlamente können das ACTA-Abkommen noch ablehnen. Der Digitale Gesellschaft e.V. ruft zusammen mit seinen europäischen Partnern dazu auf, EU-Abgeordnete an ihre Verantwortung zu erinnern, sich für unsere Bürgerrechte und den europäischen Binnenmarkt einzusetzen und mit “Nein” zu stimmen.”

Empfehlenwert ist die Kampagne des Vereins Digitale Gesellschaft e.V.. Sie richtet sich gegen das ACTA-Abkommen. Ziel ist es EU-Abgeordnete zu telefonisch zu kontaktieren z.B. Kader Arif (PS) aus Frankreich. – wie das geht und was zu beachten ist, zeigt der folgende Link: http://digitalegesellschaft.de/2011/11/mitmachen-stoppt-acta

 

 

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Geldschneiderei oder notwendig? – Gebühren für Bestseller-Entleihungen

Wer heute schnell über eine Bibliothek in Deutschland einen Bestseller ausleihen möchte, sieht sich häufig mit einem gebührenpflichtigen Bestseller-Service konfrontiert. Diese Entwicklung ist schon seit einigen Jahren in vielen öffentlichen Bibliotheken in Deutschland zu sehen. Der Service richtet sich an alle, die es besonders eilig haben, einen Bestseller zu lesen. Für Musik-CDS, Filme, DVDs gibt es dieses Angebot auch. Dabei können die Bibliotheksbenutzer gegen eine zusätzliche Gebühr von 2-3 Euros diese Medien ohne Vormerkung und Wartezeit entleihen. Dieser Service ist dabei nicht ganz unumstritten.

Wie funktioniert das. Unmittelbar nach Erscheinen der Bestsellerlisten von Wochenmagazinen wie Spiegel und Focus oder überregionalen Tageszeitungen, wird eine ganze Exemplaranzal der Bestsellertitel erworben und eingearbeitet, um sie möglichst schnell für den Service zur Verfügung stellen zu können. Monika Ziller, Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands und Direktorin der Stadtbibliothek Heilbronn sieht in den Bestseller-Services eine wichtige Ergänzung des Angebots öffentlicher Bibliotheken, da die Medien auf diesen Listen in Bibliotheken auch sehr stark nachgefragt werden. Im Rahmen eines solchen Services ließe sich diese Nachfrage schneller und umfassender bedienen. Auch die Stadtbibliotheken und Köln und Würzburg haben positive Erfahrungen damit gemacht, zumal durch diesen Bestseller-Servie der Bestand um viel gefragte Titel erweitert werden könnte.

Ganz unproblematisch sind aber die hohen Gebühren nicht, wenn es um die Frage der Informationsfreiheit geht. So sieht der Arbeitskreis kritischer BibliothekarInnen “Akribie” zum einen eine unhinterfragte Unterstützung des Bestseller-Wesens, kritisiert aber auch die hohen Gebühren, die bei diesem Angebot erhoben werden.

„Gebühren für die Berechtigung zur Medienausleihe oder sogar für den Zutritt zu Bibliotheksbeständen stehen generell in einem Spannungsverhältnis zu dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Informationsfreiheit“, erklärt Frauke Mahrt-Thomsen von Akribie. „Und ab einer gewissen Höhe sind sie nicht mehr mit diesem Grundrecht vereinbar.“

Stadtbibliotheken wie z.B. in Würzburg entschärfen dieses Argument dadurch, dass man die Bestseller-Titel auch im “normalen” Bestand anbietet, wo jedoch häufig lange Wartzeiten und Vormerkungen in Kauf genommen werden müssten, nach dem Motto: ‘Wer nicht zahlen will, der muss halt warten.”

Doch nicht nur die Informationsfreiheit ist ein Kritikpunkt. Durch das Erheben von Gebühren auf die “Vermietung” (Ausleihe) einzelner Medien, sei laud Mahrt-Thomsen aus die Grenze des den Bibliotheken von den Urhebern zugebilligten und durch die Bibliothekstantieme abgegoltenen Verleihprivilegs überschritten. 1

„Sie gehen damit vom kostenlosen Verleihen zum mit Gebühren belegten Vermieten über, und das ist sowohl nach deutschem Urheberrecht wie nach EU-Public Lending Right nicht erlaubnisfrei und kann als Wechsel zu einer wirtschaftlichen Aktivität gewertet werden.“

Dies wird durch ein Rechtsgutachten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels von 2005 bestätigt, das im Bestseller-Service eher ein Vermieten als ein Verleihen sieht.

Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass die Bibliotheken Erwerbszwecke verfolgen (…). Die für eine einschlägige Vermietung erforderlichen Nutzungsrechte haben die Bibliotheken nicht erworben. Infolgedessen begehen sie Urheberrechtsverletzungen, wenn die bisherige Praxis zur Überlassung von Bestsellern fortgeführt wird.

Bisher hat man jedoch wohl auf eine gerichtliche Überprüfung dieser Position verzichtet, da bisher keine wirtschaftlichen Folgen für Verlage und Buchhandel durch den Bestseller-Service in öffentlichen Bibliotheken bemerkt wurde. Häufig sind Bibliothekskunden auch Buchhandelskunden und erwerben in vielen Fällen das Buch letztendlich doch, z.B. als Geschenk.

Der Bibliotheksverband vertritt eine andere Meinung, da durch den Bestseller-Service keine Gewinne erwirtschaftet werden und das Angebot sich lediglich selbst trägt, könne man nur von einem Verleihen von Medien sprechen. Hermann Rösch, Mitglied des Ausschusses für den freien Zugang zu Informationen und Meinungsfreiheit im Weltverband der Bibliotheken, sieht im Bestseller-Service eine akzeptable Praxis. Allerdings gilt dies nur unter der Bedingung, dass die Bestsellerbücher auch ganz regulär in der Bibliothek vorhanden und zu den gleichen Bedingungen wie andere Bücher ausgeliehen werden können. Dieses sich selbst finanzierende Angebot hat aber auch Vorteile sowohl für den Bibliotheksnutzer als auch für die Bibliotheken.

„Sie können so eine zusätzliche kundenorientierte Dienstleistung anbieten sowie auf akute und aktuelle Nachfrage flexibel reagieren. Nutzungssteigerung und Imagegewinn sind also die zu erwartenden Effekte – und die sind für Bibliotheken wichtiger denn je.“

Quelle:
Giersberg, Dagmar: Bestseller-Service in Bibliotheken: Service oder Kommerz?, Goethe-Institut e. V.

  1. Mehr Informationen: „Bestsellerservice“ in bundesdeutschen Bibliotheken, Stellungnahme von Akribie (Arbeitskreis Kritischer BibliothekarInnen), 12.12.2010 []

Ein Nachtrag zum achtjährigen Bestehen der Bibliotheca Alexandrina: “The world’s window on Egypt, Egypt ’s window on the world”

“Das Anliegen der antiken Bibliothek war es, so viele Bücher wie möglich zu sammeln. Wir wollen dagegen das bei uns vorhandene Wissen so vielen Menschen wie möglich zugänglich machen. Die alte Bibliothek war nicht nur Schriftensammlung, sondern ein Ort der Musen, der Künste und Wissenschaften, des geistigen Austausches. Auch darin folgen wir dem antiken Vorbild.” Ismail Serageldin

Am 16.10. feierte die “neue” Bibliotheca Alexandrina ihr achtjähres Bestehen. Nissen & Heller stellten in einem Artikel in der Zeitschrift Bibliotheksdienst (H. 3/4) dieses Jahr fest, dass sich die “Bibliotheca Alexandrina” unter Leitung des Generaldirektors Ismail Serageldin und der Leiterin des Library Sector Sohair Wastawy zu einer der wichtigsten Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen im Nahen und Mittleren Osten entwickelt hatte. Der eben erwähnte und brandaktuelle Artikel gibt ausführlich Auskunft über eine sich selbst erfindende Bibliothek des Lehrens und Lernens und deshalb beschränke ich mich hier nur auf einige kurze Fakten. Finanziell wurde der Aufbau der Bau der “Bibliotheca Alexandrina” u.a. von der UNESCO unterstützt. Sie verfügt über 2.000 Leseplätze und bietet Platz für 8 Millionen Bücher. Die Gesamtfläche beträgt 80.000 m² und insgesamt kostete die Bibliothek 214 Millionen $. Die Hälfte der Kosten setzte sich aus Spenden zusammen. Insgesamt verfügt die Bibliothek über etwa 3.000 Raritäten, unter anderem ein 1575 erschienenes Werk über die deutsche Geschichte und drei Originalausgaben der berühmten “Discription de Egypte”, mit der die Forscher im Gefolge Napoleons die Schätze des Landes am Nil in Europa bekannt machten und die moderne Ägyptologie begründeten.

Es würde den Rahmen dieses Eintrags sprengen auf alle Dienstleistungen und Hintergründe der Bibliotheca Alexandria im Einzelnen Stellung zu nehmen. Doch die folgenden Einrichtungen, welche in der Bibliothek untergebracht sind, sollen an dieser Stelle verdeutlichen, welchen Stellenwert die Bibliothek in arabischen Ländern des Maghreb und im Nahen und Mittleren Osten wohl einnimmt:

  • die Academia Bibliotheca Alexandrinae (ABA)
  • die Arabic Society for Ethics in Science & Technology (ASEST)
  • die Anna-Lindh-Stiftung
  • das Institute for Peace Studies (IPS)
  • das HCM Medical Research project
  • das Jean-René Dupuy Center for Law and Development
  • das Arab Regional Office of the Academy of Science for the Developing World (ARO-TWAS)
  • die regionale Zweigestelle der IFLA
  • das Sekretariat der Arab National Commissions der UNESCO
  • das Netzwerk für Umweltpolitik im Mittleren Osten und Nordafrika(MENANEE)
  • das Arab Network for Women in Science and Technology (ANWST)

Die NZZ beschrieb 2002  sehr anschaulich die Bibliotheca Alexandria, wie sie auf dem Foto abgebildet ist:

“Von nirgendwo ist die Bibliotheca Alexandrina auffallender als vom Meer aus. Trifft man in Ägyptens grösstem Mittelmeerhafen, Alexandria, mit dem Schiff ein, scheint das runde Gebäude völlig aus dem Rahmen der mit Jugendstilhäusern und gesichtslosen Wohnblöcken bestückten Corniche zu fallen. Von weitem gleisst und glänzt das zum Wasser abfallende Flachdach wie eine übergrosse Münze; erst beim Näherkommen erkennt man seine gläserne Struktur. Beschreibungen in Katalogen und in der Presse sprechen gern von einer «Sonnenscheibe», die mit ihrer Inklination zum Meer eine ewige Morgenröte symbolisiere.”

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