4.03.2010 | von Dörte Böhner | Keine Kommentare » |
Thomas Hoerens neues Skript zum Internetrecht ist nun in der 14. Auflage (Stand: Februar 2010) abrufbar. Bemerkenswert für alle, die sich immer noch fragen, ob so ein Skript im Internet veröffentlicht werden muss, sind die Anmerkungen, die Hoeren im Vorwort trifft:
Viele der in einem Buch getroffenen Aussagen sind gerade wegen des buchspezifischen Time Lag schon im Zeitpunkt des Erscheinens überholt. Dennoch macht es gerade auch im Zeitalter der digitalen Schnelligkeit Sinn, Bücher zu publizieren. Diese nehmen eine andere Funktion wahr. Galten sie früher als Medium für die schnelle Information, sind sie heute Archive. Es wird ein bestimmter historisch wichtiger Zeitpunkt der Diskussion für alle Zeiten festgehalten. Für eine zeitnah-aktuelle Information ist das Buch jedoch kaum noch geeignet. Wer also halbwegs up to date bleiben will, muss auch im Internet publizieren und lesen.
Auf 522 Seiten beantwortet Hoeren viele Fragen und Probleme im Bereich des Internetrechts. Doch vieles kann darin nicht beantwortet werden, was rund um IT, Software usw. an Fragen auftaucht. Dafür gibt es in erster Auflage ein 470 Seiten starkes Skript zum IT-Recht (Stand: Februar 2010).
In diesem widmet er sich umfassend Softwareverträgen und verwandten Themengebieten; im Annex werden - ebenfalls kostenlose - Musterverträge zur Verfügung gestellt.
Aufmerksam geworden über:
Krieg, Henning: Kostenlose Skripte “Internet-Recht” und “IT-Recht” von Prof. Hoeren auf kriegs-recht.de
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24.08.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |
Das Urheberrecht ist für Blogger, Forenadministratoren und Websitebetreiber immer wieder mit Gefahren und Fallstricken versehen, die den Betrieb von Online-Angeboten nicht ungefährlich machen. Kompliziertes Recht mit seinen Auslegungen und Graubereichen ist für Laien meist schwer verständlich, daher bedarf es eines praxisnahen Überblicks. Mit der Loseblattsammlung "Heise Online-Recht – Der Leitfaden für Praktiker & Juristen" legt Heise eine aktualisierte zweiten Auflage vor. Dort können Laien die Erfahrung von heise online und das Know-how von Experten aus Praxis und Lehre nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
Technische Einrichtung
Domainregistrierung: KennzeichenrechtFelix Zimmermann
Vertragsbeziehungen zum ProviderNikolaus Bertermann
Inhaltliche Gestaltung
Pflichten im elektronischen GeschäftsverkehrProf. Dr. Nikolaus Forgó/Fabian Schmieder
Inhalte: Urheber-, Geschmacksmuster- und ÄußerungsrechtThorsten Feldmann
Haftung für fremde InhalteJörg Wimmers/Dr. Carsten Schulz
Gewinn- und GlücksspieleDr. Martin Jaschinski
JugendmedienschutzSabine Frank/Imme Pathe
Der Betrieb des Dienstes
Bezahlsysteme und RisikomanagementDr. Tina Krügel
DatenschutzMarian Alexander Arning/Nils Haag
Rechtsprobleme der E-Mail-NutzungSven Tschoepe
Computer- und Online-StrafrechtDr. Ulrich Wehner
Abmahnungen und GerichtsverfahrenJoerg Heidrich
Gesetzessammlung
Herausgeber sind Joerg Heidrich, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlages und Rechtsanwalt aus Hannover, Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Professor für IT-Recht/Rechtsinformatik an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover, sowie Thorsten Feldmann, Rechtsanwalt aus Berlin.
Für die neue Auflage wurden alle Kapitel überarbeitet und ergänzt, z.B. durch die neuen Urteile ...
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17.08.2009 | von Dörte Böhner | 2 Kommentare » |
Thomas Hoeren weist in eigener Sache im Beck-blog darauf hin, dass sein neues Skript zum Internetrecht (Stand September 2009) abrufbar ist. Der "Klassiker" wurde umfangreich überarbeitet und zahlreiche Gesetzesvorhaben, so z.B. die Novellierungen zum BDSG und das Zugangserschwerungsgesetz eingearbeitet. Auch in Zahlen macht sich der Fleiß bemerkbar. Fast 200 neue Urteile und viele weiterführende Literaturhinweise wurden ebenfalls integriert.
Änderungen konzentrieren sich u.v.a. auf:
die Zulässigkeit von Google-ad,
die urheberrechtliche Zulässigkeit von Online-Videorecordern und Sound-Sampling,
die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Outsourcing und Direktmarketing,
die Haftung von Intermediären (Links, Foren etc.).
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2.03.2007 | von Dörte Böhner | Comments Off |
Thomas Hoeren hat wiedereinmal eines seiner Bücher online gestellt. Unter der CC-Lizenz kann sein Script zum Internetrecht genutzt werden.
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