Wie teuer die Jagd auf Raubkopierer ist

Raubkopierer – die größten Verbrecher der Menschheit möchte man glauben, wenn man den Aussagen der Verwerter glaubt. Nun hat die Recording Industry Association of America (RIAA) hat einmal die wirtschaftlichen Zahlen des Unternehmens offengelegt. Sichtbar wurde dadurch auch, welche Kosten und Einnahmen im Rahmen der Verfolgung von Raubkopierern und der Bekämpfung von Filesharing entstehen. Die Zahlen sind von 2008 und nicht taufrisch, außerdem wurde die Rechtsverfolgung von Urheberrechtsverletzungen im letzten Jahr noch deutlich verstärkt, aber eines deutete sich bereits mit diesen Zahlen an: Das Urteil ist vernichtend. Ein Nutzen aus ökonomischer Sicht ist nicht erkennbar.

Kosten entstehen für Rechtsanwälte und Prozeßkosten. Sie verursachen mit 17 Millionen US-Dollar den bedeutendsten Ausgabenanteil. Ein großer Teil davon wird für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen aufgebracht. Mit rund 400.000 Euro durch einen Eingang von Schadensersatzeinnamen stehen in keinem Verhältnis dazu.

If you look back to 2007 the situation is even worse. $24.5 million was spent and $515,929 recovered. 2006 was similar with $22.6 million spent and $455,000 recovered.

Diese Zahlen schockieren. Warum wird dieser deutliche Verlust in Kauf genommen?

Die nicht bezifferbaren Nebenwirkungen entschärfen diesen Verlust. Die abschreckende Wirkung verhindert einen zunehmenden Konsum von widerrrechtlich erlangten Kopien und wirkt sinkenden Absatzzahlen entgegen. Außerdem dauert es, bis Schadensersatzzahlungen eingehen, während Rechtskosten sofort anfallen. Aus der Verfolgung von Urheberrechtsverletzung resultierende Einnahmen werden wohl in vielen Fällen erst im Jahr 2009 verbucht werden, sodass momentan kein direkter Kosten-Nutzen-Vergleich möglich ist. Eindeutige Ergebnisse lassen sich daher noch nicht formulieren.

Etwas anderes zeigt jedoch das Vorgehen der RIAA: Sie setzt auf die psychologische Wirkung der Verfolgung von Raubkopierern, auch wenn der finanzielle Erfolg durch diese Maßnahmen geringfügig bleibt. Doch auf Dauer wird die RIAA diese Kosten nicht so weitertragen und sie wird versuchen, Einfluss auf die Politik zu nehmen, um dort Gesetze verabschieden zu lassen, welche die Interessen der Verwerter erheblich besser vertreten als die der Nutzer. Das bedeutet wohl noch mehr Überwachung und Reglementierung im Internet.

Quellen:
Humphries, Matthew: RIAA piracy fight costs millions, recovers thousands, geek.com
Urheberrecht: Jagd auf Raubkopierer mit hohen Kosten verbunden, petanews.de
Conneally, Tim: RIAA’s return on $58 million in lawyer fees? Two Percent, betanews.com

Kindle zwischen den Fronten

Die Kindle-Macher stehen derzeit im Kreuzfeuer. Man kann inzwischen schon fast titeln: “Immer Ärger mit dem Kindle.” Kaum war der Kindle 2 auf dem Markt, da gingen Autoren und Verlage wegen der Vorlesefunktion des Gerätes auf die Barrikaden. Nach dem der US-Autorenverband Authors Guild heftig gegen die Text-to-Speech-Fähigkeit protestiert:engl: hatte, gab Amazon fast zu kampflos nach und überließ Autoren und Verlagen die Entscheidung darüber, ob der Kindle das Buch vorlesen darf.

Nun kritisiert der US-Blindenverband National Federation of the Blind (NFB) Amazons Entscheidung, die Vorlesefunktion des Kindle 2 einzuschränken. Der Vorwurf lautet, dass so die Sehbehinderten und Menschen mit Leseschwäche und Lernschwierigkeiten durch Author Guild und die Verlage diskriminiert würden.
Der technologische Fortschritt und die bessere Verfügbarkeit der E-Books helfen den Betroffenen, einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen zu erhalten. Da wirkt es schon sehr willkürlich, wenn Autoren und Verlage nun über einen Informationszugang entscheiden können, indem sie über die Text-to-Speechfähigkeit entscheiden können. Diese Diskriminierung könne der Verband nicht akzeptieren.

Das nächste Schlachtfeld, auf dem der Wind eisiger wird, ist Amzons Preisgestaltung bei den elektronischen Büchern.Vielen Kindle-Besitzern sind die Preise der E-Books zu hoch. Auch sie protestieren bei Amazon und zwar direkt auf der Verkaufsplattform.

Unter dem Motto “9.99boycott” rufen die Protestierer Gleichgesinnte dazu auf, nicht mehr als 9,99 US-Dollar für ein E-Book zu bezahlen. Alle E-Books, die teurer sind, sollen bei Amazon mit dem Hinweis “9.99boycott” versehen werden.

Bibliothekarin und Kindlebesitzerin Crystal O’Brien begründete im Blog on Wired den “9.99boycott”.

A Kindle book is more restricted in its use than a paper book and therefore should not cost as much.

Es erscheint ihr unfair, für weniger Leistung mehr als 9.99 $ zu zahlen.

“You are not getting something you can lend out to other people, you are not getting a physical item,” […] “So you shouldn’t have to pay so much for a digital copy.”

Das sind nicht die einzigen Argumente:

Kindle books are limited in their use: They cannot be donated to a library, sold to a used-book store or even Amazon’s used marketplace or traded elsewhere. In addition, some books are badly designed and offer little pictorial or other kind of visual relief […].

Indirekt kämpft diese Bewegung damit auch gegen Digital Rights Manangement (DRM), das für viele der Beschränkungen bei den Kindle-E-Books verantwortlich ist.

Quellen:
Gehring, Robert A.: US-Blindenverband protestiert gegen US-Schriftstellerverband via Golem.de
Ganapati, Priya: Kindle Readers Ignite Protest Over E-Book Prices auf Wired Gadget Lab


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Der elektronische Groschenroman

Jetzt muss es sehr schnell gehen. Es müssen Plattformen für elektronische Bücher her, um rasch ein legales Angebot aufzubauen. Der Buchhandel befürchtet, dass die Nutzer von elektronischem Inhalt sich den sonst aus illegalen Onlineangeboten besorgen wird. Dass Nutzer von Inhalten sich ihre Quellen suchen, hat man ja bereits beim Musikhandel beobachten können. Und seit dort legale Angebote auf dem Markt aufgetaucht sind, zeigt sich, dass man elektronische Inhalte auch über das Internet verkaufen kann. Nun, gleichzeitig wird gedroht, dass die Branche verstärkt illegale Onlineangebote zivilrechtlich verfolgen will. Sinnvoller wäre wohl eine verstärkte Sensibilisierung für Urheberrechte. Das kann man wohl ohne Drohungen und mit geschickten Geschäftsmodellen besser befördern als mit Angst 😉

Auch große Belletristikverlage, wie bspw. die Verlagsgruppe Lübbe, bekannt durch ihre Jerry Cotton-Romanhefte, prüfen jetzt, ob ihre Angebote sich für ein E-Book anbieten. Bei Lübbe erwägt man, die Romanheft- und sonstigen E-Commerce-Aktivitäten in einer neuen Firma Bastei Entertainment zu bündeln. Probweise möchte man die Romanhefte aus dem Bereich Sciene-Fiction-Serien als E-Book anbieten, weil bei ihnen internetaffinere Leser als bei anderen Romanheftbereichen vermutet werden. Dies soll in Kooperationen mit anderen Firmen bzw. Verlagen geschehen, welche bereits jetzt ähnliche Produkte für jüngere Leserkreise anbieten.

Lübbe verlegt derzeit etwa 90 Hardcover- undd ca. 320 Taschenbücher pro Jahr. Man beochbachtet den E-Book-Markt in Amerika bereits seit etwas über einem Jahr und sieht dort einen wachsenden Markt. Die dortigen Erwartungen sind geringer, als es der Hype ums E-Book momentan erwarten lässt.

Man spekuliert dort, dass mit E-Books in den nächsten vier bis fünf Jahren rund drei, aber höchstens vier bis fünf Prozent des Gesamtumsatzes gemacht werden.

Lübbe hat dennoch bereits die ersten 100 Titel als E-Book lieferbar und plant, zukünftig auch ihre zu erwartenden Bestseller-Neuheiten als als E-Book anzubieten. Allerdings werden in der derzeitgen Jahresplanung des Verlages für die nächsten drei Wirtschaftsjahre keine nennenswerten E-Book-Umsätze eingeplant.

Nun, es werden wohl auch kaum entsprechende Umsätze generiert, wenn der Kunde den Hardcoverpreis bezahlen soll.

In den Kalkulationen sind Printprodukte trotz der Druckkosten preiswerter als E-Book-Produkte. Dies liegt unter anderem an der noch geplanten geringen Auflage der E-Books, aber auch an Zusatzkosten. So kostet das Konvertieren der Druckdateien in ein ausgabefähiges Format pro Buch circa 300 bis 1000 Euro. Zudem fallen beim E-Book 19 Prozent Mehrwertsteuer an, beim gedruckten Buch sind es nur sieben Prozent.

Ich denke, da greife ich dann beispielsweise doch lieber zum Taschenbuch oder gehe in die Bibliothek, weil sich auf diese Weise ein E-Book-Reader für mich nie “amortisieren” würde, um einmal in der Sprache weiterzureden. Wenn ich ein Buch kaufe, halte ich etwas in der Hand und habe nicht nur eine Nutzungslizenz erworben.

Quellen:
“Buch preiswerter als E-Book” – Herbert Olbermann im Interview mit Verlagschef Thomas Schierack, in: Wirtschaftswoche
Sawall, Achim: Deutscher Buchhandel plant E-Book-Offensive, via golem.de

Der Börsenverein hat die wirklichen Raubkopierer ausgemacht

Der Börsenverein und der Deutsche Hochschulverband können sich mit der Kultusministerkonferenz nicht über eine “angemessene” Vergütung für die Nutzung von Lehrbüchern im Intranet von Bildungseinrichtungen einigen. Der Börsenverein geht sogar so weit, der Kultusministerkonferenz ein gesetzwidriges Handeln vorzuwerfen.

Die “Kultusministerkonferenz enteignet Autoren und Verlage”, erklärt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Der Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes sekundiert dem Börsenverein: “Diese Politik gefährdet die Versorgung mit hochwertiger Studienliteratur und entbehrt jeder bildungspolitischen Weitsicht.”

Grund für diese ungewohnte Einigkeit von Börsenverbein und Deutschem Hochschulverband ist die Weigerung der Kultusministerkonferenz, Autoren und wohl vor allem Verlagen eine titelbezogene angemessene Vergütung für jeden Titel im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu zahlen.

Grund für diese harte Reaktion seitens des Börsenvereins sind die die Äußerungen von Knut Nevermann, dem Staatssekretär des Sächsischen Kultusministeriums. Nevermann hatte in einem Interview mit dem Börsenblatt angekündigt, dass Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet auch in Zukunft nicht einzeln erfassen würden.

Die Regierungsfraktionen beschlossen Ende 2008, den “Intranet-Paragrafen” 52a§ UrhG bis 2012 zu verlängern. Dieser Paragraf erlaubt es Bildungseinrichtungen für Unterrichtszwecke urheberrechtlich geschützte Texte aus Büchern und Zeitschriften einem eng begrenzten Personenkreis in elektronischer Form im Intranet zur Verfügung stellen. Die Gegenleistung für eine Werknutzung innerhalb dieses rechtliche Privileg ist “eine angemessene Vergütung”, welche an die Verwertungsgesellschaft Wort zu zahlen ist. Und an der Stelle wird es mehrfach schwierig.
Ersten müssen die Mittel dafür aus dem Bildungsetat der Länder bezahlt werden.
Zweitens ist zwischen allen Beteiligten strittig, wie sich diese “angemessene Vergütung” errechnet und was letztendlich gezahlt werden soll.

Die Kultusminister bevorzugen eine pauschale Vergütung. Die Verlage wünschen hingegen, dass jede einzelne Werksnutzung getrennt erfasst wird und dass dies der VG Wort gemeldet wird. Nur so würde die VG Wort anhand der tatsächlichen Nutzungsvorgänge die angemessene Bezahlung ermitteln und dieses Geld dann an die betroffenen Verlage und Autoren ausschütten können. Ansonsten käme nur eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip in Frage.

Der Streit zwischen VG Wort (Vertreterin der Rechteinhaber) und der Kultusministerkonferenz wurde vor der zuständigen Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes Ende Dezember entschieden. Der Kompromissvorschlag der Schiedsstelle wurde vergangene Woche von den Kultusministern abgelehnt, denn sie befürchten eine Kostenexplosion. Das würde die ohnehin sehr knappen Bildungshaushalte der Länder über Gebühr beanspruchen.

Quelle:
Gehring, Robert A.: Börsenverein: Kultusminister sind Raubkopierer via golem.de
Buchhandel wirft Kultusministerkonferenz “Enteignung von Autoren” vor via heise online


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Die Stabi Berlin darbt

Die Staatsbibliothek ist eine allgemein zugängliche Forschungs- und Informationsbibliothek mit universalen historischen und aktuellen Sammlungen und breitgefächerten Dienstleistungen […]

So zu lesen auf der Homepage der Staatsbibliothek.

Dies sieht Frau Schneider-Kempf, Generaldirektorin der Staatsbibliothek gefährdet. Um ihre Sammlungen aufzubauen und ihre die Dienstleistungen ermöglichen zu können, benötigt die Stabi Geld. Der Tagesspiegel wird in seiner morgigen Ausgabe darüber schreiben:

Man konnte unlängst einen bislang unpublizierten Brief Jacob Grimms aus dem Jahr 1830 über einen Antiquaritatshandel erwerben – Alltagsgeschäft einer großen Bibliothek.Barbara Schneider-Kempf zeigt dem Reporter einen beliebigen Angebotskatalog der Antiquariate, der Objekte im Wert von 500 bis 1200 Euro enthält. Solche Preise sind aus dem diesjährigen Erwerbungsetat nicht mehr zu bezahlen.

„Wir können unsere Aufgabe nicht mehr erfüllen, das kulturelle Erbe zu pflegen“, sagt Schneider-Kempf gegenüber dem Tagesspiegel.

Es bedeutet, dass in diesem Jahr weder Handschriften ersteigert noch Nachlässe, die der Bibliothek angeboten werden, erworben werden können. Schon die Streichung derTageszeitungsauslage hat für Unruhe gesorgt. Hoffen wir mal, dass mit diesem Artikel nicht nur Verärgerung breit macht, sondern ein Sturm der Entrüstung die Stadt darauf aufmerksam macht, dass die Staatsbibliothek die Sammlungen zum Kulturerbe nicht mehr vervollständigen kann.

2008 war die Finanzlücke der Stabi nicht ganz so groß. Eine Sonderzuwendung in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro aus dem Haushalt des Kulturstaatsministers half Lücken im Bibliotheksetat zu stopfen. Diese Gelder werden zwar für die Erhaltung des „kulturellen Erbes“ vergeben, nicht jedoch als frei verfügbarer Erwerbungsetat für Neuerscheinungen aller Fachgebiete.

Problematisch ist, dass die Erwerbungsmittel dramatisch sinken. Zwar enthält der Haushaltsplan dieses Jahr noch 7,7 Millionen Euro, was der Größenordnung des Vorjahres entspricht. Letztendlich zur Verfügung stehen voraussichtlich nur 4,6 Millionen. Die Differenz von 3,1 Millionen werden wohl für die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst verwendet. Auf Dauer ist dies aus dem über die Jahre arg geschrumpften Betriebshaushalt der Bibliothek nicht mehr zu finanzieren.

Es muss gezeigt werden, dass neben der bedrothen Pflege des kulturellen Erbes auch das Tagesgeschäft stark beeinträchtigt wird und die ureigenste Aufgabe der Stabi gefährdet ist – nämlich auf dem Gebiet der Geistes- und Sozialwissenschaften “up to date” zu bleiben und alle Neuerscheinungen zu erwerben.

Besonders im Bereich des Alltagsgeschäftes fehlt es immer stärker an Geld. Ein Punkt, wo es sich zuerst bemerkbar machte, war in der Abbestellung der Zeitschriftenabonnements, die innerhalb von 4 Jahren von durchschnittlich 194 auf 278 Euro pro Jahr stiegen. Zeitschriften und andere als Paket gebuchte Veröffentlichungsreihen nehmen einen festen Posten im Haushalt ein. Sie sind noch planbar und der “Rest” des Geldes steht dann für den Erwerb von Monographien zur Verfügung.

Das Profil der Stabi hat sich besonders aus Kostenzwängen geändert. So wurden Mittel im Bereich Naturwissenschaften und Medizin reduziert und in das Kerngeschäft der Geistes- und Sozialwissenschaften investiert. Auch bei den Zeitschriften hat sich das Profil geändert. Wurden 1999 noch 38.000 Zeitschriften abonniert, sind es jetzt knapp 26.000. Allerdings gibt es jetzt mehr E-Journals. All diese Änderungen und Anpassungen des Profils wären jedoch vergebens, sollten die Mittel weiterhin drastisch gekürzt werden.

Quelle:
Schulz, Bernhard: Was die Stabi nicht mehr kann via tagesspiegel (vom 28.01.09)

Europas Digitale Bibliothek Europeana

Der Herbst 2008 wirft seine langen Schatten voraus.
Um die kulturelle Vielfalt Europas zu präsentieren, will die Europäische Union Bücher, Musik, Bilder, Fotos und Filme mit einem Mausklick in einem Portal zugänglich machen. Als geplantes, grobes Datum steht der Herbst 2008 fest. Dann soll die europäische digitale Bibliothek Europeana:engl: an den Start gehen. Enthaltenen sollen die Bestände von Europas Bibliotheken, Museen und Archiven sein, allerdings ist zu erwarten 😉 , dass es noch eine Weile dauern wird, bis sie bequem und “vollständig” digital von Zuhause aus verfügbar sind.

Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg: Zwar lagern in den Bibliotheken Europas mehr als 2,5 Milliarden Bücher, aber nur etwa 1 Prozent des archivierten Materials ist derzeit in digitaler Form verfügbar.

Auf Grund dieser “schlechten Bilanz” forder die Kommission ihre Mitgliedsstatten auf, sich stärker zu engagieren, um die Werke digital für Studium, Arbeit und Freizeit zugänglich zu machen. Dafür ist die Kommission bereit, in den Jahren 2009 und 2010 120 Mio Euro dafür zu investieren. Weiter 69 Mio Euro will die Kommission aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm für die Digitalisierung und Entwicklung digitaler Bibliotheken ausgeben. Zudem sollen weitere 50 Mio Euro aus dem EU-Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verteilt werden, um den Zugang zu europäischen, bereits digitalisierten Inhalten zu verbessern.

Allein die Gesamtkosten für die Digitalisierung von fünf Millionen Büchern in den europäischen Bibliotheken sollen sich auf schätzungsweise 225 Millionen Euro belaufen, wobei besondere Objekte wie Manuskripte oder Gemälde noch nicht berücksichtigt sind.

Um den Traum einer digitalen Bibliothek für Europa zu verwirklichen, bedarf es weiterer erheblicher Investitionen auch auf nationaler Ebene.

EU-Medienkommissarin Viviane Reding bemängelt zudem das Fehlen

an geeigneten Methoden, Technologien und Erfahrungen in Bezug auf die langfristige Aufbewahrung digitalen Materials, damit die Inhalte auch für künftige Generationen zugänglich bleiben”.

Zudem müssten

“gemeinsame Normen aufgestellt werden, um unterschiedliche Informationsquellen und Datenbanken kompatibel und für die Europäische Digitale Bibliothek nutzbar zu machen. Weiterhin müssten “Urheberrechtsfragen geregelt werden, vor allem in Bezug auf verwaiste Werke, für die kein Rechteinhaber auffindbar ist, der einer Digitalisierung zustimmen könnte”

Die von den meisten Ländern zur Verfügung gestellten Mittel sind jedoch zu gering und alles ist zu unkoordiniert. :peinlich:

Quelle:
Europas digitale Bibliothek soll im Herbst 2008 öffnen via golem.de
EU-Kommission mahnt mehr Initiative für Europäische Digitale Bibliothek an bei heise online

Mehr dazu:
Mitteilung der EU-Kommission

Freibier für die Wissenschaft

Stellen digitale Formate und der Siegeszug des Internets wirklich das ganze Geschäftsmodell einer Branche mit Milliarden-Umsätzen und zweistelligen Gewinnspannen in Frage oder verschlafen hier nur einige träge gewordenen Monopolisten die neuen Möglichkeiten? Kein Wunder, wenn Politiker da unruhig werden, Nutzer sich organisieren und Unterschriften sammeln, mal ganz abgesehen von radikalen Konzepten auf diesem umkämpften Gebiet. Ist das, was da eine entschlossene Gruppe von Vordenkern propagiert – ein offener Zugang für alle und jeden auf der ganzen Welt – nicht nur denkbar sondern auch umsetzbar?
Übertragen wir auch einfach nur die Napster-Euphorie auf das Gebiet digitaler Texte? Immerhin geht es hier um wissenschaftliche Texte, um Grundlagen und weitergehende Forschung, die irgendwann in Produkten endet, die jedem von uns zugute kommen werden. Wie teuer darf Innovation eigentliche werden?

Schauen wir, wer da für einen offenen Zugang kämpft. Es sind die Wissenschaftler, die diese wissenschaftlichen Artikel schreiben, größtenteils, wie tausendmal vorher schon festgestellt, durch Steuergelder bezahlt werden.

“Wir stehen vor einer Revolution in der wissenschaftlichen Kommunikation. Die heutigen Geschäftsmodelle sind nicht haltbar und werden von einer Ära der wissenschaftlichen Mash-ups abgelöst werden”, sagt Tony Hey, Doktor der Physik und derzeit verantwortlich für den Bereich Technical Computing bei Microsoft Research.

Wissenschaftler wie er erleben immer wieder in welcher Zwickmühle sie sich tagtäglich befinden, wenn es um die Karriere geht: Publish or die! Möglichst in renommierten Journalen veröffentlicht werden wie “Nature” oder “Science” oder eben kleinen, aber sehr fachspezifisch wichtigen Titeln. Wer die dann lesen will, muss kräftig dafür zahlen und die Preise steigen, ob gedruckt oder elektronisch.

“Ich war regelmäßig in der Situation, dass ich nicht einsehen konnte, was die Mitglieder meiner eigenen Arbeitsgruppe geschrieben hatten, weil wir uns das Abonnement nicht leisten konnten”, erinnert sich Hey.

In rund 24.000 Fachzeitschriften werden ca. 2,5 Millionen peer reviewed Artikel veröffentlicht. Das ist ein gutes Geschäft für Verlage, die die Artikel von den meist staatlich finanzierten Wissenschaftlern erhalten und von deren genauso finanzierten Fachkollegen überprüfen lassen, um sie dann teuer für auch wieder meist staatliche Gelder an Bibliotheken verkaufen.

Verlage lassen sich das Dienstleistungsbündel aus Redigieren, Kommentieren und Veröffentlichen reichlich vergüten, obwohl sie weder den Autoren noch den Rezensenten Honorare zahlen.

Wenn das nicht nach einem Goldesel klingt, den man da kräftig abkassieren kann.

Dank Konsolidierung teilen sich die zehn größten Fachverlage im Bereich wissenschaftlicher, technischer und medizinischer (STM) Fachzeitschriften etwas weniger als die Hälfte eines Marktes, der 2005 weltweit für rund 19 Milliarden Dollar Umsatz gut war […].

Das ist Gewinn, der jedoch nicht zugunsten der Abnehmer umgelegt wird. Universitäten und auch Bibliotheken klagen über die astronomischen Subskriptionspreise.

Die Kostenzuwächse für Fachzeitschriften liegen seit Jahren deutlich über der Inflationsrate in allen Industrienationen – die Preise für Abonnements haben sich zwischen 1986 und 2000 verdoppelt und sind allein im vergangenen Jahr um knapp acht Prozent gestiegen.

Vielen – und damit sind auch die Politiker gemeint – scheinen nicht zu wissen, dass es hier nicht, wie bei Publikumszeitschriften, nur um ein paar Euro geht.

Das durchschnittliche Chemiejournal kostet im Jahresabo inzwischen umgerechnet 2522 Euro, ein Ingenieurblatt um die 1523 Euro, so eine aktuelle Erhebung des “Library Journal”. Dabei bewegen sich deutsche Fachzeitschriften mit jährlichen Abonnementkosten von 788 Euro recht genau im Durchschnitt, die Niederlande liegen mit 2473 Euro einsam an der Spitze. Bibliothekare sehen sich deshalb seit einiger Zeit gezwungen, Zeitschriften-Abos abzubestellen.

Jede abbestellte Zeitschrift bedeutet i.d.R. eine Erhöhung des Subskriptionspreises und damit weitere Abbestellungen. Damit Willkommen im Teufelskreis der so genannten Zeitschriftenkrise.

Die Antwort der Wissenschaftler hierauf: Open Access – wir stellen unsere Artikel frei ins Netz.

Weitere Informationen noch im Artikel von
Heuer, Steffan: Mash-ups für Professoren in Technology Review 07/2007


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Pflichtexemplar zu viel für Online-Autoren

Vom elektronischen Pflichtexemplar betroffen wären Unternehmen und Blog-Betreiber, die zukünftig ihre Artikel regelmäßig bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) abliefern sollen.
Dies sieht BITKOM als Grund zu einer Warnung an.

Die so genannte “Pflichtablieferungsverordnung” werde unverhältnismäßig weit gefasst, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin.

Die Verordnung, die im Entwurf des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien schon vorliegt, soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

“Natürlich soll die Nationalbibliothek wichtige Internet-Publikationen archivieren können”, erklärte Rohleder. Das sei etwa für die Wissenschaft und zur historischen Dokumentation nützlich.

Rohleder warnt vor zu viel übertriebener Bürokratie und wirft dabei der Bundesregierung vor, über ihr ursprüngliches Ziel hinauszuschießen.

Wenn der Staat bestimmte Internet-Inhalte aufbewahren wolle, müsse er den nötigen Aufwand selbst betreiben. Die Dokumente seien schließlich frei verfügbar.

Die Verordnung solle nur gesetztliche Pflichten klar begrenzen, solle aber nicht zu einer Pflichtverordnung mit einer Menge teurer Pflichten für die Unternehmen werden. BITKOM rechnet, dass die deutschen Unternehmen durch die Pflichtabgabenverordnung mit rund 115 Millionen Euro jährlich belastet würden.

Das hat eine Modellrechnung des BITKOM ergeben, die von einer monatlichen Pflichtablieferung der Web-Seiten ausgeht. Häufig aktualisierte Seiten wie Nachrichtenportale und Blogs könnten einer weitaus intensiveren Meldepflicht unterliegen. Zudem sind in der BITKOM-Berechnung nur Seiten mit “.de”-Endung einkalkuliert. In der Praxis dürfte die Belastung also noch höher ausfallen.

Rohleder sieht dabei statt einer Förderung er Online-Autoren eine zunehmende Behinderung.

Es gibt mehrere Dinge zu bedenken. Eine pauschale Belastung, wie sie die BITKOM hier mal wieder sieht, wage ich ein wenig zu bezweifeln. Sicherlich wird es nicht jedem Anbieter von Online-Information möglich sein, Komplettpakete zu schnüren und diese regelmäßig bei der DNB abzuliefern. Auch gibt es technische Möglichkeiten wie RSS-Feeds, Informationen gefiltert vom Layout herunterzuladen. Dies würde Speichervolumen beschränken und zumindest die Blog- oder News-Inhalte könnten so automatisiert von der DNB abgerufen werden, ohne z.B. eine übermäßige Belastung für den Blogger, der häufig auch fremde Dienst nutzt, zu werden.
Die Firmen werden in zunehmenden Maße auch solche standardisierten Schnittstellen zur Verfügung stellen. Hier sollte das Gespräch gesucht werden und nicht von vornherein gestöhnt werden, was es alles kostet. Es ist nicht nur die Wissenschaft und Forschung, die davon profitieren werden. In zweiter Ebene werden es wieder die Unternehmen sein, wieder Menschen, die mit diesem archivierten Informationen etwas Neues schaffen können.

Quelle:
BITKOM kritisiert neue Pflichten für Web-Autoren via de.internet.com


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Urheberrecht: Jagd auf Minderjährige

Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Internet lädt und verkauft, muss mit harten Strafen rechnen. Immer mehr Fälle von Filesharing werden vor Gericht gebracht und betroffen sind dabei vor allem junge Leute. Die Musikindustrie macht dabei nicht mal mehr halt vor Minderjährigen. Und die Kosten für einen Urheberrechtsverstoß summieren sich schnell auf einige tausend Euro.

Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße im Internet, wie eine erst kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamburg vom 13. September 2006 ergeben hat. In diesem Fall war eine 15-Jährige, die über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft hatte, vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt worden. Es entspreche “allgemeiner Kenntnis – auch einer 15-Jährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist”, entschieden die Richter.

Eine ähnliche Entscheidung hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Notwendig für einen Urheberrechtsverstoß ist kein schuldhaftes Handeln, sondern die Feststellung des Verstoßes, ausgenommen bei Schadensersatzforderungen, wo ein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden muss. Das Mädchen habe mit dem Verkauf der Bilder bei Ebay einen erheblichen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, der nun geahndet wurde. MitGerichts- und Anwaltskosten dürfte das Verfahren das Mädchen 3000,- Euro gekostet haben.

Hier eröffnet sich natürlich ein lukrativer Markt für Anwälte.

Obwohl Urteile wie das oben genannte unter den Jugendlichen die Runde machen, habe sich das Bewusstsein, beim Download urheberrechts-geschützter Inhalte Unrecht zu begehen, noch nicht durchgesetzt. Spezielle Kanzleien – auch in Deutschland – haben sich allerdings längst auf das Aufspüren von Urheberrechtsverstößen spezialisiert. Zum Teil bedienen sie sich dabei der Unterstützung von IT-Experten, die etwa die Identität möglicher Straftäter enthüllen können. Die Anwälte machen dabei Streitwerte im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich geltend, aus denen sich die Gebühren für die Kanzleien berechnen. […]Ohne die Einschaltung eines Gerichts seien pro Abmahnung so Einnahmen von über 2.000 Euro möglich.

Wer schützt an dieser Stelle eigentlich unbedarfte Jugendliche vor den Anwalthaien? Ist es bei Jugendlichen in diesem Bereich nicht häufig schon mit einer Emahnung von einer offiziellen Seite getan? Es nützt nichts, diese jungen Leute für ihr Leben lang zu verunsichern. Wichtiger ist frühzeitiges Beibringen von Informationskompetenz. Neben einer sicheren Handhabung der Technik, des Netzes und deren Möglichkeiten, werden sie für erlaubte und unerlaubte Handlungen frühzeitig sensibilisiert. Erst dann kann man trotz der aktuellen Diskussion davon ausgehen, dass so viel Wissen zum allgemeinen Kenntnisstand auch einer 15jährigen gehört. Beim momentanen Stand der Regelung wird hier eher den Abmahnern Haus und Hof geöffnet. Verängstigte Jugendliche werden eine weitere Auseinandersetzung mit dem richtigen Umgang mit Medien vermeiden und das kann keiner wollen.

Quelle:
Brien, Jörn: Urheberrecht: Musikindustrie droht Minderjährigen mit hohen Geldstrafen auf medienhandbuch.de

Langzeitgedächtnis für Europa

Die Langzeitarchivierung digitaler Publikationen ist ein Problem, das nur mit europäischer Koodination und gemeinsamen Anstrengungen technisch zu lösen ist, meinte Hermann Schäfer, Abteilungsleiter für Kultur und Medien beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zum Auftakt eines zweitägigen Kongresses in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main. Etwa 300 Teilnehmer sind für den Kongress gemeldet und wollen sich unter anderem mit Kriterien für Vertrauenswürdigkeit und Standards der Langzeitarchivierung, aber auch mit den notwendigen Werkzeugen und Arbeitsprozessen beschäftigen.

“Die Daten sind verloren, bevor sie überhaupt daran gedacht haben, dass sie verloren gehen können”, mahnte Hans Jansen, Direktor für Forschung und Entwicklung an der Nationalbibliothek der Niederlande. Er verwies auch darauf, dass nicht nur veröffentlichte Daten über lange Zeiträume gesichert werden müssten, sondern auch die enormen Datenströme wissenschaftlicher Daten, die in der Zukunft für wissenschaftliche Analysen von Bedeutung sein könnten.

Derzeit unterstützt die EU Projekte der Langzeitarchivierung mit etwa 25 Millionen Euro.

Quelle:
Wygoda, Hermann: Strategien gesucht, damit Europa nicht sein Gedächtnis verliert via heise online

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