Gelesen in Biblioblogs (24.KW’12) – Vertretung Lesewolke

(zweite Autorin: Doreen Thiede)

Wir hoffen, Liane hatte einen wunderbaren Urlaub und kommt gut erholt zurück. Dies ist der letzte Urlaubsvertretungsbeitrag unsererseits. Ab nächster Woche gibt es diese Rubrik dann wieder wie üblich bei Lesewolke.

Kritisch wurde in der Blogosphäre die Ankündigung von De Gruyter betrachtet, dass der BIBLIOTHEKSDIENST ab 2013 beim Verlag erscheint. Zurecht bemängelt wird die Verlängerung der Embargo-Zeit, für die Klaus Graf drastische Worte fand. Dem folgte bei der Inetbib Liste unter anderem ein Aufruf zur Gründung eines echten, eigenen Open Access-Journals für das Bibliothekswesen, der hier weiter verfolgt werden kann.

In Sachen Urheberrecht gab es auch eine Kehrtwende bei der CDU/CSU. Auf Blogfraktion.de, dem Blog der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wird auf das “Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft” eingegangen, welches vom Aktionsbündnis
“Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” besonders begrüßt wird. Heinz Pampel von wisspub.net widmet sich in seinem Beitrag zu diesem Diskussionspapier insbesondere der Frage des Zweitveröffentlichungsrechts für eine Stärkung des Open Access. Insgesamt sehr anschaulich wird das Abwägen der einzelnen Bedingungen durch Markus Beckedahl von Netzpolitik.org dargestellt. (via Infobib)

Um ein weiteres urheberrechtliches Thema kam man diese Woche nicht drumherum: “Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse”. Heise.de meldete, dass das Justizministerium endlich einen Entwurf für das neue Leistungsschutzrecht vorlegt.

Laut dem heise online vorliegenden, mittlerweile im Internet kursierenden Papier (PDF-Datei) sollen nur Herausgeber von Zeitungen und Zeitschriften Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet veröffentlichen dürfen. Die Verlage sollen auch verlangen können, dass ihre Erzeugnisse weiter nicht unerlaubt genutzt werden. “Gewerbliche Nutzer” müssten Lizenzen erwerben. Dies gelte nicht “für die reine Verlinkung” und Zitate.

Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht IGEL hat dazu erste Reaktionen aufgelistet. (via netbib weblog)

Daneben gab es noch etwas Technik: Jakob Voss erläuterte in seinem Jakoblog das BEACON-Format und wünscht sich Feedback zur Spezifikation des endgültigen BEACON-Standard.

Im webis-Blog hat sich Michael Hohlfeld Gedanken über die Zukunft der ViFas (Virtuelle Fachbibliotheken) gemacht, die durchaus in ihrer jetzigen Form zur Disposition stehen.

So, und jetzt, wo Deutschland im Viertelfinale steht, spielen wir den Ball zurück zu Liane 😉

Ein Veranstaltungshinweis: "Gottes Werk und Googles Beitrag – Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie" am 20.01.2010 in Berlin

Der folgende Hinweis auf eine von der Heinrich-Böll-Stiftung organisierten Veranstaltung am 20.01.10 von 19-22 Uhr in Berlin dürfte auch für BibliothekarInnen, InformationswissenschaftlerInnen und LeserInnen von Blogs und Nachrichten im Internet interessant sein. Der provokante Titel, gewählt  in Anspielung auf John Irvings’ “Gottes Werk und Teufels Beitrag”, macht auf eine hoffentlich interessante Podiumsdiskussion neuigierig:

“Gottes Werk und Googles Beitrag – Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie” in der Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin

Die Medienwelt befindet sich durch die Folgewirkungen der Digitalisierung in einem epochalen Umbruch. Die Zeitungen, einstmals stolze Träger der “vierten Gewalt”, fürchten um ihr klassisches Geschäftsmodell einer anzeigen- und abofinanzierten Bündelung journalistischer Inhalte. Denn der Wegfall der Distributionskosten und die Verweisstrukturen im Internet haben machtvolle Konkurrenz erwachsen lassen. Aggregationstechnologien, soziale Netzwerke und Blogs bieten LeserInnen vielfältige Möglichkeiten, viel gezielter nach Themen zu suchen und Beiträge im Netz mit eigenen Kommentaren und Faktenchecks anzureichern. Die Zeitungsverlage müssen auf dieses veränderte Konsumverhalten reagieren, doch bislang hat sich kein funktionierendes Modell für bezahlten Online-Journalismus herausgebildet.
Im Gegenteil: Aktuelle Nachrichten sind heute in der Regel kostenlos über das Internet oder mobile Applikationen zu beziehen. Von den damit verbundenen Werbeerlösen profitiert vor allem ein Unternehmen wie Google, das mit 85 Prozent den Markt der Suchmaschinen dominiert. Nun möchten auch deutsche Zeitungsverlage an dessen Erlösquellen beteiligt werden. Die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern müsse auch im digitalen Raum ihren Preis haben, fordert die Zeitungsbranche. Ein eigenes “Leistungsschutzrecht”, fest im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verankert, soll ihnen dafür eine gesetzliche Grundlage geben. Wie begründen sich die Ansprüche der Verlage? Welchen Wert messen wir professionellem Journalismus heute zu?
Mit:
Dr. Till Jaeger,
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin
Christoph Keese (Head of Public Affairs, Axel Springer AG, Berlin)
Dr. Eva-Maria Schnurr
(Freie Journalistin, Hamburg)
Malte Spitz (Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen, Berlin)

Moderation:
Matthias Spielkamp (Freier Journalist, Berlin)

Hierfür ist eine Anmeldung bei Frau Monika Steins (=> Telefonnr. 030-28534-244, E-mail =>  steins@boell.de) erwünscht. Der Veranstaltungsort ist der Sitz der Heinrich-Böll-Stiftung unweit des Deutschen Theaters und der Mensa-Nord in der Schumannstraße 8. Genauers unter dem folgenden Lageplan und der Adresse:

Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin
Raum: Kleiner Saal 1/2
10117 Berlin, Schumannstr. 8
Mit der S-Bahn oder mit der U-Bahn bis Bahnhof Friedrichstraße. Ausgang über die Spree, dann Albrechtstraße, Reinhardtstraße überqueren und nach links in die Schumannstraße.

Quelle:
Gottes Werk und Googles Beitrag
Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie
Boell.de

Glaubenskrieg DRM

Der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) vertritt die Meinung, dass sich die Frage “DRM – Sein oder Nicht-Sein” schon zu einem Glaubenskrieg entwickelt hat. Der DMV-Ausschuss für U-Musik hat deshalb ein Positionspapier veröffentlicht.
Wichtige Punkte sind:

  • Urheber muss eine angemessene, ihm zustehende Vergütung erhalten (egal ob durch aktiven oder passiven DRM-Schutz
  • Herstellung Interoperabilität zwischen den verschiedenen angebotenen Formaten und den entsprechenden Abspielgeräten
  • Inhaber der Leistungsschutzrechte (Musikverlag) entscheidet über die Ausgestaltung des Endproduktes.
  • Schutzmittel muss wirksam sein und soll sih nicht gegen die Wünsche der Käufer richten (Verkaufsbremse)

Der Kulturflatrate ist vom DMV keine pauschale Absage erteilt worden, sondern in Einzelfällen kann es sich […] um Pauschalzahlungen handeln. Einen generellen ‘Freibrief’ zur Nutzung von Musik in jeglicher Form gegen ein geringes Entgelt darf es aber nicht geben.

Zu den Verwertungsgesellschaften äußert sich der DMV:

“Alle Verwertungsgesellschaften müssen sowohl ihre Effizienz stärken als auch ihre Transparenz verbessern. Sollte in diesem Bereich ein Wettbewerb bestehen, darf es dabei nicht zu einer Tarifsenkung kommen. Sichergestellt werden muss, dass zum Schutze der Rechteinhaber die kulturelle Vielfalt gewahrt bleibt. In der Frage der Online-Lizenzierung muss die GEMA als eine der am besten funktionierenden Verwertungsgesellschaften in der Welt gestärkt werden”, so der DMV.

Quelle:
DMV: DRM-Debatte hat sich fast schon zu einem Glaubenskrieg ausgeweitet auf Musikmarkt Online