Leitfaden zur Nutzung digitaler Tools in Lehrveranstaltungen

Der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie (Juristische
Fakultät) und das Institut für Wirtschaftsinformatik und Neue Medien (Fakultät für
Betriebswirtschaft) der LMU München haben einen Leitfaden zur Nutzung digitaler Tools in Lehrveranstaltungen in einer erweiterten Fassung veröffentlicht (Stand: Juni 2021)

Dabei schauen Sie auf Tools, die die Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden fördern sollen. Gestellte Fragen sind:

  • Für was werden die Tools eingesetzt?
  • Welche Funktionen sollen sie mitbringen?

Angeschaut werden Tools zu folgenden Themen

  • Audience Response Tools
  • Collaboration Tools
  • Mindmapping Tools
  • Design Tools

Zum Einsatz der Tools in der (digitalen) Lehre wird gefragt:

  • Warum sollte man sie einsetzen?
  • Wie sieht ein erfolgreicher Einsatz digitaler Tools aus?

Danach folgen noch Vorschläge für den Einsatz der einzelnen Tools in den Lehrveranstaltungen.

Nach einem Abschnitt zur Methodik der Studie erfolgten detaillierte Ergebnisse zu allen betrachteten Tools.

Der digitale Nachlass: Die Kanzlei WBS mit Erklärvideo

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Trauer und Nachlassverwaltung in der digitalen Welt

[…] “Wenn ick ma tot bin schick ick aus mein kleenet Grab
mein’ letzten Willen und wat ick zu vermachen hab:”[…] Friedrich Holländer

Nach dem 1929 von Holländer entstandenen Text ist es definitiv im Grab zu spät sich um seinen (digitalen) Nachlass zu kümmern. Verbraucherschützer raten dazu seinen digitalen Nachlass möglichst frühzeitig zu regeln. Noch ist dieses Thema juristisch noch wenig erschlossen. Denn was geschieht mit den Daten aus sozialen Netzwerken, Emailaccounts und vom Online-Shopping usw., wenn der User stirbt? Hierzu gibt es die sogenannte #machsgut-Kampagne, die auf diese Thematik aufmerksam machen will. Diese ging Ende Oktober 2014 auf Initiative der Verbraucherzentrale an den Start. Sie verweist daruf, dass fast alle drei Minuten ein Facebook-User stirbt. Ziel ist es, dass dieses Thema durch die (noch lebenden) User mehr an Aufmerksamkeit bekommt als bisher:

Viele Menschen denken bei Nachlass an Schmuck, Geld oder Immobilien. Im digitalen Zeitalter stellen sich aber neue Nachlassfragen. Es ist an der Zeit, den digitalen Nachlass aus seinem Nischendasein rauszuführen.” Michaela Zinke

Auf einer ZDF-Webseite wird vor kommerziellen Nachlassverwaltern gewarnt, auch die Telekom plant unter dem Namen “Digiment” einen solchen Dienst. Zinke, die Verbraucherschützerin warnt aber vor diesen kommerziellen Anbietern, da nun plötzlich eine Firma Passwörter des Verstorbenen erhält. Sie rät zu Passwortmanagern, welche die Verwaltung von Passwörtern erleichtern. Weiter FAQs zu diesem Thema finden sich auf der ZDF-Heute-Seite: http://www.heute.de/letzter-wille-im-netz-wie-man-seinen-digitalen-nachlass-regelt-36006890.html

Weitere Informationen gibt es auf den österreichischen Webseiten Saferinternet.at und der Internet Service Providers Austria (ISPA). Dort wird in einer Broschüre zur Vorsorge geraten:

Hilfreich wäre etwa, eine möglichst vollständige Liste aller Online-Mitgliedschaften und Profile zu erstellen. In dieser Liste sollten auch Nicknames, Zugangsdaten sowie Passwörter verzeichnet sein. Die Liste sollte regelmäßig aktualisiert werden. Da diese Liste der Schlüssel zur privaten Onlineaktivität ist, sollte sie sicher und sorgsam verwahrt werden. Sie kann in Form einer physischen Liste an einem den Hinterbliebenen bekannten und zugänglichen Ort (z. B. Safe, Dokumentenmappe) oder im Rahmen eines Testaments beim Notar hinterlegt werden.[…] Ebenfalls zu empfehlen ist, den gewünschten Umgang mit Benutzerkonten und Daten schriftlich festzuhalten. So kann etwa niedergeschrieben werden, welche privaten Daten und Einträge (z. B. E-Mails, Fotoalben) nach dem Tod im Internet weiterhinzugänglich sein bzw. welche Daten gelöscht werden sollen. In diesem Schriftstück sollte auch festgelegt werden, wer im Todesfall Zugriff auf diese sensiblen und persönlichen Daten erhält.”

Wenn (öffentliche) Bibliotheken schon Informations- und Medienkompetenz für Alt und Jung vermitteln, wäre die Vermittlung des Wissens über die Regelung des digitalen Nachlasses nicht auch ein Teil dessen, was im Rahmen von Datensicherheit und des Umgangs mit dem Internet und sozialen Netzwerken eine Rolle spielt?

Eine weitere Möglichkeit der Aufbewahrung des Gedenkens ist die über QR-Codes auf Grabsteinen. Ist das der Friedhof 2.0 bzw. der Grabstein 2.0? QR-Codes auf Grabsteinen führen Trauernde zu Fotos und Videos der Toten im Internet. In dem folgenden Video wird sowohl auf den digitalen Nachlass im Netz, als auch auf QR-Codes auf Grabsteinen aufmerksam gemacht.

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Weiter gegen den Abmahnwahn

Ich hatte ja bereits auf die Erste Ausgabe des kostenlosen E-Books “Wegweiser-Abmahnung” hingewiesen. Leider verschwand der Link nach einiger Zeit, aber nun gibt es ein Update zu diesem E-Book.
Der Verein gegen den Abmahnwahn e. V., die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs haben jetzt die 2. Auflage des eBooks “Wegweiser-Abmahnung” veröffentlicht.

Wegweiser Abmahnung

Wegweiser Abmahnung

Die Autoren Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße bieten Ihnen mit diesem E-Book quasi einen “Erste-Hilfe-Koffer” für den Fall der Fälle an, der als ein Leitfaden zur Orientierung dienen soll.

Das Buch kann und soll den Gang zum Fachanwalt nicht ersetzen!

Ins Buch sind alle Neuerungen des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eingearbeitet worden und auch die Thematik der Störerhaftung wurde inklusive der dazu passenden Gerichtsurteile aktualisiert.

Da auch Inkassofirmen durch Rechteinhaber immer öfter eingesetzt werden und so immer wichtiger im Abmahndschungel werden, gibt es nun neben der Präzisierung der modifizierten Unterlassungserklärung eine aktuelle Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man sich als Abgemahnter verhalten sollte.

Laden Sie sich das PDF mit der CC-Lizenz BY-ND herunter und veröffentlichen Sie es, wie bspw. Gulli.com , damit es nicht wieder verschwindet.

Quelle:
Update des eBooks erschienen via gulli.com

BITKOM gibt einen “Leitfaden für Web 2.0 in der öffentlichen Verwaltung” heraus

Interessanter Lesestoff, den die BITKOM da mit “Web 2.0 für die öffentliche Verwaltung” liefert. Neben einer kurzen Darstellung der Prinzipien des Web 2.0 gibt es dann auch nationale und internationale Kurzvorstellungen von Angeboten. Hier werden positive Beispiele der nationalen und internationalen Verwaltung gezeigt. Die 32-seitige Broschüre ist ein netter Überblick.

Quelle:
News: BITKOM – Leitfaden für Web 2.0 in der öffentlichen Verwaltung via Juristisches Internetprojekt Saarbrücken

E-Learning und das Urheberrecht

Im Rahmen des Projekts „Marketing Offensive“ des Multimedia-Kontor Hamburgs, einer Serviceeinrichtung zur Unterstützung der IT-basierten Modernisierung der Hochschulen der Hansestadt, hat Till Kreuzer einen Praxis-Leitfaden über Rechtsfragen beim E-Learning erstellt.
Das Handbuch richtet sich an Praktiker. Es bricht die komplizierten rechtlichen Regelungen des Urheberrechts auf einfache Merksätze herunter und ist ein guter Einstieg in die Materie.

Quelle:
Urheberrechtliche Stolperfallen beim E-Learning via heise online
Internet ist kein rechtsfreier Raum – Interview mit Till Kreutzer :video: Podcast auf podcampus.de

Verbraucherleitfaden: Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie

Was kann alles mit gefälschten Produkten passieren? Welche Gefahren entstehen für Verbraucher? Und warum findet sich das in diesem Block?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und das Institut ASER e.V. an der Bergischen Universität Wuppertal haben einen Verbraucherleitfaden zum Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie herausgegeben, der einerseits vor den Gefahren warnt, andererseits aber auch dem Verbraucher Verhaltensregeln mitgibt, die er ohne große Probleme umsetzen kann, wenn er auf Produkt- und Markenpiraterie aufmerksam geworden ist. Einfach gestaltet, gut verständlich und klar gegliedert kann er helfen, wirksam über die Problematik aufzuklären.

Hinter dem Verbrechen der Produktpiraterie versteckt sich der Kampf ums “intellectual property”, das geistige Eigentum. Die Fälle der Produkt- und Markenpiraterie dienen immer wieder als Begründung für die Verschärfung von Rechten des geistigen Eigentums. An dieser Stelle mag die Begründung berechtigt sein, aber sie darf nicht als Begründung für die Verschärfung des Urheberrechts dienen, da hier eben auch der freie Zugang zu Information geschützt werden muss. Die Monopolrechte sind in dem Sinne stark genug ausgebaut. Das Problem ist hier nicht das Recht, sondern die Schwierigkeiten bei der Verfolgung der Urheberrechtsverletzungen.

Verbraucherleitfaden Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie
Dortmund, 2007.
ISBN: 978-3-88261-577-7, 20 Seiten, Projektnummer: F 1903

Früh ins Internet

Früh ins Internet mit den Kindern. Nur wer sich früh an Schwimmen im WWW gewöhnt, wird die notwendige Informationskompetenz in späteren Jahren besitzen. Damit das von Anfang an gut funktioniert hat die nordrhein-westfälische Landesinitiative secure-it.nrw einen Leitfaden für die Grundschule entworfen.

Internet-Fibel für die Grundschule

Quelle:
Internetfibel für die Grundschule auf Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW