Ein DRM-Unverständnis-Grummel-Posting (ein kleiner Rant)

Und gleich ein Disclaimer vorneweg: Dieses Posting ist nicht vollständig zuende durchdacht und beinhaltet nur einige Aspekte, diesmal aus der Anti-DRM-Sicht. Eine andere Sicht habe ich im ersten Teil Ein (kleines) DRM-Missverständnis-Grummel-Posting veröffentlicht. Heute gibt es mal die andere Richtung, damit Oliver Flimm nun nicht völlig entsetzt bleibem muss, dass von bibliothekarischer Seite her jemand findet, dass bei DRM alles halb so schlimm ist. Daher ziehe ich das Posting mal vor, das eigentlich für nächste Woche geplant war.

Hartes DRM, weiches DRM – vieles ist ein Risikospiel für Verlage, Bibliotheken und Nutzer.
Nur noch Lizenz statt Eigentum. Je mehr rechtlich digital festgelegt werden kann, desto eher sind Inhalteanbieter dabei, ihr Eigentum bei sich festzuhalten und eine Nutzung nur noch zu ihren Bedingungen zuzulassen. Auf Dauer besteht hier die Gefahr, dass unliebsame Kundengruppen ausgeschlossen werden, z.B. Bibliotheken, die gerne Ihren Nutzern einen Zugang zu den Inhalten gewähren wollen. Sollten hier Content-Konzerne dauerhaft über die gesamte Zeit die Art der Benutzung bestimmen können, sind Meinungsfreiheit und die Wissenschaft ernsthaft gefährdet. Open Access als Alternative wird im wissenschaftlichen Bereich dann auch immer unausweichlicher – publish oder perish, wobei es besser heißt, veröffentlichen und zugänglich bleiben. Bleiben bei Wissenschaftspublikationen dann die Verlage dauerhaft außen vor? Möchten sie durch DRM ihre eigenen Märkte topedieren?

Öffentliche Bibliotheken sollen u.a. auch all jenen Zugang zu Informationen gewähren, die aus eigenen finanziellen Mitteln diesen nicht aufrecht erhalten können. Werden Bibliotheken durch Lizenzen, DRM-Kosten und dergleichen abgehalten, dieser Aufgabe nachzukommen, ist dies ebenfalls ein großer Schaden für die Meinungsfreiheit in deutschen Landen und ein weiteres Armutszeugnis für Verleger und Bibliotheken, die häufig nichts dafür können.

Kreativ gedacht sind Angebote wie Onleihe oder Ciando wohl kaum, wenn die Benutzbarkeit nur schwer möglich ist. Warum versucht ihr krampfhaft alte Geschäftsmodelle festzuhalten mittels DRE? Ach ja, ihr müsst eure Investitionen schützen und die eurer Autoren. Aber schützt ihr die nicht besser, wenn ihr angemessene Umsätze generiert und diese vernünftig ausschüttet? Konzentriert euch vielleicht mehr auf den Service für Autoren und Leser als auf DRM.

Was passiert derzeit: DRM ermöglicht es scheinbar, alte Geschäftsmodelle zu verfeinern, z.B. keine Weggabe mehr von einem Buch, wobei der Konsument gegen die Bezahlung einer einmaligen Summe Geld das Eigentum am Träger Buch/CD erhielt. Danach galt der Erschöpfungsgrundsatz und der Käufer konnte mit dem Buch bzw. der CD machen, was er wollte (verschenken, vererben, verbrennen, ein Privatkopie anfertigen usw.). Heute bleibt das Eigentum beim Vertreiber und es geht nur noch um Zugänge, die dann durch den Contentanbieter sogar dauerhaft kontrolliert werden können (Lizenz) und für die immer wieder Geld verlangt werden kann (fürs Hosting, für die Fortführung der Lizenz, für die Archivierungsrechte, für die Aktualisierung etc.) – boah, die Entdeckung des eigenen Goldesels. Dadurch verschieben sich die rechtlichen Relationen genauso, wie die uns suggerierten, wenn es um Eigentum geht, d.h. Eigentum wird zugunsten von Zugang abgelöst. Und frecherweise wird dann besonders im privaten Bereich auch noch einfach behauptet, Eigentum sei etwas Belastendes, das man immer mit sich rumschleppen muss, das einen die Luft zum Atmen nimmt und das einschränkt. Wer heutzutage materielle Dinge sammelt ist sehr schnell ein Messi. Also, alles für die persönliche Freiheit! (Ergänzt: Die neuen Relationen im Bezug aufs Recht sind sehr gut gut erklärt bei Oliver Flimm.)

Was transportiert der DRM-Anwender nach Außen? Es sind die gleichen Argumente, die man schon im Rahmen von Musik und Videospielen gelesen hat, aber sie gelten auch hier. Lieber “Käufer”, du bist so dumm, schlecht zu nutzende und restriktiv lizensierte Ware zu kaufen. Vermutlich bist du auch ein potentieller Dieb “geistigen Eigentums” und deshalb müssen wir uns und unser Eigentum (was ja eigentlich den Autoren gehört, aber gut an dieser Stelle) vor dir schützen. Deshalb sagen wir, du bist kriminell und wir ergreifen alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen, um dir das auch zu sagen.

DRM kostet und ist häufig wenig effektiv. Schon nach kurzer Zeit gibt es umtriebige Gesellen, die die Schwachstellen in den Systemen ausfindig machen und somit eure Entwicklungskosten für DRM, selbst wenn ihr es einkauft, nach oben treiben. Dadurch werden eure digitalen Produkte teuerer als sie sein müssten. Legt lieber Wert auf gute Qualität bei Layout, Rechtschreibung und Grammatik als auf den Schutz vor Piraterie. Ein Großteil Nutzer ist bereit, für elektronische Medien zu zahlen, wenn sie dabei Zeit sparen, eine schlechte, aber immerhin bessere Qualität als DRE-kastrierten Schrott aus anderen Quellen zu beziehen, die euch kein Geld einbringen.

Lizenzen und somit auch DRM zerstören Kindheitserinnerungen. Wer heute seinen Kindern diese bunten elektronischen Bücherchen kauft, die DRM geschützt sind, verhindert, dass diese Kinder später dieses bunte E-Book mit seinen Kindern anschauen kann. Verlage werden wohl kaum die Bücher langzeitarchivieren, es sei denn es lässt sich damit Geld verdienen. Bibliotheken werden diese Bücher nur schwer auf Dauer archivieren können, wenn falsch eingesetztes DRM einen Zugriff auf die Datei verhindert, z.B. weil Nutzungszeiträume abgelaufen sind, die Datei auf zu vielen Geräten bereits installiert wurde oder schlichtweg die Formatierung in eine aktuellere Formatversion eine nicht zulässige Bearbeitung der Daten darstellt. Langzeitarchivierung ade!

DRM schafft Abhängigkeiten. Ein Trend zur Globalisierung ist da bereits seit Jahren zu beobachten. Wer bei Amazon kauft, kann seine E-Books nur mittels weiterer Amazon-Produkte lesen. Wer bei Ciando kauft, kann sein E-Book nicht auf einem Amazon-Produkt lesen usw. DRM-Server werden im großen Stil von Adobe betrieben. Man ist also an verschiedenen Stellen an riesige Anbieter gebunden. Diese erhalten zunehmend eine Monopolstellung und werden somit entscheidend bei der Wahl- und Meinungsfreiheit, die darunter erheblich leidet. Diese Anbieter können dann auch zunehmend den Autoren und kleineren Verlagen ihre Bedingungen diktieren und zuallerst natürlich den Lizenznehmern auf Konsumentenseite.

Liebe DRM-Befürworter, glaubt ihr tatsächlich mit hartem Digitalem Rechtemanagement habt ihr den Stein des Weisen gefunden? Die Lösung all eurer Probleme mit den digitalen Medien und ihren Eigenheiten? Macht ihr euch da nicht eigentlich mehr Stress als es notwendig ist (Stichwort: Vertrauen und nicht Vorverurteilung), schließlich gibt es bereits Gesetze, die euch da genug Handhabe bieten, sollte es zu Urheberrechtsverletzungen kommen. Wenn schon DRM, dann vielleicht doch eher ein forensisches, vielleicht auch gut sichtbar, dass eben auf den Seiten eingeblendet wird, wer das Ganze erworben hat ( nicht so optimal, aber besser als Restriktionen, die vom Gesetzgeber auferlegte Schranken aushebeln). Und warum nicht einfach vorneweg eine Erinnerung an den Leser, dass er eine rechtliche und moralische Verpflichtung hat, im Umgang mit dem E-Book das Urheberrecht zu wahren. Leicht verständlich ist für viele so eine Bitte auch nachvollziehbar.

Jetzt gäbe es sicherlich noch viel mehr zu sagen, aber nachdem ich nun einen halben Roman geschrieben habe, der in beide Richtungen austeilt, sollte es erstmal reichen. Beide Seiten sollten einmal drüber nachdenken, worüber sie sich schreiten. Auf der einen Seite ist nicht alles schwarz und auf der anderen auch nicht alles weiß. DRM muss in all seinen Vor- und Nachteilen betrachtet werden (wenn auch in der Ausprägung des DRE eher keine Vorteile zu finden sind). Und sicherlich bräuchte es noch eine detailliertere Betrachtung in Bezug auf wissenschaftliche Literatur und Freizeitlektüre 😉 Vielleicht ein andermal…

So, beste Grüße auch an jene, die sich ebenfalls zu DRM auslassen im Ramen der Blogparade von Ansgar Warner: Blogparade: Lesen ohne Limit – E-Publishing jenseits von DRM, e-book-news.de ein paar Gedanken niederschreiben.

Ein (kleines) DRM-Missverständnis-Grummel-Posting

DRM – “Defective by Design” – mit diesem Slogan operieren Gegner des Digital Right Mangaments (DRM) sehr gerne. Übersetzt wird DRM auch ganz gerne mit Digital Restriction Management. Ach liebe DRM-Gegner, Einfallsreichtum alleine kann das Unverständnis für das, was Digital Rights Management ist, nicht überdecken.

Manchmal möchte ich gerne fragen, wie sie denn ohne das Digitale Management von Rechten in einer digitalen Welt auskommen. Beginnen wir mit jenen, die eine eigene Homepage betreuen. Auch dort werden Rechte im digitalen Umfeld verwaltet. Das fängt damit an, dass jemand das Recht zugewiesen bekommt, für diese Homepage Texte zu erstellen. Und da nicht jeder das machen sollte, bekommt er dafür i.d.R. ein Passwort für ein Backend zugewiesen, wo er Zugang erhält. Alle anderen sind ausgesperrt, au weia oder? Digital Restriction Management? Bitte einmal laut aufschreien, DRM-Gegner!

Okay, was die Sache mit dem Login für Bearbeiter einer Homepage angeht. So ist dies sicherlich mit Sicherheitsbedenken, Datenschutz etc. zu begründen. Nicht, dass diese Dinge nicht auch auf Rechten beruhen, die in Feinjustierung dann festlegen, was der Einzelne darf, von anonymer Bearbeitung einfacher Rechtschreibfehler bis hin zur zeitlich personalisierten Festlegung spezifischer Rechte (Einsicht in Anmeldedaten etc.). Gut, gehen wir weg von diesen ganz globalen Rechten.

Argument weiter dagegen: DRM hat immer was mit Urheberrechten und ihrer Wahrung zu tun.

Stellen wir uns vor, der Editor einer Webseite darf auch Bilder hinzufügen, möglichst solche, an denen er die Rechte besitzt. Gerne werden dann auch Bilder verwendet, die unter einer Creative Commons Lizenz stehen oder nachweisbar gemeinfrei sind. – Upps, da kommen wir schon in den Rechteschlamassel. Um solche verwendbaren Bilder zu finden, muss irgendwo mit den Bildern (Inhalten) verknüpft die Rechte möglichst maschinenlesbar hinterlegt werden. Und da sind wir dann schon mitten in der Aufgabe von DRM. Rechte zu verwalten. Sofern so gut und so positiv, nicht?

Ja aber, wird denn durch DRM der Konsument nicht in die Regeln des Anbieters gezwungen?
Äh, okay. Schauen wir uns das ein wenig genauer an. Assoziiert werden mit DRM häufig auch technische Schutzmaßnahmen, die die Einhaltung von Lizenzvereinbarungen erzwingen und überwachen. Die DRM-Aufklärungsbroschüre der FSFE und des Digitale Gesellschaft e.V. spricht von Rechteminderung und definiert diese wie folgt:

Unter Digitaler Rechte-Minderung verstehen wir jede Technik, die in elektronische Produkte oder Dienste eingebaut wird, um deren Einsatzmöglichkeiten nach dem Kauf einzuschränken.

Und nun? Ich habe ein großes Problem mit dieser Definition, weil sie Grundsätzliches Außen vor lässt. Bin ich Käufer und damit Eigentümer der digitalen Daten oder bin ich nur Lizenznehmer? In der Regel bin ich nur noch Lizenznehmer. Dies ist ein rechtliches Konstrukt, welches in den meisten “Shops” der Inhalteanbieter, sei es iTunes oder Amazon nicht verdeutlicht wird. Dort steht Kaufen, wenn man seine Bestellung abschickt und damit bestätigt, dass das Geld für die Lizenz abgebucht wird. Hat man sich jedoch die Mühe gemacht, die AGBs der Shops zu den Download-Angeboten durchzulesen, wird klar, dass man nur die Lizenz erwirbt. Hier müssen sich die Shops vorwerfen lassen, dass sie selbst für falsche Erwartungen sorgen. Aber das ist ein anderes Thema. Wichtig zu merken ist, dass man nur den Besitz und die Erlaubnis zur Nutzung der Daten erwirbt, jedoch die Daten selbst bzw. deren Datei nicht ins eigene Eigentum übergehen.

Wenn die Dinge nicht mein Eigentum sind, dann sind Sie noch immer im Eigentum dessen, der mir deren Besitz überlassen hat und damit kann er die Grenzen festlegen, sofern sie moralisch okay sind, was mit seinem Eigentum gemacht werden darf und was ist. So ist es ja auch mit der von mir gemieteten Wohnung, in der ich nicht einfach Wände wegreißen, deren Grenzen (z.B. durch Anbau eines Balkons) ich nicht verändern, die ich nicht anderen dauerhaft überlassen und die ich nicht plötzlich für Erwerbszwecke nutzen darf, ohne vorher Rücksprache mit meinem Vermieter (Eigentümer der Wohnung) gehalten zu haben.

Für eine Musikdatei z.B. hieße das, ich darf sie nicht verändern, ich darf sie nicht kompilieren, ich darf sie nicht einfach so weitergeben oder damit Geld verdienen (Verkauf digitaler Kopien). Das größte Problem, das DRM verursacht ist die Tatsache, dass ich anders als früher mein Buch (= mein Eigentum) mein elektronisches Buch nicht einfach einem Freund ausleihen oder ganz überlassen darf, denn das erlaubt die Lizenz (der Eigentümer) nicht und hat diese Daten z.B. an ein Gerät gefesselt (z.B. den speziellen E-Book-Reader oder meinen MP3-Player). Meinen E-Book-Reader (Eigentum) mit der Datei darauf darf ich aber immer noch verleihen. Dort endet das Verfügungsrecht des Dateneigentümers.

Allerdings gehen die meisten Nutzer, auch fehlgeleitet durch die Benennungen der Shops, davon aus, dass sie die Dateien kaufen und damit Eigentum erwerben. Dann ist es auch nur zu verständlich, wenn ihnen die Beschränkungen, die sich eigentlich aus der Lizenz ergeben und die durch das DRM-System umgesetzt werden, nicht passen. Eine weitere Sache muss man sich vielleicht auch klar machen. Die Buchstaben meines Buches konnte ich früher auch nicht verleihen, sondern nur den Träger als solches. Auch das “Musikstück” konnte ich nicht weitergeben, sondern nur die Kassette oder die CD. Allerdings war es einfacher, diese zu kopieren und auf einen neuen Träger zu übertragen. Eine Zeit lang war dies auch digital ohne Probleme möglich. Erlaubt sei mal dahin gestellt.

Hartes DRM oder besser gesagt Digital Rights Enforcement (DRE) verhindert also an dieser Stelle Nutzungsmöglichkeiten, die mir bei ungeschützten digitalen und analogen Daten bisher immer möglich war, z.B. die Erstellung einer Privatkopie. Die Anteile des DRM, gegen die wir eigentlich allergisch reagieren, sind die des DRE, die als lizenzrechtliche Restriktionen zwangsweise umsetzen und die uns nicht vergessen lassen, dass wir die Daten des E-Books bzw. die MP3-Datei ja eigentlich nur gemietet haben. Wasserzeichen, Gerätebindung, ebenfalls Teile des Kopierschutzes akzeptieren wir solange, so lange sie uns nicht bei der Betrachtung einer Grafik stören oder wir die Musik nur auf unserem MP3-Player/E-Book-Lesegerät konsumieren möchten. Die Teile des DRM, die uns helfen, rechtssicher und urheberrechtskonform zu handeln, mit denen können wir leben. Kein Mensch stört sich heute mehr daran, dass in den MP3s von Apple oder Amazon Wasserzeichen eingebettet sind, die das Auffinden von Urheberrechtsverletzern vereinfachen sollen.

DRM im Sinne von DRE ist jedoch gefährlich in einer ganz anderen Hinsicht. Es verleitet Verlage und Medienanbieter dazu, sich in relativer Sicherheit zu wiegen, was ihre Geschäftsmodelle angeht. Man kann hier von Besitzstandswahrung sprechen, wo es sinnvoller sein könnte, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, weil DRM nur eine Notlösung ist. Ich habe das Gefühl, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung hier überhaupt nicht funktioniert. DRM schützt vorm Benutzen, wird es zu restriktiv gestaltet. Nach einer zehnminütigen Einführung in die notwendigen Zusatzprogramme und Anmeldeprozeduren, um ein Ciando-E-Book in der Bibliothek zu nutzen bzw. von Zuhause aus, schützen besser vor der Benutzung als es die eigentlichen Schutzmaßnahmen von Ciando je könnten. Viele meiner Studierenden verzichten dann lieber … Ziel erreicht?

Das waren meine etwas unsortierten aber reflektierenden Gedanken zu DRM, DRE und der unreflektierten Auseinandersetzung mit einem Thema, das weitaus mehr beinhaltet als nur schwarz und weiß. DRM geht über Kopierschutz hinaus und kann im Zweifelsfalle für den Nutzer drm-behafteter Materialien sogar ein wenig mehr Rechtssicherheit bedeuten. Es gäbe noch einiges mehr dazu zu sagen, aber dann schreibe ich noch hundert Tage an diesem Text. Daher jetzt Schluss damit.

So, beste Grüße auch an jene, die sich ebenfalls zu DRM auslassen im Ramen der Blogparade von Ansgar Warner: Blogparade: Lesen ohne Limit – E-Publishing jenseits von DRM, e-book-news.de ein paar Gedanken niederschreiben.

[Zitat] Unkommentiert – 2012

Allowing the global public to view what America’s best universities, libraries, and museums have to offer from the comfort of their browsers must be at the heart of any “public diplomacy 2.0” efforts.[…] Similarly, American libraries and museums should be encouraged to open up their virtual doors to foreign audiences. Although not every Indonesian or Egyptian can visit New York’s Metropolitan Museum of Art or Harvard’s library, they would surely appreciate more opportunities to explore their vast collections from their laptops and cell phones. A stronger nudge from the government, especially if it comes with financial incentives, could help boost the nascent digital outreach strategies that many of these institutions have already developed.” Evgeny Morozov

Was Studenten der Michigan State University an ihrer Bibliothek schätzen

Eine Geschichte der Informationsarchitektur und der Definition des Begriffs von Dan Klyn

explaining information architecture from Dan Klyn on Vimeo.

Eine kleine Glosse: Prohibition bei E-Books

Derzeit habe ich das Gefühl, wenn es um E-Books geht und entsprechende Angebote seitens der Verlage für Endnutzer und Bibliotheken, kann man fast von einer Prohibition sprechen. Süchtigmachend sind Bücher ja schon an sich und der E-Book-Leser ist besonders süchtig, denn bei entsprechenden Angeboten liest er wesentlich mehr. Was bleibt also über, als die zunehmende Zahl süchtiger E-Book-Leser vor den schädlichen Einflüssen des Buches zu beschützen?

Andererseits führt das wie bei der alkoholischen Prohibition dazu, dass böse Piraten sich erheben und zu Schmugglern werden, die dann nicht zu fassen sind.. Sie Schmuggeln den verbotenen Stoff zu verschiedenen Quellen, von wo aus der “wissende” Leser sein Suchtmittel beschaffen kann. Und wie während der Prohibition erleben wird, dass Verbote nur dazu führen, dass der geneigte Süchtige sich seinen Stoff aus illegalen Quellen beschafft und auch nicht immer weiß, welches Viehzeug (Würmer, Viren, Trojaner) er sich da auf sein Gerät einschleppt. Auch ist die Qualität nicht immer die beste, aber zum Teil besser, als die durch Digital Rights Enforcement (hartes DRM) beschädigten Dateien.

Schauen wir uns mal an, welche Varianten es gibt, um Nutzer in die Illegalität zu treiben:

  1. Gar kein E-Book-Angebot machen, weil die Bücher könnten ja geklaut werden. – Damit bringt man findige Köpfe dazu, die interessanten Bücher einzuscannen, OCR-Software darüber laufen zu lassen und dieses dann als E-Book illegal anzubieten. Ergebnis: Buch und Einnahmen weg, potentielle E-Book-Leser und Kunden weg, alle unzufrieden, weil die Qualität schlecht ist und es keinen finanzielle Einnahmen für den Verlag gibt.

  2. Das E-Book kommt erst zeitversetzt. – Der geneigte Leser wird sich nicht E-Book und P-Buch zulegen. Er wird ggf. auf das E-Book warten, das dann vergessen, weil es andere interessante Angebote gibt, die er ja auch noch lesen könnte. Kann er nicht warten, will das Buch aber lesen, dann nutzt er Bücher der Variante 1. Ergebnis: Einnahmen weg, Nutzer verärgert und Buch und Einnahmen weg, potentielle E-Book-Leser und Kunden weg, alle unzufrieden, weil die Qualität schlecht ist und es keinen finanzielle Einnahmen für den Verlag gibt.

  3. DRE schützt das Buch bis zur Unnutzbarkeit. – Das DRE wird durch IT-Kundige beseitigt und das Buch landet auf illegalen Download-Börsen. Der geneigte Leser kauft einmal ein solches geschütztes Buch, sieht, die Qualität ist schlechter als die, die er aus illegalen Quellen bekommt. Ergebnis: Die meisten beschaffen sich die “befreiten” Bücher in besserer Qualität von illegalen Plattformen mit dem Risiko, das Lesegerät zu infizieren oder mehrere Anläufe (Zeit) zu benötigen, um ein Buch guter Qualität zu erhalten. – Ergebnis: Leser, potentieller Kunde beschafft sich so ein Buch nur einmal. Weitere Bücher bezieht er dann wieder illegal. Der zahlwillige Kunde wird mit schlechter Qualität verärgert, zumal das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht stimmt. Der Verlag generiert geringe Einnahmen.

Zu ähnlichen Ergebnissen wie in dieser StudieStudie zu den Filesharern der Musik, gelangt auch J.K. Rowling. Sie berichtet

[… ], dass ein attraktives, legales Angebot Piraterie eindämmen kann, als sie die „Harry-Potter“-Bände in digitaler Version zur Verfügung stellte: Die Entscheidung, auf DRM zu verzichten (zu Gunsten eines digitalen Wasserzeichens), habe die Piraterie nicht beflügelt, sondern reduziert, so die Erfahrung der „Pottermore“-Betreiber. Unmittelbar nach dem Start des E-Book-Programms sei das illegale Angebot zwar größer geworden, doch die Community habe die Raubkopien abgelehnt (hier mehr).

Liebe Verlage, nur mal so ganz nebenbei:
Viele Ihrer Kunden haben ein Urheberrechtsbewusstsein. Sie möchten einen angemessenen Preis für die Schöpfung der von Ihnen vertriebenen Werke von Autoren zahlen. Dies wird sicherlich sichtbar in dem Projekt “The Humble eBook Bundle”, wo Nutzer E-Books erwerben, ganz nach dem Motto: “Pay what you want. Support charity. Read.” Also, bitte gebt uns die Möglichkeit, legal, zu fairen Preisen Bücher als E-Books zu erwerben oder kostenfrei über eine Bibliothek zu beziehen. Die Bibliotheken selbst sind ja bereit, entsprechend für die Subskription von E-Books zu bezahlen (siehe die steigenden Zahlen teilnehmender Bibliotheken bei der Onleihe) bzw. Tantiemen dafür zu entrichten.

Warum also verwehrt ihr mir und anderen, die legal an E-Books kommen wollen diese Möglichkeit bzw. kriminalisiert uns im Vornherein, indem ihr uns unterstellt, wir werden die Bösen sein, die E-Books ungehindert ins Netz schleusen wollen?

Die Prohibition ist gescheitert und das wird auch bei den E-Books passieren. Es ist noch kein DRM-System aufgebaut worden, dass nicht geknackt wurde. Die Musikindustrie zeigt, dass man mit dem psychologischen Schutz, aber Dateien guter Qualität zu angemessenen Preisen, seine Kundschaft halten kann. Ich persönlich war froh, als ich aus sicherer Quelle ohne großen Aufwand meinen Stoff beschaffen konnte. Und dafür bin ich wie viele andere bereit, etwas zu zahlen. Nutzt dieses Potential, liebe Verlage. Es ist da, aber Ihre Leser haben eine klare Vorstellung davon, was sie akzeptieren und was nicht.

Neues Angebot: Teure E-Book-Vermietung von Libreka

Auf der Frankfurter Buchemesse habe ich mir dieses Jahr unter anderem Informationen zu Leihmodellen von E-Books geholt.1 Dabei hatte ich unter anderem ein Gespräch mit Libreka, die pünktlich zur Messe ihren E-Book-Verleih mit derzeit 760 Titeln2 gestartet hat. Die entleihbaren Bücher können für 4 Wochen genutzt werden.

Libreka auf der Frankfurter Buchmesse 2012

Libreka auf der Frankfurter Buchmesse 2012

Die E-Books stammen vom Ulmer-Verlag, vom Hanser-Verlag, vom Engelsdorfer Verlag und vom Verlag Droschl.3

Vergleicht man die Unterschiede mit den Preisen zum gedruckten Buch, fallen bei allen Beteiligten die Rabatte zum Miet-E-Book in etwa gleich gut aus. Je teurer das Buch, desto günstiger ist es vergleichsweise, dieses zu mieten. Beim Ulmer-Verlag sind die Preise von Print-Buch zu E-Book nicht so deutlich auseinander wie z.B. bei Engelsdorfer. Dennoch drängt sich bei den Preisen für mietbare Bücher der Verdacht auf, dass man möchte, dass dieses Modell keinen Erfolg hat und man dennoch gerne weiterhin unbefriste Lizenzen verscherbeln möchte. Da die mehrfache,und zeitlich befristete Überlassung einer “digitalen Kopie” derzeit mehr Aufwand macht als die das Verscherbeln einer lebenslang gültigen Lizenz, die dann irgendwann vergessen wird, reguliert man das eben über den Preis.

Schon die Sprachwahl lässt einiges erwarten und man wird dann bitter enttäuscht. Leihe bedeutet ja eigentlich kostenlose Nutzung. Zum Verleih, bzw. der Leihe heißt es im § 598 BGB: “Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten. Im Fall von Librekas E-Book-Verleih kann überhaupt nicht von kostenloser Überlassung die Rede sein, wie die Zahlen oben eindrucksvoll belegen. Richtig müsste es daher wohl Vermietung von Zugangs- und Leserechten oder Einräumung einer kostenpflichtigen, zeitlich befristeten Lizenz heißen. Kompliziert! Und auch kompliziert durch das DRM.

E-Books konnten wir noch nie wirklich kaufen, sondern immer nur mit bestimmten Nutzungsrechten lizenzieren. Die derzeitigen Lizenzen lassen i.d.R. jedoch eine zeitlich unbeschränkte Nutzung zu. Um die zeitliche Einschränkung durch Digital Rights Enforcement (DRE) zu ermöglichen, bleibt nur der Einsatz technischer Schutzmaßnahmen. Dies verkompliziert die Nutzung, denn neben der Plattform, wo man das E-Book runterlädt, z.B. eben Libreka, muss man sich noch bei Adobe Digital Edition4 anmelden.

Rechtlich gesehen ist der “Verleih”, wie ihn Libreka und die beteiligten Verlage planen, eine Vermietung.5 Laut § 535 BGB wird dabei ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter geschlossen, bei dem der Vermieter “dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren” hat. Im Gegenzug ist der Mieter “verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten”.

Für Öffentliche Bibliotheken (ÖB) ergibt sich aus diesen Angebot ein großes Problem. Die Verlage, die darüber relativ billig wiederkehrende Einnahmen generieren können, haben natürlich kein Interesse mehr daran, ÖBs gute Konditionen zum Verleih von E-Books zu ermöglichen. Sie sehen in den ÖBs Konkurrenz, die es kleinzuhalten geht. Dazu braucht man nur einen Blick zu den amerikanischen Bibliotheken werfen, wo sich große amerikanische Verlage weigern, mit Bibliotheken zu verhandeln und Verträge abzuschließen. ÖBs widerum, die jedem einen möglichst kostenfreien Zugang zu Informationen ermöglichen sollen, können diese Aufgabe nicht mehr im ausreichenden Maße erfüllen. Süffisant Bibliotheken darauf zu verweisen, dass sie die Bücher ja weiterhin als Printbuch zur Verfügung stellen könnten oder an hermetisch abgeschlossenen Leseplätzen6.

Die Preisgestaltung ist ebenfalls fragwürdig und meiner Meinung nach zu hoch angesetzt7. Die “verliehenen” E-Books werden nicht abgenutzt und sie können ohne Qualitätsverlust beliebig oft und zudem auch gleichzeitig durch die Verlage “verliehen” werden8. Hier würden Mehreinnahmen generiert, die dann hoffentlich auch genauso deutlich und hoch an die Autoren weitergegeben werden. Natürlich entstehen den Verlagen selbst bei diesem Verfahren Kosten für die Entwicklung und Nutzung eines passenden DRE-Repertoirs, das vermutlich genauso schnell ausgehebelt wird, wie dies bereits jetzt der Fall bei DRM ist. Dann muss das DRE angepasst, verschärft und verstärkt werden, was wieder Kosten verursacht, die Nutzung verschlechtert und das System hoffentlich irgendwann zum Scheitern bringt.

Wir haben sicherlich heutzutage mit einer starken Abgrenzungsfrage zu tun. Womit können Verlage noch so viel Geld verdienen, dass es für sie wirtschaftlich ist9 und ab wann ist es das nicht mehr, so dass an dieser Stelle dann die Bibliotheken zusehen können, was sie anbieten dürfen? Muss hier vom Gesetzgeber extra eine Schranke im Urheberrecht geschaffen werden, die es allen ermöglicht, ungehindert Zugang zu Informationen zu erhalten? Ganz kostenlos (Subskriptionskosten, Tantiemen etc.) ist dieser Zugang ja schließlich nicht, da der Zugang, den Bibliotheken derzeit gewähren, über Steuergelder refinanziert wird. Wie kann der Gesetzgeber also Bibliotheken bei ihrem Auftrag der Leseförderung, der kulturellen Arbeit und Bildungsaufgaben unterstützen? Kein Wunder, wenn Bibliotheken teuer für grottige E-Book-Angebote wie die Onleihe bezahlen müssen. Durch das E-Book wird deutlich, dass Verlage zunehmend eine Konkurrenz in Bibliotheken sehen oder sie andererseits nur noch als tolle Vertriebsplattformen wahrnehmen, um ihre Güter an den Konsumenten zu bringen.

Unbestritten ist, dass das E-Book und digitale Medien ansich Möglichkeiten bieten, für die es derzeit noch keine adäquate Lösung und es in vielen Bereichen einen immensen Regelungsbedarf gibt. Wohlwollen scheint jedoch momentan nicht mehr gegeben zu sein. Ganz deutlich wird dies in einer Mitteilung des Börsenblatts zum neuen Geschäftsfeld “E-Book-Leihe” vom 11.10.2012:

Matthias Ulmer nimmt an, dass künftig mehr E-Book-Leser dazu übergehen werden, Titel nicht dauerhaft zu speichern, sondern nach Bedarf auf sie zuzugreifen. In diesem Zusammenhang erwachse den Verlagen eine Konkurrenz aus den Onleihe-Angeboten der öffentlichen Bibliotheken, die auf Dauer das Geschäftsmodell der Verlage gefährden könnten. Längst sprächen die Bibliotheken nicht mehr ihre ursprüngliche, eher einkommensschwache Zielgruppe an, sondern einen wesentlich größeren Nutzerkreis. Hier steuere man auf einen Konflikt zu.

Dies hat zu einer heftigen Diskussion bei Inetbib geführt und kann gerne dort nachgelesen werden.

E-Books selbst waren auf der Buchmesse Teil der Gespräche. Eine Sache ist mir bei einer Diskussionsrunde hängen geblieben.

Zufällig bin ich am Freitag verspätet noch zu folgender Diskussion gekommen:

Veranstaltungen auf der Frankfurter Buchemesse

Veranstaltungen auf der Frankfurter Buchemesse, Freitag 12.10.2012

Dort habe ich eine ganze Weile den vier Diskutierenden zugehört.

Diskussion zum Thema: Read me if you can!

Diskussion zum Thema: Read me if you can! – Eric Merkel-Sobotta, Thibaut Kleiner, Christina Mussinelli, Ronald Schild

Christina Mussinelli sagte sinngemäß, dass die Probleme mit E-Books nicht unbedingt urheberrechtlicher oder lizenzrechtlicher Art seien. Man müsse verstehen, dass es sich bei E-Books um Services handle. Services – Dienstleistungen also, keine Information, kein geistiges Eigentum, sondern Services – eine Darbringungsart. Müssen wir uns also zukünftig darum streiten, wer welche Services erbringen darf? Und worin besteht der Service bei E-Books? In der Gestaltung, in der Darbringung, im Einrichten eines Zugangs? Wie soll dieser Service rechtlich dann verankert werden? Ich hoffe mal, ich hab da irgendwas falsch verstanden. Eine kurze Zusammenfassung dieser Diskussion gibt es beim BuchMarkt.

Willkommen im Kampf zwischen Verlegern und Buchhandelsriesen um Marktanteile. Hoffen wir, dass die Öffentlichen Bibliotheken als schwächstes Glied nicht dazwischen zermahlen werden. Die leidtragenden werden die LeserInnen sein, die keinen Zugang zu aktueller Literatur in einer modernen Form erhalten. Und vielleicht sollten die Verlage ab und zu mal einen Blick in die “The eBook User’s Bill of Rights” werfen, um zu sehen, was sich ihre Kunden tatsächlich wünschen.

Zu den Bildern:
Die Bilder sind von mir und stehen unter einer CC BY 2.0 – Lizenz.

  1. Libreka wird als erster E-Book-Verleiher auf den Markt gehen. Amazon folgt vermutlich Ende Oktober für Prime-Kunden mit einem Verleihangebot für ein Buch im Monat und eine Jahresgebühr von 29,00 Euro. []
  2. Die Zahl der Titel ist gering und auch die Verlage gehören nicht unbedingt zu den großen Publikumsverlagen. Hier setzt man wohl eher auf Flatratemodelle wie z.B. bei Skoobe.de. []
  3. Stichprobenartig habe ich für die Verlage mal Kosten für den Erwerb einer Volllizenz ohne starkes Digital Rights Management (DRM) und einer Leihlizenz mit DRM gegenüber gestellt.
    Droschl: 6,99 zu 5,49 €; 14,99 zu 10,99 €;
    Engelsdorfer: 4,99 zu 3,49 €; 5,99 zu 4,49 €; 6,99 zu 4,99 €; 7,99 zu 5,99 €; 8,99 zu 6,49 €; 9,99 zu 7,49 €; 14,99 zu 10,99 €;
    Hanser: 9,99 € zu 7,49 €;
    Ulmer: 5,99 zu 1,49 €; 7,99 – 9,99 zu 1,99 €; 11,99 zu 2,49 €; 12,99 – 14,99 zu 2,99 €; 18,99 zu 3,99; 22,99 zu 4,99 €; 29,99 zu 5,99 €; 33,99 zu 6,99 €; 37,49 zu 7,49 €; 44,99 zu 8,99 €; 54,99 zu 10,99 €; 74,99 zu 14,99 €; []
  4. Im Übrigen ein guter Tipp: Notieren Sie sich an einer Stelle, z.B. ihrem Papieradressbuch oder so, die E-Mail-Adresse, das Passwort und ihre Adobe-ID, weil man die sehr schnell vergessen kann. Theoretisch muss man sich nur einmal bei Adobe Digital Edition anmelden. Die ID benötigt man aber dann für die verschiedenen Geräte, auf denen man letztendlich die E-Books lesen möchte. Wenn man die nicht parat hat, kann es komplizierter werden. []
  5. Der E-Book-Verleih von Amazon ist bei der folgenden rechtlichen Betrachtung einmal außen vor. Eine Einordnung des dort gewählten Modells mit einer Jahresgebühr usw. fällt nicht so leicht. Hierbei handelt es sich eher um ein Flatrate-Modell wie z.B. Skoobe.de. []
  6. Die E-Books würden in diesem Fall tatsächlich nur an einem speziellen Rechner in der Bibliothek, natürlich ohne Speicher- und Druckmöglichkeiten, oder auf einem gesperrten E-Book-Reader lesbar sein. []
  7. Sinnvoll wäre es auf jeden Fall die Preisgestaltung am E-Book-Preis und nicht am Printbuch-Preis zu orientieren. Dass dies derzeit nicht der Fall ist, sieht man, wenn man sich bei der Libreka-Vermietung die Titel nach Preisen sortiert anzeigen lässt. []
  8. Die Verlage können beliebig viele und verlustfreie digitale Kopien anfertigen. Eine zeitliche und stückzahlenabhängige Einschränkung kann nur künstlich durch DRE erzeugt werden. []
  9. Diese Grenze sinkt, durch verbesserte und somit kostengünstigere Micropayment-Verfahren und gute bereits vorhandene personalisierte Dienste. []

Leistungsschutzrecht für Presseverleger – Petition

Zum Leistungsschutzrecht versuchen Sie sich mal eine eigene Meinung zu bilden.

Der Film erläutert die Auswirkungen eines potenziellen Leistungsschutzrechts für Verlage, räumt mit Unwahrheiten auf und erläutert, wen das Leistungsschutzrecht wirklich tangiert. Mehr Informationen unter www.pro-leistungsschutzrecht.de

Hier die andere Meinung:

Die Freiheit des Netzes wird durch große Verlagskonzerne bedroht.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist der erste Schritt zu einem eingezäunten Internet der digitalen Mautstationen!

Bitte informiere auch Deine Familie, Kollegen, Freunde und Bekannte über das LSR, seine Folgen für uns alle und bitte sie, diese ePetition mitzuzeichnen, verbreite den Link und Das Video auf Twitter, Facebook und wo immer Du online unterwegs bist.

Weitere Informationen findet du auf http://www.leistungsschutzrecht.info

Videoquelle: Anonymous

Wem vertraut man da? Gar nicht so einfach, oder?

Wenn Sie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger jedoch für bedenklich halten, dann unterzeichnen Sie diese Petition:

Petition 35009
Urheberrecht – Ablehnung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage vom 16.08.2012, E-Petionen des Bundestages

Ich hab es getan.

“How fiction can change reality” (TED-Ed) von Jessica Wise

Reading and stories can be an escape from real life, a window into another world — but have you ever considered how new fictional experiences might change your perspective on real, everyday life? From Pride and Prejudice to Harry Potter, learn how popular fiction can spark public dialogue and shape culture.” Jessica Wise

Leser aller Alterklassen aufgepasst! Im folgenden Video erklärt Jessica Wise in einem etwas kürzeren TED-Ed-Animationsfilm, wie Romane in der Vergangenheit und noch heute Einfluß auf Ereignisse nahmen und sowohl die Leserschaft in ihrem Denken/ihren Denkgewohnheiten/ihren Traditionen/ihren kulturellen Gepflogenheiten veränderte, als auch ganze Gesellschaft(en) und Kultur(en).

Bibliojobs – ein offener Brief an den BIB

Liebe Entscheidungsträger vom BIB,

ich bin erst seit diesem Jahr Mitglied im BIB und denke nun schon wieder an Austritt. Der BIB der die Bibliojobs Liste übernommen hat, wird diese ab Juli nur noch zahlenden Mitgliedern zugänglich machen. Grund: Kosten für die Erstellung der Liste.  Ich denke es wäre nett gewesen hätte man vorher auch die Vereinsmitglieder nach ihrer Meinung dazu gefragt, aber wahrscheinlich war die Angst zu groß, dass der Ansturm der Entrüstung gleich losbricht. (So wurden alle vor vollendete Tatsachen gestellt und regen sich jetzt auf…)

Ich bin mir sicher, dass die Auswertung sehr zeitaufwendig ist. Aber hätte man nicht versuchen können die Last auf mehrere Schultern zu verteilen oder hätte nach Leuten gesucht die diese Arbeit freiwillig übernehmen?! Ehrenamt wird sonst immer groß geschrieben. Warum nicht an dieser Stelle?

Der Arbeitsmarkt ist für FAMIs und Bibliothekare nicht berauschend, die Quellenlage durchwachsen. Bibliojobs der bibliothekarischen Öffentlichkeit zu entziehen ist unverantwortlich. Nicht jeder Student/jede Studentin oder arbeitlose Bibliothekar/-in hat das Geld für den Mitgliedsbeitrag übrig, selbst wenn er vermindert ist.

Ein wenig hat man auch das Gefühl, dass man so mehr Mitglieder bekommen will. Es ist vielleicht nicht so, aber ich bin mit diesem Gedanke wohl auch nicht allein. Und momentan führt die Aktion ohnehin in die gegenteilige Richtung.

Was mich außerdem beschäftigt, wer sollte denn die Mitglieder davon abhalten sämtliche Stellenanzeigen frei zugänglich zu machen. Viele haben Twitter, Facebook oder einen Blog. Ich bin kein Urheberrechtsexperte, aber ich denke dass es auf Stellenanzeigen in dem Sinne kein Copyright gibt.

Ich denke es ist nicht im Sinne der Vereins, gegen den eigenen Berufsstand zu arbeiten. Gerade in unserer Branche sollte man doch eher zusammen halten und sich gegenseitig unterstützen, als sich noch Knüppel zwischen die Bein zu werfen.
Sie sollten daher dringend diese Entscheidung überdenken. Oder eine Abstimmung aller Mitglieder veranlassen.

So oder so, ist hier noch Handlungsbedarf nötig!

Nachtrag 12.07.12 Der BIB hat gestern eine Erklärung für sein Handeln veröffentlicht: BIB Statement

Erklären tut es nicht wirklich was, außer dass man die Vorteile für Mitglieder mehr herausstellen will. Außerdem, oh wie großzügig, bleiben die Quellen weiterhin frei zugänglich, aber die Auswertung ist nur noch für BIBler… wo ich mich wieder einmal frage ob ich das jetzt noch sein will.
Der Schlusssatz hat weiter Bestand: Es besteht Handlungsbedarf. Lieber BIB, frag doch mal deine Mitglieder was sie von der Entscheidung halten!

Dieser Artikel erschien zuerst am 11.07.12 bei: bibliotheksratte

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