[Kurz] Eine “Brötchentaste” für Bibliotheksbenutzer

DIE LINKE in Hanau ist bibliotheksfreundlich eingestellt. In ihrem Antrag an die Stadtverordnetenversammlung wird der Magistrat beauftragt, an den Parkuhren rund um die Bibliothek, die Kurzzeitparkoption zu aktivieren. Als Grund für diesen Antrag wird der gute Service der Stadtbibliothek genannt. Beispielhaft wird die Selbstbedienungs-, Ausleih- und Rückgabetheke genannt, die allen eine schnelle Rückgabe der Medien ohne all zu lange Wartezeiten ermöglicht. Derzeit ist die “Brötchentaste” an den Parkuhren deaktiviert. Eine Aktivierung der Taste würde die schnelle Rückgabe der entliehenen Medien ermöglichen, ohne dass den Bibliotheksbesuchern jedesmal Kosten für ein Parkticket entständen. Die zur “Büchertaste” umfunktionierte “Brötchentaste” würde die Attraktivität der modernen Mediathek stärken.

Doch ist dieser Antrag nicht ein wenig zu kurz gedacht? Die Attraktivität der Bibliothek würde steigen, wenn jeder, der die Bibliothek aufsucht, auch genug Zeit hätte, nicht nur Medien abzugeben sondern auch in den Beständen zu stöbern und neue Medien auszusuchen und auszuleihen.

Quelle:
Büchertaste an den Parkuhren rund um die Bibliothek via DIE LINKE. Kreisverband Main-Kinzig

Freiwillige Selbstkontrolle im Buchhandel

Die SPD wird fordernd und möchte, dass der Buchhandel sich zur Freiwilligen Selbstkontrolle verpflichtet. In der Film- und Spieleindustrie findet mit FSK und USK bereits die notwendige Selbstkontrolle statt. SPD-Politiker Sebastian Edathy fordert diese nun auch für den Buchhandel, um das Medienfeld weiter abzudecken.

Sein Ziel ist die Gründung einer Institution nach dem Vorbild der FSK bzw. USK, um so schon im Vorfeld die Verbreitung von rechtsextremen Gedankengut zu unterbinden. Notwendig erachtet der Politiker diese Maßnahme, da eine Studie des deutschen Ablegers des American Jewish Committee bei Amazon.de ungefähr 60 Bücher im Sortiment festgestellt haben will, welche antisemithische Inhalte transportieren.

Doch wozu gibt es dann die Bundesprüfstelle, die jugendgefährdende Schriften – und rechte Inhalte gelten als jugendgefährdend – aus dem Verkehr ziehen sollen. Warum soll diese Aufgabe nun doppelt gemacht werden? Wo liegt die Verantwortung bei der Bundesprüfstelle und beim Anbieter? Können diese überhaupt noch einen Überblick über die Mengen an Büchern und Neuerscheinungen behalten und so unliebsame Inhalte ausfiltern? Schlechte Inhalte in Büchern zu verstecken dürfte für den, der es drauf anlegt, ja auch nicht weiter schwer sein.

Amazon weist die Forderung nach Freiwilliger Selbskontrolle nicht zu Unrecht zurück:

Wir glauben, dass die richtige Antwort auf diskussionswürdige Literatur nicht deren Entfernung ist, sondern mehr Diskussion.

Eine Diskussion ist über diese Literatur ist wichtiger als ein Verschweigen. Problematisch ist in diesem Fall auch das Verdrängen in Kanäle, die nicht kontrolliert werden können.

Quellen:
SPD-Politiker fordert freiwillige Selbstkontrolle im Buchhandel via heise online
Forderung nach freiwilliger Selbstkontrolle im Buchhandel via Schnittberichte.com

Die Finanzkrise und die Kultur

Welche Folgen hat die Finanzkrise auf die Kultur? Mit dieser Frage hat sich gestern der Deutschlandfunk beschäftigt.
Von Panik möchte man jedoch noch nicht sprechen. Was vor allem daran liegt, dass private Geldgeber bei der Finanzierung von Kultureinrichtungen in Deutschland noch nicht so verbreitet sind wie z.B. in den USA. Außerdem sind die Haushalte und die Förderzusagen für dieses Jahr bereits verabschiedet, so dass man sich zumindest für dieses Jahr in Sicherheit wiegt.

Doch was ist im nächsten Jahr? Die Kommunen erwarten, durch steigende Arbeitslosenzahlen höhere Ausgaben, aber gleichzeitig werden sie weniger Geld einnehmen. Die Kultureinrichtungen werden also stärker als bis her für sich argumentieren und wahrscheinlich auch in Konkurrenz zueinander treten müssen. Eine Folge die abzusehen ist sind Schließungen von Einrichtungen, die sich in diesem Kampf nicht mit schlüssigen und zukunftsträchtigen Konzepten behaupten können.
In diesem Zusammenhang wird mal wieder die Frage aufgeworfen, ob es nicht nötig ist die Kultur endlich als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern? Dass dies nicht das Allheilmittel sein kann, stellt im Artikel der Generalsekretär des Deutschen Kulturrats Olaf Zimmermann fest.

Wie sinnvoll ist aber eine Verankerung der Kultur im Grundgesetz? Wie allgemein wird diese Aussehen?
Unter dem Wort Kultur vereinigen sich eine Vielzahl verschiedener Einrichtungen mit unterschiedlichen Zielen. Wie will man diese alle in einem Gesetz unter einen Hut bringen? Gleichzeitig birgt es die Gefahr, dass identische Einrichtungen geschaffen werden, die dem Nutzer einen Einheitsbrei bieten und dabei daran gehindert werden auf die individuellen Bedürfnisse der Nutzer einzugehen. Ein Szenario das von keinem gewünscht sein kann.

Doch wie kann man die Krise überstehen?
Hier hilft es nur, wenn die Kultureinrichtungen die Schonzeit, die ihnen in diesem Jahr gegeben worden ist nutzen, um zukunftsträchtige Konzepte zu erstellen und diese so schnell wie möglich in die Praxis umsetzen.

Hausgemachte Diebstahlsursache

Das Branchenhearing Buchmarkt war von der Bundesregierung wohl eigentlich nur als Bestandsaufnahme geplant geworden, aber die Vertreter des Buchmarktes machten daraus eine heftige Debatte zur Frage:

Wie steht es im Internetzeitalter um die Rechte der Urheber und der Verwerter?

Das Börsenblatt berichtet über diese Auseinandersetzung und die verschiedensten Positionen.
Karl-Peter Winters, Vorstand des Börsenvereins, legte mit einem provozierenden Blick auf die “schöne neue Welt vor. Versöhnlich waren dann eher die Worte von Elisabeth Niggeman, der Generaldirektorin der Nationalbibliothek.
Allerdings spürt man beim Lesen des Beitrages des Börsenblatt an dieser Stelle eine gewisse Hähme des Autors (leider nicht namentlich erwähnt).

Wenn es um die Vermarktung digitaler Bestände gehe, will Niggemann darunter „das Heben von Schätzen und das Aufmerksammachen“ verstanden wissen. Die Bibliotheken strebten nicht nach der kommerziellen Verwertung, sondern „wir wollen es vermarkten im Sinne von: frei an möglichst viele Nutzer bringen“, versicherte sie. Und ergänzte: „Was urheberrechtsfrei geworden ist, sollte vom öffentlichen Bereich nicht wieder unfrei gemacht werden.“

Albrecht Hauff, Thieme-Verleger, wies darauf hin, wie schnell gesetzgeberische Entscheidungen besonders die Wissenschaftsverlage beeinträchtigen können. Er sieht sich insbesondere durch die Internetpiraterie bedroht. Der Thieme-Verlag, der bereits “innovativ” 😉 E-Book-Angebote im Programm hat, warnte vor einem womöglich erweiterten Paragraph 52b UrhG, bei dem künftig die Online-Nutzung der lizenzierten Werke nicht mehr nur auf die Leseplätze des Lizenznehmers beschränkt bliebe.

Anna Dünnebier, Interessenvertreterin der Autoren im Internet, fasste deren Hoffnungen und Befürchtungen zusammen.

„Neue Chancen“ sieht die stellvertretende Vorsitzende des Verbands Deutscher Schriftsteller – „wir können Texte öffentlich machen. Das ist ein großer Gewinn an Informationsfreiheit, leider noch nicht an Verdienst.“ Das Urheberrecht stehe nicht gegen die Informationsfreiheit (was leider öffentlich oft und falsch behauptet werde). „Autoren möchten ihre Texte gerne weiterverbreiten; sie möchten von dieser Verbreitung allerdings auch gerne leben.“ Dünnebier kritisierte alle Versuche, geistigen Diebstahl mit Hinweis auf die Kultur- und Informationsfreiheit zu rechtfertigen. „Hier tut Aufklärung not.“

Auch das Google-Settlement war das Thema der Schriftstellerin Dünnebier. Sie zeigt sich kritisch gegenüber der Einräumung lebenslanger weltweiter Rechte (was ich verstehen kann, vor allem bei der zu erwartenden Tantieme von 60 US-Dollar pro verzeichnetem Roman). Allerdings zeigt sie auch ein wenig die Gefahr der Erpressbarkeit:

„Können wir Autoren überhaupt aussteigen? Oder verschwindet man dann ganz aus dem Kanon der Bücher?“

Till Kreutzer von iRights.info versuchte etwaige Bedenken gegenüber diesem Abkommen zu relativieren und auch Vorteile aufzuzeigen. Dazu zählen u.a. die größere Reichweite, eine, wenn vielleicht auch geringe, Beteiligung an den Einnahmen von Google. Auch widersprach er dem Ausverkauf von Rechten, da Google nur einfache Nutzungsrechte erwirbt. Die Autoren wären in ihrer Vermarktung ihrer Werke nicht eingeschränkt. Google wäre in dieser Sichtweise ein Plus für die Autoren. Kreutzer versuchte außerdem die Verlage zu kreativen neuen Geschäftsmodellen zu ermutigen.

Joerg Pfuhl, Random-House-Geschäftsführer, sieht im Internet ein Marketing-Instrument, über das man direkt mit den Lesern kommunizieren kann und das ein wichtiger Vertriebsweg für digitale und physische Verlagsprodukte ist. Mit Blick auf die USA sieht er einen Marktdurchbruch in den nächsten fünf Jahren. Heutige Publikumsverlage, das sind Verlage, die meist von der Unterstützung des Buchhandels abhängig sind, werden wegen dem Internet und den E-Books nicht verschwinden. Entscheiden werden allerdings bis dahin heute noch nicht entwickelte Geschäftsmodelle sein.

An die Politik richtete Pfuhl, wie zahlreiche Branchenvertreter vor und nach ihm, drei Wünsche: einen verlässlichen Rechtsrahmen, der das Eindämmen von Online-Kriminalität ermöglicht; eine Anpassung des Mehrwertsteuersatzes für digitale Bücher; und schließlich eine Initiative Leseförderung.

Bettin Preiß, VDG-Verlag, räumte in ihrem Vortrag das Vorurteil aus, die Buchbranche hätte die Zeichen der Zeit (die Digitalisierung) verschlafen. Sie bestätigte auch meine Ansicht zur eigentlichen Bedeutung des Internets für die Verlagsbranche:

„Das Internet ist für uns der Weg zu den speziellen, den nicht industrialisierten Büchern. Sie werden durch das Internet auffindbar und dadurch nutzbar für Menschen mit besonderen Interessen.“ [Hervorhebungen durch d. Verf.]

Auch die Förderpolitik war eines der Stichworte in diesem Gespräch. Verleger Manfred Metzner, ehrenamtlich tätig für die Kurt Wolff Stiftung, sieht die Politik in der Pflicht, die Vielfältigkeit der Verlage zu unterstützen.

Die Einschätzung der teilnehmenden Buchhändler bestätigen Gefahren für den Buchhandel vor Ort. Das Internet hat die bessere Reichweite. Hier müssen die Buchhandlungen sich offensiver positionieren, so z.B. durch den Verkauf des Sony-Readers oder eine bessere Nutzung der lokalen Bekanntheit in Verknüpfung mit einem sehr individuellen Online-Shop.
Besondes eng wird es für die kleineren Buchhändler. Ihre bereits vorhandenen Online-Shops sind zu wenig individuell. Als Reaktion auf die Digitalisierung würden folgende Trends verstärkt: höhere Konzentration, mehr Internethandel und die Gefahr durch Piraterie.

Diesen letzten Trend soll der Gesetzgeber aufzuhalten versuchen? Redner Prof. Michel Clement, Professor am Institut für Marketing und Medien der Universität Hamburg, warf in diesem Zusammenhang der Buchbranche Versäumnisse vor. So habe man es seit Jahren versäumt, legal und einfach zugänglich beliebte Bücher online zu vermarkten. Da ein Bedarf daran bestände, der durch die Branche nicht selbst befriedigt wird, müssten dies die Leser selbst erledigten.

„Sie können im Urheberrecht machen, was Sie wollen: Der User wird seinen Weg in den Schwarzmarkt finden. Millionenfach. Sie werden immer hinter den Piraten herlaufen.“ Die Branche habe durch ihre Untätigkeit dazu auch noch indirekt den Anlass produziert. Des Professors Fazit: „Sie haben kein juristisches Problem. Sie haben ein Marketing-Problem.“

Dieser Meinung schließe ich mich an. Man hat vorhandene Märkte nicht erschlossen, sondern hat versucht, an altem und gewohnten festzuhalten. Innovation erschöpfte sich beim Festhalten des Status Quo auch im Rahmen einer digitalen Medienrevolution. Leidtragende waren und sind die Leser. Neben einer pauschalisierten Verurteilung als potentielle Kriminelle müssen sie auf den Kompfort digitaler Medien verzichten, z.B. Terminalzwang in Bibliotheken.

Quelle:
„Sie werden immer hinter den Piraten herlaufen“ via börsenblatt.net

Deutsch als Wissenschaftssprache

Der Deutsche Kulturrat kommt in seiner Presseerklärung vom 27.01.2009 zum Schluss: “Wissenschaftssprache Deutsch liegt im Sterben” und fordert daher “Konzepte zur Sicherung der Wissenschaftssprache Deutsch”. Die am Abend des 26.01.09 stattgefundene Anhörung des Unterausschusses Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik des Deutschen Bundestags zu Deutsch als Wissenschaftssprache zeigte, dass Deutsch als Wissenschaftssprache immer mehr an Bedeutung verliert. Der Kulturrat fordert, dass sich die Politik gegen diesen Verlust an kultureller Vielfalt stämmt und und nicht noch zu fördern.

Deutsch war einst in den Natur-, in den Ingenieur- als auch den Geisteswissenschaften weltweit die führende Wissenschaftssprache. Davon ist sie heute mit nur noch 1% im Bereich der veröffentlichten naturwissenschaftlichen Beiträge Lichtjahre entfernt. Deutsche Studierende sollen inzwischen von deutschsprachigen Professor auf Englisch unterrichtet werden. Der Kulturrat kritisiert, dass ein Verzicht auf Deutsch als Wissenschaftssprache die Aufgabe von Traditionen ist und es an einer kritischen Auseinandersetzung mit diesen mangelt.

Ganz zurecht sieht der Kulturrat im Verlust der Wissenschaftssprache Deutsch auch einen Verlust an wissenschaftlichem Denken. Zu sehr ist das Wissenschaftsdenken sprachkulturell geprägt.

Auf lange Sicht wird so der Wissenschaftsstandort Deutschland eher leiden als international anschlussfähig

In einer fremden Sprache lassen sich Feinheiten nicht so gut darstellen wie in der Muttersprache, d.h. auch wichtige Feinheiten können nicht in einer Form kommuniziert werden, die ihre Bedeutung entsprechend hervorhebt und unterstreicht.

Zurecht warnt Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann:

„Das Festhalten an der Wissenschaftssprache Deutsch hat nichts mit Deutschtümelei oder gar Nationalismus zu tun. Ganz im Gegenteil, es geht um die Sicherung der kulturellen Vielfalt und den Erhalt kultureller Eigenständigkeit.”

So notwendig das Festhalten an einer deutschen Wissenschaftssprache ist, müssen auch andere Probleme bedacht werden.

Michael Seadle deutet in seinem Blog auf die andere Seite des Problems:

The language problem affects library publications. German language library journals simply are not read outside of Germany, except by a few German subject specialists, and many of Germany’s best library authors write in English for international journals because they want a broader audience for their ideas. Does this mean that the German-only journals are doomed to a local-only significance? It is hard to argue that the answer is not “yes”.

In welcher Form sollte Wissenschaft sich mit diesem Problem auseinander setzen? Deutsche Konferenzen nur noch in Deutscher Sprache? Wie soll die Politik reagieren? Gesetzliches Festschreiben von Sprachstandards (natürlich Deutsch) für wissenschaftliche Veröffentlichungen geförderter Forschungsergebnisse? Und wie sollten Bibliotheken ihren Bestand aufbauen? Deutsch ausgerichtet oder doch verstärkt englischsprachig?

Strategiepapier "Bibliotheken 2012"

Die Arbeit des BID an dem Strategiepapier “Bibliotheken 2012” läuft.

So meldet es heute das Bibliotheksportal knb. Anknüpfend an das Strategiepapier “Bibliothek 2007” sollen konkrete Forderungen für die Öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland formuliert werden. Auch das neue Papier richtet sich in erster Linie an PolitikerInnen und Unterhaltsträger der Bibliotheken.

Das fertige Papier soll zum Bibliothekartag 2008 in Mannheim vorgestellt werden.

Quelle: BID erarbeitet Strategiepapier “Bibliotheken 2012” via Maikatze liest…

Bye, bye Privatkopie!

Privatkopie oder Technische Schutzmaßnahme? – DRM natürlich! So lautet die Antwort der großen Koalition.

Der Stellungskrieg von Industrie und den Vertretern von Verbrauchern und Nutzern im Urheberrechtskampf hat sich zugunsten der Industrie verschoben. Die Koalition folgt dabei dem Berliner Aufruf der Industrie.
Abgelehnt wird eine prinzipiell eingeräumte Möglichkeit zum privaten Kopieren gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Hingegen werden entscheidende Kriterien des Regierungspapiers zur Gerätepauschale fürs eingeschränkte private Kopieren gestrichen.

Das Kabinett hat bei der Festsetzung der Urheberrechtsabgabe vorgeschlagen, dass nur noch Geräte erfasst werden, die in “nennenswertem Umfang” für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem war eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vorgesehen.

Die Ergebnisse des Kompromissvorschlags von Schwarz-Rot:

  • Bagatellfälle werdenvon der Vergütungspflicht ausgenommen.
  • Ausgleichszahlung stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Gerätepreis
  • Kleine Korrekturen soll es auch bei den kaum weniger umkämpften Kopierregeln für die Wissenschaft und Bibliotheken (nicht zu verhehlen: hier haben sich wieder mal die Rechteinhaber durchgesetzt)

So ist bei der Erlaubnis zur Einrichtung elektronischer Leseplätze geplant, dass im Regelfall zur gleichen Zeit nur die Anzahl der im Bestand einer Einrichtung vorgehaltenen Werksexemplare zugänglich gemacht werden dürfen. Bei nicht näher definierten “Belastungsspitzen” sollen Bibliotheken von dieser Einschränkung, die der Bundesrat ins Spiel brachte, aber abweichen können.

Nicht aufgenommen wurden in den Kompromiss Anregungen der Länder, im neuen Urheberrecht” den Besonderheiten von ‘Open Access’- und ‘Open Source’-Verwertungsmodellen Rechnung” zu tragen.

Autoren sollten daher nach dem Ansinnen des Bundesrates etwa das Recht erhalten, den Inhalt eines Fachwerks im nicht-kommerziellen Umfeld und in einer gesonderten Formatierung nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung “anderweitig öffentlich zugänglich zu machen”. Fachinformationsanbieter wie subito sollen ferner auch gemäß Schwarz-Rot nur dann Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei senden dürfen, wenn die Verlage selbst kein eigenes Angebot machen.

Anfang Juli soll über die Änderungsanträge entschieden werden, so dass die Novelle und damit Korb2 noch vor der Sommerpause verabschiedet werden könnte.

Quelle:
Krempl, Stefan: Urheberrecht: DRM soll digitale Privatkopie weiter ausstechen via heise online

G8 – Patente, Piraterie und wo bleiben die Nutzer?

Neben der Entwicklungshilfe und dem vieldiskutierten Klimawandel stand auch das geistige Eigentum auf der Tagesordnung des G8-Gipfels in Heiligendamm. Für die ersten Themen interessierten sich die Gipfelgegner und die Medien sehr, aber weniger öffentliche Aufmerksamkeit gab fürs Gipfelthema geistiges Eigentum. Bei diesem Thema konnten sich die Staatschefs auf den verstärkten Kampf gegen die Piraterie einigen und darauf, das Patentsystem “zu straffen und zu harmonisieren, um den Erwerb und Schutz von Patentrechten weltweit zu verbessern”. Dafür soll eine “Task Force für geistige Eigentumsrechte” geschaffen werden. Gegen die Piraterie soll ein stärkerer Informationsaustausch der Zollbehörden und “einschlägigen Vollzugsbehörden” stattfinden und zudem soll es “Pilotpläne der technischen Hilfe zum Aufbau der zur Bekämpfung des Handels mit gefälschten und nachgemachten Gütern erforderlichen Kapazitäten” geben.

“Der Nutzen der Innovation für das wirtschaftliche Wachstum und die wirtschaftliche Entwicklung wird immer mehr durch Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums weltweit bedroht. Wir bekräftigen daher nachdrücklich unser Bekenntnis zur Bekämpfung der Piraterie und Fälschung.” heißt es allgemein in der Erklärung der G8-Teilnehmer:engl: . Der Handel mit nachgemachten und gefälschten Gütern bedrohe die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern weltweit, insbesondere in ärmeren Ländern. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), die Welthandelsorganisation (WTO), die Weltzollorganisation (WCO), Interpol, die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), APEC und der Europarat sollen ihre Maßnahmen dagegen intensivieren.

Die G8-Staaten wollen nach ihrem Papier in einen “Dialog zu Innovation und den Schutz des geistigen Eigentums” mit den Schwellenländern im Rahmen der OECD treten. Ergebnisse sollen dazu auf dem nächsten G8-Gipfel vorgestellt und diskutiert werden.

In dem Dialog könnten auch “Initiativen zur Stärkung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums ermittelt werden, die dann in den entsprechenden internationalen Gremien behandelt werden sollten.” Gestartet werden soll der Dialog wohl am heutigen Gipfeltag in den Diskussionen mit China, Indien, Brasilien, Süd Afrika und Mexiko.

Insgesamt ist hier wieder eine rein wirtschaftliche Ausrichtung zu sehen. Wen wundert da die Kritik der Ärzte ohne Grenzen:

“Die G8 kündigen Initiativen an, die Regeln geistigen Eigentums wie das internationale Patentrecht zu verschärfen. Aus Sicht von Ärzte ohne Grenzen stellt dies eine Gefahr für die Versorgung von Menschen in ärmeren Ländern mit Medikamenten dar”.

Quelle:
Emert, Monika: G8: Weiche Ziele beim Klima, aber starke Rechte fürs geistige Eigentum via heise online

Vorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen

Gestern fand die 1. Lesung des des Gesetzesentwurfs zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte statt. Im Plenum des Bundestags waren es Abgeordnete von Schwarz-Rot, welche die von der Regierung eingezogenen Korsettstangen bei der Rechtsverfolgung unter Beschuss. Zweifelhaft ist, ob so tatsächlich einen besserer Schutz des Urheberrechts erreicht würde. Hingegen Vertreter der Linksfraktion und der Grünen standen hinter dem Bestreben der Regierung, eine unangemessene Verfolgung auch privater Urheberrechtsverletzer zu verhindern.
Auffallend ware jedoch, dass Immaterialgüterrechte am “Tag des geistigen Eigentums” bei den Abgeordneten nur ein Randthema waren, denn auf eine Aussprache nach den Reden wurde verzichtet.

Bei der EU-Richtlinie zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten, die von der Regierung mit ihrem Vorstoß umsetz werden soll, liegt der Schwerpunkt eigentlich auf der Bekämpfung von Produktpiraterie. Diese Richtlinie wurde schon im Rahmen ihrer Verabschiedung im Jahre 2004 Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern kritisiert. Sie gaben zu bedenken, dass sich das Hauptaugenmerk und das Verfolgungsinstrumentarium des Gesetzeswerks wohl gegen private Nutzer richten dürfte.

Langer Artikel:
Krempl, Stefan: Skepsis gegenüber Richtervorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen via heise online

1 2 3 4