Die IFLA ist besorgt über ACTA

Gestern fand im Europäischen Parlament ein Anhörung für Interessenvertreter statt. Stuart Hamilton, der “IFLA-Director of Policy & Advocacy” brachte seine Besorgnis gegenüber der Verabschiedung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zum Ausdruck. Viele Bibliotheken sind ebenso in Sorge über die intransparenten ACTA-Verhandlungen, die eine Gefahr für das Gleichgewicht zu Copyright-Fragen darstellen. Die Ziele und Methoden von ACTA stehen im Widerspruch zum Bekenntnis der Bibliothekscommunity einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten zu garantieren. Derzeit wird die Entscheidung über die endgültige Abstimmung zu ACTA im Juli diesen Jahres erwartet. Im Folgenden eine Video-Nachricht von Stuart Hamilton an die IFLA-Community:

ACTA: Concerns of IFLA from IFLA HQ on Vimeo.

“IFLA is gravely concerned by the extreme secrecy surrounding the ACTA negotiations, the potentially chilling effects of targeting intermediaries, and the continuing focus on enforcement at the expense of flexibility”, he said. “We have made far less progress in creating flexibility in copyright – particularly in the digital age. ACTA compounds the problem by limiting flexibility going forward – at this point we have no ideas what technologies are going to emerge in the next decade and ACTA will lock us into an approach that is not suitable for now, let alone the future.”

ACTA-Infografik: Werden und Vergehen?

ACTA, das umstrittene Anti-Piraterieabkommen, wurde bereits von vielen EU-Staaten unterzeichnet. Bevor es in Kraft treten kann, ist die Zustimmung des EU-Parlaments nötig. Unsere Infografik erklärt den komplizierten Verhandlungs- und Ratifikationsprozess. Eine Zeitleiste zeigt die wichtigsten Etappen der vergangenen Jahre.
Die EU-Kommission will ACTA an den Europäischen Gerichtshof verweisen, um zu prüfen, ob der Vertrag EU-Recht verletzt. Der britische Sozialdemokrat David Martin, der als Berichterstatter die ACTA-Debatte im Handelsausschuss des EU-Parlaments leitet, will ebenfalls den EU-Gerichtshof anrufen. Doch anstatt sich der Anfrage der EU-Kommission anzuschließen, fordert Martin eine eigenständige Anfrage des EU-Parlaments. Da die Richter sich nicht allgemein zu ACTA äußern, sondern immer unter Bezug auf eine spezifische Fragestellung, könnte die Formulierung der Fragen die Entscheidung der Richter für oder gegen ACTA beeinflussen. Nachdem nun Dörte kürzlich ein Video von Explainity postete und wir beide in den Wochen seit Ende Januar immer wieder Videos und Infos zu ACTA veröffentlichten, soll diesmal eine Infografik des Europäischen Parlaments zeigen, wie der Umsetzungsprozess begann und wie er womöglich am Ende torpediert werden könnte.

 

Eine Infografik und ein Video gegen ACTA

Die IFLA hatte 2010 eine Stellungnahme zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA veröffentlicht. Damals wurde von der IFLA die geringe Transparenz der Verhandlungen kritisiert. Verlage versuchten mit Hilfe eines internationalen Handelsabkommens die Urheberrechtsfragen in den beteiligten Ländern zu umgehen. Wie sieht die aktuelle Situation aus? Gibt es eigentlich Stellungnahmen deutscher Bibliotheksverbände zu ACTA? Existiert eine Debatte in den betreffenden Kommissionen? Gehen bei ACTA ernsthafte Gefahren für die Bibliothekslandschaft hierzulande aus? Mich würde das sehr interessieren, welche konkreten Konsequenzen dies auf einzelne Bibliotheken hätte. Heute wurde das umstrittene Gesetz von einer Delegation der EU unterzeichnet. Netzpolitik berichtete ebenso darüber und hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben:

Noch besteht Hoffnung, denn das EU-Parlament und die nationalen Parlamente können das ACTA-Abkommen noch ablehnen. Der Digitale Gesellschaft e.V. ruft zusammen mit seinen europäischen Partnern dazu auf, EU-Abgeordnete an ihre Verantwortung zu erinnern, sich für unsere Bürgerrechte und den europäischen Binnenmarkt einzusetzen und mit “Nein” zu stimmen.”

Empfehlenwert ist die Kampagne des Vereins Digitale Gesellschaft e.V.. Sie richtet sich gegen das ACTA-Abkommen. Ziel ist es EU-Abgeordnete zu telefonisch zu kontaktieren z.B. Kader Arif (PS) aus Frankreich. – wie das geht und was zu beachten ist, zeigt der folgende Link: http://digitalegesellschaft.de/2011/11/mitmachen-stoppt-acta

 

 

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Chinas Kampf gegen Raubkopien

Die WTO:engl: hat ihren Schiedsspruch:engl: zu einer Beschwerde der USA aufgrund mangelndem Vorgehens Chinas gegen Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie veröffentlicht.
Im Ergebnis rügte die WTO Pekings Praxis, “anstößigen” und “unmoralischen” Werken das Copyright vorzuenthalten und somit nicht den Verpflichtungen der TRIPS-Vereinbarung nachzukommen. Zensurmaßnahmen gegenüber diesen Veröffentlichungen sind okay, aber generell dürfe die chinesische Regierung ihnen den Urheberrechtsschutz nicht vorenthalten.

Die Strafvorschriften für Urheberrechtsverletzungen müssen nicht verschärft werden. Durch die USA wurden v.a. die hohen Grenzwerte des chinesischen Strafrechts für die Verfolgung von Urheberrechtsvergehen bemängelt.

Die Limits liegen bei 500 Raubkopien oder gefälschten Waren im Wert von über 7000 US-Dollar. Selbst Großhändler könnten so mit Fälschungen handeln und sich vor Strafverfolgung sicher wähnen, beklagte Washington. Den WTO-Schiedsrichtern reichte die Grenze aber aus.

Die Möglichkeiten zur Durschsetzung von Urheberrechten in China und der Umgang mit beschlagnahmter Ware ist im ganzen ist laut WTO relativ gut vereinbar mit internationalen Verträgen. Erlaubt bleibt weiterhin die Weitergabe von Fälschungen nach Entfernung vermeintlicher Markenzeichen ans Rote Kreuz oder das Angebot dieser Ware an Rechteinhaber und auch eine Versteigerung. Eine Zerstörung, wie das von den USA gefordert wurde, muss nicht die alleinige Vorschrift sein.

Trotz dieses gemischten Ergebnisses spricht der amtierende Handelsbeauftragte der US-Regierung, Peter Allgeier, von einem positiven Ergebnis.

Washington werde sich nun mit Nachdruck dafür einsetzen, dass China bald Korrekturmaßnahmen im Interesse der US-Rechteinhaber durchführe. Zugleich kritisierte Allgeier, dass gefälschte Waren ohne Label wieder dem Markt zugeführt werden dürften. Dies könne Verbraucher “verwirren” und dem Image der Markenhersteller schaden.

Weniger positiv sieht das der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist. Er interpretiert den Schiedspruch der WTO größtenteils als “schwere Schlappe” für die USA und die unterstützenden Länder wie Kanada.

Dies könnte sich auch auf die geheimen Verhandlungen um das umstrittene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) auswirken. Das geplante Anti-Piraterie-Abkommen beruhe schließlich auf der Annahme führender Industriestaaten, dass die rechtlichen Regelungen zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern und zur Grenzbeschlagnahme gefälschter Waren in vielen Ländern zu lasch seien und diese daher über internationale Zusatzvereinbarungen verschärft werden müssten.

Quelle:
Krempl, Stefan: WTO erteilt Chinas Kampf gegen Raubkopien größtenteils den Segen via heise online

Verbraucherleitfaden: Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie

Was kann alles mit gefälschten Produkten passieren? Welche Gefahren entstehen für Verbraucher? Und warum findet sich das in diesem Block?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und das Institut ASER e.V. an der Bergischen Universität Wuppertal haben einen Verbraucherleitfaden zum Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie herausgegeben, der einerseits vor den Gefahren warnt, andererseits aber auch dem Verbraucher Verhaltensregeln mitgibt, die er ohne große Probleme umsetzen kann, wenn er auf Produkt- und Markenpiraterie aufmerksam geworden ist. Einfach gestaltet, gut verständlich und klar gegliedert kann er helfen, wirksam über die Problematik aufzuklären.

Hinter dem Verbrechen der Produktpiraterie versteckt sich der Kampf ums “intellectual property”, das geistige Eigentum. Die Fälle der Produkt- und Markenpiraterie dienen immer wieder als Begründung für die Verschärfung von Rechten des geistigen Eigentums. An dieser Stelle mag die Begründung berechtigt sein, aber sie darf nicht als Begründung für die Verschärfung des Urheberrechts dienen, da hier eben auch der freie Zugang zu Information geschützt werden muss. Die Monopolrechte sind in dem Sinne stark genug ausgebaut. Das Problem ist hier nicht das Recht, sondern die Schwierigkeiten bei der Verfolgung der Urheberrechtsverletzungen.

Verbraucherleitfaden Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie
Dortmund, 2007.
ISBN: 978-3-88261-577-7, 20 Seiten, Projektnummer: F 1903

EU-Engagement für die Stärkung des Geistigen Eigentums

Die EU hat spezielle Dialoge über Urheber-, Patent- und Markenrechte mit China, Russland und lateinamerikanischen Ländern aufgenommen und will nun unter anderem auch im Rahmen der UN die internationale Durchsetzbarkeit geistigen Eigentums verbessern. Die EU will damit die Bekämpfung der Produktpiraterie stärken und eine stärkere Achtung von Immaterialgüterrechten erreichen. Die Lobbyarbeit für geistige Eigentumsrechte setzt dabei auf Maßnahmen innerhalb der EU genauso wie auf bilaterale Handelsgespräche sowie Initiativen auf der Ebene multinationaler Organisationen wie der UN, der Welthandelsorganisation (WTO) oder im Kreis der G8-Staaten.

Gerade im internationalen Bereich wird Europa noch vor den USA inzwischen als führend bei der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten angesehen. So hat die EU-Kommission etwa bei der WTO eine entsprechende Debatte in der Arbeitsgruppe zur Fortschreibung des umstrittenen TRIPS-Abkommens (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) entfacht und damit Streit ausgelöst.

Viele Entwicklungsländer vertreten die Ansicht, dass eine Durchsetzung der Immaterialgüterrechte außerhalb des Mandats der WTO stehen sollte. In der EU selber ist das TRIPS-Abkommen ebenfalls umstritten und hat deshalb, trotz erheblicher Bedenken von vielen Seiten, eine inzwischen im EU-Parlament und vom EU-Rat behandelte Ergänzungsdirektive für Strafvorschriften auf den Weg gebracht.

Pedro Velasco Martins von der Handelsabteilung der Brüsseler Behörde lobte dazu die Liste mit Zielen rund um den besseren Schutz geistigen Eigentums, welche auf dem jüngsten G8-Gipfel in Heiligendamm erstellt worden war.

Besonders hob Velasco dabei die geplante ein Richtung einer Zolldatenbank im Kampf gegen Produktpiraten hervor. Auch bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wolle man das Thema forcieren. Darüber hinaus böte man einzelnen Entwicklungsländern technische Unterstützung beim Aufbau von Systemen rund um Immaterialgüterrechte an.

Jetzt würden noch Sanktionsmöglichkeiten benötigt, um Druck auf nachlässige Länder in diesem Sektor ausüben zu können, was derzeit nur innerhalb der WTO möglich ist.

Im Rahmen der UN waren die Bemühungen der EU-Kommission und der US-Regierung auch bereits erfolgreich.

“Wir achten sowohl auf Aspekte der Kommerzialisierung als auch auf solche der Durchsetzung bei Angelegenheiten rund ums geistige Eigentum im Rahmen allgemeiner wirtschaftlicher Strategien für die innovative Entwicklung und die Stärkung des Wettbewerbs in unseren Mitgliedsstaaten”, zitiert IP Watch Andrey Vasilyev, den Direktor der Abteilung für Kooperation und Integration beim UNECE.

Es geht vor allem um die Darstellung , dass ein starkes System etwa rund um Urheber- oder Patentrechte vorteilhaft sei für die nationalen Volkswirtschaften und diese im ersten Schritt überhaupt schutzwürdiges Wissen produzieren und entsprechende Ideen haben.

Diese Einstellung wird kritisiert, da der volkswirtschaftliche Nutzen beispielsweise des Patentwesens zweifelhaft sei, zumal aus einem System zum Schutz geistigen Eigentums nicht jeder Einzelne oder jedes Land automatisch einen Nutzen ziehen könne. Es bedarf einer Berücksichtigung der besonderen Bedingungen in den einzelnen Staaten.

Das beste System für Immaterialgüterrechte “ist nicht notwendigerweise auf die erdenklich breiteste Definition oder die weitest mögliche Erteilung von Schutzrechten ausgelegt”.

Ziel müsse ein Ausgleich zwischen den Bedürfnissen zur Vergabe temporärer Ausschlussrechte für die Erfinder und denen der Allgemeinheit zur Verbreitung neuen Wissens auch im Interesse künftiger erfinderischer Geister gefunden sein.

Die Interessen der Entwicklungsländer stehen dabei im Hintergrund, da nur etwa ein Pronzent der vom Patentkooperationsvertrag ihrer Organisation erfassten gewerblichen Schutzrechte auf das Konto der 46 am wenigsten entwickelten Länder ginge. Was passiert da eigentlich mit den restlichen kreativen Ideen von Erfindern und Forschungseinrichtungen? Sind die weniger schützenswert oder werden sie einfach aufgekauft durch finanzstarke Firmen aus den Industriestaaten?

Quelle:
Krempl, Stefan: EU kämpft für Stärkung des geistigen Eigentums auf allen politischen Ebenen via heise online

China setzt auf Urheberrecht

Zwei Abkommen, die Abkommen über das Urheberrecht und die Aufführung von Audioprodukten, der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sind in China in Kraft getreten.

Bereits Ende 2006 hatte der Ständige Ausschuss des Chinesischen Nationalen Volkskongress sich endlich entschlossen, der WIPO beizutreten und ratifizierte beide Abkommen. Bereits Anfang März wurde der WIPO der Aufnahmeantrag Chinas vorgelegt.

In der letzten Woche wehrte sich China gegen die Vorwürfe der USA bei der WTO.

Die chinesische Regierung habe stets großen Wert auf den Schutz des geistigen Eigentums gelegt und große Erfolge bei Gesetzgebung und Gesetzanwendung erzielt, sagte ein Sprecher Chinas. China weise die Anklage der USA entschieden zurück.

China vertritt die Meinung, genug Maßnahmen getroffen zu haben, die vollkommen der Vereinbarung über das Urheberrecht im Handel entsprächen.

China hoffe, die USA würden die von China vorgelegten Informationen und die chinesischen Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums gewissenhaft prüfen und richtig bewerten.

Quellen:
Weitere Abkommen zum Urheberrechtschutz in China auf China Internet Information Center
China weist Anklage der USA wegen Urheberschutzverletzung zurück auf China Internet Information Center

G8 – Patente, Piraterie und wo bleiben die Nutzer?

Neben der Entwicklungshilfe und dem vieldiskutierten Klimawandel stand auch das geistige Eigentum auf der Tagesordnung des G8-Gipfels in Heiligendamm. Für die ersten Themen interessierten sich die Gipfelgegner und die Medien sehr, aber weniger öffentliche Aufmerksamkeit gab fürs Gipfelthema geistiges Eigentum. Bei diesem Thema konnten sich die Staatschefs auf den verstärkten Kampf gegen die Piraterie einigen und darauf, das Patentsystem “zu straffen und zu harmonisieren, um den Erwerb und Schutz von Patentrechten weltweit zu verbessern”. Dafür soll eine “Task Force für geistige Eigentumsrechte” geschaffen werden. Gegen die Piraterie soll ein stärkerer Informationsaustausch der Zollbehörden und “einschlägigen Vollzugsbehörden” stattfinden und zudem soll es “Pilotpläne der technischen Hilfe zum Aufbau der zur Bekämpfung des Handels mit gefälschten und nachgemachten Gütern erforderlichen Kapazitäten” geben.

“Der Nutzen der Innovation für das wirtschaftliche Wachstum und die wirtschaftliche Entwicklung wird immer mehr durch Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums weltweit bedroht. Wir bekräftigen daher nachdrücklich unser Bekenntnis zur Bekämpfung der Piraterie und Fälschung.” heißt es allgemein in der Erklärung der G8-Teilnehmer:engl: . Der Handel mit nachgemachten und gefälschten Gütern bedrohe die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern weltweit, insbesondere in ärmeren Ländern. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), die Welthandelsorganisation (WTO), die Weltzollorganisation (WCO), Interpol, die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), APEC und der Europarat sollen ihre Maßnahmen dagegen intensivieren.

Die G8-Staaten wollen nach ihrem Papier in einen “Dialog zu Innovation und den Schutz des geistigen Eigentums” mit den Schwellenländern im Rahmen der OECD treten. Ergebnisse sollen dazu auf dem nächsten G8-Gipfel vorgestellt und diskutiert werden.

In dem Dialog könnten auch “Initiativen zur Stärkung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums ermittelt werden, die dann in den entsprechenden internationalen Gremien behandelt werden sollten.” Gestartet werden soll der Dialog wohl am heutigen Gipfeltag in den Diskussionen mit China, Indien, Brasilien, Süd Afrika und Mexiko.

Insgesamt ist hier wieder eine rein wirtschaftliche Ausrichtung zu sehen. Wen wundert da die Kritik der Ärzte ohne Grenzen:

“Die G8 kündigen Initiativen an, die Regeln geistigen Eigentums wie das internationale Patentrecht zu verschärfen. Aus Sicht von Ärzte ohne Grenzen stellt dies eine Gefahr für die Versorgung von Menschen in ärmeren Ländern mit Medikamenten dar”.

Quelle:
Emert, Monika: G8: Weiche Ziele beim Klima, aber starke Rechte fürs geistige Eigentum via heise online

IPRED 2 – ein paar provokative Fragen zum "geistigen Eigentum"

Joachim Jakobs von der FSFE (Free Software Foundation Europe) findet die Begriffe “Geistiges Eigentum” und “Produktpiraterie” problematisch und vertritt daher die Meinung, dass die Ende April dazu verabschiedete “EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von geistigem Eigentum” (IPRED2) überarbeitet werden muss.
Softwarekonzerne gehen mit den Begriffen wie “geistiges Eigentum” sehr großzügig um. iese Forderung wurde kürzlich auf einer Konferenz des Verbraucherschutzministeriums erhoben. Sie gilt insbesondere für

Sie behaupten, Software sei ein “Produkt” und diffamieren Menschen, die ihre Software illegal kopieren als “Produktpiraten”.

Sollten sie das wirklich ernsthaft meinen, so müssen sie sich auch folgende Fragen gefallen lassen:
Warum soll dann aber §1 des Produkthaftungsgesetzes für ihre “Produkte” nicht gelten?

„Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Dies ist eine Forderung des Verbraucherschutzministeriums, insbesondere für “Produkte mit DRM.

Für “geistiges Eigentum” müsste auch der Art. 14 GG gelten:
Art. 14 GG: “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”
Wenn DRM aber gerade erschwert, dass die Allgemeinheit Zugang zu diesem “geistigen Eigentum” erhält, wo ist dann die Verpflichtung des Eigentümers, dieses Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit zu gebrauchen?

Mehr dazu:
Jakobs, Joachim: IPRED 2 – Haftbefehl für Apples CEO Steven Jobs? (Polixea Portal)