Internetrecht – das neue Skript Februar 2010 ist da

4.03.2010 | von Dörte Böhner | Keine Kommentare » |

Thomas Hoerens neues Skript zum Internetrecht ist nun in der 14. Auflage (Stand: Februar 2010) abrufbar. Bemerkenswert für alle, die sich immer noch fragen, ob so ein Skript im Internet veröffentlicht werden muss, sind die Anmerkungen, die Hoeren im Vorwort trifft: Viele der in einem Buch getroffenen Aussagen sind gerade wegen des buchspezifischen Time Lag schon im Zeitpunkt des Erscheinens überholt. Dennoch macht es gerade auch im Zeitalter der digitalen Schnelligkeit Sinn, Bücher zu publizieren. Diese nehmen eine andere Funktion wahr. Galten sie früher als Medium für die schnelle Information, sind sie heute Archive. Es wird ein bestimmter historisch wichtiger Zeitpunkt der Diskussion für alle Zeiten festgehalten. Für eine zeitnah-aktuelle Information ist das Buch jedoch kaum noch geeignet. Wer also halbwegs up to date bleiben will, muss auch im Internet publizieren und lesen. Auf 522 Seiten beantwortet Hoeren viele Fragen und Probleme im Bereich des Internetrechts. Doch vieles kann darin nicht beantwortet werden, was rund um IT, Software usw. an Fragen auftaucht. Dafür gibt es in erster Auflage ein 470 Seiten starkes Skript zum IT-Recht (Stand: Februar 2010). In diesem widmet er sich umfassend Softwareverträgen und verwandten Themengebieten; im Annex werden - ebenfalls kostenlose - Musterverträge zur Verfügung gestellt. Aufmerksam geworden über: Krieg, Henning: Kostenlose Skripte “Internet-Recht” und “IT-Recht” von Prof. Hoeren auf kriegs-recht.de

Restaurativ – der Börsenverein in Sachen Urheberrecht

16.09.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster äußert sich "buchreport.express 38/2009" über seine Vorstellung vom Urheberrecht für eine digitale Zukunft Europas. Dass sich diese Meinung nicht gerade mit der des Börsenvereins deckt, macht die Sache besonders ineressant. Hören ist ein Befürworter der Initiative der EU-Kommission zur Anpassung des europäischen Urheberrechts an die zukünftigen Bedürfnisse einer Welt, deren Informationsaustausch vorrangig digital erfolgen wird. Hören hält diese Harmonisierung für sinnvoll und verneint auch ein Einknicken gegenüber dem Giganten Google. Vielmehr gehe es bei diesem Vorstoß um die Zukunft des Urheberrecht und eine Anpassung an die Möglichkeiten und Grenzen einer Wissensordnung. Jura darf nicht dafür benutzt werden, antiquierte Geschäftsmodelle zu schützen. Es ist in den letzten Jahrzehnten etwas passiert, was das Urhheberrecht von Grundauf verändert hat. Aus dem Kulturrecht ist zunehmend ein Wirtschaftsrecht geworden, welches aber die alten Rechtsmodelle des 19. Jahrhunderts in das 21. Jahrhundert transportiert hat. Es ist überfällig, das Urheberrecht an die veränderten Bedürfnisse einer Gesellschaft anzupassen, in der die erste "Digital Natives" mündig werden. buchreport.express wollte von Hoeren wissen, ob der Vorstoß der EU-Kommission bei der fortgeschrittenen Entwicklung in Sachen "Google Settlement" nicht zu spät sei. Hoeren verwies auf Googles Entgegenkommen, da die Verantwortlichen zu verstehen beginnen, dass die Situation in Europa für den Service "Google Books" emotional schwierig ist. Europa und die USA sind nicht vergleichbar, deshalb lenkt Google ein und versucht mit den Urhebern und Verwertern aber auch den Nutzern in Brüssel gemeinschaftlich nach Lösungen zu suchen. Auch ist noch gar nicht sicher, ob das ...

Internetrecht – das neue Skript September 2009 ist da

17.08.2009 | von Dörte Böhner | 2 Kommentare » |

Thomas Hoeren weist in eigener Sache im Beck-blog darauf hin, dass sein neues Skript zum Internetrecht (Stand September 2009) abrufbar ist. Der "Klassiker" wurde umfangreich überarbeitet und zahlreiche Gesetzesvorhaben, so z.B. die Novellierungen zum BDSG und das Zugangserschwerungsgesetz eingearbeitet. Auch in Zahlen macht sich der Fleiß bemerkbar. Fast 200 neue Urteile und viele weiterführende Literaturhinweise wurden ebenfalls integriert. Änderungen konzentrieren sich u.v.a. auf: die Zulässigkeit von Google-ad, die urheberrechtliche Zulässigkeit von Online-Videorecordern und Sound-Sampling, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Outsourcing und Direktmarketing, die Haftung von Intermediären (Links, Foren etc.).

Werden Sie aktiv liebe Autorin, lieber Autor!

26.05.2009 | von Dörte Böhner | 1 Kommentar » |

VG Wort schießt übers Ziel hinaus und schadet Ihnen damit. Thomas Hoeren fordert: VG Wort und Google: Widerspruch gegen Änderung des Wahrnehmungsvertrags einlegen! Es wird Zeit, Widerspruch bei der VG Wort einzulegen. Und zurecht bemängelt Klaus Graf in seinem Beitrag VG Wort und Google: Verlage siegten, herbe Niederlage für die Wissenschaft (und die Autoren), dass vor allem die Wissenschaftler und unerfahrene "Googlenutzer" unter diesem Blödsinn leiden werden. Es ist auch nicht gesagt, dass dadurch Ihre Rechte besser gewahrt werden, denn schließlich kauft niemand die Katze im Sack. Und Ilja Braun gibt in seinem Blogartikel "VG Wort positioniert sich gegenüber Google" zu bedenken: Dass eine Rechteeinräumung durch eine Änderung des Wahrnehmungsvertrags auf einer Mitgliederversammlung der VG Wort wirksam erfolgen kann, ohne dass der einzelne Wahrnehmungsberechtigte eine Unterschrift leistet, erscheint zumindest fragwürdig (vergl. Hoeren). Werden Sie sichtbar und hörbar. Haben Sie keine Angst vorm Netz, sondern begreifen Sie das Internet und Google als Chance und gutes Marketinginstrument für Ihre Publikationen. Widersprechen Sie dem Verhalten der VG Wort vehement.

Fundstück bei Archivalia

26.05.2008 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Hochinteressante Probleme des Urheberrechts bearbeitet Thomas Hoeren in Bezug auf "Happy birthday to you - Urheberrechtliche Fragen rund um ein Geburtstagsständchen". Quelle: Graf, Klaus: Happy Birthday - Urheberrechtliches in Archivalia

Hoeren: Script zum Internetrecht März 2007

2.03.2007 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Thomas Hoeren hat wiedereinmal eines seiner Bücher online gestellt. Unter der CC-Lizenz kann sein Script zum Internetrecht genutzt werden.