[Infografik] Berufe, welche berühmte Autoren inspirierten

Google Books ist auf der Suche

Die us-amerikanische Anwaltskanzelei Boni & Zack LLC:engl: ruft Rechteinhaber weltweit auf, ihre Ansprüche gegenber Google anzumelden.

Die Aufforderung beruht auf dem Google-Abkommen1 vom Okober mit den Verlagen. Die us-amerikanischen Rechteinhaber und Google einigten sich darüber, dass die ersteren für die Nutzung der Bücher durch Google finanziell beteiligt werden. Google hingegen darf die Bücher einscannen, in den USA online auch mit Werbeeinblendungen verfügbarmachen und gegen Geld zugänglich machen oder Abonnements mit akademischen und öffentlichen Institutionen abschließen.

“The settlement is a tremendous win for authors,” says Michael J. Boni.
[…]
“This historic agreement will breathe new commercial life into out-of-print books and provide other significant benefits to authors,” says Joanne Zack.

Boni & Zack, die maßgeblich am Zustandekommen dieser Einigung beteiligt waren schreiben dazu auf ihrer Website:engl: :

Holders worldwide of U.S. copyrights can register their works with the Book Rights Registry and receive compensation from institutional subscriptions, book sales, ad revenues and other possible revenue models, as well as a cash payment if their works have already been digitized.

Diese Möglichkeit sollten die Autoren wahrnehmen, deren urheberrechtlich geschützte Werken vor dem 06.01.2009 veröffentlicht wurden. Auch die Verleger von Büchern und Zeitschriften können ihre Rechte geltend machen.

Die Rechtsansprüche müssen bis zum 5. Januar 2010 gemeldet werden, entweder per Brief oder über die dafür eingerichtete Website Googlesettlement.com2. Wichtig zu beachten ist die Widerspruchsfrist. Bis zum 05.05.09 muss der Widerspruch gegen die Onlinenutzung ihrer Werke eingereicht werden.

Auf die in diesem Register verzeichneten Autoren und Verleger werden 63 Prozent der von Google aus der Onlinenutzung ihrer Werke erzielten Einnahmen pauschal verteilt. Google nutzt dies auch als Werbung für Google Books. Nach Meinung des Unternehmens werden vor allem Autoren von vergriffenen Büchern durch das Onlineprogramm profitieren. Google Books biete ihnen die Möglichkeit, mit ihren Inhalten noch einmal Geld zu verdienen.

Diese Vereinbarung gilt so nur in den USA und wird erst am 11. Juni 2009 rechtskräftig. In Deutschland gibt es heftige Kritik an diesem Abkommen.

Quelle:
US-Kanzlei sucht nach Rechteinhabern für Google Books via golem.de

  1. Kurzfassung des Abkommens auf Deutsch []
  2. Die Seite wird in Deutscher Übersetzung angeboten. []

Warnung: Gelddruckmaschine entdeckt!

Mit Urheberrecht versuchen findige und vor allem windige Rechtsanwälte über ein Urhberrechtsregister Geld zu verdienen. Hier muss vermutlich wesentlich mehr aufgeklärt werden.

Mit dem Urheberrechtsregister bieten wir Urhebern eine einfache und schnelle Möglichkeit ihre Ideen und Werke sicher zu schützen.

Publikation ist das einfachste Mittel, seine Werke und Ideen zu schützen. Jedes Werk, das einen bestimmten Schöpfungsgrad erreicht hat, ist automatisch geschützt. Dies ist einfach ein Geschäft mit der Unwissenheit. Dafür 65,45 € zu zahlen ist absolut nicht notwendig!

Ob Musiker, Schriftsteller, Fotograf, Software-Entwickler oder Architekt: jeder Urheber eines Werkes kann sein Werk bei uns registrieren lassen. Durch die Registrierung kann ein Urheber später nachweisen, wann er uns sein Werk übermittelt hat und zu welchem frühen Zeitpunkt seine Idee oder sein Werk bereits vorlag.

Bitte nur nicht ins Boxhorn jagen lassen davon. Ich kann dort Ideen und Werkttitel anmelden, ohne dass sie zu dem Zeitpunkt bestehen. Diese Möglichkeit, hiermit sein Eigentum zu sichern, wage ich zu bezweifeln. Ich kenne zumindest keine Klausel im Urheberrecht, die eine Art “Vorkaufsrecht” für Ideen und Werke sind.

Sie schicken uns ihr Werk per Post oder elektronisch per e-mail und hinterlegen es damit bei uns. Wir registrieren Ihr Werk und schicken Ihnen eine Eingangsbestätigung nebst Urkunde über die Hinterlegung. Ihr Werk bleibt bei uns sicher verwahrt. Sollte es später auf den Zeitpunkt der Hinterlegung ankommen, können Sie anhand des bei uns hinterlegten Werkes den Zeitpunkt der Registrierung ihrer Urheberschaft nachweisen.

Und so einfach sind Sie Ihr Geld los. Besser investieren sie diese Euro in eine Publikation, mit der sie sicherstellen, dass Ihr Werk für jeden ab diesem Datum sichtbar ist.

In wie weit die drei Rechtsanwälte, die hinter dieser Idee stecken, sich mit dem Urheberrecht als Spezialisten auskennen, lässt sich bei der Schwerpunktlegung, nur erahnen. So jedoch wirkt das Ganze – viel Information ist auf der Seite nicht zu bekommen – eher wie die immer schon gewünschte Gelddruckmaschine: Einkommen ohne Aufwand.