Alles was Recht ist, da ist die neue Ausgabe von LIBREAS zum Thema “Recht und Gesetz”. Seien Sie neugierig. Diese Ausgabe zu lesen lohnt sich :-)

[Update] Tatsächllich den Link zum Editorial zur 22. Ausgabe vergessen: Bitte sehr, hier ist er: Editorial #22: Recht und Gesetz

Schwerpunkt: Recht und Gesetz

  • Hartmann, Thomas: Mantra Rechtssicherheit

    Von einem demokratischen Rechtsstaat erwarten Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Bibliotheken eine verlässliche Verhaltensordnung. Nicht die Rechtslage an sich, sondern deren oftmals offene oder antiquiert wirkende Ausformung stößt auf Kritik gerade der Bibliotheken und Informationseinrichtungen.

  • Graf, Klaus: Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Buchbestände

    Als Fazit muss man leider konstatieren, dass die Rahmenbedingungen für den Kulturgutschutz eher schlecht sind, obwohl wir dringend mehr Schutz bräuchten. Der Staat zieht sich aus der Kultur zurück, man kann auch sagen: Er spart sie kaputt.

  • Dora, Cornel: Das neue Bibliotheksgesetz des Kantons St. Gallen: Ein Impuls für die schweizerische Bibliotheksgesetzgebung

    Der vorliegende Aufsatz zeichnet den nur rund 20 Monate dauernden Gesetzgebungsprozess nach: Lancierung der Bibliotheksinitiative, Erarbeitung eines Gegenvorschlags durch die Regierung und Debatte im Kantonsrat. Er skizziert sodann den Inhalt des Gesetzes, indem er es einem deutschen Vergleichstext gegenüberstellt, zeigt den Nutzen der Erarbeitung von Bibliotheksgesetzen auf und schliesst mit einem Ausblick auf das weitere Vorgehen.

  • Schuldt, Karsten: Kann aus den Volkshochschulgesetzen etwas über Bibliotheksgesetze gelernt werden?

    Der Artikel argumentiert, dass Volkshochschulgesetze in den deutschen Bundesländern als Beispiel herangezogen werden können, um Vorhersagen über die langfristigen Wirkungen von Bibliotheksgesetzen, wie sie aktuell in Deutschland, Österreich und der Schweiz angestrebt werden, zu generieren.

  • Stadler, Heike: Bürgerbeteiligung durch ePetitionen – Ein Thema für das Bibliothekswesen?

    Schaut man sich einige Beispiele (siehe Tabelle 1) etwas genauer an, lohnt es sich das Thema Bürgerbeteiligung durch ePetition im Bibliothekswesen zukünftig zu diskutieren und näher zu analysieren.

Rezensionen

Freier Teil

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Vor fast genau einem Jahr, am 11.03.2012 postete Dörte bereits ein Werbevideo der HTW Chur. Seit 1. März 2013 gibt es nun das neue Imagevideo der Informationswissenschaft-Studiengänge der HTW Chur. Feedback und Meinungen sind ausdrücklich hierzu erwünscht.

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Das Handbuch “bischu” zur Zusammenarbeit von Schule und Bibliothek steht seit dem 6. Dezember 2012 online zur Verfügung. Auch wenn es dabei um ein Online-Handbuch geht, das in der Schweiz entwickelt wurde und von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich herausgegeben wurde, halte ich es durchaus für eine wertvolle Anregung und Ideenbörse, wie Schulen und Bibliotheken gemeinsam Lese-, Medien- und Informationskompetenz fördern können. Es enthält wertvolle Materialien

Das Handbuchprojekt geht auf eine 2010 lancierte Initiative der Bildungsdirektion des Kantons Zürichzurück, um vorhandenes Wissen zu bündeln und Schulen und Bibliotheken zugänglich zu machen. Es stand den Entwicklern des Buchs eine Fachgruppe von Schulleitern, Lehrenden und BibliothekarInnen zur Verfügung, die deren Verwirklichung wissenschaftlich begleiteten. Die Hauptautorin des Online-Handbuchs ist Kathrin Amrein, die Bibliothekspädagogin und Grundschullehrerin ist und am Schweizerischen Institut für Kinder- und Jugendmedien das Projekt „Literale Förderprojekte für Kindergarten und Primarschule“ leitet.

Der Aufbau und das Inhalte mit denen sich das Handbuch auseinandersetzt besteht aus konkrete Ideen zur Zusammenarbeit von Schule und Bibliothek. Darüber hinaus gibt es ein großes Kapitel zum Thema Pädagogik, das unter anderem die Kapitel “Mehr als Bibliothek”, Spiele und Games oder Sprachvielfalt enthält.

Hilfreich sind beispielsweise Angebote, welche die Hörfähigkeit schulen. Auch kommentierte Links zu Informationskompetenz, Lesen, Schreiben und Sprachenvielfalt stehen im Online-Handbuch zur Verfügung. Ein Kapitel widmet sich der Partizipation in der Bibliothek, dessen Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in die Bibliotheksarbeit einzubinden.

Es bleibt zu hoffen, dass das Online-Handbuch bischu auch in Deutschland und anderswo intenstiv genutzt wird.

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Der folgende Werbespot stammt aus dem Jahr 2009. Zum 10-jährigen Jubiläum haben die Berner Kornhausbibliotheken einen Werbespot entwickelt. Neben einer Hauptbibliothek zählen insgesamt 20 weitere Bibliotheken in Stadteilen und umliegenden Gemeinden zum Berner Verbund. Besonders interessant hierbei ist, das auch die Bibliotheken im Inselspital und in der Psychiatrischen Klinik Waldau zum Zweigstellenverbund gehören.

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Veröffentlicht am 11.03.2012 - 09:47 · AutorIn: ·
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Kategorie(n): Ausbildung, Berufsbild · Tags: , , , , , , ,

So wirbt der Fachbereich Informationswissenschaft der HTW Chur:

Informationswissenschaft: Das Studium mit Zukunft — jetzt anmelden für die Studiengänge Bachelor of Science, Master of Science und Master of Advanced Studies.

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Die Anspielung des Titels bezieht sich auf eine ähnliche Diskussion, die wir hier 2007 im Blog bereits führten, als es um das Verbot des elektronischen Dokumentenversandes bei Subito ging. Inzwischen haben wir uns in Deutschland daran gewöhnt, dass die Dokumente größtenteils nur noch in Papierform ausgehändigt werden.

Nun kommt es rund um den elektronischen Dokumentenlieferdienst der ETH-Bibliothek in der Schweiz wieder zur Diskussion darum, da mehrere Verlage für wissenschaftliche Fachzeitungen sich an dieser wichtigen Dienstleistung stören.

Wolfram Neubauer, Direktor der ETH-Bibliothek hat nun zum Rechtsstreit mit der International Association of Scientific, Technical and Medical Publishers (STM) Stellung bezogen. STM hatte Ende 2011 beim Handelsgericht Zürich eine Klage gegen den Dokumentenlieferdienst der ETH-Bibliothek eingereicht. Die klagenden Veralge sind wie fast nicht anders zu erwarten Elsevier, Springer und Thieme. Diese spielen ähnlich wie der Ulmer-Verlag in der Klage gegen die TU Darmstatdt die Vertreter in einer Art Musterprozess und werden wohl auch finanziell von den anderen Mitgliedern der Association unterstützt werden.

Ziel von STM ist es, den Versand von Scans aus wissenschaftlichen Publikationen durch die ETH-Bibliothek an Kunden innerhalb der Schweiz verbieten zu lassen. Wesentliches Argument hierbei ist die Aussage der Verlagsvertreter, dass die wissenschaftlichen Verlage eigene Dokumentenlieferdienste unterhalten würden, die die Versorgung von Forschung und Entwicklung gleichermassen sicherstellen könnten.

Natürlich wird durch die Klagenden auch generell die Lieferung von Aufsatzkopien in elektronischer Form als ein Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen des Schweizer Urheberrechts angesehen. Die Kopienlieferung wäre somit illegal.

Nun selbstverständlich sieht die ETH Zürich bzw. die Bibliothek die Lieferung dieser elektronischen Kopien durch das Schweizer Urheberrechtsgesetz gedeckt, zumal dei entsprechenden Gebühren an die einschlägige Inkassostelle ProLitteris abgeführt werden. Dabei erbringt die ETH-Bibliothek eine

“innerhalb der geltenden Urheberrechtsbestimmungen für den Forschungsstandort Schweiz (…) sinnvolle Dienstleistung zu akzeptablen finanziellen Bedingungen (…).”

Durch die Klage der Wissenschaftsverlage besteht die Gefahr, dass die Regelung des Art. 19 Abs. 2 des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes, die das auszugsweise Kopieren aus Zeitschriften ausdrücklich erlaubt, unterlaufen wird. Rechtsanwalt Martin Steiger sieht darin einen eindeutigen Standortvorteil des Forschungsplatzes Schweiz im Gegensatz zu Deutschland, wo derartige Kopien verboten sind.

Die inzwischen von einer Reihe von Verlagen aufgebauten eigenen Lieferdienste sind für die entsprechenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unattraktiv, da die Kosten mit ca. 30 Euro pro Artikel drastisch höher als beim Dienst der ETH Zürich der Fall sind und die Nutzung dieser einzelnen Dienste auch unkompfortabler für den Nutzer sind. Hier muss jeder Verlag extra angeschrieben werden, während bei der ETH-Bibliothek nur diese Ansprechpartnerin ist. Der Nutzer muss sich nicht mit unterschiedlichen Preisstrukturen, Lieferbedingungen, Abrechnungsmodalitäten usw. beschäftigen.

Aus Sicht Neubauers ist die

(…) Reaktion der genannten Verlage (…) ein Beispiel dafür, dass die Interessen von Wissenschaft und Forschung hinter jenen der Verlage zurückzustehen haben, da die Argumentation der Verlage bzw. ihrer Vertreter folgende Punkte offensichtlich unberücksichtigt lässt:

  • Mehr oder weniger alle wissenschaftlich relevanten Zeitschriften werden durch die Ergebnisse von öffentlich geförderter Forschung getragen.
  • Die Hauptlast der Bewertung wissenschaftlicher Ergebnisse (also das Peer Reviewing) wird von der Scientific Community erbracht, die Verlage spielen lediglich eine unterstützende Rolle.
  • Die Hauptkunden aller grossen Wissenschaftsverlage sind mit weitem Abstand die wissenschaftlichen Bibliotheken, die wiederum in ihrer überwiegenden Zahl durch öffentliche Förderung getragen werden.

Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht zwischen den Dienstleistungen der ETH-Bibliothek für Wissenschaft und Forschung und den kommerziellen Interessen der Verlage abwägt.

Quellen
Neubauer, Wolfram: Den Verlagen ein Dorn im Auge, ETHlife
Steiger, Martin: Freies Wissen: Verlage verklagen Bibliothek der ETH Zürich, Steiger Legal
Agosti, Donat: Ein Bärendienst an der Forschung, NZZ

Creative Commons Attribution 3.0 Germany This work is licensed under a Creative Commons Attribution 3.0 Germany.

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BOOKBRIDGE strebt ein weltweites Bildungsgleichgewicht an. Dabei handelt es sich um eine Stiftung, die Bildungszentren in Entwicklungsländern aufbaut. Firmen wird eine Plattform geboten, um verschiedene Interessensgruppen einzubinden und Nachwuchsführungskräfte auszubilden.

Bis 2014 sollen 3 Millionen Menschen in 5 Ländern erreicht werden. Außerdem will BOOKBRIDGE bis dahin finanziell unabhängig werden.

BOOKBRIDGE setzt sich weltweit für Chancengleichheit im Bildungsbereich ein – ungeachtet religiöser, ethnischer, ökonomischer oder geographischer Herkünfte oder Kriterien ein. Mit starken lokalen Partner wird eine Zugang zu Bildung ermöglicht, die Qualität von Bildung verbessert  und Jobchancen im Bildungssektor in Entwicklungsländern schafft. Durch die Partizipationsförderung der Jungen wird auch das (soziale) Engagement in diesen Ländern verbessert. In der Mongoleu erhielt 100,000 Menschen einen Zugang zu Bildung. Ingesamt nahmen 230 Lehrer an dieser Fortbildung teil. 70.000 Bücher wurden in Deutschland, der Schweiz und in Großbritannien gesammelt und auf 200 Schulen verteilt, die einen Bedarf hierzu anmeldeten. Mehr dazu »

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Im Sommersemester 2011 wurde unter der Leitung von Prof. Cornelia Vonhof, Ulrich Wesser (beide HdM Stuttgart) und Prof. Robert Barth (HTW Chur, Schweiz) das Projekt “Kundenorientierte Bibliothek” durchgeführt. Beteiligt waren 18 Studenten der Studiengänge Bibliotheks- und Informationsmanagement der Hochschule der Medien Stuttgart und Informationswissenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur. Sie erarbeiteten sich  bestimmte betriebswirtschaftliche Methoden und Instrumente zur Steigerung der Kundenorientierung und Kundenzufriedenheit. Diese wurden in öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken Deutschlands und der Schweiz getestet und auf deren Tauglichkeit in der Praxis überprüft. Dabei ging es in aller erster Linie um die folgenden Managementinstrumente:

  • Mystery Shopping
  • Count the Traffic
  • Leistungsstandards und Servicegarantien
  • Kundenbindung und Kundenrückgewinnung.

Die Webseiten www.kundenorientiertebibliothek.de und www.kundenorientiertebibliothek.ch wurden im Juni 2011 fertiggestellt und werden zukünftig in regelmäigen Abständen auf dem aktuellsten Stand gehalten.

Das Ziel des Zweiländerseminars war  die Erstellung eines  Online-Handbuchs,mit dessen Hilfe die Ergebnisse der einzelnen Projektteams zusammengeführt wurden.  Für alle diejenigen, welche in der beruflichen Praxis eine übersichtliche und verständliche Anleitung zur Steigerung der Kundenorientierung und Kundenzufriedenheit suchen, kann diese Webseite hilfreich sein.  Anhand der Projektbibliotheken aus der Schweiz und im Bundesland Baden-Württemberg lassen sich gewisse Unterschiede erkennen. Die Rechercheergebnisse stehen als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung, die auch Bibliographien enthalten. Interessenten und neugierige BibliothekarInnen, welche Fragen zu diesem studentischen Zweiländerprojekt und dessen Resultate haben, können sich auf der Webseite über ein Kontaktformular an die Studenten und ihre Dozenten wenden.

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Bibliothèque publique à la plage d’Yverdon von YTV_Yverdon_Jura_Lac

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Veröffentlicht am 26.01.2011 - 18:09 · AutorIn: ·
2 Kommentare
Kategorie(n): Buchhandel, Online-Buchhandel · Tags: , , , , ,

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Schweizer Ständerats votierte erneut dafür, den Internethandel aus dem geplanten Preisbindungsgesetz für Bücher herauszunehmen. Das Votum gegen eine Einbindung in das Preisbindungsgesetz fiel mit acht zu drei Stimmen und einer Enthaltung.

Bereits Dezember letzten Jahres berichtete ich hier im Blog darüber, dass die Chancen für eine Preisbindungsgesetz in der Schweiz als gut erachtet werden. Der Nationalrat der Schweiz hatte sich für ein solches Gesetz ausgesprochen. Mit einer Entscheidung rechnet man Mitte März.

Dani Landolf vom Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) sieht in der Empfehlung der Kommission keine Niederlage und glaubt weiterhin an die guten Chancen eines solchen Gesetzes, zumal die Parlamentarier des Nationalrates mit 106 zu 73 Stimmen dem Minderheitsantrag eines Parlamentariers folgten und damals gegen eine Ausnahme des Internetbuchhandels aus dem Preisbindungsgesetz stimmten.

Würde man den Internethandel aus dem Preisbindungsgesetz herausnehmen, hätte man nichts gewonnen. Ein Preisbindungsgesetz wäre dann eine große Gefahr für den stationären Buchhandel, der so nicht mehr wettbewerbsfähig gegenüber dem Internethandel wäre.

Quelle:
Kommission: Keine Preisbindung im Internet, Börsenblatt.net

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