Digitale Straßenbibliotheken Teil IV: Eine Bibliothek für Fernbusreisende

Seit fast genau einem Jahr dürfen Linienbusse zwischen allen deutschen Städten fahren, wie das beispielsweise in Spanien und anderswo schon länger der Normfall ist. Die Liberalisierung des Busmarktes hat das Reisen in Deutschland verbilligt. Niemand braucht mehr eine Bahn-Card zu besitzen oder ein Auto. Nur mehr Zeit ist dabei einzuplanen. Alexander Demling brachte es letztes Jahr in dem Artikel “Liberalisierter Fernreisemarkt: Ludwig Erhard würde Bus fahren” auf den Punkt, indem er darauf hinwies, dass insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen diese Alternative nun zur Verfügung steht. Zudem sei das Personal der staatlichen Anbieter, wie der Deutschen Bahn, oftmals schlechter bezahlt im Gegensatz zu so manchen Busfahrern:

Der Kampf gegen Monopole im Dienste der sozialen Gerechtigkeit ist kein neoliberales Ablenkungsmanöver. Selbst der linke Vordenker Colin Crouch erinnert seine Gesinnungsfreunde gerne daran, dass sie ihren Kampf gegen offene Märkte oft an der Seite von Großkonzernen führen – obwohl sie doch eigentlich die Interessen normaler Bürger im Auge haben sollten. Ludwig Erhard nannte es “den sozialen Sinn der Marktwirtschaft, dass jeder wirtschaftliche Erfolg dem Wohle des ganzen Volkes nutzbar gemacht wird”.

Hinzu zum sozialen Aspekt, kommt seit kurzem die kostenfreie Reisebibliothek, welche der Fernbusanbieter city2city seit Dezember 2013 im Angebot hat.

Das Angebot für Fahrgäste nennt sich „time4books“. Der Piper-Verlag stellt die “Bücher” zur Verfügung, zu welchen die Reisenden über einen QR-Code Zugang erhalten. Es ist geplant alle 3-4 Monate ein neues Sortiment anzubieten. Ein weitere Plus diese Buslinie zu nutzen, ist das kostenlose WLAN-Angebot. Im Gegensatz zur Deutschen Bahn, die nun auch dieses Jahr wieder die Fahrpreis um 3 % anheben wird und immer noch über keine kostenfreie WLAN-Verbindung verfügt, ist City2City hier Vorreiter. Allerdings sind es, wie bei dem Beispiel aus Bukarest, welches hier im Blog 2012 vorgestellt wurde, nur Leseproben, welche nur bis zu 35 Minuten ein Lesevergüngen bieten. Dennoch könn(t)en neben den Verlagen auch Bibliotheken profitieren, indem diese gezielt damit deutschlandweit werben, dass sie E-Books – in diesem Fall aus dem Piper-Verlag – kostenfrei (je nach Jahresgebühr) in vollständiger Form anbieten. Selbst wenn kommunale Bibliotheken eben dafür einen anderen Fernbusreisenanbieter finden, der bereit wäre die Onleihe auf bestimmten Strecken zu ermöglichen. Zudem gibt es ein Gewinnspiel, bei dem Reisende das vollständige Buch gewinnen können. Wie Buchreport gestern anmerkte, gibt es ähnliche Angebote in Italien. Dort bietet der Verlag RCS Libri über ein WLAN-Netz vollständig kostenfreie E-Books in Zügen der der Eisenbahngesellschaft NTV an. Deren Ziel ist es, das Nutzungsverhalten der Leser zu erforschen. Im Blog eBook-Fieber wird festgestellt, dass solche Ideen und Maßnahmen diejenigen Skpetiker unter den Leser und Leserinnen an das elektronische Lesen gewöhnen und Lust auf Mehr machen.

Schließlich merken sie spätestens beim entspannten Sitzen im Bus, wie einfach man auch unterwegs an Nachschub für die digitale Bibliothek herankommt. Wer dann vom Lesen auf Tablet oder Smartphone nicht ganz so angetan ist, kann sich ja immer noch nachträglich einen eReader zulegen. Was haltet ihr von dem Piper-Angebot?

027.7 Zeitschrift für Bibliothekskultur ist online

Am Donnerstag, den 19.12.2013, erschien die dritte Ausgabe von “027.7 Zeitschrift für Bibliothekskultur” (ISSN: 2296-0597). Diesmal lautet der Titel “Vom Willen zu verstehen”/ The Will to Understand.

Hier geht’s zur Homepage http://www.0277.ch und Facebookfanseite https://www.facebook.com/027.7.Bibliothekskultur

Inhalte der 3. Ausgabe:

Die Zeitschrift ist eine reine Open Access-Zeitschrift und alle Beiträge stehen unter einer CC BY-Lizenz

LIBREAS Ausgabe #22 erschienen

Alles was Recht ist, da ist die neue Ausgabe von LIBREAS zum Thema “Recht und Gesetz”. Seien Sie neugierig. Diese Ausgabe zu lesen lohnt sich 🙂

[Update] Tatsächllich den Link zum Editorial zur 22. Ausgabe vergessen: Bitte sehr, hier ist er: Editorial #22: Recht und Gesetz

Schwerpunkt: Recht und Gesetz

  • Hartmann, Thomas: Mantra Rechtssicherheit

    Von einem demokratischen Rechtsstaat erwarten Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Bibliotheken eine verlässliche Verhaltensordnung. Nicht die Rechtslage an sich, sondern deren oftmals offene oder antiquiert wirkende Ausformung stößt auf Kritik gerade der Bibliotheken und Informationseinrichtungen.

  • Graf, Klaus: Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Buchbestände

    Als Fazit muss man leider konstatieren, dass die Rahmenbedingungen für den Kulturgutschutz eher schlecht sind, obwohl wir dringend mehr Schutz bräuchten. Der Staat zieht sich aus der Kultur zurück, man kann auch sagen: Er spart sie kaputt.

  • Dora, Cornel: Das neue Bibliotheksgesetz des Kantons St. Gallen: Ein Impuls für die schweizerische Bibliotheksgesetzgebung

    Der vorliegende Aufsatz zeichnet den nur rund 20 Monate dauernden Gesetzgebungsprozess nach: Lancierung der Bibliotheksinitiative, Erarbeitung eines Gegenvorschlags durch die Regierung und Debatte im Kantonsrat. Er skizziert sodann den Inhalt des Gesetzes, indem er es einem deutschen Vergleichstext gegenüberstellt, zeigt den Nutzen der Erarbeitung von Bibliotheksgesetzen auf und schliesst mit einem Ausblick auf das weitere Vorgehen.

  • Schuldt, Karsten: Kann aus den Volkshochschulgesetzen etwas über Bibliotheksgesetze gelernt werden?

    Der Artikel argumentiert, dass Volkshochschulgesetze in den deutschen Bundesländern als Beispiel herangezogen werden können, um Vorhersagen über die langfristigen Wirkungen von Bibliotheksgesetzen, wie sie aktuell in Deutschland, Österreich und der Schweiz angestrebt werden, zu generieren.

  • Stadler, Heike: Bürgerbeteiligung durch ePetitionen – Ein Thema für das Bibliothekswesen?

    Schaut man sich einige Beispiele (siehe Tabelle 1) etwas genauer an, lohnt es sich das Thema Bürgerbeteiligung durch ePetition im Bibliothekswesen zukünftig zu diskutieren und näher zu analysieren.

Rezensionen

Freier Teil

Das neue Werbe-Video der Churer Informationswissenschaft

Vor fast genau einem Jahr, am 11.03.2012 postete Dörte bereits ein Werbevideo der HTW Chur. Seit 1. März 2013 gibt es nun das neue Imagevideo der Informationswissenschaft-Studiengänge der HTW Chur. Feedback und Meinungen sind ausdrücklich hierzu erwünscht.

Das Handbuch “bischu” zur Zusammenarbeit von Bibliotheken und Schulen ist online

Das Handbuch “bischu” zur Zusammenarbeit von Schule und Bibliothek steht seit dem 6. Dezember 2012 online zur Verfügung. Auch wenn es dabei um ein Online-Handbuch geht, das in der Schweiz entwickelt wurde und von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich herausgegeben wurde, halte ich es durchaus für eine wertvolle Anregung und Ideenbörse, wie Schulen und Bibliotheken gemeinsam Lese-, Medien- und Informationskompetenz fördern können. Es enthält wertvolle Materialien

Das Handbuchprojekt geht auf eine 2010 lancierte Initiative der Bildungsdirektion des Kantons Zürichzurück, um vorhandenes Wissen zu bündeln und Schulen und Bibliotheken zugänglich zu machen. Es stand den Entwicklern des Buchs eine Fachgruppe von Schulleitern, Lehrenden und BibliothekarInnen zur Verfügung, die deren Verwirklichung wissenschaftlich begleiteten. Die Hauptautorin des Online-Handbuchs ist Kathrin Amrein, die Bibliothekspädagogin und Grundschullehrerin ist und am Schweizerischen Institut für Kinder- und Jugendmedien das Projekt „Literale Förderprojekte für Kindergarten und Primarschule“ leitet.

Der Aufbau und das Inhalte mit denen sich das Handbuch auseinandersetzt besteht aus konkrete Ideen zur Zusammenarbeit von Schule und Bibliothek. Darüber hinaus gibt es ein großes Kapitel zum Thema Pädagogik, das unter anderem die Kapitel “Mehr als Bibliothek”, Spiele und Games oder Sprachvielfalt enthält.

Hilfreich sind beispielsweise Angebote, welche die Hörfähigkeit schulen. Auch kommentierte Links zu Informationskompetenz, Lesen, Schreiben und Sprachenvielfalt stehen im Online-Handbuch zur Verfügung. Ein Kapitel widmet sich der Partizipation in der Bibliothek, dessen Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in die Bibliotheksarbeit einzubinden.

Es bleibt zu hoffen, dass das Online-Handbuch bischu auch in Deutschland und anderswo intenstiv genutzt wird.

Weiterlesen

Ein Werbespot der Berner Kornhausbibliotheken

Der folgende Werbespot stammt aus dem Jahr 2009. Zum 10-jährigen Jubiläum haben die Berner Kornhausbibliotheken einen Werbespot entwickelt. Neben einer Hauptbibliothek zählen insgesamt 20 weitere Bibliotheken in Stadteilen und umliegenden Gemeinden zum Berner Verbund. Besonders interessant hierbei ist, das auch die Bibliotheken im Inselspital und in der Psychiatrischen Klinik Waldau zum Zweigstellenverbund gehören.

Fliegen die Brieftauben bald auch in Zürich?

Die Anspielung des Titels bezieht sich auf eine ähnliche Diskussion, die wir hier 2007 im Blog bereits führten, als es um das Verbot des elektronischen Dokumentenversandes bei Subito ging. Inzwischen haben wir uns in Deutschland daran gewöhnt, dass die Dokumente größtenteils nur noch in Papierform ausgehändigt werden.

Nun kommt es rund um den elektronischen Dokumentenlieferdienst der ETH-Bibliothek in der Schweiz wieder zur Diskussion darum, da mehrere Verlage für wissenschaftliche Fachzeitungen sich an dieser wichtigen Dienstleistung stören.

Wolfram Neubauer, Direktor der ETH-Bibliothek hat nun zum Rechtsstreit mit der International Association of Scientific, Technical and Medical Publishers (STM) Stellung bezogen. STM hatte Ende 2011 beim Handelsgericht Zürich eine Klage gegen den Dokumentenlieferdienst der ETH-Bibliothek eingereicht. Die klagenden Veralge sind wie fast nicht anders zu erwarten Elsevier, Springer und Thieme. Diese spielen ähnlich wie der Ulmer-Verlag in der Klage gegen die TU Darmstatdt die Vertreter in einer Art Musterprozess und werden wohl auch finanziell von den anderen Mitgliedern der Association unterstützt werden.

Ziel von STM ist es, den Versand von Scans aus wissenschaftlichen Publikationen durch die ETH-Bibliothek an Kunden innerhalb der Schweiz verbieten zu lassen. Wesentliches Argument hierbei ist die Aussage der Verlagsvertreter, dass die wissenschaftlichen Verlage eigene Dokumentenlieferdienste unterhalten würden, die die Versorgung von Forschung und Entwicklung gleichermassen sicherstellen könnten.

Natürlich wird durch die Klagenden auch generell die Lieferung von Aufsatzkopien in elektronischer Form als ein Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen des Schweizer Urheberrechts angesehen. Die Kopienlieferung wäre somit illegal.

Nun selbstverständlich sieht die ETH Zürich bzw. die Bibliothek die Lieferung dieser elektronischen Kopien durch das Schweizer Urheberrechtsgesetz gedeckt, zumal dei entsprechenden Gebühren an die einschlägige Inkassostelle ProLitteris abgeführt werden. Dabei erbringt die ETH-Bibliothek eine

“innerhalb der geltenden Urheberrechtsbestimmungen für den Forschungsstandort Schweiz (…) sinnvolle Dienstleistung zu akzeptablen finanziellen Bedingungen (…).”

Durch die Klage der Wissenschaftsverlage besteht die Gefahr, dass die Regelung des Art. 19 Abs. 2 des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes, die das auszugsweise Kopieren aus Zeitschriften ausdrücklich erlaubt, unterlaufen wird. Rechtsanwalt Martin Steiger sieht darin einen eindeutigen Standortvorteil des Forschungsplatzes Schweiz im Gegensatz zu Deutschland, wo derartige Kopien verboten sind.

Die inzwischen von einer Reihe von Verlagen aufgebauten eigenen Lieferdienste sind für die entsprechenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unattraktiv, da die Kosten mit ca. 30 Euro pro Artikel drastisch höher als beim Dienst der ETH Zürich der Fall sind und die Nutzung dieser einzelnen Dienste auch unkompfortabler für den Nutzer sind. Hier muss jeder Verlag extra angeschrieben werden, während bei der ETH-Bibliothek nur diese Ansprechpartnerin ist. Der Nutzer muss sich nicht mit unterschiedlichen Preisstrukturen, Lieferbedingungen, Abrechnungsmodalitäten usw. beschäftigen.

Aus Sicht Neubauers ist die

(…) Reaktion der genannten Verlage (…) ein Beispiel dafür, dass die Interessen von Wissenschaft und Forschung hinter jenen der Verlage zurückzustehen haben, da die Argumentation der Verlage bzw. ihrer Vertreter folgende Punkte offensichtlich unberücksichtigt lässt:

  • Mehr oder weniger alle wissenschaftlich relevanten Zeitschriften werden durch die Ergebnisse von öffentlich geförderter Forschung getragen.
  • Die Hauptlast der Bewertung wissenschaftlicher Ergebnisse (also das Peer Reviewing) wird von der Scientific Community erbracht, die Verlage spielen lediglich eine unterstützende Rolle.
  • Die Hauptkunden aller grossen Wissenschaftsverlage sind mit weitem Abstand die wissenschaftlichen Bibliotheken, die wiederum in ihrer überwiegenden Zahl durch öffentliche Förderung getragen werden.

Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht zwischen den Dienstleistungen der ETH-Bibliothek für Wissenschaft und Forschung und den kommerziellen Interessen der Verlage abwägt.

Quellen
Neubauer, Wolfram: Den Verlagen ein Dorn im Auge, ETHlife
Steiger, Martin: Freies Wissen: Verlage verklagen Bibliothek der ETH Zürich, Steiger Legal
Agosti, Donat: Ein Bärendienst an der Forschung, NZZ

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