BOOKBRIDGE & Mildenberger Verlag GmbH: “Gemeinsam Brücken bauen”

BOOKBRIDGE strebt ein weltweites Bildungsgleichgewicht an. Dabei handelt es sich um eine Stiftung, die Bildungszentren in Entwicklungsländern aufbaut. Firmen wird eine Plattform geboten, um verschiedene Interessensgruppen einzubinden und Nachwuchsführungskräfte auszubilden.

Bis 2014 sollen 3 Millionen Menschen in 5 Ländern erreicht werden. Außerdem will BOOKBRIDGE bis dahin finanziell unabhängig werden.

BOOKBRIDGE setzt sich weltweit für Chancengleichheit im Bildungsbereich ein – ungeachtet religiöser, ethnischer, ökonomischer oder geographischer Herkünfte oder Kriterien ein. Mit starken lokalen Partner wird eine Zugang zu Bildung ermöglicht, die Qualität von Bildung verbessert  und Jobchancen im Bildungssektor in Entwicklungsländern schafft. Durch die Partizipationsförderung der Jungen wird auch das (soziale) Engagement in diesen Ländern verbessert. In der Mongoleu erhielt 100,000 Menschen einen Zugang zu Bildung. Ingesamt nahmen 230 Lehrer an dieser Fortbildung teil. 70.000 Bücher wurden in Deutschland, der Schweiz und in Großbritannien gesammelt und auf 200 Schulen verteilt, die einen Bedarf hierzu anmeldeten. Weiterlesen

Vorstellung der deutsch-schweizerischen Webseite "Kundenorientierte Bibliothek"

Im Sommersemester 2011 wurde unter der Leitung von Prof. Cornelia Vonhof, Ulrich Wesser (beide HdM Stuttgart) und Prof. Robert Barth (HTW Chur, Schweiz) das Projekt “Kundenorientierte Bibliothek” durchgeführt. Beteiligt waren 18 Studenten der Studiengänge Bibliotheks- und Informationsmanagement der Hochschule der Medien Stuttgart und Informationswissenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur. Sie erarbeiteten sich  bestimmte betriebswirtschaftliche Methoden und Instrumente zur Steigerung der Kundenorientierung und Kundenzufriedenheit. Diese wurden in öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken Deutschlands und der Schweiz getestet und auf deren Tauglichkeit in der Praxis überprüft. Dabei ging es in aller erster Linie um die folgenden Managementinstrumente:

  • Mystery Shopping
  • Count the Traffic
  • Leistungsstandards und Servicegarantien
  • Kundenbindung und Kundenrückgewinnung.

Die Webseiten www.kundenorientiertebibliothek.de und www.kundenorientiertebibliothek.ch wurden im Juni 2011 fertiggestellt und werden zukünftig in regelmäigen Abständen auf dem aktuellsten Stand gehalten.

Das Ziel des Zweiländerseminars war  die Erstellung eines  Online-Handbuchs,mit dessen Hilfe die Ergebnisse der einzelnen Projektteams zusammengeführt wurden.  Für alle diejenigen, welche in der beruflichen Praxis eine übersichtliche und verständliche Anleitung zur Steigerung der Kundenorientierung und Kundenzufriedenheit suchen, kann diese Webseite hilfreich sein.  Anhand der Projektbibliotheken aus der Schweiz und im Bundesland Baden-Württemberg lassen sich gewisse Unterschiede erkennen. Die Rechercheergebnisse stehen als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung, die auch Bibliographien enthalten. Interessenten und neugierige BibliothekarInnen, welche Fragen zu diesem studentischen Zweiländerprojekt und dessen Resultate haben, können sich auf der Webseite über ein Kontaktformular an die Studenten und ihre Dozenten wenden.

Ein Imagevideo der Strandbibliothek in Yverdon-les-Bains (Kanton Waadt, Schweiz)


Bibliothèque publique à la plage d’Yverdon von YTV_Yverdon_Jura_Lac

[Kurz] Rückschlag für die Buchpreisbindung in der Schweiz

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Schweizer Ständerats votierte erneut dafür, den Internethandel aus dem geplanten Preisbindungsgesetz für Bücher herauszunehmen. Das Votum gegen eine Einbindung in das Preisbindungsgesetz fiel mit acht zu drei Stimmen und einer Enthaltung.

Bereits Dezember letzten Jahres berichtete ich hier im Blog darüber, dass die Chancen für eine Preisbindungsgesetz in der Schweiz als gut erachtet werden. Der Nationalrat der Schweiz hatte sich für ein solches Gesetz ausgesprochen. Mit einer Entscheidung rechnet man Mitte März.

Dani Landolf vom Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) sieht in der Empfehlung der Kommission keine Niederlage und glaubt weiterhin an die guten Chancen eines solchen Gesetzes, zumal die Parlamentarier des Nationalrates mit 106 zu 73 Stimmen dem Minderheitsantrag eines Parlamentariers folgten und damals gegen eine Ausnahme des Internetbuchhandels aus dem Preisbindungsgesetz stimmten.

Würde man den Internethandel aus dem Preisbindungsgesetz herausnehmen, hätte man nichts gewonnen. Ein Preisbindungsgesetz wäre dann eine große Gefahr für den stationären Buchhandel, der so nicht mehr wettbewerbsfähig gegenüber dem Internethandel wäre.

Quelle:
Kommission: Keine Preisbindung im Internet, Börsenblatt.net

Buchpreisbindung wieder ein Thema in der Schweiz

Feste Bücherpreise waren in der Schweiz kein Thema für lange Zeit kein festes Thema mehr. 2007 war die alte, nicht gesetzlich geregelte Buchpreisbindung in der Schweiz außer Kraft gesetzt worden. Nun verwies die Mehrheit des Nationalrates der Schweiz alle Gegner eines festen Buchpreises auf die Plätze und setzt damit das zweite parlamentarische Gremium, den Ständerat unter Zugzwang.

Der Buchhandel feiert das Votum des Nationalrates vom 06. Dezember 2010 als etwas mit “geradezu historischen Ausmaßen”, denn in diesem Votum werden viele Gegenargumente, auch eigene widerlegt. Die Lobby muss gut gearbeitet haben, denn:

Nahezu jede Lücke, die es in der bisherigen Gesetzesvorlage gab und die dem stationären Buchhandel hätte schaden können, ist plötzlich verschwunden.

Geradezu eine Kehrwende haben die Nationalräte beim Online-Handel vollzogen. Die Parlamentarier des Nationalrates folgten mit 106 zu 73 Stimmen dem Minderheitsantrag eines Parlamentariers und stimmten somit gegen eine Ausnahme des Internetbuchhandels aus dem Preisbindungsgesetz. So soll es, anders als bei der ersten Abstimmung 2009, keine Sonderregelungen geben, auch nicht für Käufe in Ausland, welche den stationären Buchhandel massiv geschwächt hätten und weshalb sich der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) gegen diese stark gemacht hatte. Wären diese Ausnahmen nicht aus dem Gesetz genommen worden, hätte der Verband sich sogar gegen ein Preisbindungsgesetz ausgesprochen.

Der Kommmentar von Frau Tamara Weise uferte in Lobhudelei aus:

ein Applaus für die Politik, ein Tusch für die beharrlichen Lobbyarbeiter vom Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband – und ein Hoch auf die Kraft der Vernunft.

Dass die Lobbyarbeit wirksam war, sieht man auch daran, dass z.B. Jean-Claude Rennwald (Sozialdemokratische Partei) seinen Antrag, digitale Bücher in dieses Gesetzt mit hineinschreiben, zurückzog. So mag dieser Ansatz sinnvoll gewesen sein, aber die Lobbyisten hatten Angst, dass Rennwald “im Nationalrat ein neues Fass aufgemacht (hätte), obwohl das erste noch nicht leer war.”

Noch ist der Entwurf für die Buchpreisbindung nicht durch, denn der Ständerat muss darüber entscheiden und so für eine generelle Klarheit für den Buchhandel und seine Lobbyisten sorgen.

Quelle:
Weise, Tamara: Buchpreisbindung: Das Wunder von Bern, Börsenblatt.net
Schweiz: Buchpreisbindung auch im Netz, Buecher.at
Meilenstein auf dem Weg zur Schweizer Preisbindung : Keine Ausnahme für die Onliner, buchreport.de

Vorstellung der Europäischen Bibliothek in Rom

Im Oktober 2006 wurde in den Räumlichkeiten des Goethe-Instituts in Rom die Europäische Bibliothek eröffnet. Sie entstand aus der intensiven Zusammenarbeit zwischen dem römischen Stadtbibliothekssystem – Biblioteche di Roma, elf in Rom ansässigen Einrichtungen der auswärtigen Kulturarbeit (Ungarische Akademie, Kulturabteilung der Französische Botschaft, Kulturabteilung der Botschaft der Niederlande, Kulturabteilung der Botschaft der Schweiz, Schweizer Kulturinstitut, The British Council, Österreichische Kulturforum Rom, Goethe-Institut, Instituto Cervantes, Polnische Kulturinstitut, Slowakische Kulturinstitut) und den Repräsentanzen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments in Italien.

Aus aktuellem Anlass: Die Eröffnung des Rolex Learning Centers der Ecole Polytechnique Fédérale (EPFL) de Lausanne am 22.02.2010

Am 22.02. 2010 wird das von der japanischen Architektin Kazuyo Sejima und ihrem Partner Ryue Nishizawa (Büro SANAA) neu entwickelte Rolex Learning Center (RLC) der ETH (EPFL) Lausanne nach 5 Jahren Bauzeit eröffnet. Der Baubeauftragte, Projektleiter und Vizepräsident der EPFL Francis-Luc Perret bezeichnete es als “Garderobe, bei der man seinen Streß abgibt” und andere wiederum verwenden den Begriff bâtiment paysage, da es sich in die Alpenlandschaft, den Genfer See und den Hügeln gut einfügt. Der pédagogue professionel Monsieur Dillenburg, der für die Didaktik und pädagogische Entwicklung am Campus zuständig ist,  wies in einer Radiosendung auf Radio Suisse Romande ausdrücklich darauf hin, dass es ein Learning Center ist und keine Bibliothek und widersprach der Radiomitarbeiterin, dass der Ort keinesfalls zur Stille und Ruhe ermahnen soll, sondern zur Interaktion und  Gruppenarbeit einlädt. Auf der Webseite des RLC sind zwar schon viele Informationen zu finden, aber dennoch hätte ich mir als Bibliothekar mehr Infos gewünscht, die über die architekturphilosophischen und hochschulpolitischen Ziele hinausgehen. Die Hälfte des 110 Millionen Franken teuren Gebäudes wird von Schweizer Unternehmen (Nestlé, Logitech, Credit Suisse, Novartis usw.) getragen, wobei die Firma Rolex sicherlich keinen unerheblichen Beitrag leistet. Den Kern des Gebäudes bildet eine Bibliothek mit über 500.000 ME. Das Grundstück, auf dem das Gebäude errichtet wurde, ist 88.000 m² groß und wurde im Sinne eines Lern- und Begegnungszentrums gebaut. Es stellt ein “nahtloses Netzwerk“ aus Restaurants, einer Bank, einer Buchhandlung, Lese- und Hörsälen, Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen und Parkanlagen dar. Roman Hollstein vermutete in der Neue Zürcher Zeitung am 18.02., dass dieses Gebäude ein neuer architektonischer Wallfahrtsort wird. Nach der 2008 errichteten vollautomatischen Métro ist Lausanne um eine technische und architektonische Sehenswürdigkeit reicher. Ein Ziel des Architektenpaares war es,  den Austausch der Studierenden aus aller Welt zu fördern, was ja einer der Grundgedanken der Bologna Hochschulreform ist.  Außerdem wurden die bisher “geschützten Zonen des Wissens” in einem offenen Raum zusammengeführt, der sowohl  Studierenden, Forschern, Dozenten, als auch der Allgemeinheit täglich von morgens 7 Uhr bis Mitternacht gleichermaßen offenstehen soll. An der EPFL sind aktuell etwa 11.000 Hochschulangehörige tätig, wovon 7.000 Studenten und Professoren sind. Zu den 4.000 Forschern zählen auch Mitarbeiter kleinerer Start-Up-Firmen. Der Hochschulpräsident Patrick Aebischer wünschte sich ein Gebäude, bei dem die tradionellen Grenzen zwischen den Fakultäten durch einen Geist der Zusammenarbeit (spirit of collaboration) ersetzt werden und einem Campus, der offen und einladend für die Öffentlichkeit ist. Sie zählt weltweit zu den internationalsten Universitäten, wobei die Hälfte der Fakultätsangehörigen außerhalb der Schweiz angeworben wurde  und 60 % der PhD Studenten aus dem Ausland kommen. Finanziert wird die ETH direkt von der eidgenössischen Schweizer Regierung und nicht etwa vom Kanton Waadt. Weiterlesen

Loben wir uns das Urheberrecht schön

Das Bundesjustizministerium versucht die Vorteile für verschiedene Interessensgruppen bei Einigung von Schwarz-Rot über die heftig umstrittene zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle hervorzuheben versucht. Man hat sogar positive Neuregelungen für die Nutzer im sogenannten 2. Korb der Reform entdeckt.

“Kopien zum privaten Gebrauch sind möglich”, heißt es in der heise online vorliegenden Darstellung des Kompromisses zum Regierungsentwurf der großen Koalition. Es folgt aber die Einschränkung, dass Privatkopien künftig auch nicht mehr “von offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen gezogen werden” dürfen. Bisher sind sie bei “offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen” verboten.

Wow, fällt mir da nur ein. Machen wir es einfach mal kompliziert für den Nutzer. Jeder der sich im Netz bewegt, muss jetzt Experte werden, ob eine Quelle legal ist oder nicht. Sind da nur noch bekannte Websites als Vorlage geeignet? Muss ich jetzt in mein Blog schreiben: “Habe nur legale Quellen verwendet. Könnt hier meine Beiträge also weiterverwenden?”

Bei der neuen Formulierung handelt es sich laut dem Justizministerium um eine “notwendige Ergänzung” zur Einschränkung privater Kopien, um besser gegen die Verbreitung geschützter Werke in Tauschbörsen vorgehen zu können.

Das Monstrum Tauschbörsen ist also immer noch das Schreckensphantom, mit dem jede Änderung im Urheberrecht begründet werden kann. Lässt sich die Verwerterlobby da endlich mal etwas Neues einfallen?

Was gibt es also noch an erfreulichen Aspekten für den Verbraucher, den Endnützer, den Konsumenten? Da fällt dem Jusitizministerium nichts mehr ein. Ach ja und man hat vergessen, dass die Grenze der Privatkopie da ist, wo technische Schutzmaßnahmen getroffen wurden, die immer mal wieder gerne als Digital Restriction Management erwähnt werden.

Eine Erlaubnis zum Umgehen technischer Kopierblockaden zur Durchsetzung der privaten Kopiermöglichkeit, wie sie etwa in der Schweiz geplant ist, soll es hierzulande nicht geben.

Da hat Deutschland wohl mal wieder die Harmonisierungsrichtlinie der EU mit ihren offenen Formulierungen nicht wirklich wörtlich gelesen. Mit deutscher Gründlichkeit ist man mal wieder auf Nummer sicher gegangen. Schade, dass man dabei zu sehr an den Lippen der Verwerterlobby gehangen hat.

Ach ja, es ist plötzlich auch keine Rede mehr von der zunächst von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgeschlagenen Bagatellklausel fürs straffreie Nutzen von P2P-Netzwerken.
Was ist denn noch nutzerfreundlich seitens des Ministeriums? Toll, der Urheber kann sein Werk kostenlos zur Verfügung stellen, indem er einfach jedem Nutzer ein einfaches Nutzungsrecht einräumt. Ging das nicht auch bisher so? – Ach so: Damit werde eine befürchtete Rechtsunsicherheit für “Open-Source”-Software und Open Content beseitigt. Das geht ohne Schriftform, da entsprechende freie Lizenzen etwa für Linux oder Wikipedia öffentlich mit dem jeweiligen Werk verbunden seien.

Wieviel Rechtssicherheit ist das für “private”, auf der eigenen Homepage oder im eigenen Blog veröffentlichten Werke? Hier sollte wohl aus eigenem Interesse weiterhin klar festgehalten werden, welche freie Lizenz verwendet wird. Im Zweifelsfall gilt dann wohl noch immer: All rights reserved.

Ein Erfolg für den Verbraucher ist also das Zurückführen digitaler Medien auf die Möglichkeiten der analogen Welt? Bei den Bestimmungen zu elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Museen unterstreicht das Ministerium, dass die genannten Einrichtungen die Anzahl der digitalen Werke im Vergleich zum Bestand etwa “bei Belastungsspitzen” vervierfachen könnten. Dies bringe “klar” die wissenschaftliche Arbeit voran und vermittle zugleich “mehr Medienkompetenz für Forschende und Studierende”. Ein wenig wie Hohn klingt da die Behauptung, die Begrenzungen würden auch dem “Schutz der wissenschaftliche Verlage und damit zugleich ihrer Bedeutung für die Wissenslandschaft” dienen.

Wieviel könnten die wissenschaftlichen Verlage nicht verdienen, wenn die Wissenschaftler ihnen keinen Nachschub mehr liefern können? Die Open Access-Bewegung ist sicherlich auch ein Ausdruck der übersteigerten Forderungen monoplistisch ausgerichteter Verlage. Kleine Verlage leiden wohl eher unter der oligarchischen Vormachtstellung der internationalen Großen, als unter Bibliotheks-, Wissenschaft- und Forschungsprivilegien.

Als “tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen der Bibliothek, des jeweiligen Nutzers und der Verlage” sehen die Ministerialbeamten ferner die erstmals eingeführte Erlaubnis für Büchereien, Teile von Werken aus ihrem Besitz zu kopieren und zu versenden. Bisher sei die entsprechende elektronische Fernleihe von Diensten wie subito auf rechtlich unsicherem Boden durchgeführt worden.

Moment: Hier gelten gravierende Einschränkungen: So ist der Versand nur als grafische Datei per E-Mail möglich und das nur für Zwecke des Unterrichts und der Forschung. Diese Klausel wird noch weiter eingeschränkt: Dies ist nur erlaubt, wenn der jeweilige Verlag kein eigenes Angebot macht. Das wird er in der Regel zu deutlich höheren Preisen. Was nützt da die Begrenzungen, dass dieses Angebot “für jeden offensichtlich, zu jeder Zeit, an jedem Ort und zu angemessenen Bedingungen” zu erfolgen hat. Was heisst angemessen? Ein Grund, warum Wissenschaftler auf einer parlamentarischen Anhörung deutlich darüber hinausgehende Anforderungen an ein Urheberrecht für die Wissensgesellschaft aufgestellt haben.

Wie kompliziert wird sich das Schmankerl für die Schulbuchverlage auf die Arbeit von Schulen auswirken? Die dürfen Inhalte aus Schulbücher nur mit Zustimmung mit Zustimmung der Schulbuchverlage kopieren oder etwa in einem Intranet in Auszügen digital zugänglich machen. Gerechtfertigt ist dies durch den speziellen und eng umgrenzten Absatzmarktes.

Rein quantitativ nehmen ansonsten die vom Justizministerium ausgemachten Vorteile für Urheber und Künstler den meisten Raum in der Übersicht ein. So stelle etwa die Neufassung der Gerätepauschale für private Kopien eine “erhebliche Verbesserung” für diese Klientel dar. Sie dürfte künftig “mit einer höheren Vergütung und deren zügigeren Ausschüttung” rechnen.

Einen “vernünftigen Ausgleich” zwischen dem Interesse der Verwerter an der maximalsten Ausschöpfung der Verwertungskette und den unterschiedlichen Interessen der Urheber soll bei der jetzt getroffenen Formulierung zum Ermöglichen “unbekannter Nutzungsarten” herauskommen.

Neu ist jetzt die Vereinbarung entsprechender Verwertungen und gleichzeitig auch die spätere Verweigerungsmöglichkeit durch Widerruf bei Neuverträgen. Der Urheber, der vorher unbekannte Nutzungsarten eingeräumt hat, muss demnach für seine Erreichbarkeit sorgen. Der Verwerter, der in der neuen Art nutzen will, muss zudem den Urheber darüber informieren. Vergleichbare Regelungen gelten bei Altverträgen.

Die durch Schwarz-Rot vorgeschlagenen Änderungen an der Regierungsvorlage sollen am Mittwoch im Rechtsausschuss und am Donnerstag im Plenum des Bundestags durchgewunken werden.

Quelle:
Krempl, Stefan: Bundesregierung lobt neues Urheberrecht auch aus Verbrauchersicht via heise online

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