Schweizer Urheberrecht bleibt liberaler

Die Rechtskommission des Nationalrats des Schweizer Parlaments hat Empfehlungen für die Novelle der neuen Schweizer Urheberrechtsgesetzgebung abgegeben. Die Rechtspolitiker hielten sich dabei eng an den Beschluss des Ständerats.

Demnach sollen einerseits “wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen”. Andererseits soll Kopierschutzknacken etwa für den Eigengebrauch ausdrücklich erlaubt werden. Ein solches Umgehen technischer Schutzmaßnahmen müsste aber in einer rechtlichen Grauzone stattfinden: Programme zu diesem Zweck sollen mit der Revision eigentlich illegal werden.

Die Schweizer Sektion der IFPI hat sich vor der Entscheidung für die gesetzliche Verankerung eines Schutzes technischer Schutzmaßnahmen eingesetzt.

Ihr ging es dabei auch darum, dass die Umgehung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) in jedem Fall und ausnahmslos verboten werden sollte.

Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) oder die Swiss Internet User Group (SIUG) haben sich dafür eingesetzt, diese Klausel ganz zu kippen oder stark einzuschränken.

Angesichts der Forderungen der IFPI befürchtete die SIUG vor allem eine Diskriminierung von Sehbehinderten durch DRM. Gemäß der bisherigen parlamentarischen Kompromissformel soll es nämlich etwa auch erlaubt werden, einen geschützten Text in einem Standard-Format zu speichern und so das Lesen für Blinde und Menschen mit Sehstörungen dank entsprechender Hilfstechniken zu erleichtern.

Die Änderung des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) bleibt so mit dem Votum der Rechtskommission allgemein. Die Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Schrankenreglungen wie das Kopieren für den rein privaten Gebrauch sowie für “wissenschaftliche Zwecke” können so nicht durch DRM eingeschränkt werden.

Im Vergleich zum deutschen Ansatz im Urheberrecht bleiben die Schranken des Urheberrechts gleichberechtigt neben dem Interesse der Verwerter (DRM-Schutz) bestehen. Hier unterscheidet sich die Verfahrensweise erheblich von der Diskussion in Deutschland. Lobbyarbeit gibt es auch bei unseren Schweizer Nachbarn, aber die Politik erinnert sich dabei auch an diejenigen, die die Informationen nutzen. So geht es halt auch.

Quelle:
Krempl, Stefan: Schweiz will weiter DRM-Knacken zum Eigengebrauch zulassen via heise online

Buchpreisbindung in Schweiz (k)ein Thema mehr

Der Schweizer Bundesrat sagt nein zur Buchpreisbindung. Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) hält dies für eine falsche kulturpolitische Entscheidung und fürchtet einschneidende Folgen für den Buchmarkt.

Carel Halff, Vorsitzender der Weltbild-Geschäftsführung: “Wir sind nicht glücklich über die Entscheidung des Schweizer Bundesrats. Bücher sind keine reine Handelsware, sondern Kulturgüter. Die Preisbindung für Bücher leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der kulturellen Vielfalt, auf Seiten der Verlage wie des Buchhandels. Der gleiche Preis für ein Buch, egal ob man es in der Stadt oder auf dem Land kauft, ermöglicht den gleichberechtigten Zugang zum Kulturgut Buch. Weltbild unterstützt die Preisbindung uneingeschränkt.”

Der Börsenverein weist nochmal ausdrücklich in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Kippen der Buchpreisbindung keinerlei Einfluss auf Deutschland und Österreich hat.

Der Börsenverein hofft deshalb auf eine gesetzliche Regelung für die Schweiz in den nächsten Monaten“, so Honnefelder. Durch ein Buchpreisbindungsgesetz könnte die Schweiz – wie in Deutschland und Österreich – den Fortbestand der Buchpreisbindung sichern.

Quellen:

Schweizer Bundesrat fegt Preisbindung vom Tisch via Börsenblatt Online
Medieninformation: Der Schweizer Bundesrat fegt die Preisbindung für Bücher in der deutschsprachigen Schweiz vom Tisch auf SBVV [fälschlicher Weise datiert auf 02.05.2006]
Börsenverein hofft auf Buchpreisbindungsgesetz in der Schweiz via Börsenblatt Online

Informationen über angebotene Alternativen:

Carlo Bernasconi Breitbandmodell für Preisbindungsgesetz via Börsenblatt Online (23.04.2007)
Modell für eine gesamtschweizerische Preisbindung und Preisregelung auf SBVV

Gesamtüberblick:

Dossier Preisbindung für Bücher (SBVV)

Schweizer Verbraucherschützer sehen den Informationsnutzer

Der schweizer Musikindustrieverband IFPI wurde in einem heute veröffentlichten offenen Brief von der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) aufgefordert, von ihren Forderungen bezüglich der Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) umgehend abzulassen. Danach verlangt die IFPI Schweiz vom Nationalrat technische Schutzmaßnahmen Heilmittel gegen die sinkenden CD-Umsätze im Gesetz zu verankern. In der bis jetzt einschlägig geltenden Bestimmung des URG ist noch nicht verboten, dass ein Musikfan diese technische Kopiersperre umgehen darf, wenn er damit lediglich eine Kopie für den Eigenbedarf anfertigt. Sollte der Antrag im Nationalrat scheitern, fordert die SKS die IFPI Schweiz auf, darauf zu drängen, dass jegliche Software, die Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) umgeht, im neuen URG verboten wird.
Befürchtet wird, das dass die Revision des Urheberrechtsgesetzes die Balance zugunsten der milliardenschweren Unterhaltungsindustrie verschiebt.
Anders als in Deutschland sieht man jedoch ein, dass dem Konsumentennicht zugemutet werden soll, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen, d.h. das Herunterladen von Musik oder Filmen zum persönlichen Gebrauch bleibt auch nach Revision des URG uneingeschränkt zulässig.

Nach den Entscheidungen von Apple iTunes und anderen Musikanbietern, DRM abzuschaffen, würde die Schweiz, sollten die Änderungen so ins Gesetz eingehen, die Entwicklungen an sich zu Ungunsten ihrer Bürger verschlafen. DRM als reiner Kopierschutz hat in keinster Weise in einem Gesetz manifestiert zu werden. Modeerscheinungen einer sich erst findenden neuen Informationsform haben in einem Gesetz nichts verloren, wenn auch klar sein sollte, dass das Urheberrechtsgesetz sich den neuen Anforderungen im Sinne von Rechtsschutz, Interessensballance und Rechtssicherheit zu stellen hat.

Quelle:
Sperlich, Tom: Schweizer Verbraucherschützer fordern Musikindustrie zur Umkehr auf via heise online

Wie verhalte ich mich urheberrechtskonform?

Die Schweiz gibt ihren Bürgern in Form eines Ratgebers zu dieser Frage einen hilfreichen Leitfaden an die Hand.
Auf der Website der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist die “Handlungshilfe” mit dem Titel CDs brennen und Tauschbörsen veröffentlicht und berücksichtigt nach Angaben der Verfasser den aktuellen technischen Stand und die geltende Rechtslage in der Schweiz. Änderungen des Urheberrechtsgesetzes werden derzeit parlamentarisch beraten und sollen ggf. im vorgelegten Ratgeber durch eine Neufassung ebenfalls berücksichtigt werden.

Privatkopien sind und bleiben in der Schweiz derzeit und zukünftig möglich. Auch das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen ist erlaubt.

Ausdrücklich wird im Ratgeber darauf hingewiesen, dass normale Brennprogramme nicht in der Lage sind, einen Kopierschutz zu umgehen. Die SKS hat aber eine Lösung parat: “Hierfür gibt es Programme, welche die Kopiersperre umgehen. Sobald die Kopiersperre umgangen ist, können Sie mit demselben Programm oder einem anderen Brennprogramm eine Kopie Ihrer CD oder Ihrer DVD erstellen. Die gebrannte CD oder DVD ist dann nicht mehr mit einer Kopiersperre versehen.”

Der Ratgeber weist deutlich darauf hin, dass Programme zur Konvertierung von Formaten dazu dienen, die Interoperabilität zwischen unterschiedlichen technischen Systemen zu ermöglichen.

Die Juristen der Stiftung gehen daher davon aus, “dass das Garantieren der Interoperabilität Vorrang vor dem Verbot der Kopiersperrenumgehung hat”.

Die in dem Ratgeber erwähnten Tipps und Tricks gelten nur im Rahmen des liberalen Urheberrechts der Schweiz, nicht ausnahmslos in Deutschland, dessen Urheberrecht wesentlich restriktiver ist.

Quelle:
Schweizer Ratgeber zur Privatkopie und Tauschbörsen auf golem.de

Darf's ein bißchen mehr sein?

Amazon verkauft in der Schweiz etwa jedes vierte Buch billiger. Wer vier Bücher bei Amazon.ch kauft, bekommt auf das vierte Buch 20% Rabatt. Allerdings haben Kunden aus Deutschland nichts davon, denn das Angebot gilt für alle außerhalb Deutschlands.

“Dazu muss ich Ihnen leider folgendes antworten: Die Preisbindung gilt in der Schweiz noch – zum Glück. Aber der Sammelrevers entfaltet seine Wirkungen seit jeher nur für den innerschweizerischen Handel, d.h. für Lieferungen einer Schweizer Buchhandlung an eine Schweizer Endkundin. Grenzüberschreitende Angebote, z.B. Angebote einer deutschen Internethändlerin wie Amazon an Schweizer Endabnehmerinnen, unterliegen der Schweizer Preisbindung leider nicht. Aus diesem Grund formuliert Amazon die Einschränkung: «Dies gilt… nur für Lieferungen ausserhalb Deutschlands!» (Theres Stämpfli)

Quellen:
Rabatte in der Schweiz in Börsenblatt Online
Amazon darf jedes vierte Buch für 20 Prozent weniger verkaufen / In Deutschland nicht möglich auf Buchmarkt.de

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