Urheberrecht einfach erklärt

Der Film der Heinrich-Böll-Stiftung erklärt die wichtigsten Fakten zum Urheberrecht. Was ist überhaupt das Urheberrecht und wofür ist es gut? Wie funktionieren Verwertungsgesellschaften? Vor welche Herausforderungen stellt die Digitalisierung das Urheberrecht? Welche Interessen haben Nutzer/innen, Urheber und Verwerter? Wie kann das Urheberrecht modernisiert werden und welche Modelle gibt es für die Zukunft?

Das Video erklärt kurz die Grundlagen des Urheberrechts und warum es entstand. Auf der anderen Seite wird kurz die Entwicklung der Medien angerissen und aufgezeigt, was sich durch die Digitalisierung ändert. Deutlich angesprochen werden die Ängste der Urheber, ob Autor, Journalist oder Filmemacher. Von der Angst vor Entprofessionalisierung ist die Rede. Außerdem bestehe ein Angst davor, dass Nutzer der Medien nicht mehr ausreichend und gerecht für die Nutzung von Medien zahlen würden. Aber auch die Seite der Nutzer wird gesehen. Etwas verwirrend ist die Behauptung, dass sie Angst hätten, der freie Fluss von Informationen könnte behindert werden, wenn nicht sicher ist, was denn in welcher Form verbreitet werden kann. Allerdings ist damit auch gemeint, eine Sicherheit vor unbequemen Abmahnrisiken der Abmahnindustrie, die unter anderem aus fehlenden, einfach zu verstehenden Regelungen entstehen. Das Problem der Bezahlschranken und des freien Informationsflusses im Netz wird ebenfalls thematisiert, zumal hier viele Bemühungen laufen, Lösungen zu finden.


Das Video steht unter der CC-BY-SA-Lizenz

Die Forderung des Videos, nach einer Reform, die alle drei Parteien – Urheber, Verwerter und Allgemeinheit – gleichstellt, den einen Einnahmen sichert und die andere Seite nicht künstlich kriminalisiert, klingt wie die Forderung nach der Quadratur des Kreises.

Aus aktuellem Anlass: Zum heutigen Public Domain Tag 2012

Jedes Jahr laufen Urheberrechte aus und die Werke werden dann gemeinfrei. Weltweit gilt, dass der Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach dem Tod des Autors endet.Statt den Todestag der AutorInnen hierfür heranzuziehen, gilt jedes Jahr der 1. Januar als der internationale Public Domain Tag. Mehr Informationen gibt es auf der folgenden Seite: www.publicdomainday.org/2012

Heute wurden die Werke dieser SchriftstellerInnen und AutorInn gemeinfrei:

(1) Sherwood Anderson (American novelist and short story writer)

(2) Gabriel Alomar i Villalonga (Spanish poet, essayist and educator)

(3) Elizabeth von Arnim (Australian-born British novelist)

(4) Robert Baden-Powell (Founder of the Scout Movement)

(5)  Frederick Banting (Canadian medical scientist, one of the main discoverers of insulin)

(6)  Henri Bergson (French philosopher)

(7) Raffaello Bertieri (Italian publisher, graphic and type designer)

(8)  Gutzon de la Mothe Borglum (American artist and sculptor)

(9) Louis Brandeis (Associate Justice on the Supreme Court of the United States)

(10) Frank Bridge (English composer and violist)

(11) August Cesarec (Croatian writer and left-wing politician)

(12) Louis-Joseph Chevrolet (Swiss-born American race car driver and co-founder of the Chevrolet Motor Car Company)

(13) Robert Delaunay (French artist)

(14) Simon Dubnow (Jewish historian, writer and activist)

(15) James Frazer (Scottish social anthropologist)

(16) Arkady Gaidar (Soviet writer)

(17) James Joyce (Irish novelist and poet)

(18) Alter Kacyzne (Jewish (Yiddish) writer, poet, and photographer)

(19) Gustav Gerson Kahn (German musician, songwriter and lyricist)

(20) Tullio Levi-Civita (Italian mathematician)

(21) Lazar Markovich Lissitzky (Russian artist)

(22) George Minne (Belgian artist and sculptor)

(23) Gaetano Mosca (Italian political scientist)

(24) Jelly Roll Morton (American ragtime and early jazz pianist, bandleader and composer)

(25) Kole Nedelkovski (Macedonian revolutionary and poet)

(26) Ignacy Jan Paderewski (Polish pianist and second Prime Minister of Poland)

(27) Petar Poparsov (Macedonian Revolutionary)

(28) Rabindranath Tagore (Bengali polymath)

(29) Santiago Rusiñol (Catalan post-impressionist/Symbolist painter,)

(30) Marina Ivanovna Tsvetaeva (Russian and Soviet poet)

(31) Hugh Walpole (English novelist)

(32) Wilhelm II (The last German Emperor)

(33) Virginia Woolf (English author, essayist, and publisher)

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Ist DRM eine Stolperfalle oder eine Chance?

Der Beitrag Digital Rights Management — A Wrinkle or An Opportunity von Kassia Krozser hat mich dazu bewegt, mal wieder meine Gedanken, Ideen in einer recht unsortierten Art und Weise niederzuschreiben. Vielleicht lässt sich ja die ein oder andere Diskussion damit beginnen.

Wann immer ich von Digital Rights Management (DRM) spreche, höre ich nur Negatives. Behinderung der Benutzbarkeit, Problem für die Langzeitarchivierung, Gängelung des mündigen Nutzer… Geprägt durch die Musikindustrie hat DRM seinen negativen Ruf weg. Ist es nun nicht an der Zeit, einen Schritt zurück zu gehen und noch einmal einen Blick auf das Für und Wider zu werfen, da nun erste Erkenntnisse vorliegen?

Heute bereits absehbar ist, das die digitalle Verwaltung von Rechten eine zunehmende Rolle spielen werden, besonders in Bezug auf neue Geschäftsmodelle der Verlage. Die heute rudimentären und groben DRM-Systeme müssen weiterentwickelt werden. Die Verlagsbranche muss sich daher sehr genau überlegen, welche Produkte sie anbieten möchten und welche Rechte Nutzer benötigen und welche Rechte für zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten Sinn machen könnten, d.h. sie müssen ihre Produkte und deren Nutzung in Rechte einpacken. Dabei sind Rechte nicht unbedingt aus juristischer Sicht gemeint, sondern z.B. das Recht eine Datei aufzurufen, anzeigen zu lassen, zwischenzuspeichern (auch wenn diese Rechte sich letztendlich immer auf eine juristisch formulierbare Rechte zurückführen lassen). Cleveres DRM beachtet dies. DRM muss nun den Spagat schaffen, die einzelnen Rechte (Regeln und Vorschriften) so zu gestalten, dass sie kundenfreundlich sind und die (digitalen) Verlagsprodukte kommerziell verwertbar zu machen.

Hier liegt aber auch gleichzeitig das Problem. Wenn alles kommerziell abgerechnet wird, was durch DRM abrechenbar wird, bleibt der Konsument auf der Strecke und wird zur Melkkuh. Davor haben die Verbraucher natürlich zurecht Angst.

Ein anderes Problem ist das fehlende Verstehen, wie DRM-Systeme und verschiedene DRM-Schemen funktionieren. Man kann mit systembedingten Unzulänglichkeiten besser umgehen, wenn man versteht, worauf sie beruhen und welche Alternativen gegeneinander abgewägt werden. Die Verlage und auch der Einzelhandel müssen hier das Gespräch suchen. Noch ist der Markt für digitale Verlagsangebote noch nicht so unüberschaulich, dass man hier nicht auf einen Nenner kommen könnte. Fachleute mögen mich an dieser Stelle korrigieren, aber Wettbewerb wird nur funktionieren, wenn man sich auf offene Standards einigt. Mit Gesprächen außerhalb der Enge der Verlagswelt signalisiert man außerdem den guten Willen.

Natürlich muss deutlich werden, warum DRM für Verlage und ihre Angebote notwendig ist. Allerdings ist es keine Lösung zu sagen, wenn wir kein DRM verwenden, fällt der Himmel auf die Erde und unser ganzes System bricht zusammen. Dann hat das System ein Problem und DRM wird es nicht retten. Das heißt, das Festhalten althergebrachter Bedingungen (z.B. 1:1-Angebote = 1 Lizenz für 1 Nutzung, Verschlechterung der Qualität der Kopie, bspw. durch Einbringung von Tattoos) wird den Möglichkeiten der Digitalisierung aber auch der flexiblen Rechtegestaltung durch DRM nicht gerecht. Beide Seiten wollen gewinnen oder zumindest gefühlt der Gewinner sein.

Levi Montgomery merkt im zweiten Kommentar an:

The physical nature of paper and ink make the book its own DRM, if you will.

Stimmt, das kann man so sehen. Ein begrenzender Faktor ist hier der Generationenverlust. Doch müssen wir an dieser Stelle stehenbleiben? Wohin wollen wir?

Eine Frage, die sicherlich auch gestellt werden sollte: Muss jede Handlung kontrolliert werden? Traditionell endet die Kontrolle von Autoren und Verlegern mit dem rechtsgültigen Verkauf des Buches (Erschöpfungsgrundsatz). Im digitalen Umfeld ist dies anders. Daher ist hier sicherlich eine gesetzliche Lösung notwendig, um den Otto-Normal-Konsumenten zu schützen. Nicht alles, was technisch abrechen- und kontrollierbar wäre an Rechten, sollte auch durch entsprechende DRM-Anbieter im Sinne eines fairen Handelns kontrolliert werden. Momentan muss der Kunde lernen, dass die digitalen Medien, die er erwirbt, nicht ihm gehören, sondern er nur verschiedene Rechte erworben hat. Er muss von geliebten Kulturtechniken Abschied nehmen, wie dem Verleihen an Freunde oder auch das Verschenken. Häufig ist nur über umständliche Wege möglich (Gutscheine, Lizenz auf Zeit, etc.). Eigentum scheint in der digitalen Welt immer bei den Verlagen zu bleiben, nicht jedoch bei demjenigen, der dafür löhnt. DRM manifestiert dies, denn es ermöglicht dem Eigentümer eine dauerhafte Kontrolle und bestehende Beispiele zeigen, wenn es dem Anbieter genug ist, schaltet er den Server ab und der Käufer bleibt auf unbrauchbaren Dateien sitzen.

E-Books werden den Markt verändern, sie werden unsere Wahrnehmung von Rechten nachhaltig beeinflussen – die Musikindustrie hat dies ja bereits bewiesen. Bei mir war ausschlaggebend, dass die MP3-Alben wesentlich preiswerter und sofort zu haben sind. Ich habe jetzt Interesse daran und zwei Minuten später habe ich das Ganze. Es fördert die Ungeduld und die kriegen Bibliotheken zu spüren. Hier besteht die Nachfrage nach E-Books und anderen elektronischen Medien mit einem Zugang von Zuhause aus.

Die neuen Möglichkeiten müssen von den Verlegern/Autoren wahrgenommen werden für ihre Geschäftsmodelle. Wird DRM nur eingesetzt, um alte Regeln festzuhalten – um “business as usal” zu machen, werden die Konsumenten selbst aktiv. Neue Mitspieler werden den Markt aufmischen. Es wird neue Herausforderungen für die Etablierten geben. Dass Bewegung in den Markt kommt, lässt sich bereits beobachten.

Porting the “book” mentality to digital limits the imagination.

Als 1998 das DMCA (Digital Millenium Copyright Act) beschlossen wurde, war man gerade am Anfang einer Phase, wo die ganze Welt begann online zu gehen und der Begriff eCommerce geprägt wurde. Man wollte den elektronischen Handel unterstützen, doch der Verbraucher blieb damals weitesgehend unbeachtet. Auch konnte damals die rapide Veränderung des Verbraucherverhaltens, der technische Fortschritt und der Zugang zu Medien nicht richtig abgeschätzt werden. Dieses Gesetz beeinflusste auch maßgeblich die europäische Gesetzgebung. Im Ergebnis werden durch dieses Gesetz in den USA und durch die vom DMCA beeinflussten Gesetze in Europa mehr Menschen kriminalisiert, als es sein sollten. Ein Volk von Piraten…

In manchen Fällen achtet DRM nicht auf das reale Verhalten von Nutzern, wodurch diese entweder in Konflikte geraten, die vermieden werden könnten, wenn das DRM ihm Rechnung tragen würde. Teure Rechtsanwälte und Prozesse ließen sich so vermeiden. Auch das deutsche Urheberrechtsgesetz mit dem Schutz technischer Schutzmaßnahmen trägt nicht zum Schutz der Verbraucher vor ungerechtfertigten Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken bei. Das Urheberrecht versucht einen Ausgleich zu schaffen zwischen berechtigten Interessen der Verleger und denen der Konsumenten. Das neue Leistungsschutzrecht für Verleger wird ein weiteres Mal die Grenzen zu Ungunsten der Nutzer verschieben.

Die Verlage haben Spielräume. Sie müssen nicht jede Nutzung kontrollieren wollen. Das Beispiel der Musikindustrie, die zunehmend auf forensische Methoden des DRM (z.B. Wasserzeichen) zurückgreifen, um Urheberrechtsverletzungen nachweisen zu können, zeigen, dass es nicht notwendig ist, jeden seiner Kunden zu kriminialisieren. Das Verlagswesen sollte daher diesem Beispiel folgen und nicht die millionenschweren Fehler der Musikgiganten wiederholen, die auf teure, aber nur nach der Holzhammermethode funktionierenden Sicherungsmethoden gesetzt haben. Damit rufen sie nur Widerstand und die Piraten auf den Plan.

Die Verleger werden gerade mit einer großen Herausforderung konfrontiert: Medien werden zunehmend digital konsumiert. Die Konsumenten haben verschiedene digitale Transformationen der Medien schon mitgemacht: Spiele, Musik, Nachrichten,Filme und nun auch Bücher. Sie reagieren sehr feinfühlig auf die neuen Herausforderungen.

Konsumenten verstehen, dass sich der Begriff “Eigentum” auch mit der Transformation der Medien verändert (und bestimmte Leute verstehen auch den Wert physischer Bücher besser). Die Konsumenten werden auch mit der Vergänglichkeit digitaler Werke klarkommen (Verlust beim Wechsel der Geräte, Versionswechsel, Einstellen von DRM-Services, etc.). Bis zu einem bestimmten Punkt werden sie auch akzeptieren, dass die Rechteinhaber den Zugang kontrollieren möchten, aber dann müssen letztere auch offen klarmachen, was man mit dem digitalen Medium machen kann und was nicht. Zusätzlich muss sich dies im Preis deutlich niederschlagen. Wenn ich beispielsweise ein Buch nur auf einem bestimmten Gerät lesen kann, dann darf es bei Weitem nicht so viel kosten wie ein Buch, welches ich erwerbe und danach der Kontrolle des Rechteinhabers ganz entziehe,weil nun ich das Eigentum daran besitze.

Ein weiteres Problem: Wer sich nicht intensiver mit dem Problem DRM auseinandersetzt, kann derzeit den Eindruck gewinnen, dass die Verleger glauben, mit DRM ein Allheilmittel für alle möglichen Probleme gefunden zu haben (Zugang, Nutzung, Nutzungskontrolle und Abrechnung).

It seemed like DRM was the only logical solution to a problem not clearly defined. At no point, did the idea of consumer use of digital media should be considered and accommodated. It makes no sense to sell a product people simply cannot use.

Das Problem ist: Jede Diskussion über DRM, die nicht die Wünsche der potentiellen Käufer mit einbezieht, kann nicht gewinnen. Die Konsumenten abzuschrecken kostet Entwicklungsgebühren für ein DRMS, welches abgelehnt wird. Die Wahre bleibt liegen und so entstehen weitere Verluste. Noch befinden sich Verlage ganz am Anfang einer Entwicklung. Jetzt ist genau die richtige Zeit, um das Gespräch zu suchen. Noch kann man eine Verhärtung der Fronten vermeiden. DRM scheitert nicht an der fehlenden Aktzeptanz nach Einführung, sondern an fehlendem Austauch aller betroffenen Parteien im Vorfeld.

The challenge is listening to what the other side says.

Die Wissenschaftsorganisationen reagieren auf den Heidelberger Appell

Die Allianz-Initiative “Digitale Information”, bestehend aus den im Heidelberger Appell als “Urheberenteigner” geschmähten Wissenschaftsorganisationen, hat endlich reagiert. Die Autoren der Gemeinsamen Erklärung der Wissenschaftsorganisationen bekräftigten nochmal, dass sie genau das Gegenteil der Vorwürfe verfolgen. Ihr Ziel ist es, Studierende und Forschende mit der “bestmöglichen Informationsstruktur” auszustatten, die für ihre Forschung notwendig ist.

Autoren und Verleger lehnen alle Versuche und Praktiken ab, das für Literatur, Kunst und Wissenschaft fundamentale Urheberrecht, das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Presse- und Publikationsfreiheit zu untergraben.

In der Reaktion dern Wissenschaftsorganisationen wird klargestellt, dass Open Access nur für Schriften gefordert werden, die durch öffentliche Gelder finanziert werden, d.h. belletristische und künstlerische Literatur an dieser Stelle überhaupt nicht von dieser Forderung und dem Open Access-Gedanken betroffen ist. Dies wird eigentlich schon deutlich, wenn man die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen gelesen hätte. Joachim Eberhardt stellt im 1. Kommentar zu Ben Kadens Beitrag im IBI-Weblog zurecht fest: Hier zeigt sich gerade das perfide an Reuß’ diversen Äußerungen: er wirft alles in einen Topf, auch Belletristik und Wissenschaft.

In der Open Access-Bewegung ist auch kein Rechtsbruch zu sehen. Die OA-Politik belässt die Urheberrechte bei den Autoren, die den Anbietern ihrer Werke i.d.R. im Rahmen des Urhberrechts einfache Nutzungsrechte einräumen. An dieser Stelle werden allein Verlagsinteressen nicht in den von Verlagen gewohnten Umfang berücksichtigt. Hier sehen sich Verlage in ihrer Existenz bedroht. Allerdings kann man sagen:

Die Förderung der Umstellung des wissenschaftlichen Publikationswesens geht mit der Umschichtung von Mitteln einher, die neue, Open-Access-kompatible Geschäftsmodelle ermöglichen.

Hier bieten sich genug Möglichkeiten für Verlage. Immer wieder zeigt es sicht, dass OA auch für Verlage ein funktionierendes Geschäftsmodell sein. Die klaren Regelungen in der Berliner Erklärung sind an das geltende Urheberrecht angepasst, die Erklärung selbst fordert aber auch eine entsprechende Anpassung geltenden Rechts an neue Erfordernisse der Wissensgesellschaft. Der erhobene Vorwurf einer “Enteignung der Urheber” ist haltlos, denn die Wissenschaftler bleiben weiterhin alleinige Urheber ihrer Werke.

Das verfassungsmäßig verbürgte Grundrecht von Urhebern auf freie und selbstbestimmte Publikation ist derzeit massiven Angriffen ausgesetzt und nachhaltig bedroht.

Dem Grundrecht der Urheber gegenüber steht die Freiheit der Wissenschaft, als ebenfalls ein hohes im Grundgesetz verankertes Gut. Die im “Heidelberger Appell” aufgestellte Behautptung einer “Nötigung zur Publikation in einer bestimmten Form” zeigt das Verkennen der eigentlichen Situation: Die Wissenschaftsorganisationen überlassen ihren geförderten Wissenschaftlern durchaus die freie Wahl ihrer primären Publikationformen. Allerdings knüpfen sie an durch Steuermittel finanzierte Forschungen und ihre Ergebnisse die berechtigte Forderung, eine weitere Belastung der öffentlichen Hand zu vermeiden und anderen einen einfachen Zugang zu den so entstandenen Publikationen zu ermöglichen. Die Empfehlung der Wissenschaftsorganisationen lautet:

Wo dies primär nicht durch die Veröffentlichung in einem Open-Access-Medium geschehen kann, sollen die Autoren ihre Publikationen über Open-Access-Repositorien verfügbar machen, wo immer dies rechtlich möglich ist. Der Großteil gerade der international agierenden Verlage gestattet dies schon heute.

Eigentum verpflichtet, und es verpflichtet besonders, wenn die bereitgestellten Mittel zum Erwerb des Eigentums von der öffentlichen Hand stammen. Bei öffentlich geförderter Forschung bestreiten die Partner der Allianz die Kosten für die gesamte Kette der Wissensverwertung, d.h. von der Informationsbeschaffung über die erste Lektüre und Laborversuche bis hin zum Kauf der mit öffentlichen Mitten erstellten Veröffentlichungen. Verlagsdienstleistungen, die dazu dienen, primär in OA zu publizieren, werden auch entsprechend aus dem dem für Publikationen vorhandenen Budget der Allianzorganisationen vergütet. Hier gibt es für die Verlage auch weiterhin Möglichkeiten Einnahmen zu erzielen.

[Update]

Das Aktionsbündnis wird mit seinen Forderungen genauer:

Das Aktionsbündnis fordert daher, dass Wissenschaft und Öffentlichkeit ungehinderten Zugang zu den mit öffentlichen Mitteln produzierten Werken haben. Im Urheberrecht sollte daher verankert werden, dass Wissenschaftler, die in öffentlichen Einrichtungen arbeiten, grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte an die kommerziellen Verwerter (Verlage) abtreten dürfen. Das Recht der Autoren an einer freien Selbstpublikation und/oder einer Bereitstellung in einem Open-Access-Repository oder z.B. bei Google bleibt somit erhalten. 1

[Update Ende]

Die unglückseelig gestartete Diskussion, die durch den Heidelberger Appell angestoßen worden ist, wird inzwischen auch im Ausland wahrgenommen.

The most surprising – and annoying – aspect of the current debate in Germany is the intermixture of Open Access and Google Books. These two issues are simply unrelated. Google is neither explicitly nor implicitly pursuing an Open Access agenda with its Google Books project. It does not provide its scanned books openly or for free.

Die Diskussion verfehlt hier an dieser Stelle von beiden Seiten den wichtigsten Punkt, wenn es um Open Access geht. Die Wissenschaftsorganisationen lassen sich hier auf die Diskussion ein, ob Open Access notwendig ist und gegen Urheberrechte verstößt oder nicht. Wichtiger ist doch in zwischen nicht mehr Frage ob und überhaupt, sondern in welcher Form und mit welcher Finanzierung.

Quellen
Hübner, Andreas: Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen Helmholtz Gemeinschaft – Geschäftsstelle
Dobusch, Leonard: The German Open Access Uproar: Missing the point?:engl: via governance across borders
Kaden, Ben: Im Geklüfft der Debatte: Die Entgegnung der Wissenschaftsorganisationen zum Heidelberger Appell ist da. via IBI Weblog

P.S. Hervorhebung in den Zitaten durch die Autorin.

  1. Kuhlen, Rainer: Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert? Verlieren wir den Gedanken der Sozialpflichtigkeit von Wissen, verlieren wir unsere Zukunft., Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” []

Die Buchbranche und die Digitalisierung.

Thomas Hettche gehört zu den E-Book-Lesegeräte-Testern der frühen Stunde (1999) und stand E-Books sehr skeptisch gegenüber. Doch seit damals hat sich bei den Geräten sehr viel getan. Ging es damals noch darum, ob man Bücher überhaupt auf einem Gerät lesen will, ist jetzt folgende Frage im Focus der Betrachtung gerückt: Ist die Buchindustrie bereit, den entscheidenden Schritt weg von der “Papierliteratur” zu wagen. Hettche sieht dabei in den E-Book-Readern ein kurzlebiges Übergangsprodukt. Die Menschen lassen sich ungern zum Kauf eines Single-Use-Produkt verführen, wenn sie E-Books auch auf preiswerten Multi-Use-Geräten lesen können.

Wer meint, dabei handele es sich nur um ein weitere Ausgabeformat, übersieht, dass das E-Book – und mit ihm die digitale Bereitstellung der Bücher in den Verlagen, die Volltextsuche im Netz etc. – in einen Gesamtprozess gehört, der das gesamte System aus stationärem Buchhandel, Literaturkritik, literarischen Institutionen, Autorenlebensläufen grundsätzlich in Frage stellt.

Der Roman hat sich durch sein ideales Packmaß als Form durchgesetzt. Durch die Digitalisierung wird sich nun auch die literarische Form grundsätzlich verändern. Von der Veränderung betroffen sind Buchhändler und Schriftsteller. Doch es wird kein wirkliches Vakuum entstehen sondern neue Formen. Daher sollte man nicht so naiv sein und glauben, E-Books seien reine Abspielgeräte. Dieser Eindruck entsteht jedoch, wenn man die Beschreibungen mancher E-Book-Lesegeräte liest. Dies wäre beispielsweise eine Kritik am Txtr, der nur Dateien anzeigen und ein bißchen Musik abspielen kann. Möglichkeiten, um Texte z.B. zu annotieren scheinen nicht vorgesehen zu sein.

Im Jahr 2000 sprach man bereits über Hypertext-Literatur, aber diese literarische Experimente blieben recht unbeachtet. Inzwischen sind jedoch die Menschen weit mehr an das Lesen am Bildschirm gewöhnt. Das fremde Netz von damals ist heute häufig der erste Anlaufpunkt für (aktuelle) Information.

Das […] gedruckte Buch längst zu etwas Anachronistischem geworden in unserer Welt – ich liebe es dafür.

Rezepienten und Produzenten müssen darauf reagieren. Den Lesern fällt das viel leichter als den Autoren, die kaum auf das reagieren was da im Netz passiert. Ein Beispiel ist Stephen King. Aber viele Autoren sind eher verunsichert und verängstigt, wozu auch eigene Interessenvertreter wie VG Wort und Börsenverein mit beitragen.

Hettche trauert dem nach, was an Vielfalt der Literaturlandschaft verloren gehen könnte, die gebildeten Buchhändler mit ihren vollgepfropften Läden, eine differenzierte Literaturkritik in allen Medien und vor allem trauert er einem neugierigen literarischen Publikum nach. Er befürchtet, diese Neugier und eine breite Kenntnis könnten verloren gehen durch die Digitalisierung. Auch die Verlage, die trotz aller wirtschaftlichen Zwänge an guten Büchen festhalten, würden darunter leiden. Diese “natürlichen Partner für einen Schriftsteller” würden bereits jetzt schon langsam verloren gehen, zumal vielen Autoren entsprechende “Skills” fehlen, um die Notwendigkeiten digitaler Medien zu meistern und sich im Netz so zu präsentieren wie Herr King.

95 Prozent aller Schriftsteller wird das aber nicht gelingen, zumal die Aufmerksamkeitsökonomie des Netzes ganz andere skills erfordert als die klassischen Vertriebsformen, in denen der Verlag Agent des Autos [sic!] ist.

Und was ist an dieser Stelle mit all den neuen Möglichkeiten und den neuen Formen, den neuen Chancen, Dinge zu entdecken? Nun ja, der Zugang wird differenzierter und diversifizierter. Zur Zeit bleibt nur, die Möglichkeiten zu beobachten und zu beurteilen und eben neue Marketingstrategien zu entwickeln. Dies macht Amazon als großer Buchhändler den anderen Markteilnehmern bereits vor.

Amazon ist der Anbieter von Dienstleistungen angefangen von der Vermarktung über die Digitalisierung bis zum Vertrieb. Gefährdet dies jetzt allerdings die Verlage? Passiert hier zur Zeit ein Paradigmenwechsel? Amazon ist nur Distributor und nicht an den Inhalten oder einer literarischen Öffentlicheit interessiert. Aber das lässt sic wohl auch über die Verlage sagen, die alles verlegen, dessen sie habhaft werden können.

[Amazon] entwickelt vielmehr so eine Art literarischen Center-Parc im Internet, einen dieser künstlichen Urlaubsorte mit überdachter Tropen-Atmosphäre, in diesem Fall für Leser, d.h. genauer: für Bücherkäufer. Auch, wenn sich dort bald Schriftsteller wie Leser austauschen und vielleicht besser werden informieren können als im stationären Buchhandel und in den Zeitungen, bleibt doch der Fakt, dass – so, wie Einkaufsmalls überall die öffentlichen Plätze ersetzt haben – Amazon dabei ist, das zu ersetzen, was bisher „literarische Öffentlichkeit“ hieß.

Ob das nun die Angst vor den neuen Möglicheiten ist? Skepsis ist gerade bei den fragwürdigen AGBs vieler “amerikanischer” Anbieter sicherlich angebracht. Wir werden globaler. Hettche kritisiert auch die halbherzig betriebenen öffentichen Digitalisierungsinitiativen, so dass eben an Google scheinbar keiner mehr vorbeikommt. Autoren sehen Googles Umgang mit den Urheberrechten recht kritisch. Das Urheberrecht ist eine der zentralen gesellschaftlichen Vereinbarungen, denn es schützt die berechtigten Interessen der Urheber, schützt aber auch die berechtigten Interessen seitens der Allgemeinheit, gerade an einem freien Zugang zur Information. Aber gerade die sehr engen Schranken und urheberrechtliche Unsicherheiten sind mit Ursache an der sehr schleppenden Digitalisierung.

Diesen Ausgleich einem Quasi-Monopolisten zu überlassen, scheint mir heikel; es gäbe schon Gründe für die Enteignung von Google.

Die Digitalisierung der Bücher stellt neue Anforderungen an das Urheberrecht von heute, das so bei digital verbreiteten Büchern nicht mehr durchgesetzt werden kann. Hettche glaubt, dass der derzeitige Wandel, die Büchse der Pandora öffnet. Er sieht, dass Digital Rights Management keine Lösung ist und er glaubt, dass die Literatur es noch schwerer als die Musi haben wird, seinen Rechtschutz auch dem Nutzer zu vermitteln. Mal wieder wird hier die Geschichter der Raubdrucke bemüht und betont, dass die Idee der Originalität schon damals schwer zu verteidigen war. Allerdings muss man auch sehen, dass gerade der rege Handel mit KOPIEN den Erfolg des Mediums Buch ausmachte. Könnten neue Modelle des Vertriebs die Interessen der Autoren schützen, wie etwa Abonnements oder Flatrates? Für Hettche ist das eine Entwertung seiner Arbeit.

Der Erfolg wird zunehmend duch die Leser bestimmt, die beispielsweise Bücher auf Amazon oder in Büchercommunities bewerten. Der Leser kommt dem Autor so näher. Die Kommentare werden wichtiger als die Literaturkritik durch die klassischen Kritiker. Dadurch verschwinden Hierarchien und eine auf Qualität ausgerichtete Kultur.

Inhaltlich bedeutet das: Die Kommentare auf Amazon sind fast immer reine Geschmacksurteile, die sich durch keine Kenntnis des Autors, des Themas, des literarischen Hintergrundes, ja nicht einmal des Textes, auf den sie sich richten, ausweisen müssen. Wobei sich die Hoffnung, die Vielzahl der Stimmen mendele – Stichwort Schwarm-Intelligenz – die Dummheit schon heraus, leider nicht erfüllt.

Die Konkurrenz der Plattformen sorgt noch zusätzlich dafür, dass Mechanismen der Qualitätssicherung außer Kraft gesetzt werden. Das Markenbewusstsein stirbt und so manches Blog kann bei Google bspw. vor der New York Times gelistet sein oder im Ranking stehen. Das ist vielleicht auch ein Grund für die finanziellen Schwierigkeiten von Zeitungen.

Die Veränderungen sind aber noch immer nicht wirklich in der Diskussion bei Verlagen und Autoren. Sie kommt aber in Subtexten vieler Debatten vor. Man wagt sich das Problem nicht wirklich anzusprechen, weil es dadurch scheinbar realer wird. Es finden aber bereits jetzt erhebliche Verschiebungen aufgrund der Digitalisierung und der sich ändernden Rahmenbedingugen statt.

Was wird aber mit der Literatur im Netz passieren? Nun, sie wird wohl nicht verschwinden, zu sehr wird sie genossen. Es werden wohl neue Formen literarischer Kunst entstehen, andere jedoch als die in der gedruckten Welt. Sprache ist noch immer das wunderbarste Medium zur Beschreibung der Welt und unserer Hoffnungen und Ängste.

E-Books – und das ist das Interessanteste an diesem Beitrag – sind nicht mehr die Angebote auf CD-ROM. Sie werden nicht mehr vom Internet getrennt. Mit großer Selbstverständlichkeit wird hier davon ausgegangen, dass der Vertriebsweg über das Internet führt. Betroffen macht mich allerdings der fehlende Mut und die abwartende Haltung. Gerade junge Autoren sollten doch den Mut finden, sich dem neuen Medium zu stellen.

Quelle:
„Das gesamte System wird in Frage gestellt“ Daniel Lenz im Gespräch mit Thomas Hettche, Buchreport online

Hausgemachte Diebstahlsursache

Das Branchenhearing Buchmarkt war von der Bundesregierung wohl eigentlich nur als Bestandsaufnahme geplant geworden, aber die Vertreter des Buchmarktes machten daraus eine heftige Debatte zur Frage:

Wie steht es im Internetzeitalter um die Rechte der Urheber und der Verwerter?

Das Börsenblatt berichtet über diese Auseinandersetzung und die verschiedensten Positionen.
Karl-Peter Winters, Vorstand des Börsenvereins, legte mit einem provozierenden Blick auf die “schöne neue Welt vor. Versöhnlich waren dann eher die Worte von Elisabeth Niggeman, der Generaldirektorin der Nationalbibliothek.
Allerdings spürt man beim Lesen des Beitrages des Börsenblatt an dieser Stelle eine gewisse Hähme des Autors (leider nicht namentlich erwähnt).

Wenn es um die Vermarktung digitaler Bestände gehe, will Niggemann darunter „das Heben von Schätzen und das Aufmerksammachen“ verstanden wissen. Die Bibliotheken strebten nicht nach der kommerziellen Verwertung, sondern „wir wollen es vermarkten im Sinne von: frei an möglichst viele Nutzer bringen“, versicherte sie. Und ergänzte: „Was urheberrechtsfrei geworden ist, sollte vom öffentlichen Bereich nicht wieder unfrei gemacht werden.“

Albrecht Hauff, Thieme-Verleger, wies darauf hin, wie schnell gesetzgeberische Entscheidungen besonders die Wissenschaftsverlage beeinträchtigen können. Er sieht sich insbesondere durch die Internetpiraterie bedroht. Der Thieme-Verlag, der bereits “innovativ” 😉 E-Book-Angebote im Programm hat, warnte vor einem womöglich erweiterten Paragraph 52b UrhG, bei dem künftig die Online-Nutzung der lizenzierten Werke nicht mehr nur auf die Leseplätze des Lizenznehmers beschränkt bliebe.

Anna Dünnebier, Interessenvertreterin der Autoren im Internet, fasste deren Hoffnungen und Befürchtungen zusammen.

„Neue Chancen“ sieht die stellvertretende Vorsitzende des Verbands Deutscher Schriftsteller – „wir können Texte öffentlich machen. Das ist ein großer Gewinn an Informationsfreiheit, leider noch nicht an Verdienst.“ Das Urheberrecht stehe nicht gegen die Informationsfreiheit (was leider öffentlich oft und falsch behauptet werde). „Autoren möchten ihre Texte gerne weiterverbreiten; sie möchten von dieser Verbreitung allerdings auch gerne leben.“ Dünnebier kritisierte alle Versuche, geistigen Diebstahl mit Hinweis auf die Kultur- und Informationsfreiheit zu rechtfertigen. „Hier tut Aufklärung not.“

Auch das Google-Settlement war das Thema der Schriftstellerin Dünnebier. Sie zeigt sich kritisch gegenüber der Einräumung lebenslanger weltweiter Rechte (was ich verstehen kann, vor allem bei der zu erwartenden Tantieme von 60 US-Dollar pro verzeichnetem Roman). Allerdings zeigt sie auch ein wenig die Gefahr der Erpressbarkeit:

„Können wir Autoren überhaupt aussteigen? Oder verschwindet man dann ganz aus dem Kanon der Bücher?“

Till Kreutzer von iRights.info versuchte etwaige Bedenken gegenüber diesem Abkommen zu relativieren und auch Vorteile aufzuzeigen. Dazu zählen u.a. die größere Reichweite, eine, wenn vielleicht auch geringe, Beteiligung an den Einnahmen von Google. Auch widersprach er dem Ausverkauf von Rechten, da Google nur einfache Nutzungsrechte erwirbt. Die Autoren wären in ihrer Vermarktung ihrer Werke nicht eingeschränkt. Google wäre in dieser Sichtweise ein Plus für die Autoren. Kreutzer versuchte außerdem die Verlage zu kreativen neuen Geschäftsmodellen zu ermutigen.

Joerg Pfuhl, Random-House-Geschäftsführer, sieht im Internet ein Marketing-Instrument, über das man direkt mit den Lesern kommunizieren kann und das ein wichtiger Vertriebsweg für digitale und physische Verlagsprodukte ist. Mit Blick auf die USA sieht er einen Marktdurchbruch in den nächsten fünf Jahren. Heutige Publikumsverlage, das sind Verlage, die meist von der Unterstützung des Buchhandels abhängig sind, werden wegen dem Internet und den E-Books nicht verschwinden. Entscheiden werden allerdings bis dahin heute noch nicht entwickelte Geschäftsmodelle sein.

An die Politik richtete Pfuhl, wie zahlreiche Branchenvertreter vor und nach ihm, drei Wünsche: einen verlässlichen Rechtsrahmen, der das Eindämmen von Online-Kriminalität ermöglicht; eine Anpassung des Mehrwertsteuersatzes für digitale Bücher; und schließlich eine Initiative Leseförderung.

Bettin Preiß, VDG-Verlag, räumte in ihrem Vortrag das Vorurteil aus, die Buchbranche hätte die Zeichen der Zeit (die Digitalisierung) verschlafen. Sie bestätigte auch meine Ansicht zur eigentlichen Bedeutung des Internets für die Verlagsbranche:

„Das Internet ist für uns der Weg zu den speziellen, den nicht industrialisierten Büchern. Sie werden durch das Internet auffindbar und dadurch nutzbar für Menschen mit besonderen Interessen.“ [Hervorhebungen durch d. Verf.]

Auch die Förderpolitik war eines der Stichworte in diesem Gespräch. Verleger Manfred Metzner, ehrenamtlich tätig für die Kurt Wolff Stiftung, sieht die Politik in der Pflicht, die Vielfältigkeit der Verlage zu unterstützen.

Die Einschätzung der teilnehmenden Buchhändler bestätigen Gefahren für den Buchhandel vor Ort. Das Internet hat die bessere Reichweite. Hier müssen die Buchhandlungen sich offensiver positionieren, so z.B. durch den Verkauf des Sony-Readers oder eine bessere Nutzung der lokalen Bekanntheit in Verknüpfung mit einem sehr individuellen Online-Shop.
Besondes eng wird es für die kleineren Buchhändler. Ihre bereits vorhandenen Online-Shops sind zu wenig individuell. Als Reaktion auf die Digitalisierung würden folgende Trends verstärkt: höhere Konzentration, mehr Internethandel und die Gefahr durch Piraterie.

Diesen letzten Trend soll der Gesetzgeber aufzuhalten versuchen? Redner Prof. Michel Clement, Professor am Institut für Marketing und Medien der Universität Hamburg, warf in diesem Zusammenhang der Buchbranche Versäumnisse vor. So habe man es seit Jahren versäumt, legal und einfach zugänglich beliebte Bücher online zu vermarkten. Da ein Bedarf daran bestände, der durch die Branche nicht selbst befriedigt wird, müssten dies die Leser selbst erledigten.

„Sie können im Urheberrecht machen, was Sie wollen: Der User wird seinen Weg in den Schwarzmarkt finden. Millionenfach. Sie werden immer hinter den Piraten herlaufen.“ Die Branche habe durch ihre Untätigkeit dazu auch noch indirekt den Anlass produziert. Des Professors Fazit: „Sie haben kein juristisches Problem. Sie haben ein Marketing-Problem.“

Dieser Meinung schließe ich mich an. Man hat vorhandene Märkte nicht erschlossen, sondern hat versucht, an altem und gewohnten festzuhalten. Innovation erschöpfte sich beim Festhalten des Status Quo auch im Rahmen einer digitalen Medienrevolution. Leidtragende waren und sind die Leser. Neben einer pauschalisierten Verurteilung als potentielle Kriminelle müssen sie auf den Kompfort digitaler Medien verzichten, z.B. Terminalzwang in Bibliotheken.

Quelle:
„Sie werden immer hinter den Piraten herlaufen“ via börsenblatt.net

Der Börsenverein hat die wirklichen Raubkopierer ausgemacht

Der Börsenverein und der Deutsche Hochschulverband können sich mit der Kultusministerkonferenz nicht über eine “angemessene” Vergütung für die Nutzung von Lehrbüchern im Intranet von Bildungseinrichtungen einigen. Der Börsenverein geht sogar so weit, der Kultusministerkonferenz ein gesetzwidriges Handeln vorzuwerfen.

Die “Kultusministerkonferenz enteignet Autoren und Verlage”, erklärt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Der Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes sekundiert dem Börsenverein: “Diese Politik gefährdet die Versorgung mit hochwertiger Studienliteratur und entbehrt jeder bildungspolitischen Weitsicht.”

Grund für diese ungewohnte Einigkeit von Börsenverbein und Deutschem Hochschulverband ist die Weigerung der Kultusministerkonferenz, Autoren und wohl vor allem Verlagen eine titelbezogene angemessene Vergütung für jeden Titel im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu zahlen.

Grund für diese harte Reaktion seitens des Börsenvereins sind die die Äußerungen von Knut Nevermann, dem Staatssekretär des Sächsischen Kultusministeriums. Nevermann hatte in einem Interview mit dem Börsenblatt angekündigt, dass Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet auch in Zukunft nicht einzeln erfassen würden.

Die Regierungsfraktionen beschlossen Ende 2008, den “Intranet-Paragrafen” 52a§ UrhG bis 2012 zu verlängern. Dieser Paragraf erlaubt es Bildungseinrichtungen für Unterrichtszwecke urheberrechtlich geschützte Texte aus Büchern und Zeitschriften einem eng begrenzten Personenkreis in elektronischer Form im Intranet zur Verfügung stellen. Die Gegenleistung für eine Werknutzung innerhalb dieses rechtliche Privileg ist “eine angemessene Vergütung”, welche an die Verwertungsgesellschaft Wort zu zahlen ist. Und an der Stelle wird es mehrfach schwierig.
Ersten müssen die Mittel dafür aus dem Bildungsetat der Länder bezahlt werden.
Zweitens ist zwischen allen Beteiligten strittig, wie sich diese “angemessene Vergütung” errechnet und was letztendlich gezahlt werden soll.

Die Kultusminister bevorzugen eine pauschale Vergütung. Die Verlage wünschen hingegen, dass jede einzelne Werksnutzung getrennt erfasst wird und dass dies der VG Wort gemeldet wird. Nur so würde die VG Wort anhand der tatsächlichen Nutzungsvorgänge die angemessene Bezahlung ermitteln und dieses Geld dann an die betroffenen Verlage und Autoren ausschütten können. Ansonsten käme nur eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip in Frage.

Der Streit zwischen VG Wort (Vertreterin der Rechteinhaber) und der Kultusministerkonferenz wurde vor der zuständigen Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes Ende Dezember entschieden. Der Kompromissvorschlag der Schiedsstelle wurde vergangene Woche von den Kultusministern abgelehnt, denn sie befürchten eine Kostenexplosion. Das würde die ohnehin sehr knappen Bildungshaushalte der Länder über Gebühr beanspruchen.

Quelle:
Gehring, Robert A.: Börsenverein: Kultusminister sind Raubkopierer via golem.de
Buchhandel wirft Kultusministerkonferenz “Enteignung von Autoren” vor via heise online

Strafrecht und Verbraucherrecht beim Urheberrecht

Durch den monopolistischen Charakter des Urheberrechtes müssen auf der anderen Seite auch die Verbraucher Rechte eingeräumt werden. Die strafrechtliche Verfolgung kostet jedoch ebenfalls.
Die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz der Verbraucher gehen nicht immer Hand in Hand. Gleichzeitig ist die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht umsonst zu haben. Wie kriegt man hier eine Balance hin, mit der jeder leben kann. Dieser Frage gingen Experten auf dem Jahreskongress der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin nach.

Eigentlich ist das Problem mit dem Urheberrecht ein internationales Problem, dennoch gehen die USA und die EU in der Frage des damit verbundenen Verbraucherschutzes unterschiedliche Wege. Der Einsatz von DRM verschärft dieses Problem zusätzlich.

Sony hatte von 2003 bis 2005 in den USA CDs mit neuen Verfahren des DRM versehen, ohne davon die Verbraucher in Kenntnis zu setzen. Die in größeren Umfang in den Handel gebrachten Datenträger waren mit dem Rootkit XCP und Medimax versehen.
Ende 2005 entdeckte der Sicherheitsexperte und Windows-Spezialist Mark Russinovich XCP auf seinem Computer nach dem Abspielen einer geschützten CD.

Er analysierte die Software und stellte fest, dass es sich im Grunde um ein so genanntes Rootkit handelt, wie es auch Computer-Kriminelle benutzen, um Spuren auf einem PC zu verwischen. Russinovitch veröffentlichte seine Erkenntnisse.

Sony konnte nach anfänglichen Leugnen die Probleme zuletzt doch nur eingestehen, auch da Microsoft XCP als Schadsoftware einstufte. Schon kurze Zeit später kam es zu ersten Sammelklagen gegen Sony und einer Klage wegen der Verbreitung illegaler “Spyware” der Generalstaatsanwalt von Texas.

Es dauerte nicht sehr lange und Sony lenkte in der Rootkit-Affäre ein. Das Unternehmen rief alle betroffenen CDs aus den Geschäften zurück, zahlte den Betroffenen Schadensersatz und verpflichtete sich gegenüber der FTC, den Einsatz von Kopierschutzverfahren nur noch unter strengen Auflagen vorzunehmen. So werden alle geschützten CDs deutlich gekennzeichnet und es erfolgt keine Software-Installation mehr ohne Einwilligung der Nutzer. Dem Verbraucherschutz war aktiv Geltung verschafft worden.

Für Sony waren neben dem wirtschaftlichen Schaden der Imageschaden riesig. Der Konzern versucht einen Teil des Schadens seit dieser Woche vom Hersteller der Kopierschutzsoftware zurückzubekommen.

Die EU scheiterte jedoch. Sie konnte die Verbraucherinteressen gegen Sony nicht durchzusetzen. In Europa waren die CDs über diverse Importkanäle wie beispielsweise Online-Versandunternehmen nach Europa gelangt und somit die auch die Rootkit-DRM-Probleme. Einzene Verbraucher hatten Antzeigen gestellt, deren Verfahren im Sande verlaufen sind.

Die für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden waren entweder desinteressiert oder verfügten nicht über ausreichendes und qualifiziertes Personal, um aktiv zu werden.

Erfolgreicher war das Vorgehen der skandinavischen Verbraucherschützer gegen Apple und die Lizenzbedingungen für die Nutzung des iTunes-Portals, wo sich zeigte, dass die Behörden bei Verletzungen des Verbraucherschutzes durchaus über geeignete Instrumente verfügen.

Wie sieht das nun aber aus, wenn es um die Durchsetzung der Urheberrechte geht. Wahrzunehmen ist eine weltweit zunehmende Einführung strafrechtlicher Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen seit Mitte der 90er Jahre. Beispiele dafür sind die WIPO-Verträge zum geistigen Eigentum von 1996 und das TRIPS-Abkommen von 1994. Unklar ist, wie stark die Durchsetzung dieser Vorschriften in den verschiedenen Ländern wohl sein wird.

Strafrechtliche Maßnahmen sind für ein Land nicht kostenlos zu haben. Es sind nicht unerhebliche Mittel erforderlich, um Straftaten zu ermitteln, die Täter zu verurteilen und für die Umsetzung der Strafen zu sorgen. Ökonomisch betrachtet, lässt sich eine Abwägung vornehmen: Wieviel Durchsetzung von Strafrecht ist sinnvoll, und ab wann wird es zu teuer, Rechte an geistigem Eigentum mittels Strafrecht durchzusetzen. Die Antworten fallen differenziert aus.

Je abhängiger Länder von Produkten sind, für die ein hoher Schutz des geistigen Eigentums notwendig ist, können sich die höheren Investitionen in die strafrechtliche Verfolgung von Verletzungshandlungen schon. Bei Ländern, wo dies nicht der Fall ist, würde eine Verfolgung nur einen Verlustbedeuten, wenn es zwecks strafrechtlicher Durchsetzung ausländischer Rechte hohe Investitionen in die Strafverfolgung vornimmt.

Sinnvoller wäre es, nach konstruktiven Lösungen zu suchen, als nur das Strafrecht zu verschärfen. Ein Vorschlag der Experten ist:

“Nationen mit Unternehmen, die zu den führenden Produzenten urheberrechtlich geschützter Werke gehören, und solche Unternehmen selbst, könnten mit Hilfsprogrammen [für Länder mit weniger Urheberrechtsschutz] die dortige Produktion und somit die Durchsetzung [von Urheberrechten] stärken.”

Quelle:
Gehring, Robert A.: Interessenkonflikte bei der Durchsetzung von Urheberrechten via golem.de

Pflichtexemplar zu viel für Online-Autoren

Vom elektronischen Pflichtexemplar betroffen wären Unternehmen und Blog-Betreiber, die zukünftig ihre Artikel regelmäßig bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) abliefern sollen.
Dies sieht BITKOM als Grund zu einer Warnung an.

Die so genannte “Pflichtablieferungsverordnung” werde unverhältnismäßig weit gefasst, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin.

Die Verordnung, die im Entwurf des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien schon vorliegt, soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

“Natürlich soll die Nationalbibliothek wichtige Internet-Publikationen archivieren können”, erklärte Rohleder. Das sei etwa für die Wissenschaft und zur historischen Dokumentation nützlich.

Rohleder warnt vor zu viel übertriebener Bürokratie und wirft dabei der Bundesregierung vor, über ihr ursprüngliches Ziel hinauszuschießen.

Wenn der Staat bestimmte Internet-Inhalte aufbewahren wolle, müsse er den nötigen Aufwand selbst betreiben. Die Dokumente seien schließlich frei verfügbar.

Die Verordnung solle nur gesetztliche Pflichten klar begrenzen, solle aber nicht zu einer Pflichtverordnung mit einer Menge teurer Pflichten für die Unternehmen werden. BITKOM rechnet, dass die deutschen Unternehmen durch die Pflichtabgabenverordnung mit rund 115 Millionen Euro jährlich belastet würden.

Das hat eine Modellrechnung des BITKOM ergeben, die von einer monatlichen Pflichtablieferung der Web-Seiten ausgeht. Häufig aktualisierte Seiten wie Nachrichtenportale und Blogs könnten einer weitaus intensiveren Meldepflicht unterliegen. Zudem sind in der BITKOM-Berechnung nur Seiten mit “.de”-Endung einkalkuliert. In der Praxis dürfte die Belastung also noch höher ausfallen.

Rohleder sieht dabei statt einer Förderung er Online-Autoren eine zunehmende Behinderung.

Es gibt mehrere Dinge zu bedenken. Eine pauschale Belastung, wie sie die BITKOM hier mal wieder sieht, wage ich ein wenig zu bezweifeln. Sicherlich wird es nicht jedem Anbieter von Online-Information möglich sein, Komplettpakete zu schnüren und diese regelmäßig bei der DNB abzuliefern. Auch gibt es technische Möglichkeiten wie RSS-Feeds, Informationen gefiltert vom Layout herunterzuladen. Dies würde Speichervolumen beschränken und zumindest die Blog- oder News-Inhalte könnten so automatisiert von der DNB abgerufen werden, ohne z.B. eine übermäßige Belastung für den Blogger, der häufig auch fremde Dienst nutzt, zu werden.
Die Firmen werden in zunehmenden Maße auch solche standardisierten Schnittstellen zur Verfügung stellen. Hier sollte das Gespräch gesucht werden und nicht von vornherein gestöhnt werden, was es alles kostet. Es ist nicht nur die Wissenschaft und Forschung, die davon profitieren werden. In zweiter Ebene werden es wieder die Unternehmen sein, wieder Menschen, die mit diesem archivierten Informationen etwas Neues schaffen können.

Quelle:
BITKOM kritisiert neue Pflichten für Web-Autoren via de.internet.com