[Nachtrag zum Bibliothekskongress 2010] Ulmer erklärt sein gerichtliches Vorgehen gegen Leseplatzangebote

30.06.2010 | von Dörte Böhner | 3 Kommentare » |

Eigentlich sollte dieser Beitrag über den Vortrag von Herrn Ulmer auf dem Bibliothekskongress längst veröffentlicht sein. Aber er ist irgendwie untergegangen. Daher nehme ich die Anfrage von Kathrin als Anlass, ihn jetzt doch noch zu veröffentlichen. Herr Matthias Ulmer hielt seinen Vortrag ohne Folien. Er machte deutlich, dass er die Gerichtsverfahren nicht aufrollen will und es ihm mit seiner Klage um eine Musterlösung ging. Er sei kein ideologischer Vertreter der Verlage, sondern er sähe sich als Rechteinhaber, der für so ein Musterverfahren den Kopf hinhält. Sein Ziel sei es, in die Diskussion einzutreten und um Verständnis für die Verlegerseite zu werben. Er könne viele Positionen nachvollziehen, aber häufig seien ihm gemachte Aussagen gerade seitens der Bibliotheken wenig produktiv. Er wolle nicht polemisieren sondern die Verlagssicht (er-)klären. Als erstes definierte er dann die Aufgabe der Verlage / seines Verlages als Sicherstellung einer optimalen Nutzung von Lehrbüchern für Studierende. Prüfkriterien wären das geänderte Lern- und Leseverhalten der Zielgruppe. Für eine optimale Lösung bedürfe es technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Prüfungen. Dazu mussten als erster Schritt die rechtlichen Grundlagen mit den Autoren geklärt werden. Dies ist seiner Meinung nach ein Grund für die verspäteten elektronischen Angebote der Verlage. Um den Studierenden gerecht zu werden, hat sich der der Ulmer-Verlag am UTB E-Book-Angebot beteiligt. Bei den Gesprächen zu diesem Angebot hätten 50% der Bibliotheken für eine Copy&Paste-Option ausgesprochen und 50% wären strikt dagegen gewesen - so in der Art: Um Gottes Willen, der Studierende lernt ja sonst nichts mehr. Da habe ich mich natürlich gefragt, was das für gefragte Bibliotheken waren... Der Ausdruck ...

Dritter Korb der Urheberrechtsnovelle – Die Diskussion wird wieder aktiver

13.06.2010 | von Dörte Böhner | 2 Kommentare » |

Momentan taucht die Debatte um den Dritten Korb des Urheberrechtsgesetzes so langsam wieder in der Presse auf. Gulli.com widmet seinen heutigen Beitrag diesem Dritten Korb. Schwerpunkt sind die zu berücksichtigenden Besondernheiten für Wissenschaft und Bildung. Das Urheberrecht in diesem Bereich muss ganz andere Besonderheiten berücksichtigen als bei Künstlern, bei denen vor allem der Erlös an ihren Werken im Vordergrund steht. Bildung und Wissenschaft sind in vielen Dingen nicht marktwirtschaftlich ausgerichtet und haben somit ganz andere Ziele als der Medien- der Kunst- oder Kulturbetrieb. Bei der Wissenschaftskommunikation, d.h. der Verbreitung und Rezeption wissenschaftlicher Texte, geht es eher um Zugänge, um Verteilung, um Rezeption. Die Texte richten sich dabei an Gleichberechtigte, d.h. andere Forschende und Lehre. Ihr originäres und vordringliches Interesse ist die Wahrnehmung durch besonders viele Leser und Rezipienten. Sie sind es, die häufig mit besonderem Interesse auch die Verbreitung der "Kostenloskultur" unterstützen, um allen einen, zudem möglichst barrierefreien Zugang zu der häufig durch die öffentliche Hand finanzierten Literatur gewähren zu können. Die Autoren verdienen selten mit VG-Wort-Tantiemen und Honoraren ihren Lebensunterhalt, sondern zahlen eher drauf. Selbst an den buchaffinen Geisteswissenschaften geht der technische Fortschritt nicht unbemerkt vorbei, zumal die „handwerkliche“ Erschließung und Rezeption digitaler Texte (Suchfunktionen, Übernahme von Zitaten in eigene Texte ohne Medienbruch) gegenüber den rein papiergebundenen Formen leichter und effizienter vorstattengeht. Die Suche nach einschlägiger Literatur über fachwissenschaftliche Portale, bibliographische Datenbanken und natürlich auch über den von vielen öffentlich gerne geschmähte Dienst „Google Books“ ist heute nicht mehr nur für die „digital natives“ unter den Studenten ein zeit- und damit auch kostensparendes Instrument moderner ...

DRM für E-Books – Risiken und Nebenwirkungen des elektronischen Lesens

26.05.2010 | von Dörte Böhner | 6 Kommentare » |

Unser Alltag wird zunehmend von Digitalen Gütern beherrscht, die uns zumeist per Download erreichen, wozu eben auch Software, Musikdateien und E-Books gehören. Doch man muss sich an der Stelle bewusst machen, dass man mit dem Download in der Regel auch einen Vertrag abschließt. Häufig jedoch sind die Regeln, die durch die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) der Inhalte-Anbieter aufgestellt werden, anders als die gewohnten für materielle Ware. iRights.info versucht die Online-Nutzer solcher Medien über die Veränderungen in Sachen Recht auf allgemeinverständliche Art zu informieren. Aber auch der kreative Prozess und seine rechtlichen Aspekte werden beachtet, u.a. im von Matthias Spielkamp und seinen Kollegen herausgegebenen P-/E-Book "Urheberrecht im Alltag: Kopieren, bearbeiten, selber machen" (2008), das ist persönlich auch heute noch als Einstieg in die Materie nur empfehlen kann. E-Book-News hat mit Matthias Spielkamp über Kopierschutz und Digital Rights Management (DRM) in bezug auf das Lesen elektronischer Bücher. Kopierschutz, DRM und Wasserzeichen Interview mit Matthias Steinkamp, Teil 1 des Video bei YouTube Kopierschutz selbst ist ein rotes Tuch bei den Lesern. Eigentlich müsste jeder Autor, der auf Kopierschutz setzt fürchten, dass ihm seine Leser das negativ auslegen. So gesehen haben in den seltensten Fällen die Autoren ein Interesse an einem technischen Kopierschutz, sondern es sind die Firmen. Der Autor möchte seine Rechte durchsetzen, aber dies in dem bereits bestehenden rechtlichen Rahmen. Meist sind sie jedoch an ihre Verträge gebunden. Dabei Die Verlage gehen mit dem Einsatz von DRM viel weiter als Kopierschutz. Sie können sehr viel detaillierter Rechte abbilden. So kann heute bereits festgelegt werden, auf welchen Geräten die Dateien genutzt und wie ...

Detectivin Cat Protect

26.04.2010 | von Dörte Böhner | Keine Kommentare » |

Bringen Sie etwas Zeit mit, um das Spiel durchzuspielen... Der Börsenverein inszeniert damit die Rettung der Kreativen - Ideenschutz zum Welttag des Buches. In Wuuzelhausen gibt es eine Ideenschule. Dort leben und arbeiten die Wuuzel: Sie schreiben Bücher, komponieren Lieder und malen Bilder. Ohne ihre Ideen wäre es in Wuuzelhausen grauenhaft langweilig. Viel Spass beim Spiel von Cat Protect und bedauern Sie die armen, armen Wuuzel ausgiebig.

Welttag des Buches und des Urheberrechts 2010

22.04.2010 | von Dörte Böhner | Keine Kommentare » |

Bücherwürmer, Leseratten und jeder begeisterte Zeilenleser ist morgen in seinem Element. Seit 1995 begehen wir den 23. April als UNESCO-Welttag des Buches. Zum 15. Mal wird dieser Feiertag auch in Deutschland begangen. An ihm werden das Lesen und das Buch gefeiert sowie auf die Rechte des Autors aufmerksam gemacht. Bücher haben im Lauf der Menschheitsgeschichte wesentlich dazu beigetragen, dass Wissen verbreitet und für lange Zeit konserviert wurde. Sie spielen einen entscheidenden Beitrag für die Wissensgesellschaft, von der wir heute immer wieder sprechen. Der Welt-Buchtag ist weltweit mit verschiedensten Aktivitäten zur Leseförderung und Werbung für das Medium Buch verbunden. In Deutschland ist dieser Tag ein großes Lesefest mit zahlreichen Aktionsangeboten von Bibliotheken, Schulen, Buchhändlern und Verlagen. An keinem anderen Tag - vielleicht ausgenommen die Buchmesse in Frankfurt am Main - hat das Buch und das Lesen eine so große Aufmerksamkeit in der Presse. Die Zentrale Auftaktveranstaltung findet dieses Jahr in Mainz unter dem Motto "Bücher im Wind" statt. Mehr als 100.000 Lieblingsbuch-Cover werden am Welttag des Buches an den Parkbäumen rund um den Sitz der Stiftung Lesen in Mainz im Wind wehen und so das „längste Bücher-Freundschaftsband der Welt“ bilden. Der 23. April ist der Todestag der großen Autoren William Shakespeare und Miguel de Cervantes. Doch die UN-Organisation für Kultur und Bildung hat sich auch aus einem anderen Grund für diesen Tag entschieden. Dieser Tag ist der Namenstag des Volksheiligen St. Georg. Im katalanischen Brauch werden an diesem Tag Rosen und Bücher verschenkt. Passend zum Buch werden heute auch die Rechte ihrer Urheber gefeiert. Dies geht bei den Aktionen zur Leseförderung ...

Plagiate sind kein Kavalliersdelikt

15.04.2010 | von Dörte Böhner | Keine Kommentare » |

Die Copy&Paste-Generation macht es sich einfach. Da was gefunden und mit Makieren, Kopieren und Einfügen in die Arbeit kopiert. Fällt schon keinem auf. Aber ganz so ist es nicht. Dies musste Justus (Name geändert) erkennen, als sein Lehrer im auf Recylingpapier den Ausdruck der Quelle, aus der er seine Facharbeit kopiert hatte, vorlegte. Niemand möchte mit diesem Gefühl - als Dieb entlarvt - vor anderen stehen. Machen wir die Generation Schüler und Studenten nicht schlimmer als sie ist. Der Versuch, durch Schummeln sich die Arbeit einfacher zu machen, ist wohl so alt wie es Schule und Studium gibt oder noch älter. Doch neu ist die Qualität, mit der die passende Information zum Schummeln gefunden werden kann. Sie sind schnell und bequem per Internet in digitaler Form auffindbar und sofort verfügbar. Das erleichtert die Recherche, aber auch den Betrug. Das beginnt mit Wikipedia, das für viele als erster Einstieg gewählt wird, geht weiter mit Angeboten wie e-hausaufgaben.de oder hausaufgabe.de. Da heißt es z.B.: Deine fertige Hausaufgabe gibt's doch schon und zwar hier bei hausaufgabe.de in unserer Datenbank! Warum also selbst abmühen? Hol sie dir ! Fertige Referate, Hausarbeiten, Facharbeiten und Biographien. Wenn da die Versuchung nicht groß ist, sich bequem zu bedienen. Mit Helene Hegemanns "Axolotl Roadkill" ist das Thema Plagiatismus wieder ins Bewußtsein der Öffentlichkeit gestoßen. Der Mischmasch aus Plagiaten und Zitaten ist ein Bestsellerroman, der sogar für den Leipziger Buchpreis nomoniert war. Das ganze hat man dann hinter dem modernen Begriff "Mashup" versteckt.

WuE-Books – führen wir den §52b UrhG ad absurdum

24.03.2010 | von Dörte Böhner | 3 Kommentare » |

Würzburger Universitätsbibliothek startete ebenfalls auf Basis des §52b UrhG ein Angebot für digitale Lehrbücher "WuE-Books". Referent Dr. Karl Südekum, Direktor der Universitätsbibliothek Würzburg, berichtete über seine Erfahrungen. Hier kam es zwar nicht zu einem Verfahren, aber auch bei Würzburg blieb die Reaktion eines namhaften Verlages nicht aus. Südekum wies ebenfalls wie Herr Nolte-Fischer darauf hin, dass es viel Halbwissen gibt. Er machte deutlich, dass es beim Angebot von digitalisierten Büchern nach §52b UrhG nicht um eine Enteignung der Verlage oder rücksichtsloses Handeln von Bibliotheken geht, sondern um die praktische Umsetzung eines schlecht gemachten Gesetzes und um die Gewährleistung von Wissenschaftsinformation. Bibliotheken reagieren damit u.a. auch auf das veränderte Nachfrageverhalten durch Bachelorstudenten, die auf einen bestimmten Bücherkanon festgelegt sind.Bibliotheken haben auch mit einem weiteren Problem gerade in Bayern zu kämpfen. Dort kommt durch das Gymnasium in acht Jahren ein doppelter Abiturjahrgang auf die Hochschulen und damit auf ihre Bibliotheken zu. Zur Zeit befindet man sich in einer Phase der Neustrukturierung des Marktes auf beiden Seiten. Auf der einen Seite heißt dies einen notwendigen Verzicht auf bestimmte verwertungsmodelle und die Schaffung neuer Bewertungsmodelle. In Würzburg hatte man den elektronischen Lesesaal der "WuE-books" trotz der zu erwartenden Konflikte gewollt und die Reaktionen abgewartet. Die Reaktionen waren dann doch überraschend. Würzburg ist eine mittelgroße Volluni ohne eine große technische Fakultät mit 22.000 Studenten. Die dazugehörige Bibliothek ist sehr dezentral und als zweischichtige Bibliothek mit starker Zentral- und 78 Teilbibliotheken organisiert. Das bringt für die Bibliothek aber auch Probleme mit. Neben der starken räumlichen Zersplitterung gibt es ein strukturelles Haushaltsdefizit mit bis zu ...

Mit- oder Gegeneinander – Die Bedeutung des §52b UrhG für Bibliotheken

23.03.2010 | von Dörte Böhner | 6 Kommentare » |

In seinem Bericht sprach Herr Nolte-Fischer von der Universitätsbibliothek der TU Darmstadt über eine Sache, die er nur halb versteht. Einen entgültigen Bericht konnte er noch nicht geben, da der Prozess ist noch mitten im Gange ist. Fischer selbst ist kein Jurist, sondern wurde in eine juristische Auseinandersetzung hineingezogen. Es scheinen aber auch die Juristen die Sache nur halb zu verstehen und sind verunsichert, weil noch unklar ist, was gilt. Hier hilft nur reden und dieser Bericht ist ein Teil dieser Aufarbeitung. Es geht um die Schranke des Urheberrechts, welche im § 52b UrhG geregelt ist, die zum 1.1.2008 mit dem Korb2 gültig wurde. Tatbestand Die TU-Darmstadt hat probeweise ca. 100 (Lehrbuch.)Titel Dezember 2008 digitalisiert (tudigilehrbuch) und online gestellt. Ausgegangen war man von einer geringen Nutzung dieses Angebotes. Augerufen werden konnten diese Dateien an 15 PCs im Katalogsaalals rein graphische Datei. Damals war der Druck und der Download kapitelweise möglich. Die Nutzung selbst war gering. Diese digitalisierten Bücher wurden nur durchschnittlich 1,7fach genutzt. Bei normalen E-Books ist die Nutzung 20 - 30 Mal höher. Als Antwort auf das erste Urteil vom 13.05. wurde der Download unterbunden und nach dem zweiten Urteil wurde das Angebot komplett eingestellt, da man aufgrund der gerichtlichen Einschränkungen das Angebot für die wissenschaftliche Arbeit als unnutzbar einstuft ("weil nicht zuverlässig daraus zitiert werden kann").

Europeana – Inhalte werden gebraucht

25.02.2010 | von Dörte Böhner | Keine Kommentare » |

Die erste Lektion, die ich gelernt habe, als es 2000 darum ging, meine erste Homepage zu gestalten, war: Bring Inhalte auf deine Seite. Wenn du nix zu sagen hast, dann lass es. Niemand interessiert sich für deine Lebensgeschichte und deine liebe Katze, wenn du nicht Inhalte auf deiner Seite hast. Deshalb war es für mich auch wenig verwunderlich, dass die Europeana ziemlich erfolglos geblieben ist. Schon der Start lief ja alles andere als reibungslos, aber zumindest blieb der Name in der Erinnerung. Doch als dann alles lief, fehlten Inhalte, die von Otto-Normalbürger in einer digitalen Bibliothek schon mal so erwartet werden - Volltexte, Bilder, Tondateien und eher weniger irgendwelche Nachweise. Derzeit enthält die Europeana 4,6 Millionen digitalisierte Werke, darunter Bücher, Zeitungen, Filme und Fernsehsendungen, aber auch Gemälde, Fotos und Karten sowie Musik, auf die jedoch nicht von jedem Land aus zugegriffen werden kann. Bis Ende des Jahres sollen 10 Millionen Werke sein und 2015 erwartet man eine Bibliothek mit 15 Millionen digitalen Medien. Doch bis dahin ist noch viel zu tun.

Ein Veranstaltungshinweis: “Gottes Werk und Googles Beitrag – Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie” am 20.01.2010 in Berlin

4.01.2010 | von Wolfgang Kaiser | Keine Kommentare » |

Der folgende Hinweis auf eine von der Heinrich-Böll-Stiftung organisierten Veranstaltung am 20.01.10 von 19-22 Uhr in Berlin dürfte auch für BibliothekarInnen, InformationswissenschaftlerInnen und LeserInnen von Blogs und Nachrichten im Internet interessant sein. Der provokante Titel, gewählt  in Anspielung auf John Irvings' "Gottes Werk und Teufels Beitrag", macht auf eine hoffentlich interessante Podiumsdiskussion neuigierig: "Gottes Werk und Googles Beitrag - Zeitungsverlage und die Herausforderungen der Link-Ökonomie" in der Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin Die Medienwelt befindet sich durch die Folgewirkungen der Digitalisierung in einem epochalen Umbruch. Die Zeitungen, einstmals stolze Träger der "vierten Gewalt", fürchten um ihr klassisches Geschäftsmodell einer anzeigen- und abofinanzierten Bündelung journalistischer Inhalte. Denn der Wegfall der Distributionskosten und die Verweisstrukturen im Internet haben machtvolle Konkurrenz erwachsen lassen. Aggregationstechnologien, soziale Netzwerke und Blogs bieten LeserInnen vielfältige Möglichkeiten, viel gezielter nach Themen zu suchen und Beiträge im Netz mit eigenen Kommentaren und Faktenchecks anzureichern. Die Zeitungsverlage müssen auf dieses veränderte Konsumverhalten reagieren, doch bislang hat sich kein funktionierendes Modell für bezahlten Online-Journalismus herausgebildet. Im Gegenteil: Aktuelle Nachrichten sind heute in der Regel kostenlos über das Internet oder mobile Applikationen zu beziehen. Von den damit verbundenen Werbeerlösen profitiert vor allem ein Unternehmen wie Google, das mit 85 Prozent den Markt der Suchmaschinen dominiert. Nun möchten auch deutsche Zeitungsverlage an dessen Erlösquellen beteiligt werden. Die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern müsse auch im digitalen Raum ihren Preis haben, fordert die Zeitungsbranche. Ein eigenes "Leistungsschutzrecht", fest im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verankert, soll ihnen dafür eine gesetzliche Grundlage geben. Wie begründen sich die Ansprüche der Verlage? Welchen Wert messen wir professionellem Journalismus heute zu? Mit: Dr. ...