[Infografik] Die menschlische Seite der Gamifizierung

Happy Kids dank Happy Books? Inwiefern die Kritik an der Lesefutteraktion bei Mc Donalds selbstgerecht ist

“Unsere Experten haben die Titel geprüft und können bestätigen, dass sie sowohl zum Vorlesen wie auch als Lesefutter für Kinder zwischen 3 und 9 Jahren gut geeignet sind und damit einen guten Impuls für die Entwicklung von Lesefreude setzen können.“ Sabine Uehlein (Stiftung Lesen)

Verzweiflungstat oder die optimale Lösung zur Leseförderung? Tue Gutes und sprich darüber. Dies haben sich auch die Stiftung Lesen, Kinderbuchverlage und Mc Donalds gedacht, die seit 31.08 zusammenarbeiten. Hierbei wird nicht nur die bekannteste Fastfoodkette der Welt ein Stück weit besseres Image gewinnen (“Greenwashing“), sondern auch deren Partner. Ist es Zufall, dass diese Aktion am 31.08. begann, der zufällig mit dem Ende der Schulferien in einigen Bundesländern korrepondiert? Auf der Webseite der Stiftung Lesen bezeichnet diese ihre Arbeit als zeitgemäße Leseförderung. Angesprochen werden Kinder im Alter von 3 – 9 Jahren, was nicht etwa zufällig die Zielgruppe für Mc Donalds ist, die frühzeitig “angefixt” werden soll, um zukünftiger und regelmäßiger McDonalds Kunden zu gewinnen. Doch es könnte durchaus sein, dass die zeitlich begrenzte Aktion, die von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch kritisiert wird, auch imstande wäre nachhaltig Kinder bei der frühkindlichen Leseförderung bzw. im ersten Lesealter mehr Lust auf Bücher zu machen, so dass diese durch ihre Eltern und in Ausnahmen durch Eigeninitiative ihren Hunger nach Lesefutter stillen könnten.

Meiner Meinung nach ist es heuchlerisch und selbstgerecht diese zeitlich befristete Aktion (bis 28.09) nun als moralisch verwerflich zu brandmarken und die Stiftung Lesen einseitig zu attackieren. Bibliotheken und Buchhandlungen haben es allzu sehr in einigen Städten Deutschlands (und anderswo) – zwar nicht in allen Fällen – versäumt dort präsent zu sein, wo Menschen aus vermeintlich bildungsfernen Familien ihre Freizeit verbringen, um den Dialog zu suchen und vielen als sogenannte “sozial Schwache” und stigmatisierte Menschen die Schwellenängste vor den Bildungseinrichtungen der Mittelschicht zu nehmen, die zunehmend verroht und sich immer häufiger durch Verachtung gegenüber den sozial benachteiligten Menschen auszeichnet. Bildungseinrichtungen, wie die ebengenannten heißen ja nicht per se Bildungseinrichtungen, weil da Menschen hineingehen, die bereits gebildet sind. Im Gegenteil, deren Auftrag sollte sein Menschen unterschiedlcher Milieus für Bildung zu beistern. Doch beim Betreten dieser Einrichtungen, wird eher erstere Vermutung deutlicher. John Vincent, ein erfahrener Bibliothekar aus London brachte es 2010 in Birmigingham auf den Punkt. Das Wort Libraries könnte meiner Meinung auch mit Schulen und anderen Bildungsstätten ausgetauscht werden:

Libraries are not very keen on groupes, which don’t give a great output.”

Bestes Beispiel hierfür sind Familienbildungs- und Elternbildungskurse, die von kirchlichen und kommunalen Trägern angeboten werden. Sehr häufig entstammen viele Teilnehmer auch hier nicht der Schicht der bildungsbenachteiligten Menschen, die solche Angebote ebenso nötig hätten, wie mir auch ein diöseaner Leiter für Erwachsenenbildung und eine Dozentin aus diesem Bereich versicherten. Nein, es ist zum großen Teil die Mittelschicht, welche solche Angebote weitestgehend in Anspruch nimmt. Die Frage, die sich hieraus ergibt, was wurde über all die Jahre verschlafen, dass nun Privatstiftungen, multinationale Konzerne (in diesem Falle Mc Donalds) und Verlage das Lesen vermeintlich zu fördern scheinen?

In der Stadt, in der ich lebe, gab es bis vor 10 Jahren nur zwei Mc Donalds Filialien und eine Burger King Filiale. Inzwischen gibt es zwei Burger King Filialen, vier Mc Donalds Filialen und eine Kentucky Fried Chicken Filiale, mindestens 10 Döner Kebab-filialen und drei Subwayfilialen.Sicherlich habe ich andere Imbißbuden, an denen es Curry Wurst, Pommes und andere Dickmacher gibt, an dieser Stelle nicht einzeln aufgeführt und diese extra hinzugezählt. Fast Food gibt es vor allem in Berlin und in anderen Großstädten überall an jeder Ecke. Wer nun Mc Donalds Bashing betreibt, sollte einmal in einen normalen Discounter gehen, in dem sich Eltern mit Fast Food aus der Tiefkühltruhe, Süßigkeiten und Fleisch eindecken. Das Problem wird durch ein Verbot einer Kooperation mit der Stiftung Lesen und Mc Donalds nicht gelöst. Es soll ja auch Menschen in Deutschland geben, die sich kein gentechnikfreies, discounterfreies und fastfoodfreies Essen leisten können. Selbst wer von Hartz IV lebt oder zu den nicht gerade wenigen Niedriglohnempfängern in diesem Land zählt, aber dennoch einen eigenen Schrebergarten unterhält, is(s) zwangsläufig nicht immer (un-)gesünder. Biblisch gesprochen: “Der oder die kein Fastfood isst, werfe den ersten Stein.”

Mittlerweile ist es keine Frage der Schichtenzugehörigkeit, wer Fastfood zu sich nimmt. In Büros, in Vorstandsetagen und in vermeintlich bildungsbürgerlichen Milieus, isst man dann eben nur ein Eis oder trinkt einen Kaffee im Mc Café oder isst ab und an einen Hamburger. Diese Schnellketten gehören mittlerweile nicht nur bei uns zum Mainstream, sondern verdrängen zunehmend in Osteuropa und anderswo und anderswo gute Restaurants in bester Lage. Das Problem der Verbreitung solcher weltweiten Fastfoodketten ist daher vielschichtiger. Einseitige Anprangerungen einer solchen Aktion werden der Sache nicht gerecht. Als ich im Rahmen des 100. Bibliothekartages 2011 in Berlin mit einer Bibliothekarin einer Bibliothek für europäische Statistiken in der S-Bahn ins Gespräch kam, stellte sie erneut fest, dass die Deutschen zu den dicksten Nationen Europas und auch weltweit in Rankings obenauf sind. Was kann darauf gefolgert werden? Dass Mc Donalds nur die Spitze des Eisbergs ist, der hier angegriffen wird. Eine differenzierte Analyse, warum gerade in diesem Land die Menschen so dick sind, wäre an dieser Stelle eher angebracht.

Der pauschalen Aussage vieler Kritiker McDonalds Kunden seien alle bildungsfern und weniger lesefreudig stimme ich nicht zu.  Wenn Kommmunen, Politikern, Bürgern und sogenannten Aktivisten daran gelegen ist, gegen Fast-Food-Lokale und deren Greenwashingmethoden vorzugehen, dann kommt die Aktion mit den durch Verlage und der Stiftung Lesen geförderten Buchaktion aber reichlich spät. Bevor bzw. kurz nachdem derartige Filialen überhaupt eine Genehmigung für den Bau einer solchen bekommen, hätte sich bereits Widerstand bei den “gesunden Essern” und Vorzeigepädagogen regen müssen. Ob nun die Stiftung Lesen durch die Mitarbeit an dieser Aktion ein schlechtes Image erleidet, wage ich zu bezweifeln. Sie wird auch dort einen höheren Bekanntheitsgrad erlangen, wo sie bislang gänzlich unbekannt war. Sollte es dererlei Aktionen aus ethischen und sonstigen Gründen in Zukunft nicht mehr geben, dann werden die Kinder, welche vor allem erreicht werden sollen, eben keine Bücher mehr in ihren Tüten vorfinden, sondern Trinkgläser oder Spielzeug. Den Kindern wird damit nicht geholfen.

Die Stiftung Lesen verteidigt ihre kontroverse Zusammenarbeit mit Mc Donalds wie folgt:

“Wir sind aber der Meinung, dass man angesichts der erschreckend hohen Zahl von Analphabeten auch ungewöhnliche Wege gehen muss.“

Wenn staaliche und kommunale Einrichtungen (Schulen, Eltern- und Familienbildungsstätten, Bibliotheken und Jugendhilfeeinrichtungen) anscheinend nicht in der Lage sind, bestimmte Mängel zu beheben, dann kann diese Aktion ein Mittel dazu zu sein Lust auf Mehr zu machen. Doch niemand wird vom Analphabeten zun Alphabetisierten nur weil er oder sie bei Mc Donalds “Happy Meals” kauft. Eher wird er oder sie als regelmäßiger McDonalds Kunde an Gewicht zulegen, anstatt das flüssige Lesen zu vervollkommen. An dieser Stelle ist die Begründung/Ausrede der Stiftung Lesen äußerst dürftig.

Die Dosis macht das Gift. Eltern, dieFastfoodlokale meiden, kaufen ihren Kindern dann eben Süßigkeiten, Speiseeis oder andere eher ungesunde Lebensmittel. Es liegt allein in der Hand der Eltern, wie sie ihre Kinder ernähren und erziehen.

An dieser Stelle ist dem Handelsblatt Recht zu geben, das diese Art der Leseförderung lobt.

“Dabei könnte man es auch anders herum sehen: Wer will, dass aus Kindern aufgeklärte Verbraucher werden, die aufmerksam Kalorientabellen studieren, der muss sie erstmal in die Lage versetzen, solche Informationen zu verarbeiten. Lesen ist da schon mal kein schlechter Anfang.”

Der neueste Coup Mc Donalds ist die Errichtung vegetarischer Filialen in Indien und Pakistan, die im nächsten Jahr eröffnet werden.

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[Zitat] Unkommentiert – 2011

Anonymes Lesen scheint noch nicht stigmatisiert zu sein, doch das wird sich ändern, sobald wir dazu übergehen, Bücher bei Amazon oder Barnes & Noble auszuleihen und nicht mehr in öffentlichen Bibliotheken. Diesen würde es nicht im Traum einfallen, unsere Daten weiterzuverkaufen, die anderen würden sich die Chance nicht entgehen lassen. Sie würden uns sogar Einkaufsgutscheine geben, wenn wir erzählen, was wir gerade lesen.” Evgeny Morozov

Strafrecht und Verbraucherrecht beim Urheberrecht

Durch den monopolistischen Charakter des Urheberrechtes müssen auf der anderen Seite auch die Verbraucher Rechte eingeräumt werden. Die strafrechtliche Verfolgung kostet jedoch ebenfalls.
Die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz der Verbraucher gehen nicht immer Hand in Hand. Gleichzeitig ist die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht umsonst zu haben. Wie kriegt man hier eine Balance hin, mit der jeder leben kann. Dieser Frage gingen Experten auf dem Jahreskongress der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin nach.

Eigentlich ist das Problem mit dem Urheberrecht ein internationales Problem, dennoch gehen die USA und die EU in der Frage des damit verbundenen Verbraucherschutzes unterschiedliche Wege. Der Einsatz von DRM verschärft dieses Problem zusätzlich.

Sony hatte von 2003 bis 2005 in den USA CDs mit neuen Verfahren des DRM versehen, ohne davon die Verbraucher in Kenntnis zu setzen. Die in größeren Umfang in den Handel gebrachten Datenträger waren mit dem Rootkit XCP und Medimax versehen.
Ende 2005 entdeckte der Sicherheitsexperte und Windows-Spezialist Mark Russinovich XCP auf seinem Computer nach dem Abspielen einer geschützten CD.

Er analysierte die Software und stellte fest, dass es sich im Grunde um ein so genanntes Rootkit handelt, wie es auch Computer-Kriminelle benutzen, um Spuren auf einem PC zu verwischen. Russinovitch veröffentlichte seine Erkenntnisse.

Sony konnte nach anfänglichen Leugnen die Probleme zuletzt doch nur eingestehen, auch da Microsoft XCP als Schadsoftware einstufte. Schon kurze Zeit später kam es zu ersten Sammelklagen gegen Sony und einer Klage wegen der Verbreitung illegaler “Spyware” der Generalstaatsanwalt von Texas.

Es dauerte nicht sehr lange und Sony lenkte in der Rootkit-Affäre ein. Das Unternehmen rief alle betroffenen CDs aus den Geschäften zurück, zahlte den Betroffenen Schadensersatz und verpflichtete sich gegenüber der FTC, den Einsatz von Kopierschutzverfahren nur noch unter strengen Auflagen vorzunehmen. So werden alle geschützten CDs deutlich gekennzeichnet und es erfolgt keine Software-Installation mehr ohne Einwilligung der Nutzer. Dem Verbraucherschutz war aktiv Geltung verschafft worden.

Für Sony waren neben dem wirtschaftlichen Schaden der Imageschaden riesig. Der Konzern versucht einen Teil des Schadens seit dieser Woche vom Hersteller der Kopierschutzsoftware zurückzubekommen.

Die EU scheiterte jedoch. Sie konnte die Verbraucherinteressen gegen Sony nicht durchzusetzen. In Europa waren die CDs über diverse Importkanäle wie beispielsweise Online-Versandunternehmen nach Europa gelangt und somit die auch die Rootkit-DRM-Probleme. Einzene Verbraucher hatten Antzeigen gestellt, deren Verfahren im Sande verlaufen sind.

Die für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden waren entweder desinteressiert oder verfügten nicht über ausreichendes und qualifiziertes Personal, um aktiv zu werden.

Erfolgreicher war das Vorgehen der skandinavischen Verbraucherschützer gegen Apple und die Lizenzbedingungen für die Nutzung des iTunes-Portals, wo sich zeigte, dass die Behörden bei Verletzungen des Verbraucherschutzes durchaus über geeignete Instrumente verfügen.

Wie sieht das nun aber aus, wenn es um die Durchsetzung der Urheberrechte geht. Wahrzunehmen ist eine weltweit zunehmende Einführung strafrechtlicher Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen seit Mitte der 90er Jahre. Beispiele dafür sind die WIPO-Verträge zum geistigen Eigentum von 1996 und das TRIPS-Abkommen von 1994. Unklar ist, wie stark die Durchsetzung dieser Vorschriften in den verschiedenen Ländern wohl sein wird.

Strafrechtliche Maßnahmen sind für ein Land nicht kostenlos zu haben. Es sind nicht unerhebliche Mittel erforderlich, um Straftaten zu ermitteln, die Täter zu verurteilen und für die Umsetzung der Strafen zu sorgen. Ökonomisch betrachtet, lässt sich eine Abwägung vornehmen: Wieviel Durchsetzung von Strafrecht ist sinnvoll, und ab wann wird es zu teuer, Rechte an geistigem Eigentum mittels Strafrecht durchzusetzen. Die Antworten fallen differenziert aus.

Je abhängiger Länder von Produkten sind, für die ein hoher Schutz des geistigen Eigentums notwendig ist, können sich die höheren Investitionen in die strafrechtliche Verfolgung von Verletzungshandlungen schon. Bei Ländern, wo dies nicht der Fall ist, würde eine Verfolgung nur einen Verlustbedeuten, wenn es zwecks strafrechtlicher Durchsetzung ausländischer Rechte hohe Investitionen in die Strafverfolgung vornimmt.

Sinnvoller wäre es, nach konstruktiven Lösungen zu suchen, als nur das Strafrecht zu verschärfen. Ein Vorschlag der Experten ist:

“Nationen mit Unternehmen, die zu den führenden Produzenten urheberrechtlich geschützter Werke gehören, und solche Unternehmen selbst, könnten mit Hilfsprogrammen [für Länder mit weniger Urheberrechtsschutz] die dortige Produktion und somit die Durchsetzung [von Urheberrechten] stärken.”

Quelle:
Gehring, Robert A.: Interessenkonflikte bei der Durchsetzung von Urheberrechten via golem.de

Wieviel Verbraucher gibt es noch im Verwerter-Urheberrechtsgesetz?

Am heutigen Vormittag passierte der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Urheberrechts den Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der FDP, den Gegenstimmen der Linken und ohne Stimmen der Grünen.
Im morgigen Plenum des Bundestages ist die Verabschiedung vorgesehen. Union, SPD und FDP bekräftigten noch einmal übereinstimmend, dass das Gesetz eines der wichtigsten Vorhaben dieser Wahlperiode sei. Ziel wäre es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Verbraucher herzustellen. Die drei Parteien waren sich einig, dass sie diesen Ausgleich geschafft hätten.

Neu geregelt werden soll die pauschale Vergütung, die Urheber als Ausgleich für die gesetzlich erlaubte Vervielfältigung, z.B die Privatkopie, erhalten. Die von der Industrie geforderte Fünf-Prozent-Klausel ist gestrichen worden. Nach der neuen Rechtslage regeln die Vergütung einschließlich der Höhe des Entgeltes die Beteiligten selbst.

In einem vom Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag machen die Koalitionsfraktion aber gleichzeitig deutlich: Sollten sich diese Erwartungen nicht erfüllen oder es zu einer Verzerrung der Wettbewerbssituation kommen, müsse die Regierung tätig werden. Dies gelte beispielsweise für den Fall, dass die Hersteller von Geräten ins Ausland abwanderten.

Die drei zustimmenden Parteien machten darauf aufmerksam, dass das Urheberrechtsgesetz nicht alle offenen Fragen beantworte und so noch nicht wieder weggelegt werden könnte. So steht nach Aussagen der FDP noch das Verbot des Handels mit gebrauchter Software noch aus, aber auch die automatisierte Aufnahme von Musiktiteln aus Webradio-Angeboten.

Die Grünen kämpften vergeblich um eine so genannte “Bagatellklausel” im Urheberrechtsgesetz. Ihre Sprecher machten deutlich, man “schwinge keineswegs die Fahne der Illegalität”. Aber gerade bei Jugendlichen müsse berücksichtigt werden, dass man auf Schulhöfen nicht die Keule der Justiz einsetzen könne. […] Die Union erwiderte, es wäre ein “fatales Signal”, wenn man die Bagatellklausel im Urheberrecht beibehielte.

So bleibt es der Staatsanwaltschaft überlassen zu entscheiden, ab welchem Umfang es bei Verstößen überhaupt zur Anklage kommt.

In der Frage der “Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten” haben die Verwerter weitgehend ihre Interessen durchsetzen können. Hintergrund ist die Problematik des Umgangs mit archivierten Werken.
Die Verwerter hatten sich dafür eingesetzt, an die Stelle der notwendigen Genehmigung ein Widerspruchsrecht der Urheber zu setzen. Sollten diese nicht innerhalb einer kurzen Zeitspanne der neuen Nutzung ihrer Werke widersprechen, so sollte das als Zustimmung und Genehmigung gelten.

Auflage für die Verlage ist es, die Urheber vorher über entsprechende Änderungen zu informieren, um ihnen so Zeit zum Widerspruch zu geben. Nach Ablauf der Frist, erlöscht das Widerspruchsrecht. Den Verwertern ist so eine gesetzliche Zwangslizenz eingeräumt wurden, in deren Rahmen sie für eine Nutzung der Werte eine angemessene Vergütung zu zahlen haben.

Der Vergütungsanspruch soll nur durch die Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können. Urheber, die nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, gehen also wieder leer aus, wie schon bei den Kopierabgaben.

Eine Verschiebung zu Gunsten der Verwerter geschieht auch durch Einschränkungen bei den Bibliotheken und dem Kopienversand gestärkt. Danach dürfen Bibliotheken elektronische Werkskopien nur noch in einem 1:1-Verhältnis von Nutzung und Bestandsexemplar anbieten. Allerdings bei “Belastungsspitzen” sind Ausnahmen vorgesehen.

Der kostengünstige Versand elektronischer Kopien von Artikeln aus Fachzeitschriften, den die Bibliotheken in der Vergangenheit über den Dienstleister Subito abgewickelt haben, wird der Vergangenheit angehören. Eine Ausnahmeklausel ist dafür nicht vorgesehen und vor Gericht war Subito dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Vereinigung internationaler Fachverlage unterlegen.

Golem.de vermutet, dass einzelne Artikel in der Regel zu Preisen um die 25,- Euro angeboten werden. Abonnements kosten ja schon jetzt nicht selten mehrere tausend Euro im Jahr. Problematisch ist auch, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf darauf verzichtet, mit der Stärkung der Rolle von “Open Access” ein Gegengewicht zu schaffen. Der Bundesrat hatte zuerst OA befürwortet, dann aber einen Rückzieher gemacht.

Mit wieviel Geld kann man eigentlich den Verlust der Forschungs- und Lebensqualität der Zukunft bezahlen?

Quellen:
Neues Urheberrecht mit den Stimmen von Koalition und FDP angenommen via de.internet.com
Urheberrechtsnovelle auf der Überholspur via golem.de

Kriminelle Verbraucher?

Die hier gemachten Überlegungen rechtlicher Art beziehen sich auf das US-Copyright.
Ein Gericht in Nordkarlifornien hat entschieden, dass es legal ist, im Rahmen der Verwerterlizenzen und den gesetzlichen Vorgaben private Kopien von DVDs zu machen.
Die DVD Copy Control Association hat damit ein Problem, zumal sie das Kopieren von DVDs ganz gerne vollständig untersagen möchte.

Copyright ist eine komplizierte Sache. Geschützt wird nur das, was der Autor, Verwerter, der Fotograf, ein Filmemacher oder Komponist geschaffen hat. Es beinhaltet dabei aber nicht die Ideen oder die faktischen Informationen, welche das Werk enthält.

Noch komplizierter wird es dann beim Fair Use. Viel hängt vom Zweck und der Beschaffenheit des genutzten Materials ab. Eine beschränkte Wiedergabe zum Zweck der Kritik, für Anmerkungen, die Nachrichten, Lehre und Forschung und den Unterricht hat diesen Spielraum. Das Nutzen dieser Materialien für den kommerziellen Gebrauch hingegen verstößt eindeutig gegen die Grenzen des Fair Use.

Der Audio Home Recording Act von 1992 erlaubt zwar das Mitschneiden von Radio- und Fernsehsendungen, sagt aber nichts über das Anfertigen von digitalen Aufnahmen aus, das Konvertieren von CDs und das Speichern in MP3-Playern. Apple iPod hätte trotz seiner legalen Downloadangebote für Geld (iTunes) Schwierigkeiten, wenn die Menschen nicht auch die Möglichkeit bekämen, ihre eigenen CDs zu konvertieren und auf ihren iPod überspielen könnten.

Genauso ist das bei DVDs. Die Nutzer möchten diese in andere Formate überführen, um sie auf anderen Abspielgeräten sehen und nutzen zu können.

Im Fall dieser Gerichtsentscheidung wurde klargestellt, dass DVDs im Rahmen von Fair Use nicht anders behandelt werden können als CDs und Musikstücke. Für die DVD-Verkäufer ist der Schutz schon wichtig und sie glauben, wenn sie ihren Nutzern das Leben schwer machen, würden sie ihren Erfolg erhöhen (z.B. mehr Verkäufe etc.).

Die Musikindustrie hat sich mit DRM auf CDs eher geschadet und überschlägt sich nun fast dabei, davon abzurücken. Eine ganze Reihe von Musikdownload-Anbietern wie eMusic, Audia Lunchbox und Anthology verzichten ganz auf DRM. Erwartet wird dadurch eine Zunahme bei den Verkäufen. Auch EMI versucht nun mit Songs ohne DRM die Verkaufszahlen durch Premium-Angebote zu steigern.

Recht spät haben die Verantwortlichen festgestellt, dass DRM nicht funktioniert. Die System sollten unauthorisiertes Kopieren verhindern, aber bis jetzt ist kein Kopierschutz entwickelt worden, der nicht gehackt worden ist. Das machte es aber auch schwierig, zahlende Kunden zu bekommen, wenn diese Systeme doch so gut wie keinen Effekt hatten und sich die Titel dann doch auch ohne diese Beschränkungen erwerben ließen.

Gerad gabe es wieder Meldungen, dass der Kopierschutz von HD-DVD und Blue ray geknackt ist.

Es wird auch weiterhin notwendig sein, Musik und Filme zu schützen, aber es gibt besser Methoden als die auf den Trägern implementierten aktiven DRM-Kopierschutzsysteme. Zu den besseren Möglichkeiten gehören “Fingerprints” und “Watermarks”, deren Vorteil es ist, dass sie das Kopieren nicht verhinden. Sie machen nur nachweisbar, wer gegen das Copyright verstoßen hat. Damit wird die Masse der gesetzestreuen Konsumenten nicht von vornherein kriminalisiert, sprich, ihr werden keine bösen Absichten unterstellt. Warum, so fragt der Autor des Artikels, hat man das nicht von Anfang an so gehandhabt?

Quelle:
Criminalising the consumer:engl: auf Economist.com