Schweizer Verbraucherschützer sehen den Informationsnutzer

Der schweizer Musikindustrieverband IFPI wurde in einem heute veröffentlichten offenen Brief von der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) aufgefordert, von ihren Forderungen bezüglich der Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) umgehend abzulassen. Danach verlangt die IFPI Schweiz vom Nationalrat technische Schutzmaßnahmen Heilmittel gegen die sinkenden CD-Umsätze im Gesetz zu verankern. In der bis jetzt einschlägig geltenden Bestimmung des URG ist noch nicht verboten, dass ein Musikfan diese technische Kopiersperre umgehen darf, wenn er damit lediglich eine Kopie für den Eigenbedarf anfertigt. Sollte der Antrag im Nationalrat scheitern, fordert die SKS die IFPI Schweiz auf, darauf zu drängen, dass jegliche Software, die Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) umgeht, im neuen URG verboten wird.
Befürchtet wird, das dass die Revision des Urheberrechtsgesetzes die Balance zugunsten der milliardenschweren Unterhaltungsindustrie verschiebt.
Anders als in Deutschland sieht man jedoch ein, dass dem Konsumentennicht zugemutet werden soll, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen, d.h. das Herunterladen von Musik oder Filmen zum persönlichen Gebrauch bleibt auch nach Revision des URG uneingeschränkt zulässig.

Nach den Entscheidungen von Apple iTunes und anderen Musikanbietern, DRM abzuschaffen, würde die Schweiz, sollten die Änderungen so ins Gesetz eingehen, die Entwicklungen an sich zu Ungunsten ihrer Bürger verschlafen. DRM als reiner Kopierschutz hat in keinster Weise in einem Gesetz manifestiert zu werden. Modeerscheinungen einer sich erst findenden neuen Informationsform haben in einem Gesetz nichts verloren, wenn auch klar sein sollte, dass das Urheberrechtsgesetz sich den neuen Anforderungen im Sinne von Rechtsschutz, Interessensballance und Rechtssicherheit zu stellen hat.

Quelle:
Sperlich, Tom: Schweizer Verbraucherschützer fordern Musikindustrie zur Umkehr auf via heise online

Verbraucher stärken!

Wie bereits unter Neuer Ärger wegen DRM angedeutet, soll es eine Verbraucherschutzcharta geben, die jetzt vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgestellt wurde.

Digitale Daten sollen auf

  • Basis offener Standards angeboten werden,
  • sicher und zuverlässig sein,
  • einen offenenZugang gewähren,
  • interoperabel, barrierefrei, nutzerfreundlich gestaltet werden und
  • gleichberechtigt nutzbar sein.

“Die wachsende Bedeutung digitaler Medien erfordert eine umfassende verbraucherpolitische Konzeption und die Formulierung klarer Verbraucherrechte für die Nutzung digitaler Dienste”, heißt es in der Einleitung der Charta, die Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer vorstellte.

In punkto DRM heißt es:

DRM-Systeme dürfen Verbraucherinteressen nicht verletzen Im Zugang zu digitalen Medien und Informationen sieht die Verbraucherschutzcharta einen weiteren wesentlichen Aspekt. Digital-Rights-Management-Systeme (DRM) würden die Nutzungsmöglichkeiten digitaler Inhalte oft begrenzen und stellen somit ein Hindernis dabei dar, die Interessen der Nutzer zu wahren.

Quellen:
BMELV: Digitaler Verbraucherschutz

Seehofer präsentiert Verbraucherschutzcharta im PC-Magazin

Mehr Informationen:
“Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik”

Web 2.0er aufgepasst

Tja, was nichts kostet ist auch nichts wert. Häufig macht sich das eine oder andere später davon wirklich bemerkbar. Das IT-Profimagazin iX erhebt schwere Vorwürfe gegenüber MySpace: MySpace vernachlässigt Kundenschutz, wobei doch gerade Community-Plattformen in puncto Sicherheit eine große Verantwortung gerade gegenüber ihren meist jugendlichen Mitgliedern übernehmen müssten.

Mehr dazu:
IT-Profimagazin iX über unsichere Web-2.0-Sites MySpace vernachlässigt Kundenschutz, via Pressebox

Neuer Ärger wegen DRM

Es schalten sich jetzt neue Schiedsrichter in den Ärger um DRM ein. Wer gewinnt das Spiel?
Apple mit seiner Musikplattform iTunes muss mit Auseinandersetzungen mit der europäischen Gesetzgebung rechnen.

Grund ist das geschlossene Digital Rights Management (DRM) Fairplay, welches das Unternehmen einsetzt: Es ermöglicht derzeit nur, die gekaufte Musik auf den iPod-Musikspielern wiederzugeben, nicht aber auf den Geräten der Konkurrenz. Das Gleiche gilt auch für Microsofts Zune-Musikspieler, den es in Europa aber noch nicht gibt. 1
Nun, das ist eine etwas andere Ebene als die, auf der bis jetzt gespielt wurde. Die “Charta für Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt”2 der Verbraucherschutzverbände und des deutschen Bundesministeriums für Verbraucherschutz wartet auf Anwendung.

  1. Donath, Andreas: Wegen geschlossenem DRM droht Apple europäischer Ärger : FairPlay ist kein Fair Play, in Golem []
  2. 16.02.2007 Charta für Internet-Kunden in Warteschleife, auf Tariftip.de []
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