8.06.2010 | von Dörte Böhner | 1 Kommentar » |
Der Tübinger Wissenschaftsverlag Mohr Siebeck wird am Donnerstag, 18.00 Uhr sein Archiv an die Staatsbibliothek zu Berlin übergeben. Der Verlag wurde 1801 zusammen mit einer Buchhandlung in Frankfurt a.M. gegründet und 1878 durch die Verlege Kötzle und Siebeck übernommen, die ihn nach Tübingen und Freiburg verlegt haben. Bekannteste Wissenschaftler und Gelehrt, die in diesem Verlag publizierten waren unter anderem Adolf von Harnack und Max Weber. Themenschwerpunkte des Verlagen sind Theologie, Jura, Philosophie, Geschichte, Wirtschaftwissenschaften und Judaistik.
Das Archiv geht als Schenkung des Verlagseigentümers Georg Siebeck an die Staatsbibliothek. und spiegelt 175 Jahre deutscher Verlags- und Wissenschaftsgeschichte wider. Besonders wertvoll ist das Archiv, da es keine Kriegsverluste erlitt. In den rund 1181 Kartons sind Materialien von 1801 - 1975 enthalten, darunter Korrespondenzen mit den Autoren, Rezensionen von Wissenschaftlern, Briefe, Manuskripte und Verträge sowie Papiere zur Unternehmensentwicklung. Die Erschließung dieser wird ca. fünf Jahre dauern.
Quellen:
Wissenschaftsverlag Mohr Siebeck übergibt Archiv an Staatsbibliothek Ad-hoc-News.de
Staatsbibliothek erhält Mohr-Siebeck-Archiv , FR-Online, 20.05.2010
Lamble, Jeanette: Presseeinladung für 10.6., 18 Uhr : Tübinger Wissenschaftsverlag Mohr Siebeck übergibt Verlagsarchiv
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23.04.2010 | von Wolfgang Kaiser | 1 Kommentar » |
Nach Amsterdam (2008) und Beirut (2009) wird ab heute für ein Jahr Ljubljana zur Welthauptstadt des Buches. Sie konnte sich 2008 gegen Städte wie Riga, Wien, Sankt Petersburg und andere durchsetzen.
Seit dem 15.04. gibt es auf den folgenden Webseiten umfangreiche Informationen: http://www.ljubljanasvetovnaprestolnicaknjige.si/ und http://www.ljubljanaworldbookcapital.si/ Allerdings wird man noch von der englischsprachigen URL direkt auf die slowenischsprachige Webseite verlinkt. Bisher gibt es leider noch keine englische Übersetzung der Webseite. Meine Informationen stammen größtenteils vom Stand des Landes Slowenien auf der Leipziger Buchmesse 2010.
Das offizielle Programm wurde am 19.04. in Anwesenheit des Bürgermeisters von Ljubljana, Herrn Zoran Jankovic und der slowenischen Kulturministerin Frau Majda Sirca, sowie der Generaldirektorin der UNESCO, Frau Irina Bokova, in Paris vorgestellt. Es sei unbedingt erwähnt, dass Slavoj Žižek zu den drei konzeptionellen Entwicklern und Organisatoren des Programms zur Weltbuchhauptstadt zählt. In diesem einen Jahr werden nicht nur Bücher und Literatur im Vordergrund stehen, sondern auch der interkulturelle Dialog. Zu diesem vielfältigen Programm zählt unter anderem das Festival "Literaturen der Weltkontinente", an welchem Schriftsteller aller Kontinente teilnehmen werden, sowie der Weltkongress "Bücher als Motor der Entwicklung der Menschheit" mit anerkannten Fachleuten und Forschern.
Mit dem Hissen der Flagge der neuen Weltbuchhauptstadt durch den Bürgermeister von Ljubljana wird das ein Jahr dauernde Event eröffnet. Am Abend wird es eine vom slowenischen Regisseur Matjaz Berger entwickelte Theaterperformance geben, bei der durch die Begegnung von Kunst, den Wissenschaften und der Philosophie, der Buch- und Lesekultur Anerkennung zuteil wird. Insgesamt wird es etwa 300 Veranstaltungen geben, welche folgende Ziele ...
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10.10.2009 | von Dörte Böhner | 1 Kommentar » |
Im dritten Diskussionspanel stellten sich Frau Dr. Beger für den DBV und die Stabi Hamburg, Herr Bruch vom Aktionsbündnis Urheberrecht, Herr Haller von Google Europe und Herr Steinhauser von der Community-Plattform Txtr, die einen eigenen E-Book-Reader an den Start bringen. Moderiert wurde dieses Panel von Matthias Steinkamp.
Steinkamp eröffnete die Diskussion mit der Aussage des DBV, das GBS kann nur gut sein, wenn dafür europäische Regelungen gefunden werden, da sonst Europa benachteiligt wäre. Zudem müssten die Bibliotheken als Interessensvertretung der Leser auftreten.
Frau Beger sah Bibliotheken vor allem als Dienstleister, die eben unter bestimmten Umständen die Wünsche ihrer Nutzer nicht befriedigen könnten. Dazu zähle auch der Zugang zu Wissen übers Internet. Wenn sie es nicht schaffen, die Bibliotheken und ihre Angebote ins Netz zu bringen, würde die Wissenssuche ihrer Nutzer in die Steinzeit zurückversetzt. Das Angebot von Google Books muss in Europa daher dem in den USA entsprechen.
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7.10.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |
Die zweite große Diskussionsrunde war das Panel der Urheber mit Dr. Florian Cramer von der Willem de Kooning Academie, Wolfgang Schimmel, Sekretär im Fachbereich Medien bei ver.di und den Autor Peter Glaser, moderiert durch Jan Engelmann von der Heinrich-Böll-Stiftung.
Autor Glaser begann die Diskussion. Er ist für die Digitalisierung des menschlichen Kulturerbes, wobei die Googlescanns eher für Quantität denn Qualität stehen. Als interessantes und qualitativ höherwertiges Projekt preist er das Gutenberg Project als leuchtendes Vorbild und hofft, dass durch die Entwicklungen nun die Kulturpolitik geweckt wird. Die Vorteile sieht er bei Google in Bezug auf die Rettung von Büchern, die derzeit vom Säurefraß bedroht sind. Er befürchtet aber auch, dass das Gutenberg Project mit seiner Qualität durch das GBS maginalsiert wird. Florian Cramer wirft ein, dass das Gutenberg Project durch das Urheberrecht häufiig keine guten Editionen zu Texten enthält, da diese eben noch dem Schutz des Gesetzes unterliegen. Glaser hingegen äußert, dass eben nicht nur Google enteignet, sondern auch andere. Als Beispiel bringt er die Werke Kafkas, welche dieser testamentarisch dem Feuer überantwortet, denn keines seiner Werke sollte veröffentlicht werden.
Jan Engelmann stellt die These auf, dass kleine Autoren das Google-Angebot annehmen sollten, 60 Dollar sicher und Beteiligung an den Einnahmen mit 63 Prozent, sofern sich Gewinne ergäben. Er unterscheidet dabei auch zwei Systeme der Entlohnung der Autoren. Belletristik-Autoren schrieben für Gratifikationen, Wissenschaftsautoren für das Prestige. Ihnen allen gemein wäre, dass die Unterschreiber des Heidelberger Prozeses nur Angst hätten, nie wieder ein Buch zu veröffentlichen. Open Access und das GBS ständen für einen Verlust von Kontrolle und ...
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6.10.2009 | von Dörte Böhner | 1 Kommentar » |
Den Vorträgen von Dr. Rauer und Frau Pakuscher sowie der kurzen Diskussions schloss sich die Diskussionsrunde der Verleger und Google an. Moderiert durch Herrn Dr. Poltermann stellten sich Stefan Keuchel, verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit bei Google Deutschland, Jan Meine vom jungen Meine-Verlag und Dr. Joerg Pfuhl von Random House München den Fragen.
Pfuhl arbeitet für Random House München einem großen Publikumsverlag. Das GBS betrifft diesen Verlag genau, denn es sind ca. 10.000 deutschsprachige Werke des Verlags bei Google Books digitalisiert worden. Es bestand großes Interesse an der Digitalisierung der Bücher, aber die Umsetzung durch Google sorgte für Enttäuschung. Daher hat man bisher auch nicht am Verlagsprogramm von Google Books teilgenommen. Er äußerte sich auch enttäuscht, dass Unterzeichner des Heidelberger Appells dennoch an dem Programm teilnehmen.
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6.10.2009 | von Dörte Böhner | 2 Kommentare » |
Frau Dr. Pakuscher, die seit 2000 Leiterin der Abteilung Urheberrecht des Bundesministerium der Justiz (BMJ), entschuldigte das Fernbleiben von Frau Brigitte Zypries und den unfertig wirkenden Beitrag, da sie kurzfristig einspringen musste. Momentan sei die Arbeit der Bundesregierung in Bezug aufs GBS nicht gefordert, da man jetzt die Statuskonferenz abwarten müsse, bei der erstmal neue Verfahrensfragen aber keine inhaltlichen Debatten besprochen würde. Man sei aber auch im Vorfeld tätig geworden. So haber die Ministerin das Thema GBS in die europäischen Gremien eingebracht und den Amicus Curiae Brief eingereicht. Zudem seien Kontakte zum US Department of Justice aufrecht erhalten worden. Daraufhin hätte das Copyright Buero die geäußerten deutschen und europäischen Bedenken ernst genommen. Ein besonders wichtiger Punkt waren die geäußerten kartellrechtlichen Bedenken, die bei der Eingabe des US Justizministeriums bedacht wurden. Das Internet bedeutet nicht nur Zugang zum Wissen, sondern betrifft auch massiv wirtschaftliche Interessen von Aggregatoren wie Google, Intermediären, Providern und Nutzern. Das Kartellrecht ist dabei ein Wirkungsmechanismus gegen ein internationales Monopol und schützt die Freiheit kleinerer Teilnehmer.
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5.10.2009 | von Dörte Böhner | 2 Kommentare » |
Dr. Nils Rauer stellte sich der doch sehr umfassenden Frage: Was bedeutet das Google Book Settlement für Leser, Autoren und Bibliotheken?
Im Moment ist vieles im Fluss. Das GBS, d.h. der Google Book Vergleich, in seiner bisherigen Form ist Geschichte. Es sind nach der Eingabe des US-Justizministeriums grundlegende Änderungen zu erwarten. Fast hypnotisch wedelt er mit einem Packen Zetteln. Allein 57 Seiten macht der Ausdruck nur der Liste mit allen Eingaben aus. Das macht deutlich, wie umstritten und kritisch das GBS zu betrachten ist.
Rauer stellte kurz die Ausgangssituation da, erklärte das Prozedere der Class Action und seine Auswirkungen auf Deutschland, bevor er kurz das GBS und die Knackpunkte des Vergleichs in seiner jetzigen Form erläuterte Abschließend fasste er die geäußerten Bedenken schwerpunktartig zusammen.
Am 14.12.2004 machte Google das Google Library Project bekannt, welches Bibliotheksbestände digitalisieren sollte, um dem Ziel, den Menschen alles Wissen der Welt zugänglich zu machen, ein Stück näher zu kommen. Seit 2007 steuert die Bayerische Staatsbibliothek als einzige Bibliothek Deutschlands ihre gemeinfreien Werke bei. Heute beinhaltet Google Books etwa 10 Millionen Werke, die in den USA unter der Fair Use-Regel digitalisiert werden. Google rechnet dabei mit Kosten zwischen 10 - 12 Euro pro Buch.
Das Projekt war von Anfang an nicht unumstritten. Bereits am 20.09.2005 reichten Authors Guild und die Association of American Publishers eine Klage gegen Google ein. Es gibt noch eine zweite Klage, die auch vom GBS umfasst wird, in der einzelne Autoren klagten. Der Streitpunkt dieser Klagen war die Digitalisierung und Zugänglichmachung kleiner Exzerpte ("brief excerpts"). Heute umfasst die Klage die ...
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5.10.2009 | von Dörte Böhner | 2 Kommentare » |
Die Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung, des Goethe-Instituts und von irights.info zum Thema “Enteignung oder Infotopia” am 02.10.2009 stellte Google Books in das zentrale Interesse für die Zukunft des Wissens. Ist Wissen in Zukunft nur noch mit dem Suchgiganten möglich? Welche Auswirkungen hat das Google Books Settlement (GBS)? Welche Weichenstellungen des Urheberrechts sind möglich. Nach den Grußworten von Dr. Andreas Poltermann der Heinrich-Böll-Stiftung und Dr. Christoph Bartmann des Goethe-Instituts führte Matthias Spielkamp von irights.info allgemein in das Thema der Tagung ein. Ihm folgte Dr. Nils Rauer, Fachanwalt im Bereich Immaterialgüterrecht bei Lovells LLP, der uns versuchte dieses Mammutwerk des GBS und seien Auswirkungen zu verdeutlichen. Frau Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber- und Verlagsrecht im Bundesministerium der Justiz (BMJ) sprang für Bundesjustizministerin Brigitte Zypris ein und erklärte uns in einer Rede, was die Bundesregierung tut. Dem schloss sich dann das erste Diskussionspanel der Verlage und Googles an.
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16.09.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |
Prof. Dr. Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster äußert sich "buchreport.express 38/2009" über seine Vorstellung vom Urheberrecht für eine digitale Zukunft Europas. Dass sich diese Meinung nicht gerade mit der des Börsenvereins deckt, macht die Sache besonders ineressant. Hören ist ein Befürworter der Initiative der EU-Kommission zur Anpassung des europäischen Urheberrechts an die zukünftigen Bedürfnisse einer Welt, deren Informationsaustausch vorrangig digital erfolgen wird.
Hören hält diese Harmonisierung für sinnvoll und verneint auch ein Einknicken gegenüber dem Giganten Google. Vielmehr gehe es bei diesem Vorstoß um die Zukunft des Urheberrecht und eine Anpassung an die Möglichkeiten und Grenzen einer Wissensordnung. Jura darf nicht dafür benutzt werden, antiquierte Geschäftsmodelle zu schützen. Es ist in den letzten Jahrzehnten etwas passiert, was das Urhheberrecht von Grundauf verändert hat. Aus dem Kulturrecht ist zunehmend ein Wirtschaftsrecht geworden, welches aber die alten Rechtsmodelle des 19. Jahrhunderts in das 21. Jahrhundert transportiert hat. Es ist überfällig, das Urheberrecht an die veränderten Bedürfnisse einer Gesellschaft anzupassen, in der die erste "Digital Natives" mündig werden.
buchreport.express wollte von Hoeren wissen, ob der Vorstoß der EU-Kommission bei der fortgeschrittenen Entwicklung in Sachen "Google Settlement" nicht zu spät sei.
Hoeren verwies auf Googles Entgegenkommen, da die Verantwortlichen zu verstehen beginnen, dass die Situation in Europa für den Service "Google Books" emotional schwierig ist. Europa und die USA sind nicht vergleichbar, deshalb lenkt Google ein und versucht mit den Urhebern und Verwertern aber auch den Nutzern in Brüssel gemeinschaftlich nach Lösungen zu suchen. Auch ist noch gar nicht sicher, ob das ...
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28.06.2009 | von Dörte Böhner | 5 Kommentare » |
Ralf Alkenbrecher, einer der wenigen Experten zum Thema E-Book, zieht bei Buchmarkt.de im Sonntagsgespräche eine erste Bilanz zum E-Book nach dem Start den Sony-Readers vor drei Monaten. Alkenbrecher ist froh, dass es um das E-Book ein wenig ruhiger geworden ist, da durch die sehr intensive Berichterstattung in der Fachpresse und den Feuilletons Erwartungen geweckt worden seien, die an den Hype ums Apple iPhone erinnerten und die nicht erfüllt werden konnten. Als problematisch erwies sich auch, dass viele Dienstleiter und Publikumsverlage im März ihr Angebot noch nicht wirklich fertig gestaltet hatten. Alkenbrecher vermied allerdings davon zu sprechen, dass man schlecht vorbereitet war, allerdings hätte man den Buchhandel besser in die Vorbereitungen des E-Books-Starts einbinden können. Im Moment sollte man abwarten, dass die harte Arbeit seiner Dienstleistungs- und Verlagskollegen in den letzten sechs Monaten Früchte trägt.
Die Wissenschaftsverlage hatten es deutlich leichter, sie konnten, ohne in der Öffentlichkeit zu stehen, langsam ihre Produktion auf E-Books umstellen.
Kritisch merkt Buchmarkt an:
Random House meldet in einer Pressemitteilung, dass man „mehrere tausend“ E-Books verkauft habe, bekannt ist aber auch, dass Random House knapp 1.500 Titel erstellt hat, das heißt, im Schnitt wurden wohl eher 5 denn 10 Exemplare verkauft.
Der Hype ums E-Book ist auch bei den Käufern nicht wirklich angekommen. So geht Alkenbrecher davon aus, dass, obwohl es keine offiziellen Reader-Verkaufszahlen gibt, bis heute gerade eine fünfstellige Verkaufszahl erreicht wurden. Damit kann man höhere Download-Zahlen wohl kaum erreichen. Die verfügbare Titelanzahl ist heute allerdings höher als bei den früheren E-Book-Einführungsversuchen.
Eine wirkliche Beurteilung ist wohl erst in 12 Monaten möglich. Das Taschenbuch ...
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