Total Recall- Wie das Internet unser Denken und Leben verändert von Miriam Meckel

In der modernen Datenwelt sind Menschen vollkommen berechenbar. Was wir kaufen, wohin wir reisen, mit wem wir sprechen, was wir mögen…der Computer weiß es, noch bevor wir entscheiden! Doch um welchen Preis?” Miriam Meckel

Urheberrecht einfach erklärt

Der Film der Heinrich-Böll-Stiftung erklärt die wichtigsten Fakten zum Urheberrecht. Was ist überhaupt das Urheberrecht und wofür ist es gut? Wie funktionieren Verwertungsgesellschaften? Vor welche Herausforderungen stellt die Digitalisierung das Urheberrecht? Welche Interessen haben Nutzer/innen, Urheber und Verwerter? Wie kann das Urheberrecht modernisiert werden und welche Modelle gibt es für die Zukunft?

Das Video erklärt kurz die Grundlagen des Urheberrechts und warum es entstand. Auf der anderen Seite wird kurz die Entwicklung der Medien angerissen und aufgezeigt, was sich durch die Digitalisierung ändert. Deutlich angesprochen werden die Ängste der Urheber, ob Autor, Journalist oder Filmemacher. Von der Angst vor Entprofessionalisierung ist die Rede. Außerdem bestehe ein Angst davor, dass Nutzer der Medien nicht mehr ausreichend und gerecht für die Nutzung von Medien zahlen würden. Aber auch die Seite der Nutzer wird gesehen. Etwas verwirrend ist die Behauptung, dass sie Angst hätten, der freie Fluss von Informationen könnte behindert werden, wenn nicht sicher ist, was denn in welcher Form verbreitet werden kann. Allerdings ist damit auch gemeint, eine Sicherheit vor unbequemen Abmahnrisiken der Abmahnindustrie, die unter anderem aus fehlenden, einfach zu verstehenden Regelungen entstehen. Das Problem der Bezahlschranken und des freien Informationsflusses im Netz wird ebenfalls thematisiert, zumal hier viele Bemühungen laufen, Lösungen zu finden.


Das Video steht unter der CC-BY-SA-Lizenz

Die Forderung des Videos, nach einer Reform, die alle drei Parteien – Urheber, Verwerter und Allgemeinheit – gleichstellt, den einen Einnahmen sichert und die andere Seite nicht künstlich kriminalisiert, klingt wie die Forderung nach der Quadratur des Kreises.

Der Börsenverein hat die wirklichen Raubkopierer ausgemacht

Der Börsenverein und der Deutsche Hochschulverband können sich mit der Kultusministerkonferenz nicht über eine “angemessene” Vergütung für die Nutzung von Lehrbüchern im Intranet von Bildungseinrichtungen einigen. Der Börsenverein geht sogar so weit, der Kultusministerkonferenz ein gesetzwidriges Handeln vorzuwerfen.

Die “Kultusministerkonferenz enteignet Autoren und Verlage”, erklärt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Der Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes sekundiert dem Börsenverein: “Diese Politik gefährdet die Versorgung mit hochwertiger Studienliteratur und entbehrt jeder bildungspolitischen Weitsicht.”

Grund für diese ungewohnte Einigkeit von Börsenverbein und Deutschem Hochschulverband ist die Weigerung der Kultusministerkonferenz, Autoren und wohl vor allem Verlagen eine titelbezogene angemessene Vergütung für jeden Titel im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu zahlen.

Grund für diese harte Reaktion seitens des Börsenvereins sind die die Äußerungen von Knut Nevermann, dem Staatssekretär des Sächsischen Kultusministeriums. Nevermann hatte in einem Interview mit dem Börsenblatt angekündigt, dass Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet auch in Zukunft nicht einzeln erfassen würden.

Die Regierungsfraktionen beschlossen Ende 2008, den “Intranet-Paragrafen” 52a§ UrhG bis 2012 zu verlängern. Dieser Paragraf erlaubt es Bildungseinrichtungen für Unterrichtszwecke urheberrechtlich geschützte Texte aus Büchern und Zeitschriften einem eng begrenzten Personenkreis in elektronischer Form im Intranet zur Verfügung stellen. Die Gegenleistung für eine Werknutzung innerhalb dieses rechtliche Privileg ist “eine angemessene Vergütung”, welche an die Verwertungsgesellschaft Wort zu zahlen ist. Und an der Stelle wird es mehrfach schwierig.
Ersten müssen die Mittel dafür aus dem Bildungsetat der Länder bezahlt werden.
Zweitens ist zwischen allen Beteiligten strittig, wie sich diese “angemessene Vergütung” errechnet und was letztendlich gezahlt werden soll.

Die Kultusminister bevorzugen eine pauschale Vergütung. Die Verlage wünschen hingegen, dass jede einzelne Werksnutzung getrennt erfasst wird und dass dies der VG Wort gemeldet wird. Nur so würde die VG Wort anhand der tatsächlichen Nutzungsvorgänge die angemessene Bezahlung ermitteln und dieses Geld dann an die betroffenen Verlage und Autoren ausschütten können. Ansonsten käme nur eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip in Frage.

Der Streit zwischen VG Wort (Vertreterin der Rechteinhaber) und der Kultusministerkonferenz wurde vor der zuständigen Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes Ende Dezember entschieden. Der Kompromissvorschlag der Schiedsstelle wurde vergangene Woche von den Kultusministern abgelehnt, denn sie befürchten eine Kostenexplosion. Das würde die ohnehin sehr knappen Bildungshaushalte der Länder über Gebühr beanspruchen.

Quelle:
Gehring, Robert A.: Börsenverein: Kultusminister sind Raubkopierer via golem.de
Buchhandel wirft Kultusministerkonferenz “Enteignung von Autoren” vor via heise online

GEMA und das Filesharing

Die GEMA:x: ist aktiv in den Kampf gegen das Filesharing mittels Sharehosting gezogen. Sie geht juristisch gegen die so genannten Spreader vor.
Spreader sind Sharhoster, die Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen anbieten, wobei die Dateien dabei über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden können. Die juristische Auseinandersetzung dient der Klärung, welche Prüf- und Kontrollpflichten der Anbieter hat.

Spreader potenzieren nun nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft die Gefahr des Verstoßes gegen Urheberrechte. Mit dem “neuen Phänomen im Bereich der illegalen Nutzung von geschützten Inhalten im Internet” werde die Verbreitung etwa von Musikinhalten über eine Reihe von Sharehostern noch einfacher.

Ein erstes Ziel der GEMA war die Seite Xirror.com:x: , gegen die die Musikverwertungsgesellschaft nach eigenen Angaben:x: im Juni einen Sieg vor Gericht erkämpft hat. Die Plattform selbst teilte mit, dass sie nach mehrfachen Abmahnungen, auf die man mit dem Entfernen der beanstandeten Werke reagiert hat, habe man sich “unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen” entschieden, den Dienst ganz einzustellen.

Erst danach habe die GEMA eine einstweilige Verfügung auf Basis eines sehr allgemein gehaltenen, auch an Mitbewerber gesandten Schreibens mit Dringlichkeit beantragt und rasch vom Landgericht Düsseldorf bewilligt bekommen.

Die hinter Xirror stehende magdeburger Betreiberfirma toFOUR GmbH:x: möchte nicht in Berufung gehen, obwohl man mittels technischer Verfahren, z.B. dem Abgleich von Prüfsummen, versucht hatte, eine illegale Verbreitung geschützter Werke zu unterbinden. Von den knapp drei Millionen Dateien, die über Xirror verteilt worden sind, sei anhand von Missbrauchsmeldungen ablesbar, dass weniger als ein Prozent “Raubkopien” darunter gewesen sind.

Eine weitere Firma, gegen die die GEMA seit über eineinhalb Jahren gerichtlich fohrgeht ist
RapidShare:x: . Nach dem für sich verbuchten Erfolg vor dem Kadi gegen Xirror will die GEMA nun weitere Spreader gerichtlich bekämpfen, so etwa Shareonall, Hubupload oder die Plattform Datenschleuder1.
Die GEMA und ihr Vorstandsvorsitzender Harald Heker machen deutlich, dass sie den Musikmarkt im Internet und die Angebot der einzelnen Dienste aufmerksam beobachtet, um den

“Urhebern durch den Abschluss von Lizenzvereinbarungen eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Musik zu sichern” […]. “Verwehren Dienstbetreiber sich jedoch gegen eine Lizenzierung, gehen wir frühzeitig gegen solche neuen illegalen Phänomene vor, um deren Etablierung im Markt zu verhindern.”

Das klingt zumindest so, als ob man eingesehen hat, dass es wenig nützt, die kleinen Leute zu ärgern und zu verklagen und dass man – wenn man P2P als Übel auffasst – es wenigstens an der infrastrukturellen Wurzel erfassen will. :ei:

Quelle:
Krempl, Stefan: GEMA geht gegen “Spreader” vor [Update]:x: via heise online

  1. Dabei handelt es sich nicht um das gleichnamige offizielle Magazin des Chaos Computer Clubs:x: (CCC). []

VG Wort und das Internet

Happy Anniversary VG Wort, 50 Jahre sind kein Pappenstil. Die Feier am Mittwochabend war eine Dusche warmer Grußworte.

Um die Bedeutung seiner Verwertungsgesellschaft hervorzuheben, betonte VG WORT-Vorstand Ferdinand Melichar in seinen Ausführungen unter anderem
ihr kulturelles und soziales Engagementdurch das Autorenversorgungswerk, den Sozialfonds, den Beihilfefonds für wissenschaftliche Autoren und den Förderungsfonds Wissenschaft.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries lobte in ihrem Grußwort die “beispiellose Erfolgsgeschichte” der Verwertungsgesellschaft bei der Wahrnehmung des Urheberrechts. “Damit Autoren von ihren eigenen Worten leben können, brauchen sie auch genug Brot. Dafür sorgt die VG Wort”, deklarierte die SPD-Politikerin bei dem unter dem Motto “Geist und Recht und Geld” stehenden Festakt.

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[Kurz] DRM und Verwertungsgesellschaften

Sandra weißt mit ihrem Beitrag Verwertungsgesellschaften, Bibliotheken und Leseförderung in “politik und kultur” im IBI-Weblog auf die neue Ausgabe der “politik und kultur” hin, einer Zeitschrift zur Kulturpolitik der Linken. Die Ausgabe enthält einen Artikel von Gabriele Beger zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission “Kultur in Deutschland”.

Ein weiterer Hinweis erfolgt auf ein Dossier von “politik und bildung” zum Thema Verwertungsgesellschaften:x: Sandra weißt mit ihrem Beitrag Verwertungsgesellschaften, Bibliotheken und Leseförderung in “politik und kultur” im IBI-Weblog auf die neue Ausgabe der “politik und kultur” hin, einer Zeitschrift zur Kulturpolitik der Linken. Die Ausgabe enthält einen Artikel von Gabriele Beger zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission “Kultur in Deutschland”.

Ein weiterer Hinweis erfolgt auf ein Dossier von “politik und bildung” zum Thema Verwertungsgesellschaften, in dem es auch um ihren Umgang mit Digital Rights Management-Systemen (DRMS) geht.

Vielen Dank an Sandra.

Verwertungsgesellschaften unter Zwang

Die Verwertungsgesellschaften stehen unter dem Zwang, sich angesicht der Migration von Kunst und Kultur ins Netz verändern zu müssen. Dies ist die Message vom Chef der britischen Verwertungsgemeinschaft MCPS-PRS:engl: , Steve Porter heute beim ersten Urheberrechtsgipfel der Dachorganisation der Verwerter (CISAC:engl: ) in Brüssel. Das Muss ist den Vertretern der Verwertungsgesellschaften bekannt, allerdings über die Art und Weise der Veränderung ist man sich uneinig.

Porter kritisierte die beständige Verteidigung der eigenen Position. “Ja, wir müssen uns ändern. Und, ja, wir müssen uns ganz beträchtlich ändern.”

Es sei verkehrt die Schuld bei den Händlern, den Majors der Musikindustrie oder der EU-Kommission zu suchen. Porter schlägt vor, ein Modell zu entwickeln, dass dem Künstler oder Inhaber vor Repertoires die freie Wahl der Verwertungsgesellschaft überlässt.

Um mehr Konkurrenz zu ermöglichen, haben sich z.B. GEMA und MCPS-PRS zum Verwerter CELAS zusammengeschlossen.

Die gemeinsame Gesellschaft vergibt EU-weite Lizenzen für die Online- und Mobilnutzung des Repertoires von EMI. CELAS und die inzwischen entstandene zweite Mega-Verwertungsgesellschaft, in der die französische SACEM (franz.) , die spanische SGAE: (span.) und die italienische Verwertungsgesellschaft vertreten sind, konkurrieren so etwa um das Repertoire von Warner Brothers.

Für kleinere Verwertungsgesellschaften besteht die Gefahr, dass sie dabei auf der Strecke bleiben. Sie kritisierten daher die Forderungen der Kommission.

“Das spielt den großen Playern in die Hände”, warnte Cees Verwoord von der niederländischen Buma/Sterma. Große Rechteinhaber würden ihre Rechte von den kleinen Gesellschaften abziehen.

Die CELAS-Vertreter denken durchaus über Modelle nach, bei denen nationale Verwertungsgesellschaften als lokale Agenten tätig werden sollen.

Viel hängt dabei davon ab, wie die EU-Generaldirektion Wettbewerb:x: in den kommenden Wochen reagiert, die von einem Klienten der Verwerter angerufen wurde.

Ein positives Beispiel für ein Modell der Verwertungsgesellschaften ist: Bei OLA kann die Nutzung von Kunstwerken weltweit über einen One-Stop-Shop lizensiert werden. Für das Massengeschäft der Musik ist so ein Modell allerdings nicht möglich, wo man eher um die größten Anteil am Kuchen ringe, so Gerhard Pfennig, General Manager der Gesellschaft Bild-Kunst.

Quelle:
Ermert, Monika: Verwertungsgesellschaften streiten über Reformen via heise online

Commons ist schlecht fürs Urheberrecht

Die Creative-Commons-Bewegung ist die Steilvorlage für Gegner des klassischen Urheberrechts und des Systems der Verwertungsgesellschaften, behauptet Brett Cottle, Aufsichtsratsvorsitzender der internationalen Dachgesellschaft von Verwertungsgesellschaften CISAC. Dies ist der Vorwurf, den Cottle beim Streitgespräch mit Creative-Commons-Gründer und Standford-Professor Lawrence Lessig beim ersten CISAC-Urheberrechtsgipfel gestern in Brüssel machte. Dieser heftigen Kritik musste Lessig sich vor den versammelten Vertretern von Verwertungsgesellschaften und den anwesenden Künstler stellen.

Die von Lessig 2002 geschaffene Lizenzierungsplattform Creativ Commons will es Musikern, Filmemachern, Autoren und Programmierern ermöglichen, Lizenzen für ihre Produkte nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zusammenzustellen. Damti will er die freie Nutzung geistigen Eigentums fördern.

Die Plattform hat in Cottles Augen falsche Erwartungen bei vielen Autoren geweckt, die im klassischen Urheberrechtssystem kaum Aussicht auf einen finanziellen Erfolg gehabt hätten. Gleichzeitig schwäche das Lizenzmodell die Verwertungsgesellschaften und werde aktiv von denen ausgenutzt, die das Urheberrecht umkrempeln oder ganz abschaffen wollten.

Besonders schwer fällt den Verwertungsgesellschaften die Akzeptanz dieses Lizensystems, weil sie selber häufig als schwerfällig und unflexibel hingestellt werden.

Von den Commons als der jüngeren Organisation sei auch ein gewisser “Respekt” zu erwarten. Lessig verteidigte das Commons-Projekt als ein “Werkzeug” für die Autoren und Kreativen, die eine nichtkommerzielle Nutzung ihrer Werke zulassen, dabei aber ihre Urheberrechte wahren wollten.

Ist die Forderung nach “Respekt einer so jungen Organisation” nicht gerade ein Zeichen dafür, dass man in den Verwertungs langsam “verkalkt” und eben nicht alle Wünsche von Autoren in das eigene Angebot integrieren kann?

Lessig steht zum derzeitigen Urheberrecht und den Verwertungsgesellschaften. Er fordert aber auch ein Umdenken. Das kommerzielle Modell sei eben nicht das einzig mögliche, denn CC bewiese, es gebe noch ein “zweites wirtschaftliches, das Sharing-Modell”.

50 bis 100 Millionen Treffer führten derzeit zu Werken, die unter Creative-Commons-Lizenzen gestellt wurden. Diese Urheber hätten aber in der Regel “niemals die Absicht gehabt, ihre Werke ins urheberrechtliche Verwertungssystems zu geben”. Als Akademiker sei man zum Beispiel in erster Linie an einer weiten Verbreitung seiner Werke interessiert.

Trotz der aufgeführten Differenzen gehen die Bestrebungen der CC und einiger Verwertungsgesellschaften weiter, dass auch Mitglieder von Verwertungsgesellschaften einzelne Werke unter Commons-Lizenzen veröffentlichen können.

Quelle:
Ermert, Monika: Verwertungsgesellschaften kritisieren Commons-Projekt als urheberrechtsfeindlich via heise online

Zusammenfassung Copyright Summit – Imageprobleme beim Urheberrecht

Eines wurde bereits zu Beginn des Gipfels hervorgehoben: Auf das Urheberrecht kann aus der Sicht von Industrie und Gesellschaft nicht verzichtet werden. Daher muss der Respekt für die Urheberrechte wieder gestärkt werden.
John LoFrumento mit seiner US-Verwertungsgesellschaft ASCAP (American Society of Composers, Authors and Publishers) hat dazu unter anderem eine PR-Kampagne für Schulen in den USA entwickelt.

In dieser soll Schülern beispielsweise klar gemacht werden, dass ihre Eltern in Handschellen abgeführt werden, wenn sie illegale Downloads vornehmen. Die ASCAP hat dazu eine Comic-Reihe entwickelt. Unter dem Titel: “Pirate Comics Presents … Donny the Downloader” erlebt der Held allerlei Negatives, wenn er das Urheberrechte missachtet.

Manuel Medina Ortega (MdEP) konstatierte, dass die Leute die Musik akzeptierten, nicht aber die damit verbundenen Einschränkungen zum Urheberrechtsschutz. Er hebt hervor, dass sich der Konsument meist im Zwangskorsett der Wirtschaft befände. Auch Emma Pike, Vertreterin der British Music Rights, konstatierte ein aktuelles Imageproblem des Urheberrechts.

Grundsätzlich sei das Urheberrecht nicht per se der falsche Ansatz, vielmehr ist es eine Frage, wie mit Lizenzen umgegangen wird. Insbesondere sieht sie dabei für Web-2.0-Anwendungen wie YouTube oder MySpace eine große Herausforderung.

Ein Ansatz, um die Akzeptanz des Urheberrechtes zu stärken, sei eine stärkere Einbindung der Nutzer in die aktuelle Diskussion, die inzwischen gleichzeitig Produzenten sind.
Gerade weil die Konsumenten sehr stark abhängig sind von den Konzernen, muss auch der Verbrauchschutz eine prominente Rolle übernehmen.
Cornelia Kutterer, Vertreterin der Europäischen Verbraucher-Organisation BEUC, forderte die Vertreter der Verwertungsgesellschaften auf, die Nutzung von P2P-Tauschbörsen nicht per se zu dämonisieren und forderte eine offene Debatte. Eine Kriminalisierung ist eindeutig die falsche Antwort auf die komplexen Herausforderungen, denen sich die Akteure im Urheberrecht gegenüber sehen.

Kulturflatrate und Generallizenz könnten neue Modelle der Verwertungsgesellschaften notwendig machen.
Ben Verwaayen (British Telecom) sieht die Kulturflatrate als eine von vielen Modellen möglich. Auch die Einführung einer Generallizenz oder auch Globallizenz wird für möglich gehalten. André LeBel, Vertreter der kanadischen Verwertungsgesellschaft SOCAN (Society of Composers, Authors and Music Publishers of Canada) hob hervor, dass die Anwendung eines kollektiven Rechtesystems zur finanziellen Abgeltung der Künstler in den vergangenen 100 Jahren erfolgreich gewesen ist und setzt dabei auf eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Musikindustrie, Verwertungsgesellschaften, Künstlern und Verbrauchern.

In diesem Zusammenhang forderte Eduardo Bautista, Vertreter der spanischen Verwertungsgesellschaft SGAE (Sociedad General de Autores y Editores), ebenfalls ein kollektives Rechtemanagement. Bei diesem sollen die Endnutzer im Vordergrund stehen. Harald Heker, Chef der deutschen GEMA, brachte es dabei wie folgt auf den Punkt: “Wir müssen einen gemeinsamen Weg des Reagierens finden, um das musikalische Repertoire der Welt verfügbar zu machen.”

Den gesamten Gipfel über wurde klar, dass Veränderungen bei den Verwertungsgesellschaften in der neuen digitalen Welt notwendig sind. Uneinig ist man jedoch bei der Frage, wie eine solche Veränderung gestaltet sein soll. Angefangen bei der freien Wahl der Verwertungsgesellschaft in der Zukunft, ohne es dabei zu einem zu starken Konkurrenzgerangel kommen zu lassen.

David Ferguson, Sprecher der ESCA (European Composer and Songwriter Alliance), verlangte nochmal ausdrücklich, dass Verwertungsgesellschaften in der Zukunft sich auf die Gründe ihrer Entstehung zurückbesinnen müssen: die Nutzung des verfügbaren Materials garantieren. Nationale Verwertungsgesellschaften sollten deswegen auch in Zukunft über das nationale Repertoire verfügen.

Quelle:
Philipp, Otto: Copyright Summit – Zukunft der Verwertungsgesellschaften via golem.de

Autoren sollen sachlich bleiben

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat die “Frankfurter Mahnung” von Vertretern der Schriftsteller und des Buchhandels zum Urheberrecht als unsachlich kritisiert.

Darin heißt es: “Die Pläne für Kürzungen bei den Abgaben für Vervielfältigungsgeräte sollten aufgegeben werden.”

Das klingt, als haben die Urheber hier einen wunden Nerv getroffen, denn BITKOM erwartet eher steigende Pauschalabgaben für die Gerätehersteller. Die Urheberrechtsnovelle hat entsprechende Abgaben auf Computer, Drucker und Multifunktionsgeräte vorgesehen. Würde der Gesetzentwurf so umgesetzt, könnten sich die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften nach BITKOM-Berechnungen mindestens verdoppeln.

Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Schriftsteller, Imre Török, sprach von einer “Enteignung der Urheber zu Gunsten der Geräteindustrie”. Die pauschale Geräteabgabe werde praktisch abgeschafft. “Das ist unsachliche Panikmache und eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit”, erwiderte Harms gestern in Berlin.

Harms wirft im Gegenzug den Gesetzgebern ebenfalls fehlendes Augenmaß vor:

Beispielsweise sollen die Verbraucher nach Ansicht der Verwertungsgesellschaften zukünftig eine urheberrechtliche Abgabe für Multifunktionsgeräte (Kombigeräte aus Drucker, Scanner und Fax) in Höhe von mindestens 76,70 Euro bezahlen. Einstiegsmodelle sind aber schon zu Verkaufspreisen ab 50 Euro zu haben.

Die Kritik von BITKOM richtet sich dabei weniger gegen die allgemeine Forderung nach Stärkung des Schutzes von geistig-schöpferischen Leistungen als vielmehr gegen das Ansinnen der Autoren, die im »Zweiten Korb« zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorgesehene Deckelung von Urheberrechtsabgaben auf Vervielfältigungsgeräte zu beseitigen.

Quelle:
BITKOM: Panikmache bei der Urheberrechtsnovelle unterlassen:x: via de.internet.com
BITKOM: »Autoren betreiben Panikmache«:x: urhberrecht.org