Verleger kehren DRM nicht wirklich den Rücken

DRM von Adobe wird laut Johannes Haupt von Lesen.net bei 3/4 aller Großverlage eingesetzt, d.h. DRM ist ein Thema in Verlagen. Dass es in der Branche eine kleine Diskussionen zu diesem Thema gibt, zeigt sich nur mittelbar, so z.B. in der Meldung, dass der Campus-Verlag einen DRM-Verzicht verkündete.

Der Campus-Verlag erklärte, auf “harte” Digital Rights Management-Maßnahmen (DRE) verzichten zu wollen und dafür ein neues, digitales Wasserzeichen (Social DRM) von HGV einzusetzen, um so den Schutz der Urheberrechte bei seinen PDF-Büchern sicherzustellen.

Geworben wird mit der Unabhängigkeit von verwendeten Lesegeräten und den dadurch fehlenden technischen Hürden. Wissen muss der Käufer, dass beim Download ein individuelles Wasserzeichen erzeugt wird, welches eindeutig dem Käufer des PDFs zugeordnet wird. Dabei werden sichtbar und unsichtbar die PDF-Version des E-Books mit der Transaktionsnummer Ihrer Bestellung mehrfach markiert. So lassen sich zwar Kopien weitergeben, aber sie lassen sich immer zum Käufer des Ursprungdokuments zurückverfolgen, sollten illegale Kopien auftauchen.
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Ein deutliches Signal gegen Digital Rights Management (DRM)?

“100 französiche Verlagen sagen NEIN zu DRM” – was für ein Signal. Über 100 französische Verlage hören einfach auf, DRM zu nutzen. Diese Verlage vertreiben derzeit 21.478 der erhältlichen E-Books, was etwa die Hälfte aller französischen E-Books ausmacht. Klingt super. Ist Augenwischerei. Sie verzichten einzig auf den harten, restriktiven Kopierschutz (Digital Rights Enforcement, DRE). Nur 7.823 Bücher werden komplett ohne jeglichen DRM-Schutz verkauft. Für die anderen 13655 E-Books verwenden die Verleger trotztdem weiterhin Wasserzeichen und andere “social” DRM-Maßnahmen, wodurch sie aber die Nutzung ihrer E-Books auf Geräten, die mit Adobe funktionieren oder auf Kindle-Readern erschweren. (Hier an dieser Stelle ist mir leider ein Verständnisfehler unterlaufen. Bitte lesen Sie dazu auch den zweiten Kommentar.)

Auf jeden Fall bemerkenswert ist die Aktion jedoch, weil sich die Verlage auf einen gemeinsamen Nenner geeinigt haben und so den Marktführern im DRE-E-Book-Geschäft den passiven Kampf ansagen. Es ist aber auch ein Werben um das Vertrauen der Nutzer. Und viele Verlage haben bisher kein DRE eingesetzt oder scheuten bisher die Kosten dafür.

Dennoch wäre es wünschenswert, wenn auch deutsche Verleger ein deutliches Signal gegen die DRE-Bevormundung setzen würden. Für viele Käufer von E-Books wäre dies ähnlich wie bei der Musik ein postives, vertrauenserweckendes Werbesignal

Quelle:
DRM: 100 éditeurs disent non, Aldus-depius 2006, 16.02.2011 (mit Auflistung der Verlage)
Hoffelder, Nate: 100 French Publishers Say No To DRM, ebook newser, 18.02.2011

E-Books – die Stärkung der Autoren und Schwächung der Verlage?

Auf der re:publica’09 waren E-Books und die mobilen Lesegeräte ebenfalls ein Thema. Joscha Bach sieht die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, welche vor allem den Autoren nützen werden. Der Kommunikationswissenschaftler arbeitet als Visionär bei txtr und zeichnet für die Entwicklung des gleichnahmigen Lesegerätes verantwortlich.
Die Lesegeräte heute sind immer noch absolute Anfangsmodelle. In der Zukunft werden sie mit biegsamen Display ausgetattet sein, eine ständige Onlineverbindung besitzen, den Austausch von Büchern ermöglichen, kleine Animationenabspielen können und auch GPS nutzen.

Welche Geschäftsmodelle können entstehen und wer hat den größten Nutzen davon, ist eine der Fragen, die sich Bach stellt. Eines scheint sicher. Der Hype umd E-Books und mobile E-Book-Reader beschert den Verlagen und dm Buchhandel eine ähnliche Krise wie sie die MP3 und der MP3-Player in der Musikindustrie auslösten.

Die Digitalisierung hat am stärksten den Herstellungsprozess verändert. Nie war es so einfach, selbst zum Autor zu werden und sein Werk im Eigenverlag zu verbreiten. Es besteht die Gefahr, dass ganze Branchen obsolet werden. Zumindest wird die Digitalisierung einen Wandel verursachen. Einschnitte wie sie bereits zu Beginn veränderter Druckverfahren bei den Druckern zun beobachten waren, werden auch die Verlage und davon anbhänige Branchen treffen. Das gedruckte Buche und Verlage werden weiterhin existieren, aber Verleger und Buchhändler werden mit der steienden Popularität drastisch an Bedeutung verlieren.

Die Reaktion der Verlage ist wenig zukunftsweisend. Krampfhaft versucht man traditionelle Geschäftsmodelle zu verteidigen, ohne mit den sich neu bietenden Chancen nach innovativen Lösungen zu suchen. Sie setzen auf Digital Rights Enforcement (DRE, Teil des DRM) oder “trusted authority”. Damit soll verhindert werden, dass digitale Bücher einfach kostenlos vervielfältigt und weitergegeben werden können, ohne dass ein Verlag daran verdient. Dies ist eine Sache, die erwiesenermaßen kontraproduktiv und teuer ist.

Der Bedeutungsverlust der Verlage kann auch eine große Chance fr Autoren sein. “Raubkopien” unbekannter Autoren kann für diese sinnvoll sein, denn damit erhöhen sie die Chancen, bekannt zu werden.

“Unbekannte Autoren haben durch E-Book-Reader nichts zu verlieren, treffen könnte es höchstens einige wenige Bestsellerautoren.”

Bach sieht günstigere Gewinnmargen für die Autoren, wenn Verlage und Zwischennhändler wegfallen. Interessant finde ich hier die genannten Preise:

Wenn die Margen für Verlag und Buchhandel wegfallen, könne ein Autor an einem E-Book, das zwei Euro kostet, durchaus 1,80 Euro verdienen.

Zur Sicherung der Bücher, damit der Autor nicht nur einmal verdient, schlägt Bach einen forensischen DRM-Schutz, d.h. digitale Wasserzeichen vor. diese Wasserzeichen könnten in einem entsprechenden Online-Shop in das Buch eingebaut werden. So wäre das digitale Buch auch problemlos entleihbar, aber das Wasserzeichen mit dem Namen würde davon abhalten, es in Tauschbörsen hochzuladen. Vielen wäre der Aufwand, das Wasserzeicen zu entfernen zu hoch oder sie besitzen die entsprechenden technischen Kenntnisse nicht. Auch ließen sich E-Books mit Wasserzeichen einfacher in Tauschbörsen sperren.

Solche Mittel können nur im Rahmen einer gesellschaftlichen Übereinkunft (im Snne des “fair use”) eingesetzt werden. Dabei müssen die Interessen der Nutzer und Öffentlichkeit gegen die der Autoren abgewogen weren. Dies könnte im Rahmen eines Urheberschutz- und eines Werkschutzrechtes geregelt werden.

“Zu klären wäre da etwa noch die Frage des Weiterverkaufs. Was verkaufe ich? Mein Nutzungsrecht an dem Buch – das ich aber theoretisch in Kopie weiter nutzen kann?”, fragt Bach. Antworten darauf müssten noch gesucht werden. “Eine perfekte Lösung ist nicht nötig, nur eine besser funktionierende als die traditionelle.”

Derzeit exprimeniert man noch, so dass neue, unproblematischer Schutzmechanismen und Geschäftsmodelle entstehen können, die den Autoren zugute kommen können. Vorstellbar wäre, dass Blogautoren, deren Blogs über ein E-Book-Lesegerät abonniert wurde, eine kleine Abo-Gebühr erhalten und die Leser somit einen konkreten Blogger unmittelbar unstützen.

In Japan besteht ein Unterhaltungsbedürfnis auf den langen Fahrten zur Arbeit in den öffentlichen Verkehrsmitteln, so dass da eine neue Form des Fortsetzungsromans enstanden ist. Diese Fortsetzungsromane werden auf Handys gelesen. Die Romane entstehen unter Beteiligung der Leser im Internet und können gegen eine Subskriptionsgebühr abschnittsweise aufs Handy geladen werden. Die Preise sind moderat, aber ein Autor kann von etwa 2.000 Leern schon leben und mit 3.000 mehr schon reich werden. Dies ist ein Geschäftsmodell, dass vielleicht auch für Europa erfolgsersprechend ist.

Andererseits sollten wir darauf achten, bei allen Diskussionen die zur zeit rund ums EBookg geführt werden, dass wir hier über einen sehr kleinen Marktsektor sprechen. In den nächsten fünf bis zehn Jahren sind einige Prozent Marktanteil zu erwarten.1 Gerne sprricht man auch von 10-25 Prozent Marktanteil2, aber das halte ich derzeit bei den Preisvorstellungen fürs E-Book, fehlenden passenden Geschäftsmodellen und unzureichend ausgestatteten E-Book-Readern für utopisch. Auch wenn man dabei auf den Erfolg des Kindle in den USA schielt, bei dem innerhalb kurzer Zeit über eine Million Geräte verkauft wurden, schätzungsweise jetzt mit Kindle 2 schon 1,5 Millionen. Die Durchdringung der Bevölkerung ist damit sehr gering bei ca. 306 Mio Bewohnern.
Auffallend ist auch, wer sich derzeit mit Millionenbeträgen im E-Book-Bereich engagiert: Amazon.com– ein Buchhändler, Sony – Unterhaltungsindustrie oder Plastic Logic – Neuentwicklung.

Quelle
Dülffer, Meike: Wie E-Books Autoren stärken und Verlage schwächen: Joscha Bach über die Chancen der Digitalisierung, via golem.de

  1. Bayer, Oliver: eBook: “Letzen Endes entscheidet der Leser, wie er liest” via Wirtschaftsblatt.at []
  2. Buchhandel will Raubkopierer von E-Books verklagen via Schwäbische Zeitung []

DRM – geht auch anders?

Es gibt Alternativen zu den klassischen Maßnahmen von Digital Rights Management, so die Forscher des Internet Centre am Imperial College London:engl: .

Die neuen Ansätze, die mit digitalen Wasserzeichen und einer servergestützten Simultan-Nutzungskontrolle übers Internet arbeiten, sollen einige als besonders nutzerfeindlich empfundene Auswirkungen von gängigen Konzepten wie etwa Verfallszeitpunkten, Nutzungszählern, gerätebezogenen Lizenzdateien und Ähnlichem vermeiden.

Dieser Ansatz soll Anwendern die Herstellung von Pirvatkopien sowie die Wiedergabe auf verschiedenen Abspielgeräten weiterhin erlauben, die unerlaubte Weitergabe der Inhalte und ihre massenhafte illegale Verbreitung aber unattraktiv machen

Es wurden zwei verschiedene Spielarten von “nutzerfreundlicher” Kontrolle vorgestellt, die mit robusten individuellen Erkennungscodes (Wasserzeichen) arbeiten. Bei der Vervielfältigung der betreffenden Dateien durch den Nutzer, inclusive des Komprimieren und Dekomprimieren, sollen diese erhalten bleiben. Bei der ersten Variante wird verhindert, dass die Datei eines so gekennzeichneten Stücks gleichzeitig auf zwei Geräten abgespielt wird.

Wenn der Kontrollserver entdeckt, dass ein zum Abspielen vorgesehenes Dateiexemplar bereits irgendwo läuft, sperrt er die neue Abspiel-Anfrage.

Eine Weitergabe der Dateien wird unattraktiv, weil der Nutzer befürchten muss, dass die jeweilige Datei bereits woanders läuft, wenn er sie abspielen will. Damit ist die Weitergabe unattraktiv für ihn.
Der Vorteil dieser Methode, so Rayna, sei die Anonymität, da bei jeder Prüfung nur der SchutzcodBei dieser Methode würden nur die Wasserzeichen übermittelt. Allerdings werden dabei keine personen- oder gerätebezogenen Daten weitergegeben. In diesem Sinne gäbe es wohl kaum Probleme mit dem Datenschutz.

Die zweite Variante schaut beim Shareware-Konzept ab, das vielen aus dem Bereich der Computerprogramme bekannt ist. Verknüpft wird das DRM-Angebot mit Elementen des Pay-per-Use-Modells. Verwendet werden hier Ideen des Potato-DRMs, bei dem der Nutzer aktiver Teilnehmer der Vertriebs-, Verbreitungs- und nicht zuletzt auch der Promotion-Kette wird.

Nach der Vorstellung der Forscher soll man die betreffenden Unterhaltungsdateien oder Programme zunächst frei herunterladen und auch abspielen beziehungsweise anwenden dürfen, wobei jeder Einsatz online protokolliert wird.

Zukünftig soll nach Ablauf einer Testphase, in der die bisherige Art und Dauer der Nutzung ermittelt wird, ein Preis berechnet, der künftig dafür gezahlt werden muss. So würde man für selten abgespielte Musik weniger als für oft gehörte bezahlte. So würde der Kunde geringere Beträge für Produkte bezahlen, die er sonst gar nicht ausprobieren oder nur illegal beziehen würde.

Das mag manche Nachteile von DRM kompensieren, aber dennoch enthalten beide Methoden weiterhin denselben Nachteil, der für viele Nutzer DRM-geschützte Medien inakzeptabel macht. Um die Medien zu nutzen, benötigt man einen ständigen Internetzugang, der bei kleinen MP3-Playern und anderen mobilen Abspielgeräten nicht vorhanden ist. Der Datenverkehr bei mobilen Endgeräten ist noch sehr teuer und viele Kunden sind nicht bereit, Zusatzkosten für die Datenübermittlung beim Abspielen von Musik oder Videos zu berappen.
Das Argument der Befürworter dieser modifizierten DRM-Konzepte, dass die klassischen Methoden wesentlich stärkere Einschränkungen für rechtmäßige Nutzer digitaler Inhalte bedeuteten, etwa die Plattformabhängigkeit und Interoperabilität der Systeme, sind letztendlich nicht überzeugend genug.

Wasserzeichen als Teil von DRM sind nix Neues, und wer Wasserzeichen verwendet, sollte nicht drm-frei auf sein Label setzen. Noch ist die Nutzung von Wasserzeichen personalisiert. Die neuen Methoden entpersonalisieren zwar die Wasserzeichen, aber sie verhindert nicht, dass Massen von Daten gesammelt werden, die dann für eine zielgerichtete Werbung mißbraucht werden können bzw. für ungerechtfertigt hohe individualisierte Bezahlung. Außerdem steigen die Kosten für den Endverbraucher, der nun neben den Dateien auch nachträglich noch ihre Benutzbarkeit bezahlen müssten. Hier sollten die Tüftler nachbessern, denn so ist DRM mit Wasserzeichen keine wirkliche Alternative zum klassischen DRM (sofern Wasserzeichen keine klassischen Bestandteile von DRM sind).

Quelle:
Opitz, Rudolf: Suche nach neuen Wegen für digitales Rechtemanagement via heise online

Nun kommt es doch ans Licht: Augenwischerei

Nun ist doch raus. iTunes ist noch immer nicht DRM-frei, sondern setzt auf Wasserzeichen. Okay, es erzwingt nichts, es ist passives DRM, welches die Nutzungsbedingungen nicht einschränkt, aber auch diese Technologie zählt zu den DRM-Technologien.

Auch Universal verkauft seine Musik mit Wasserzeichen als DRM-frei. Wie Wasserzeichen enthalten entgegen Apple :engl: keine persönlichen Informationen und sollen rein statistischen Zwecken dienen. Warum dann der Aufwand, mag sich so mancher fragen. Ganz einfach: Damit wird Zahlenmaterial für die Notwendigkeit von DRM gesammelt. Wer weiß, wie oft unberechtigte Downloads in Tauschbörsen auftaucht, kann eben auch besser gegen Privatkopie und kleinere Freiheiten vorgehen. Damit wird das an Argumenten belegt, was bis jetzt einfach mal so verlautbart worden ist. Wohl kaum werden sich Universal & Co hinterher hinstellen und sagen: Tut uns Leid, hier in Deutschland ist das Ausmaß der Piraterie gar nicht so groß, wie wir immer gedacht haben. Wir verkaufen unsere Musik nur noch DRM-frei.

Quelle:
Mit Wasserzeichen statt mit DRM gegen Raubkopien medien-gerecht

Kriminelle Verbraucher?

Die hier gemachten Überlegungen rechtlicher Art beziehen sich auf das US-Copyright.
Ein Gericht in Nordkarlifornien hat entschieden, dass es legal ist, im Rahmen der Verwerterlizenzen und den gesetzlichen Vorgaben private Kopien von DVDs zu machen.
Die DVD Copy Control Association hat damit ein Problem, zumal sie das Kopieren von DVDs ganz gerne vollständig untersagen möchte.

Copyright ist eine komplizierte Sache. Geschützt wird nur das, was der Autor, Verwerter, der Fotograf, ein Filmemacher oder Komponist geschaffen hat. Es beinhaltet dabei aber nicht die Ideen oder die faktischen Informationen, welche das Werk enthält.

Noch komplizierter wird es dann beim Fair Use. Viel hängt vom Zweck und der Beschaffenheit des genutzten Materials ab. Eine beschränkte Wiedergabe zum Zweck der Kritik, für Anmerkungen, die Nachrichten, Lehre und Forschung und den Unterricht hat diesen Spielraum. Das Nutzen dieser Materialien für den kommerziellen Gebrauch hingegen verstößt eindeutig gegen die Grenzen des Fair Use.

Der Audio Home Recording Act von 1992 erlaubt zwar das Mitschneiden von Radio- und Fernsehsendungen, sagt aber nichts über das Anfertigen von digitalen Aufnahmen aus, das Konvertieren von CDs und das Speichern in MP3-Playern. Apple iPod hätte trotz seiner legalen Downloadangebote für Geld (iTunes) Schwierigkeiten, wenn die Menschen nicht auch die Möglichkeit bekämen, ihre eigenen CDs zu konvertieren und auf ihren iPod überspielen könnten.

Genauso ist das bei DVDs. Die Nutzer möchten diese in andere Formate überführen, um sie auf anderen Abspielgeräten sehen und nutzen zu können.

Im Fall dieser Gerichtsentscheidung wurde klargestellt, dass DVDs im Rahmen von Fair Use nicht anders behandelt werden können als CDs und Musikstücke. Für die DVD-Verkäufer ist der Schutz schon wichtig und sie glauben, wenn sie ihren Nutzern das Leben schwer machen, würden sie ihren Erfolg erhöhen (z.B. mehr Verkäufe etc.).

Die Musikindustrie hat sich mit DRM auf CDs eher geschadet und überschlägt sich nun fast dabei, davon abzurücken. Eine ganze Reihe von Musikdownload-Anbietern wie eMusic, Audia Lunchbox und Anthology verzichten ganz auf DRM. Erwartet wird dadurch eine Zunahme bei den Verkäufen. Auch EMI versucht nun mit Songs ohne DRM die Verkaufszahlen durch Premium-Angebote zu steigern.

Recht spät haben die Verantwortlichen festgestellt, dass DRM nicht funktioniert. Die System sollten unauthorisiertes Kopieren verhindern, aber bis jetzt ist kein Kopierschutz entwickelt worden, der nicht gehackt worden ist. Das machte es aber auch schwierig, zahlende Kunden zu bekommen, wenn diese Systeme doch so gut wie keinen Effekt hatten und sich die Titel dann doch auch ohne diese Beschränkungen erwerben ließen.

Gerad gabe es wieder Meldungen, dass der Kopierschutz von HD-DVD und Blue ray geknackt ist.

Es wird auch weiterhin notwendig sein, Musik und Filme zu schützen, aber es gibt besser Methoden als die auf den Trägern implementierten aktiven DRM-Kopierschutzsysteme. Zu den besseren Möglichkeiten gehören “Fingerprints” und “Watermarks”, deren Vorteil es ist, dass sie das Kopieren nicht verhinden. Sie machen nur nachweisbar, wer gegen das Copyright verstoßen hat. Damit wird die Masse der gesetzestreuen Konsumenten nicht von vornherein kriminalisiert, sprich, ihr werden keine bösen Absichten unterstellt. Warum, so fragt der Autor des Artikels, hat man das nicht von Anfang an so gehandhabt?

Quelle:
Criminalising the consumer:engl: auf Economist.com

Passiver DRM-Schutz wird marktfähig

Forensische DRM-Schutzmaßnahmen werden weniger kritisch hinterfragt als die aktiven technischen Schutzmaßnahmen, weil sie im Verborgenen arbeiten und den Nutzer nicht über Gebühr einschränken.
VTrack :engl: ist ein Angebot von Philips:engl: und ist ein forensisches Wasserzeichen-Schutzverfahren. Pay-TV- und Video-on-Demand-Anbieter können mit VTrack ihre Inhalte zwar nicht vor dem Anfertigen illegaler Kopien schützen, aber es hilft ihnen nachträglich den Ersteller solcher Schwarzkopien zurückzuverfolgen.

VTrack (offenbar ein Synonym für “Video Track”) soll das Videomaterial automatisch mit einem eindeutigen und zudem robusten Waserzeichen versehen.

Digital/Analog-Wandlung, Rekodierung und Formatänderungen sollen dem Wasserzeichen nichts anhaben können.

Das Programm soll in Signalprozessoren von Settop-Boxen integriert werden.

Philips sieht in VTrack eine perfekte Lösung, um auch das so genannte analoge Loch zu schließen, sprich abgefilmte oder über Analogausgänge abgegriffene Schwarzkopien zurückzuverfolgen.

Lassen wir uns überraschen, wie lang die perfekte Lösung eine solche bleibt. Wer so viel verspricht, muss damit rechnen, dass rasch wieder Hacker das Programm auf ihrem Programm haben.

Quelle:
Illegale Videokopien verfolgen per Wasserzeichen via heise online

Marktreife: Fraunhofer Wasserzeichen

Informationen im Internet, egal wie, lassen sich so gut wie nicht mehr daraus entfernen. Innerhalb kürzester Zeit verbreiten sich legale und illegale Kopien über das Netz. Ein Übel, das vor allem die stört, die mit Texten, Dateien und Informationen ihr Geld verdienen wollen.
Mit dem von Forschern des Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) entwickelten Wasserzeichen, lässt sich zumindest die Datei zumindest zur undichten Stelle zurückverfolgen.

“DRM im Endkundenbereich schadet heute oft mehr als es nutzt.
Wasserzeichen-Technologie hingegen ist preiswert und lässt sich problemlos in Produktionsabläufe einbetten, ohne lästige Nebenwirkungen für die Nutzer”
, sagt Steinebach, dessen Team für die Pool Position GmbH die Wasserzeichen-Software in die Steuereinheit einer handelsüblichen CD-Kopierstation integriert hat. […] “Da jede gebrannte CD mit einem individuellen Wasserzeichen versehen wird”, so Steinebach, “lässt sich beim Auftauchen eines Songs im Internet genau nachvollziehen, an wen die CD geliefert wurde.”

Was für ein gefundenes Fressen für Datenschützer und Geheimdienste! Und bevor man es vergisst: Wasserzeichen sind ein passiver Teil von DRM!!!

Quelle: Geheimagenten für CD-Brennerei und Internet: Wasserzeichen-Software vom Darmstädter Fraunhofer-Institut ist marktreif via Buchmarkt.de