Bye, bye Privatkopie!

Privatkopie oder Technische Schutzmaßnahme? – DRM natürlich! So lautet die Antwort der großen Koalition.

Der Stellungskrieg von Industrie und den Vertretern von Verbrauchern und Nutzern im Urheberrechtskampf hat sich zugunsten der Industrie verschoben. Die Koalition folgt dabei dem Berliner Aufruf der Industrie.
Abgelehnt wird eine prinzipiell eingeräumte Möglichkeit zum privaten Kopieren gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Hingegen werden entscheidende Kriterien des Regierungspapiers zur Gerätepauschale fürs eingeschränkte private Kopieren gestrichen.

Das Kabinett hat bei der Festsetzung der Urheberrechtsabgabe vorgeschlagen, dass nur noch Geräte erfasst werden, die in “nennenswertem Umfang” für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem war eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vorgesehen.

Die Ergebnisse des Kompromissvorschlags von Schwarz-Rot:

  • Bagatellfälle werdenvon der Vergütungspflicht ausgenommen.
  • Ausgleichszahlung stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Gerätepreis
  • Kleine Korrekturen soll es auch bei den kaum weniger umkämpften Kopierregeln für die Wissenschaft und Bibliotheken (nicht zu verhehlen: hier haben sich wieder mal die Rechteinhaber durchgesetzt)

So ist bei der Erlaubnis zur Einrichtung elektronischer Leseplätze geplant, dass im Regelfall zur gleichen Zeit nur die Anzahl der im Bestand einer Einrichtung vorgehaltenen Werksexemplare zugänglich gemacht werden dürfen. Bei nicht näher definierten “Belastungsspitzen” sollen Bibliotheken von dieser Einschränkung, die der Bundesrat ins Spiel brachte, aber abweichen können.

Nicht aufgenommen wurden in den Kompromiss Anregungen der Länder, im neuen Urheberrecht” den Besonderheiten von ‘Open Access’- und ‘Open Source’-Verwertungsmodellen Rechnung” zu tragen.

Autoren sollten daher nach dem Ansinnen des Bundesrates etwa das Recht erhalten, den Inhalt eines Fachwerks im nicht-kommerziellen Umfeld und in einer gesonderten Formatierung nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung “anderweitig öffentlich zugänglich zu machen”. Fachinformationsanbieter wie subito sollen ferner auch gemäß Schwarz-Rot nur dann Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei senden dürfen, wenn die Verlage selbst kein eigenes Angebot machen.

Anfang Juli soll über die Änderungsanträge entschieden werden, so dass die Novelle und damit Korb2 noch vor der Sommerpause verabschiedet werden könnte.

Quelle:
Krempl, Stefan: Urheberrecht: DRM soll digitale Privatkopie weiter ausstechen via heise online

OA – Anhörung im Bundesrat

In seiner häutigen Sitzung berät der Bundesrat heute unter Top 34 “Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung”.

Die Ausschussvorlage zu diesem Thema war sehr kritisch und zurückhaltend gegenüber dem freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.

Quelle:
Steinhauer, Eric: Heute berät der Bundesrat über Open Access. via Bibliotheksrecht

Open Access to Knowledge (OAK) Law Project

Open Access wird immer mehr Thema. An der Queensland University of Technology sollen im Open Access to Knowledge (OAK) Law Project:engl: Verlagsverträge untersucht werden, in wie weit sie OA erlauben.

Building on the work of the existing OAK Law Project, this project will develop a detailed list of the attitudes of publishers’ as evidenced in the terms of publishing agreements. Known as the ‘OAK List’, it aims to be interoperable with the UK-based SHERPA List.

Die australischen Wissenschaftler sollen sich hier informieren können, welche Wahlmöglichkeiten sie für ihre Publikationen besitzen und wahrnehmen können.

Dabei wird auch auf den wissenschaftlichen Nachwuchs gesetzt. Mit dem Copyright Guide for Research Students:engl: sollen diese aufgeklärt werden “What you need to know about copyright before depositing your electronic thesis in an online repository”.

Mit dem OAK Law Project Repository Guide:engl: veröffentlicht OAK zudem einen Leitfaden für das effektive Management und die Promotion von Repositorien, untersucht darin aber auch the relationships between the parties involved in the deposit and access process.

Kooperationen im Jahr der Geisteswissenschaften

Die Max-Planck-Gesellschaft und die Georg-August-Universität Göttingen haben eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Entwicklung der digitalen Infrastruktur für die Geistes- und Kulturwissenschaften beschlossen.

Die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, SUB (vertreten durch die Georg-August-Universität Göttingen) und die Max Planck Digital Library, MPDL (vertreten durch die Max-Planck-Gesellschaft) haben eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um ihre bereits bestehenden engen Kontakte systematisch weiter auszubauen: Ziel der vertraglich besiegelten Zusammenarbeit ist es, die Entwicklung der digitalen Infrastruktur für die Geistes- und Kulturwissenschaften durch gemeinsame neue Projekte und innovative Strategien voranzutreiben.

Die Vereinbarung wurde am Donnerstag, den 03.05. 2007 im Rahmen der ersten “German E-Science Conference 2007” (Baden-Baden) geschlossen. Auf der Konferenz, die vom 2. bis zum 4. Mai lief, informierte über die neuesten Ergebnisse im Bereich des Aufbaus virtueller Forschungsumgebungen für die Wissenschaften.

Den Geisteswissenschaften benötigen gemeinsame infrastrukturelle aber auch fachspezifische Elemente für ihre digitalen Umgebungen. Zu den notwendigen Aufgaben dieser Kooperation gehören

  • die Sicherstellung eines freien Zugriffs auf elektronische Textkorpora wie Quellen, Forschungsergebnisse und Nachschlagewerke,
  • die standortübergreifende gemeinsame Erstellung und Bearbeitung von Textdaten
  • sowie die Langzeitarchivierung digitaler Daten.

Quelle:
Die Max-Planck-Gesellschaft und die Georg-August-Universität Göttingen haben eine Kooperationsvereinbarung beschlossen auf uni-protokolle.de

[Kurz] Professoren läuten die Alarmglocken

Viele Professoren aus dem Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” haben bei der Bundesregierung und beim Bundestag gegen die Kommerzialisierung von Wissen, das mit öffentlichen Mitteln erzeugt wurde, im Rahmen der geplanten weiteren Novelle des Urheberrechtsgesetzes Bedenken angemeldet. Sie wandten sich in Briefen an Ministerien, deren Abgeordnete sich den Lehrstuhlinhaber der Sorge der Allianz der Wissenschaftsorganisationen anschließen. Sie befürchten, dass mit den Plänen für den 2. Korb der Urheberrechtsreform “die Kooperation von Wissenschaftlern über die Datennetze erheblich erschwert, die wissenschaftliche Erforschung insbesondere audiovisueller Dokumente massiv behindert und die schon in der letzten Zeit dramatisch gestiegenen Kosten für die Bereitstellung und Nutzung digitaler Informationsmaterialien für Bildung und Wissenschaft weiterhin erheblich steigen werden”. Immer lauter fordern die Professoren inzwischen, endlich im Einklang mit dem Koalitionsvertrag ein “bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen”.

Ausführlicher Artikel:
Krempl, Stefan: Professoren schlagen Alarm wegen der Urheberrechtsnovelle via heise online

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