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Digital Rights Management (DRM) für E-Books ist ja schon etwas länger in der Diskussion. Auch Standards zum Erwerb von E-Books gibt es schon etwas länger. Doch wie eindeutig positionieren sich diese zu DRM?

Welche bibliothekarischen Standards für den Erwerb von E-Books gibt es überhaupt, die das Thema DRM thematisieren? Mir sind derzeit nur zwei bekannt.
Es gibt einerseits die E-Book-Standards der AG E-Books der Bayerischen Bibliotheken, eine Seite die seit dem 22. Januar 2007 besteht.
Dort widmet man dem Thema DRM genau einen Satz:

Technische Vorkehrungen dürfen nicht die volle Ausschöpfung der urheberrechtlich zulässigen Möglichkeiten einschränken (vgl. auch oben Nutzungsfunktionalitäten).

Die einzigen betroffenen Nutzungsfunktionalitäten, die dann dort aufgezählt werden, sind:

Datendownload für Nutzer: bevorzugt komplett; falls nicht erreichbar mind. kapitelweise1

Ggf. müsste dann eine Nutzung nach § 52a UrhG hinzugezogen werden, wenn es um die Verwendbarkeit für E-Learning-Angebote geht.

Für weitere zulässige Möglickeiten müsste man an der Stelle also in das Urheberrechtsgesetz zu seinen Schranken schauen: Zitieren für privaten und wissenschaftlichen Gebrauch, Anfertigen von Privatkopien, Anfertigen von Kopien für den wissenschaftlichen und lehrenden Gebrauch,… Eine Handlungsempfehlung, wie mit DRM aber ansich umzugehen ist, wird durch diese Standards nicht wirklich gegeben. Wann sind DRM-geschützte Dokumente nicht mehr erwerbenswert? Wie sieht die grundsätzliche Empfehlung aus?

Anders sieht das bei den Standards der AGMB aus, auf die auch hier im Blog bereits eingegangen wurde.

Kritisch sieht man elektronische Lehrbücher, welche durch proprietäre/flash-basierte Anzeigeprogramme massiv in ihrer Nutzung eingeschränkt werden.

Behinderungen durch DRM-Mechanismen werden von der AGMB gleichermaßen sehr kritisch gesehen und für Campuslizenzen von Lehrbüchern prinzipiell abgelehnt. Die AGMB empfiehlt ihren Mitgliedern mit allem Nachdruck, bei Verträgen auf den Kauf/Lizenzierung von DRM-freien Medien zu bestehen.

Wie sieht jedoch die Realität häufig aus? Sie sieht genauso aus, wie bei überteuerten Zeitschriftenpreisen. Es gibt einen Druck, diese Medien anzuschaffen und daher werden sie angeschafft, ohne über die Konsequenzen für die Nutzer nachzudenken. Die Tatsache, das DRM für Bibliotheken gerade im wissenschaftlichen Bereich nicht funktioniert, wird dabei nicht beachtet.

Dr. Klaus Junkes-Kirchen schreibt auf Inetbib:

Die einschlägigen Nutzerbefragungen (Freiburg, Frankfurt) belegen, dass DRM-freie PDF-Dateien (Kapitel oder auf Buchebene) die präferierte Form des Zugriffs darstellen.
Demzufolge dürften Bibliotheken auch in keine anderen Formate investieren.

Bitte legen Sie sich dabei nicht auf das PDF-Format fest. Wir werden in kürzester Zeit erleben, dass Studierende, Forschende sich nicht mehr auf dieses Format festlegen wollen, wenn es ums Lesen geht. Durch die zunehmende Zahl mobiler Endgeräte werden wir hier auch andere Formate gefordert sehen, die erstmal ein Lesen und annotieren erlauben. Vermutlich wird es als Zwischenlösung dann eine Synchronisation mit dem PDF-Dokument geben, um eine seitengenau Zitierung zu erlauben. Dauerhaft werden sich jedoch wohl Lösungen durchsetzen, die eine Lesbarkeit auf einem (mobilen) E-Reader (E-Book-Reader, Tablett, Smartphone etc.) erlauben und eine Zitierung durch Seiteneinblendungen im Text, Absatzzählungen (Randnummern) erlauben. Ähnliches lässt sich als Lösung z.B. bereits bei den Kommentaren und Loseblattsammlungen der Juristen in gedruckter Form beobachten oder bei Zeitschriftenartikeln bei Beck-Online.

Junkes-Kirchen stellt als nächstes fest, dass das Gegenteil in den Bibliotheken der Fall ist, weil die Nutzernachfrage nach bestimmten Titeln oder Fachgebieten keine andere Wahl ließe. Man übernähme da alles, wass die Verlage anböten, ob flash-basiert, in Java-Umgebungen, mit hartem DRM (Digital Rights Enforcement)2 oder für bestimmte Betriebssysteme/Browser zugelassene Dateien.

Liebe Bibliotheken, Junkes-Kirchen hat recht, wenn er fordert:

Hier durch Kaufenthaltung eine Veränderung der Angebotssituation herbeiführen, geht nur über eine konzertierte Aktion. Solange aber von den Verlagen, Bibliothekslieferanten und auch über Konsortien, E-Book-Angebote verbreitet und von den Bibliotheken angenommen werden, die den gewünschten Standards nicht entsprechen, ist das ein vergebliches Bemühen.

Nun möchte man bei solchen Diskussionen meinen, dass es nur noch Verlage im wissenschaftlichen Bereich gibt, die ihre Dokumente mit hartem DRM schützen. Das ist nicht der Fall und damit nicht nur die großen wie Springer, Wiley, Elsevier genannt werden, hier eine kleine Aufzählung der Verlage, die E-Books anbieten (nicht nur in Paketen, sondern auch als Einzeltitelauswahl, welche nicht auf hartes DRM setzen:

  • Oldenbourg
  • De Gruyter
  • Campus-Verlag

Mehr sind mir da leider auf Anhieb nicht eingefallen, aber Ergänzungen sind herzlich Willkommen.

Als Problem jedoch bleibt bestehen, dass man diesen Anbietern gerne einen “Wettbewerbsvorteil” einräumen möchte, aber zu große Pakete, zu viel “Mindestabnahmen”, zu hohe Preise an vielen Stellen machen es auch gerade kleinen Bibliotheken schwer, hier für ihre Einrichtung passend elektronische Bücher zu kaufen.

Fazit:
Platte Standards und bloße Handlungsempfehlungen werden uns nicht in die Lage versetzen, den Verlagen den Einsatz von “DRM” abzugewöhnen. Es bedarf eines konzertierten Vorgehens aller betroffener Einrichtungen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Bibliotheken), sowie Rückendeckung und verstärkten Empfehlungen zum Boykott auch seitens gewichtiger Gremien, z.B. der DFG (allein die Empfehlung zu Open Access ist an dieser Stelle nicht ausreichend), der Hochschulrektorenkonferenz, der bibliothekarischen Verbände etc. Auf Seite der Bibliotheken braucht es den Mut zu sagen, wir können aus dem und dem Grund nur das gedruckte Exemplar anschaffen, aber ihr Bedarf ist registriert und wird mit unseren Forderungen an den entsprechenden Verlag bzw. Aggregator weitergeleitet.

Und noch etwas: Bitte werfen Sie diese Forderungen nicht mit den Forderungen für Öffentliche Bibliotheken zusammen. Sicherlich lassen sich viele Forderungen auch für diese übernehmen, jedoch ist die Situation für diese Bibliotheken eine andere als die für Wissenschaftliche Bibliotheken.

Und zu meiner Frage in der Überschrift: Ist die DRM-Diskussion in den Bibliotheken angekommen? Da gibt es von mir ein fast klares Nein. Sicherlich ist das Problem DRM vorhanden, aber es wird darüber nicht diskutiert. Es werden keine Gespräche geführt und es werden Ausreden gefunden, um nichts tun zu müssen. Der Nutzer hat Vorrang, der Zugang zur Information ist wichtiger als die Benutzbarkeit des Inhalts. Allein da, wo zu wenig Geld vorhanden ist, ist DRM bereits heute ein Ausschlusskriterium.Fußnoten

  1. In der ausformulierten Form von Schäffler heißt es dann dazu: “Die Empfehlungen zur Downloadfunktion hängen eng mit der Frage nach dem eingesetzten Digital Rights Management zusammen. Technische Vorkehrungen der Verlage gegen missbräuchliche Nutzung sind nicht grundsätzlich in Frage zu stellen, dürfen aber gleichzeitig nicht die volle Ausschöpfung der urheberrechtlich zulässigen Möglichkeiten einschränken.” – Schäffler, Hildegard: Qualitätsanforderungen für E-Books-Standards aus bibliothekarischer Sicht: eine Checkliste – In: Giebenhain, Sabine; Mundt, Sebastian (Hrsg., 2007): Vier Jahre E-Books … und kein bisschen weise?, Stuttgart: Hochschulverlag, S. 47-54. []
  2. Man unterscheidet verschiedene Formen des DRM. Es gibt das harte DRM oder auch Digital Rights Enformcement (DRE), welches die Nutzungsmöglichkeiten und E-Book-Funktionalitäten nach Wunsch des Rechteinhabers einschränkt. Weiches DRM hingegen wird oft auch forensisches DRM genannt. Hier wird in die Datei beispielsweise ein Wasserzeichen eingebracht – sichtbar oder unsichtbar -, welches nachträglich erlaubt, festzustellen, wer eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Die Nutzungsfunktionalitäten werden dabei nicht eingeschränkt. []

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In der Zeit vom 19.-21. Mai diesen Jahres fand die Konferenz “The Unbound Book: A Conference on Reading and Publishing in the Digital Age” in Amsterdam und Den Haag statt. Die folgende Einführung von Geert Lovink gibt einen ersten Vorgeschmack auf die Konferenz, die wie ein moderner “Bibliothekartag der Zukunft” (mit dem Schwerpunkt Buch) im Zusammenspiel mit anderen Wissensgebieten wie u.a. den Sozial-, Medien- und Informationswissenschaften und der Verlags-, als auch der Designindustrie auf mich wirkte, obwohl ich nicht “live” dabei war.

Session 2: The Unbound Book, introduction by Geert Lovink from network cultures on Vimeo.

Der folgende Vortrag “The Absolute Library” setzt sich mit einem Zukunftsmodell für Bibliotheken und der Verlagsindustrie auseinander. Die Er- und Ausarbeitung der Präsentation stammt von den Studentinnen Laura Pappa, Marine Delgado und Clara Dutilleul. Sie studieren an der Gerrit Rietveld Academie. Dort werden Studiengänge wie u.a. Design, Grafisches Entwerfen und Schriftgestaltung angeboten. Das von den Studenten erarbeitete Konzept wirft sicherlich Fragen auf. Doch aufgrund der Originalität ihres Konzepts und soll an dieser Stelle ihr kurzer Vortrag vorgestellt werden..

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Veröffentlicht am 20.06.2007 - 01:18 · AutorIn: ·
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Kategorie(n): Zitate rund um den Buchstaben · Tags: , , , ,

Arnoud deKemp
(Bereichsleiter für Marketing, Sales und Corporate Development im wissenschaftlichen Springer-Verlag)

‘Solange wir noch in der gedruckten Welt leben und solange die Buchstaben noch das Wort führen, ist das Printmodell das Hauptmodell. Wir ermöglichen kostenlos den parallelen Zugang zu der elektronischen Version – das ist nicht kostenlos für uns, aber wir stellen es nicht in Rechnung – und erzielen damit eine enorme Wertschöpfung innerhalb des Abonnements. Dazu gibt es dann auch noch multimediale Supplemente, Audio-Files, Videosequenzen, Labormanuale, Computer-Simulationen oder das Farbdia zu der Schwarzweiß-Abbildung im Text.’


Martin Grötschel
(currently professor of mathematics at Technische Universität Berlin, Institut für Mathematik, Vice President of Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin, and Chair of the DFG Research Center Matheon “Mathematics for key technologies” :engl: .)

‘Die eigentliche Frage ist, wer, was, wann, wie und wo im wissenschaftlichen Publikationswesen leistet, wer wie viel Geld wofür erhält, und wie viel Geld zur Verfügung steht. Wenn die anderen Akteure in ihren Positionen verharren und keine rechten Ideen hervorbringen, wie es weitergehen soll, werden die Wissenschaftler den Übergang zum elektronischen Publizieren in die Hand nehmen müssen.’

Quelle:
Sietmann, Richard : Zirkelspiele : Die wissenschaftliche Literaturversorgung steckt weltweit in der Krise, In: c’t 20/99, S. 216

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Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Plenarsitzung für Zurückhaltung gegenüber freien Publikationsmodellen in der Wissenschaft ausgesprochen. Es wurde einfach die Empfehlung des Ausschusses des Gremiums unverändert abgesegnet.

Das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” hatte den Bundesrat am gestrigen Donnerstag noch aufgefordert, weiterhin die wissenschaftliche Informationsversorgung als öffentliche Aufgabe anzusehen und nicht der Verlagswirtschaft zu überlassen. Gemäß dem Open-Access-Prinzip solle die Nutzung wissenschaftlichen Wissens für alle frei beziehungsweise kostenlos sein.

Grund für diese sehr konservative Haltung ist die Tatsache, das OA dieser Ansatz “in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums” stehe und die Verwertungsrechte der Verlage gefährden könne. Sehr problematisch finde ich die Vorstellung, die durch die Länderchefs in Bezug auf die Finanzierung von Wissenschaft vertreten wird.

Die von der Kommission in Aussicht gestellte Ko-Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen werfe auch die Frage auf, “inwieweit die wissenschaftliche Informationsversorgung eine öffentliche Aufgabe ist”.
Das Aktionsbündnis hatte die Länderpolitiker darauf hingewiesen, dass sich die freie Nutzung wissenschaftlichen Wissens nicht mit dem Urheberrecht beiße. Nur die Übertragung der Rechte an die private Verwertung solle eingeschränkt werden. Auch sei die Annahme falsch, dass die Qualitätssicherung wissenschaftlicher Publikationen überwiegend von Verlagen wahrgenommen werde. Wissenschaftliche Kreativität und Motivation hänge in der Wissenschaft auch nicht von der materiellen Entlohnung ab.

Kostenlos ist Open Access nicht zu verwirklichen, aber es wäre volkswirtschaftlich von größerem Nutzen. Von den hohen Einnahmen der großen, ausländischen Wissenschaftsverlage hat Deutschland nichts.

Quelle:
Bundesrat für umfassendere Volkszählung und gegen Open Access via heise online

Die Kurzsichtigkeit in diesem Fall war ja bereits nach den Entwicklungen beim Urheberrecht vorauszusehen. Hier hat die Verwertungsindustrie ihre Lobbyarbeit wieder “gut positioniert”. Der volkswirtschaftliche Schaden ist nur eine potentielle Größe, die momentan nicht fassbar und daher nicht berechenbar ist. Den Schaden bezahlen vermutlich erst nachfolgende (Wissenschaftler-)Generationen. Mögliche Verluste bei den Verlagen sind genauso hypothetisch wie die hohen, vermeintlichen Verlustsummen bei den Vertretern der Unterhaltungsindustrie, werden momentaner aber ernster genommen, als die Zukunft der Wissenschaft mit ihren potentiellen Gewinnen.

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Open Access wird immer mehr Thema. An der Queensland University of Technology sollen im Open Access to Knowledge (OAK) Law Project :engl: Verlagsverträge untersucht werden, in wie weit sie OA erlauben.

Building on the work of the existing OAK Law Project, this project will develop a detailed list of the attitudes of publishers’ as evidenced in the terms of publishing agreements. Known as the ‘OAK List’, it aims to be interoperable with the UK-based SHERPA List.

Die australischen Wissenschaftler sollen sich hier informieren können, welche Wahlmöglichkeiten sie für ihre Publikationen besitzen und wahrnehmen können.

Dabei wird auch auf den wissenschaftlichen Nachwuchs gesetzt. Mit dem Copyright Guide for Research Students :engl: sollen diese aufgeklärt werden “What you need to know about copyright before depositing your electronic thesis in an online repository”.

Mit dem OAK Law Project Repository Guide :engl: veröffentlicht OAK zudem einen Leitfaden für das effektive Management und die Promotion von Repositorien, untersucht darin aber auch the relationships between the parties involved in the deposit and access process.

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Veröffentlicht am 09.05.2007 - 16:16 · AutorIn: ·
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Kategorie(n): Open Access · Tags: , , , , , ,

Der Begriff Open Access (Abk.: OA) bezeichnet ein neuartiges Konzept für das wissenschaftliche Publikationswesen. Ziel ist es, den Zugang zu wissenschaftlicher Information zu erleichtern. Unterschiede zu traditionellen Publikationsformen betreffen vor allem ökonomische Aspekte des Publizierens, aber auch die Mechanismen und Effizienz der wissenschaftlichen Kommunikation und
Qualitätssicherung.

Herr Lübberts Definition basiert auf der Berlin Deklaration und soll dem Bundestag bei seiner Debatte zu Open Access helfen. Auf zwei Seiten werden knapp OA definiert, Abgrenzungen zum traditionellen wissenschaftlichen Publikationswesen und die Rolle von Open Access als Gegenmodell und Weiterentwicklung dargestellt, Pro & Contra aufgezeigt, sowie eine Gesamtbewertung und dazugehörige Perspektiven gegeben.

Quelle:
Lübbert, Daniel: Open Access: Freier Zugang zu wissenschaftlicher Information vom Deutschen Bundestag, Wissenschaftliche Dienste

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