Nutzung digitaler Daten

Die Nutzung digitaler Daten muss auch ohne Internet-Standleitung, sprich im offline-Status möglich bleiben. Trusted Computing Module würden sonst die Nutzung über Gebühr einschränken.

„Auch die Anbieter von DRM-Systemen sind aufgefordert zu prüfen, ob eine anonyme oder pseudonyme Nutzung möglich ist“, sagte Schaar weiter. Eine persönliche Identifizierung von Nutzern sollte sich auf solche Fälle beschränken, in denen dies unabdingbar ist. Dazu zählt der Datenschutzbeauftragte das Online-Banking und Bestellungen über das Internet.

Mehr dazu: Bundesdatenschützer: Trusted Computing Module dürfen keine Hintertüren schaffen via de.internet.com