Fortschrittliches Denken unter Web 1.0

Worüber man so stolpert, wenn man vergessene Links auf Archivalia von Herrn Graf sucht:
Heiko Idensen beschäftigt sich in “inter-, hyper-, social-text: Hypertextprojekte und kollaborative Schreibumgebungen” mit Interaktionen im großen Netzwerke der Hyper-Verknüpfungen und Social-textwriting… Kommunikation in einem sehr philosophischen Sinne und Stand laut Website 04.2.-11.02.2001. Fortschrittlich für damalige Sicht, wo von Web 2.0 noch nicht die Rede war.

Information Overload?

Die Welt erstellte 161 Milliarden Exabytes digitaler Information letztes Jahr, berichtet ein Report der “International Data Corporation”. Der Artikel More Digital Data Than Space:engl: ist gespickt mit guten Analogien und Vorhersagen zu dieser Statistik. Ist nun so viel Information gut oder schlecht? Und wie sollen Bibliotheken hier noch eine gute und vor allem qualifizierte Auswahl treffen?

Quelle:
Study Finds Data Overload:engl: via LISNews.org

Wenn sich Bibliotheken gemein mit Google machen…

… ist das dann fortschrittlich oder gefährliche Dummheit. Das mag jeder Bibliothekar für sich entscheiden. Wie gestern bereits berichtet ist es heute amtlich: BSB und Google arbeiten in Sachen Buchdigitalisierung für dasGoogle Library :engl: zusammen.

Jens Redmer, Leiter der Google Buchsuche für Europa, den Mittleren Osten und Afrika, in der Pressemitteilung: „Die einzigartigen Bestände der Bayerischen Staatsbibliothek sind ein spannender Beitrag zur Google Buchsuche, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Bücher dieser Welt entdecken zu helfen.“

In dem vorab veröffentlichten Manuskript:engl: kritisierte Thomas C. Rubin, Justiziar bei Microsoft: Google wolle sich durch systematische Urheberrechtsverletzungen bereichern.

Quellen:

Stellungnahme Bayerische Staatsbibliothek:
Kooperation mit Google

Konsumenten haben auch ihre Rechte …

Tonspion berichtet über die
Hypebot:engl: schlägt eine „Bill of Rights“ für Musikkonsumenten vor. Damit soll der Kunde wieder König werden. Dies ist eine Reaktion auf die unentschlossene Anti-DRM-Debatte der Download-Musikindustrie.

Die Bill of Rights enthält acht Punkte.
Einige Beispiele:

  1. Die Musik, die ich besitze, ist auf jedem meiner Geräte abspielbar.
  2. Die Systeme, die ich zum Abspielen der Musik kauf, sind mit jedem anderen System kompatibel.
  3. […]
  4. Künstler, Labels und ander, die mich nicht respektieren, sollen kein hartverdientes Geld von mir erwarten.
  5. Wenn du möchtest, dass ich deine Musik kaufe, biete mir sowohl Qualität als auch Inhalt.

Quelle: David Neeleman: A MUSIC LOVER’S BILL OF RIGHTS:engl:
Die Bill of Rights für Musikfans!