Pro Künstler und Autoren…

Was bedeutet eigentlich diese Aussage des Bundesrates? Nun für Nutzer von urheberrechtlich geschütztem Material nichts Gutes.


Der Bundesrat hat sich gemäß den Wünschen der Musikindustrie für die Streichung des Richtervorbehaltes bei den geplanten AuskunftsAnprüchen [sic!] gegen Internetprovider über Nutzerdaten und für eine Erhöhung der Schadensersatzregelung bei Verstößen etwa gegen Urheber-, Marken- oder Patentrechte ausgesprochen.

Neben Lauschangriffen heißt dies wohl nun auch ein Ja zu einem verstärkten Einsatz von Kontrollsystemen wie DRM.

mehr dazu:
Bundesrat für leichtere Enttarnung von Urheberrechtsverletzern auf heise online