Verbraucher stärken!

Wie bereits unter Neuer Ärger wegen DRM angedeutet, soll es eine Verbraucherschutzcharta geben, die jetzt vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgestellt wurde.

Digitale Daten sollen auf

  • Basis offener Standards angeboten werden,
  • sicher und zuverlässig sein,
  • einen offenenZugang gewähren,
  • interoperabel, barrierefrei, nutzerfreundlich gestaltet werden und
  • gleichberechtigt nutzbar sein.

“Die wachsende Bedeutung digitaler Medien erfordert eine umfassende verbraucherpolitische Konzeption und die Formulierung klarer Verbraucherrechte für die Nutzung digitaler Dienste”, heißt es in der Einleitung der Charta, die Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer vorstellte.

In punkto DRM heißt es:

DRM-Systeme dürfen Verbraucherinteressen nicht verletzen Im Zugang zu digitalen Medien und Informationen sieht die Verbraucherschutzcharta einen weiteren wesentlichen Aspekt. Digital-Rights-Management-Systeme (DRM) würden die Nutzungsmöglichkeiten digitaler Inhalte oft begrenzen und stellen somit ein Hindernis dabei dar, die Interessen der Nutzer zu wahren.

Quellen:
BMELV: Digitaler Verbraucherschutz

Seehofer präsentiert Verbraucherschutzcharta im PC-Magazin

Mehr Informationen:
“Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt: Beiträge der Verbraucherpolitik”