Vorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen

Gestern fand die 1. Lesung des des Gesetzesentwurfs zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte statt. Im Plenum des Bundestags waren es Abgeordnete von Schwarz-Rot, welche die von der Regierung eingezogenen Korsettstangen bei der Rechtsverfolgung unter Beschuss. Zweifelhaft ist, ob so tatsächlich einen besserer Schutz des Urheberrechts erreicht würde. Hingegen Vertreter der Linksfraktion und der Grünen standen hinter dem Bestreben der Regierung, eine unangemessene Verfolgung auch privater Urheberrechtsverletzer zu verhindern.
Auffallend ware jedoch, dass Immaterialgüterrechte am “Tag des geistigen Eigentums” bei den Abgeordneten nur ein Randthema waren, denn auf eine Aussprache nach den Reden wurde verzichtet.

Bei der EU-Richtlinie zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten, die von der Regierung mit ihrem Vorstoß umsetz werden soll, liegt der Schwerpunkt eigentlich auf der Bekämpfung von Produktpiraterie. Diese Richtlinie wurde schon im Rahmen ihrer Verabschiedung im Jahre 2004 Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern kritisiert. Sie gaben zu bedenken, dass sich das Hauptaugenmerk und das Verfolgungsinstrumentarium des Gesetzeswerks wohl gegen private Nutzer richten dürfte.

Langer Artikel:
Krempl, Stefan: Skepsis gegenüber Richtervorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen via heise online