Bundesrat gegen Open Access

Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Plenarsitzung für Zurückhaltung gegenüber freien Publikationsmodellen in der Wissenschaft ausgesprochen. Es wurde einfach die Empfehlung des Ausschusses des Gremiums unverändert abgesegnet.

Das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” hatte den Bundesrat am gestrigen Donnerstag noch aufgefordert, weiterhin die wissenschaftliche Informationsversorgung als öffentliche Aufgabe anzusehen und nicht der Verlagswirtschaft zu überlassen. Gemäß dem Open-Access-Prinzip solle die Nutzung wissenschaftlichen Wissens für alle frei beziehungsweise kostenlos sein.

Grund für diese sehr konservative Haltung ist die Tatsache, das OA dieser Ansatz “in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums” stehe und die Verwertungsrechte der Verlage gefährden könne. Sehr problematisch finde ich die Vorstellung, die durch die Länderchefs in Bezug auf die Finanzierung von Wissenschaft vertreten wird.

Die von der Kommission in Aussicht gestellte Ko-Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen werfe auch die Frage auf, “inwieweit die wissenschaftliche Informationsversorgung eine öffentliche Aufgabe ist”.
Das Aktionsbündnis hatte die Länderpolitiker darauf hingewiesen, dass sich die freie Nutzung wissenschaftlichen Wissens nicht mit dem Urheberrecht beiße. Nur die Übertragung der Rechte an die private Verwertung solle eingeschränkt werden. Auch sei die Annahme falsch, dass die Qualitätssicherung wissenschaftlicher Publikationen überwiegend von Verlagen wahrgenommen werde. Wissenschaftliche Kreativität und Motivation hänge in der Wissenschaft auch nicht von der materiellen Entlohnung ab.

Kostenlos ist Open Access nicht zu verwirklichen, aber es wäre volkswirtschaftlich von größerem Nutzen. Von den hohen Einnahmen der großen, ausländischen Wissenschaftsverlage hat Deutschland nichts.

Quelle:
Bundesrat für umfassendere Volkszählung und gegen Open Access via heise online

Die Kurzsichtigkeit in diesem Fall war ja bereits nach den Entwicklungen beim Urheberrecht vorauszusehen. Hier hat die Verwertungsindustrie ihre Lobbyarbeit wieder “gut positioniert”. Der volkswirtschaftliche Schaden ist nur eine potentielle Größe, die momentan nicht fassbar und daher nicht berechenbar ist. Den Schaden bezahlen vermutlich erst nachfolgende (Wissenschaftler-)Generationen. Mögliche Verluste bei den Verlagen sind genauso hypothetisch wie die hohen, vermeintlichen Verlustsummen bei den Vertretern der Unterhaltungsindustrie, werden momentaner aber ernster genommen, als die Zukunft der Wissenschaft mit ihren potentiellen Gewinnen.

DRM – Wahnsinn wird zur Methode

Das DRM dazu neigt, P2P-Modelle als mögliche neue Geschäftsmodelle zu unterbinden ist eigentlich offensichtlich. Allerdings jetzt entwickeln sich daraus Stilblüten, die schon fast am gesunden Menschenverstand zweifeln lassen. Das DMCA soll sich nun sogar gegen die Leute richten, die freiwillig (!) und aus besserer Einsicht auf den Bereich “technischer Kopierschutz” verzichten möchten.
Der aktuell wichtigste Exportartikel der USA, das Digital Millennium Copyright Act:engl: (DMCA) , eignet sich hervorragend zum Verdrängen neuer Geschäftsmodelle wie P2P. Nun soll er sogar dazu dienen, Kopierblocker-Software an Unternehmen zu verkaufen, die so etwas gar nicht haben wollen. Die US-Firma Media Rights Technologies:engl: (MRT) (bitte, der Haifisch zeigt schon in seinem Design die Zähne), will Apple, Microsoft, Adobe und Real Networks verklagen und zwingen, Kopierblocker-Software zu erwerben, obwohl sie die eigentlich gar nicht brauchen. Das hat Wahnsinn und Methode gleichzeitig.

Der Grund: MRT hat eine Software namens “X1 SeCure Recording Control”, die erfolgreich verhindert, dass Nutzer von Audio- und Video-Streams deren Inhalte rippen und speichern können. Nun haben sich aber gerade Apple, Microsoft, Adobe und Real Networks nicht bereit gefunden, diese Software zu kaufen. Diese vier Firmen beherrschen mit ihrer Mediaplayersoftware 98% des Marktes.

Daher seien Nutzer weiter in der Lage, gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und überhaupt das US-Urheberrecht zu verstossen, indem sie Privatkopien von Internet-Streams anfertigen. Daher erfüllten die vier Unternehmen die Voraussetzung des “Inducement”, also des Ermöglichens von Copyrightverletzungen (was schon Grokster und anderen zum Verhängnis wurde) und wurden per Abmahnung (“Cease and Desist letter”) aufgefordert, umgehend die MRT-Technik zu erwerben.

Nun, hier mag man von einem kleinen Haifisch ausgehen, der ein wenig unter Größenwahn leidet. Sollte dieses Beispiel jedoch Schule machen, kann man davon ausgehen, dass eine normale Wissenschaft, ein einfaches Nutzen von Information für private Zwecke immer schwieriger, vielleicht sogar tatsächlich unmöglich wird, da hier nicht mehr der gesunde Menschenverstand die Entscheidungen treffen würde.

Quellen:
Cohen, Peter iPod, iTunes cited in new legal filing against Apple:engl: auf Yahoo.com! News
Effenberger, Fritz: Das Copyright frisst seine Väter via Bootsektor

SSG Buch-, Bibliotheks- und Informationswesen wird ausgeschrieben

Da die SUB Göttingen zum Ende des Jahres das SSG Buch-, Bibliotheks- und Informationswesen abgibt, muss nun ein Nachfolger gefunden werden. Die Ausschreibung dazu ist ist jetzt auf der Seite der DFG nachzulesen. Unter anderem geht es dabei auch um die Betreuung und Weiterführung des Wissenschaftsportals b2i.

Im Forum des b2i bittet Herr Prof. Hobohm :

Ich bitte hier um Diskussion dieses Aufrufs aus der Sicht der betroffenen Fachdisziplinen. Vor allem interessiert mich die Frage, ob Sie empfehlen, dass b2i sich beteiligt.

Quelle: Hobohm, Hans-Christoph: Neue/alte SSG + ViFa Bibliotheks- und Buchwesen via LIS in Potsdam

OA – Anhörung im Bundesrat

In seiner häutigen Sitzung berät der Bundesrat heute unter Top 34 “Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung”.

Die Ausschussvorlage zu diesem Thema war sehr kritisch und zurückhaltend gegenüber dem freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.

Quelle:
Steinhauer, Eric: Heute berät der Bundesrat über Open Access. via Bibliotheksrecht