Web 2.0 ist eine Gefahr

Wie können sich nur so viele Nutzer des Internets mit Web2.0-Technologien beschäftigen? Ihnen fehlt es an Zeit sich mit kommerziellen Angeboten zu beschäftigen und das gefährdet den Informationsmarkt.
Jeder dritte Manager sagt, die Konkurrenz durch so genannten user-generated Content sei die größte Bedrohung fürs Geschäft der Medien- und Unterhaltungsindustrie.

Doch die Branche will sich der Herausforderung stellen: 66 Prozent der weltweit Befragten beabsichtigen, innerhalb der kommenden drei Jahre Umsatz mit user-generated Content zu machen. Deutsche Firmen sind da etwas zurückhaltender: Zwischen einem und fünf Jahre werde es dauern, bis man damit Geld verdienen werde, so drei Viertel der Befragten.

Internetsurfer veröffentlichen eigene Texte, Bilder, Ton- und Videoaufnahmen. Die sozialen Medien sind nach Ansicht der Unternehmen keine Modeerscheinung. Daher brauchen die Anbieter traditioneller Medieninhalte neue Strategien, sogenannte “Cross-Media-Angebote”.

67 Prozent der Befragten sagen, der Geschäftsbereich Video werde in den kommenden fünf Jahren voraussichtlich am stärksten zum Wachstum beitragen (Deutschland: 75 Prozent), insbesondere Kurz-Clips, Serien und andere TV-Formate.
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Der Nutzer hat mehr Macht denn je. Es werden diejenigen Unternehmen erfolgreich sein, die Inhalte, Erzählform und medialen Verbreitungskanal am besten auf den Abnehmer zuschneiden. So eigneten sich etwa Spielfilme für Fernsehanbieter und die Bereitstellung im Internet oder per IPTV. Auf seinem Handy erwarte der Nutzer jedoch im Wesentlichen individualisierte Dienste.

Quelle:
Web 2.0-Nutzer beunruhigen die Medien- und Unterhaltungsbranche : Besonders deutsche Unternehmen fühlen sich bedroht via de.internet.com

Subito-Urteil – Revision dringend erforderlich

Für Wissenschaftler ist das Subito-Urteil von München eine Katastrophe. Wartezeiten auf Artikel, Schneckenpost statt modernem Technikeinsatz sind zu erwarten, aber auch aufwendigere Recherchen, um in der Artikelflut, die so ein Wissenschaftler bewältigen muss, Zitate u.ä. wiederzufinden. Die andere Alternative wären steigende Kosten durch Abkommen mit den einzelnen Verlagen. Das ist für die wenigsten staatlich bezahlten Forschungseinrichtungen und Universitäten zu bewältigen, wo derzeit noch um Mitteleinsparungen in Millionenhöhe gerungen wird und absehbar eher weniger als mehr Geld zu erwarten ist. Für Studenten ist ein Preisanstieg kaum zu bezahlen. Also wird auf das zurückgegriffen, was die Bibliothek hat und alles andere ist eben nicht erreichbar, sofern man nicht zu günstigen Konditionen per pedes dort hingelangt.

Die Richter nehmen damit in Teilen den Gesetzentwurf für den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle vorweg, denn auch der aktuelle Regierungsentwurf schränke die Informationsversorgung durch öffentliche Bibliotheken massiv ein und würde de facto die elektronische Lieferung von Dokumenten stark beeinträchtigen bzw. gänzlich unmöglich machen. Diese soll nur noch dann zulässig sein, wenn die Fachzeitschriften nicht von den Verlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, was in der Regel zu vergleichsweise hohen Preisen der Fall ist.

Ein “wenig” steht dieses Urteil im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1999, wo er der Technischen Informationsbibliothek in einem Grundsatzurteil den Kopienversand ausdrücklich erlaubt. Es ist auch ein Widerspruch zu der von der Bundesregierung immer wieder gepredigten Informations- und Wissensgesellschaft, die auf Informationen und ihrem Zugang dazu beruht.

Laßt die Brieftauben wieder fliegen!!!

Quelle
Gericht untersagt Artikelversand per E-Mail : Subito & Co. verletzen nach Auffassung des OLG München Urheberrechte, via golem.de

Googles Volltextsuche auf Verlagsseiten

Google ermöglicht seit gestern seinen Verlagspartnern den Einsatz der Google Buchsuche direkt von den Verlagsseiten aus. Dabei können die Verlage die Volltextsuche gezielt einsetzen, um ihren Kunden die Suche nach mehr Büchern im Internet zu erleichtern.

Die Ergebnisseiten sind kostenlos und werden von Google gehostet, teilt das Unternehmen mit. Verlage können die Suche nur auf die Titel beschränken, die sie selber innerhalb der Google Buchsuche anbieten. Außerdem könnten Verlage mittels des „Dieses Buch kaufen“-Links, der auf ihre Online-Shops führt, aus nach Büchern stöbernden Internetnutzern Kunden machen.

Die Verlage McGraw-Hill, Cambridge University Press, Transaction Publishers und Seven Stories haben das Feature bereits integriert.

via Börsenblatt Online