Begründung des Urteils vom LG Berlin zu MyProf.de

Endlich ist die Urteilsbegründung zum Urteil des Berliner Landgerichtes vom 31. Mai 2007 (Az. 27 S 2/07) in Sachen des Bewertunsforums Mein Prof.de da.

Die Annahme einer (generellen) Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge – unabhängig der Kenntnis konkreter rechtswidriger Beiträge Dritter – scheidet für den Betreiber eines Onlineportals aus.

Grund ist, dass man eine Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge für den Betreiber eines Onlineportals nicht annehmen kann, da diese wegen der großen Menge an Beiträgen praktisch nicht durchführbar wäre. Eine Prüfungspflicht allerdings bestände in dem Fall, dass der Betreiber auf einen Verstoß hingewiesen wird.

Eine Revision wurde vom Gericht abgelehnt, da es sich mit diesem Urteil im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung sieht.

Quellen:
Heidrich, Joerg: LG Berlin: Keine Überwachungspflichten für Forenbetreiber via heise online
LG Berlin, Urteil vom 31.05.2007 – Az. 27 S 2/07 via Medien, Internet und Recht