Strafrecht und Verbraucherrecht beim Urheberrecht

Durch den monopolistischen Charakter des Urheberrechtes müssen auf der anderen Seite auch die Verbraucher Rechte eingeräumt werden. Die strafrechtliche Verfolgung kostet jedoch ebenfalls.
Die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz der Verbraucher gehen nicht immer Hand in Hand. Gleichzeitig ist die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht umsonst zu haben. Wie kriegt man hier eine Balance hin, mit der jeder leben kann. Dieser Frage gingen Experten auf dem Jahreskongress der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin nach.

Eigentlich ist das Problem mit dem Urheberrecht ein internationales Problem, dennoch gehen die USA und die EU in der Frage des damit verbundenen Verbraucherschutzes unterschiedliche Wege. Der Einsatz von DRM verschärft dieses Problem zusätzlich.

Sony hatte von 2003 bis 2005 in den USA CDs mit neuen Verfahren des DRM versehen, ohne davon die Verbraucher in Kenntnis zu setzen. Die in größeren Umfang in den Handel gebrachten Datenträger waren mit dem Rootkit XCP und Medimax versehen.
Ende 2005 entdeckte der Sicherheitsexperte und Windows-Spezialist Mark Russinovich XCP auf seinem Computer nach dem Abspielen einer geschützten CD.

Er analysierte die Software und stellte fest, dass es sich im Grunde um ein so genanntes Rootkit handelt, wie es auch Computer-Kriminelle benutzen, um Spuren auf einem PC zu verwischen. Russinovitch veröffentlichte seine Erkenntnisse.

Sony konnte nach anfänglichen Leugnen die Probleme zuletzt doch nur eingestehen, auch da Microsoft XCP als Schadsoftware einstufte. Schon kurze Zeit später kam es zu ersten Sammelklagen gegen Sony und einer Klage wegen der Verbreitung illegaler “Spyware” der Generalstaatsanwalt von Texas.

Es dauerte nicht sehr lange und Sony lenkte in der Rootkit-Affäre ein. Das Unternehmen rief alle betroffenen CDs aus den Geschäften zurück, zahlte den Betroffenen Schadensersatz und verpflichtete sich gegenüber der FTC, den Einsatz von Kopierschutzverfahren nur noch unter strengen Auflagen vorzunehmen. So werden alle geschützten CDs deutlich gekennzeichnet und es erfolgt keine Software-Installation mehr ohne Einwilligung der Nutzer. Dem Verbraucherschutz war aktiv Geltung verschafft worden.

Für Sony waren neben dem wirtschaftlichen Schaden der Imageschaden riesig. Der Konzern versucht einen Teil des Schadens seit dieser Woche vom Hersteller der Kopierschutzsoftware zurückzubekommen.

Die EU scheiterte jedoch. Sie konnte die Verbraucherinteressen gegen Sony nicht durchzusetzen. In Europa waren die CDs über diverse Importkanäle wie beispielsweise Online-Versandunternehmen nach Europa gelangt und somit die auch die Rootkit-DRM-Probleme. Einzene Verbraucher hatten Antzeigen gestellt, deren Verfahren im Sande verlaufen sind.

Die für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden waren entweder desinteressiert oder verfügten nicht über ausreichendes und qualifiziertes Personal, um aktiv zu werden.

Erfolgreicher war das Vorgehen der skandinavischen Verbraucherschützer gegen Apple und die Lizenzbedingungen für die Nutzung des iTunes-Portals, wo sich zeigte, dass die Behörden bei Verletzungen des Verbraucherschutzes durchaus über geeignete Instrumente verfügen.

Wie sieht das nun aber aus, wenn es um die Durchsetzung der Urheberrechte geht. Wahrzunehmen ist eine weltweit zunehmende Einführung strafrechtlicher Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen seit Mitte der 90er Jahre. Beispiele dafür sind die WIPO-Verträge zum geistigen Eigentum von 1996 und das TRIPS-Abkommen von 1994. Unklar ist, wie stark die Durchsetzung dieser Vorschriften in den verschiedenen Ländern wohl sein wird.

Strafrechtliche Maßnahmen sind für ein Land nicht kostenlos zu haben. Es sind nicht unerhebliche Mittel erforderlich, um Straftaten zu ermitteln, die Täter zu verurteilen und für die Umsetzung der Strafen zu sorgen. Ökonomisch betrachtet, lässt sich eine Abwägung vornehmen: Wieviel Durchsetzung von Strafrecht ist sinnvoll, und ab wann wird es zu teuer, Rechte an geistigem Eigentum mittels Strafrecht durchzusetzen. Die Antworten fallen differenziert aus.

Je abhängiger Länder von Produkten sind, für die ein hoher Schutz des geistigen Eigentums notwendig ist, können sich die höheren Investitionen in die strafrechtliche Verfolgung von Verletzungshandlungen schon. Bei Ländern, wo dies nicht der Fall ist, würde eine Verfolgung nur einen Verlustbedeuten, wenn es zwecks strafrechtlicher Durchsetzung ausländischer Rechte hohe Investitionen in die Strafverfolgung vornimmt.

Sinnvoller wäre es, nach konstruktiven Lösungen zu suchen, als nur das Strafrecht zu verschärfen. Ein Vorschlag der Experten ist:

“Nationen mit Unternehmen, die zu den führenden Produzenten urheberrechtlich geschützter Werke gehören, und solche Unternehmen selbst, könnten mit Hilfsprogrammen [für Länder mit weniger Urheberrechtsschutz] die dortige Produktion und somit die Durchsetzung [von Urheberrechten] stärken.”

Quelle:
Gehring, Robert A.: Interessenkonflikte bei der Durchsetzung von Urheberrechten via golem.de

Sony BMG vs. Mediamax oder Un-CD vs. Unding

Kommen wir mal wieder zu wirksamen technischen Schutzmaßnahmen… oder die lange Geschichte der Un-CDs von BMG geht weiter.

Sony BMG hat eine Klage gegen The Amergence Group (ehemals SunnComm) und deren Vertriebsarm MediaMax bei einem Gericht des US-Bundesstaates New Yorkeingebracht. Der Musikkonzern verlangt dabei zwölf Millionen Dollar Schadenersatz (umgerechnet rund 8,7 Millionen Euro).

Amergence hatte Sony BMG die Kopierschutzsoftware MediaMax geliefert, die im Jahr 2005 auf Millionen von CD-ähnlichen Musikträgern, so genannten Un-CDs, in Umlauf gebracht wurde.

Wurde die Musikscheibe in ein CD-ROM-Laufwerk eingelegt, installierte sich auf Windows- und Mac-OS-Systemen die MediaMax-Kopierschutzsoftware. Die Software enthielt jedoch Sicherheitslücken. Ein später veröffentlichter Uninstaller öffnete ebenso wie ein erster Patch neue Sicherheitslücken.

In diesem Rahmen hatte Sony BMG auch Probleme mit einem DRM-Rootkit namens XCP der britischen Firma First4Internet. Der Einsatz von MediaMax und von XCP sorgte bei Sony BMG zu einem riesigen PR-Desaster.

Schließlich musste der Konzern Entschädigungen an Kunden bezahlen, ein Rückrufprogramm für die betroffenen Un-CDs starten und nach Gerichtsverfahren in diversen US-Bundesstaaten Geldbußen entrichten.

Diese Kosten möchte Sony BMG offenbar von Amergence ersetzt bekommen. Dazu verklagt Sony BMG das Unternehmen wegen Nachlässigkeit, unfairer Geschäftspraktiken und des Bruchs des Lizenzabkommens, da die Software offensichtlich nicht wie garantiert funktioniert habe.

The Amergence Group weist die Anschuldigungen zurück und bemerkt: der Anlass für die gegen Sony BMG gerichteten Gerichtsverfahren war der Einsatz des XCP-Rootkits und nicht der Einsatz ihrer MediaMax-Software gewesen.

Quelle:
Sokolov, Daniel AJ : Sony BMG verklagt Lieferanten des Kopierschutzes Mediamax via heise online

Proprietäre Dateiformate sind ein Problem

Dateiformate, die in proprietären Systemen verwendet werden, müssen auf Dauer rückwärtskompatibel sein, will man die Daten auch noch Jahre später lesen können. Das verursacht einen immer größeren Entwicklungsaufwand bei neuen Versionen. Für eine Langzeitarchivierung ist dies jedoch tödlich.

BBC schreibt dazu:

Digital information could potentially be stored without loss of quality for a very long time to come.
But without knowledge about the encoding, our documents will become a meaningless series of ones and zeroes to future generations, just like cave paintings are too often meaningless bits of colour on stone to us.

Deshalb hat Microsoft:engl: vor kurzem den britischen National Archives:engl: angeboten, bei der Migration älterer proprietärer Dateiformate in aktuelle behilflich zu sein – und sich ein Eigentor geschossen.

Was für eine nette Geste. Allerdings muss man auch mal hinterfragen, wer für dieses Schlamassel verantwortlich ist.
Georg Greve und Joachim Jakobs von der Free Software Foundation Europe:engl: weisen mit vollem Recht darauf hin, dass Microsoft mit seiner Politik der Hauptverursacher des Problems ist. Eine Benutzung von offenen Formaten wie “.odf” hätte das Problem in diesem Ausmaß gar nicht erst entstehen lassen.

Da stellt sich natürlich schon die Frage:

Why did and does Microsoft refuse to participate in the existing standardisation effort?

Quellen:
Microsoft in der Dateiformat-Falle auf Maikatze liest…
Microsoft in der Dateiformat-Falle newsticker.de
Questions for Microsoft on open formats:engl: BBC News

DRM und Ubiquität

Ich liebe Fremdwörter, für die man erstmal im Lexikon nachschauen muss, was sie heißen und die aber plötzlich in aller Munde sind… Nun ist Ubiquität so ein Wort, das wie Open Access als Gegenstück zu DRM gewertet werden kann.

Ubiquität ist ein anderes Wort für Allgegenwart und verheißt in diesem Zusammenhang langfristig: eine Welt, in der mir mein Content überall zur Verfügung steht.

Während in Europa Bürokraten und Bosse darüber nachdenken, wie sie den Menschen die Lust am Zeitalter der digitalen Vollvernetzung durch restriktive Kopierschutzbestimmungen aber so richtig vergällen können, will Japans Innenministerium die Industrie zur Lockerung bestehender Fesseln zwingen. Ab nächsten Jahr wollen die Regulatoren Privatpersonen statt einer Kopie neun Kopien von auf Videorekorder-Festplatten gespeicherten Digital-TV-Inhalten erlauben:engl: , verriet die größte Tageszeitung des Landes Yomiuri.

Ideokatismus in Japan? 😉 Ein wenig schon, zeigt es doch, dass im Gegensatz zu Deutschland, begriffen worden ist, welche Macht vom Wissen für Jedermann ausgehen kann.

Japans Regierung geht es dabei natürlich nicht allein um das Kundenwohl. Sie will damit verhindern, dass der Kontrollwunsch der Inhalteproduzenten über ihre leicht kopierbaren digitalen Inhalte die Verwirklichung der amtlichen Vision ausbremst, Japan zur weltweit führenden ubiquitären Gesellschaft aufzurüsten.

Quellen:
Kölling, Martin: Kopierschutz light in: Technology Review Blog
Heller, Christian: DRM vs. Ubiquität auf furtur:plom
Kopierschutz light in Japan netzpolitik.org

Microsoft in der Dateiformat-Falle

Dass Dateiformate digitaler Daten irgendwann nicht mehr lesbar sein könnten, stellt eines der Hauptprobleme bei deren Langzeitarchivierung dar. Die Tatsache, dass es sich oft um proprietäre Formate handelt, erschwert die Archivierung zusätzlich. Deshalb hat Microsoft vor kurzem den britischen National Archives angeboten, bei der Migration älterer proprietärer Dateiformate in aktuelle behilflich zu sein – und sich ein Eigentor geschossen:

Die auf den ersten Blick noble Unterstützung geriet aber schell unter die kritische Lupe bekannter digitaler Bürgerrechtler wie Georg Greve und Joachim Jakobs von der Free Software Foundation Europe. Diese weisen nun mit Recht darauf hin, dass Microsoft der Hauptverursacher des Problems sei. Eine Benutzung von offenen Formaten wie “.odf” hätte das Problem erst gar nicht entstehen lassen. Statt dessen versucht der Redmonder Riese derzeit, ein eigenes “offenes” Format zum Standard adeln zu lassen.

Das Angebot von Microsoft verwandelt sich nun in eine PR-Falle und selbst die BBC fragt: Warum weigert sich Microsoft konsequent, an vorhandenen Standardisierungsverfahren teil zu nehmen?

via gmx.de, testticker.de

Fair Use Day

Heute ist der Fair Use Day. fairuseday.com:engl:
Well it’s that time of the year again so get out and celebrate your rights.

Fair Use ist ein US-amerikanisches Prinzip, in Deutschland sind die passendsten Gegenstücke die Privatkopie, das Recht zu Text- und Bildzitat sowie die Freiheit der Kunst zu abgeleiteten Werken, Persiflagen, Satiren und ähnlichem. Der Geist: auch urheberrechtlich geschützte Werke sind unter bestimmten Bedingungen ohne Einverständnis der Rechteinhaber in Grenzen nutzbar. Nachdem die UN ihren Tag des geistigen Eigentums regelmäßig feiert, ist ein Tag der Würdigung dieser Rechte mehr als notwendig.

Gerade in Anbetracht des verabschiedeten 2. Korb des Urheberrechts in Deutschland wird es Zeit, sich als Nutzer, als derjenige, der letztendlich die Information, benötigt, Gehör zu verschaffen.

Quellen:
Happy Fair Use Day! via Gulli.com
It’s Fairuseday!:engl: auf Fair Use Day

Strategiepapier "Bibliotheken 2012"

Die Arbeit des BID an dem Strategiepapier “Bibliotheken 2012” läuft.

So meldet es heute das Bibliotheksportal knb. Anknüpfend an das Strategiepapier “Bibliothek 2007” sollen konkrete Forderungen für die Öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland formuliert werden. Auch das neue Papier richtet sich in erster Linie an PolitikerInnen und Unterhaltsträger der Bibliotheken.

Das fertige Papier soll zum Bibliothekartag 2008 in Mannheim vorgestellt werden.

Quelle: BID erarbeitet Strategiepapier “Bibliotheken 2012” via Maikatze liest…

[Kurz] Alternativen zu Google

The Top 100 Alternative Search Engines:engl:

Hier finden sich durch Nutzer beschriebene Alternativen, aber auch Newcomer werden vorgestellt, verbesserte Suchmaschinen und jene, die sich in der Beta-Phase ihrer Erprobung befinden. Sie werden einfach nur vorgestellt oder miteinander verglichen.

Und warum nicht mal diese hier ausprobieren?
grafik von Alt Search Engines:engl:

Hinweis:
The Top 100 Alternative Search Engines:engl: via Law Librarian Blog

1 2 3