Entwurf eines Musterbibliotheksgesetzes durch den DBV

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ spricht den Ländern folgende Empfehlung aus:

„Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Öffentliche Bibliotheken sollen keine freiwillige Aufgabe sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden.“ (BT Drs 16/7000, S. 132)

Augenscheinlich tun sich die Länder aber mit einer Umsetzung recht schwer.

Der DBV veröffentlichte sein „Musterbibliotheksgesetz des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. vom 9. April 2008“ im – und PDF-Format.

Der Entwurf wurde in enger Anlehnung an den Entwurf des Thüringischen BibliotheksgesetzesPDF entwickelt.

Man fordert für auch künftig leistungsstarke und innovative ÖBs, dass folgende Regelungen Eingang in die Bibliotheksgesetzgebung der Ländern finden müssen:

1. Pflicht der Kommune zum Angebot und zur Unterhaltung einer Bibliothek mit für die Weiterentwicklung notwendigen materiellen und finanziellen Ausstattungen und fachlich ausgebildetem Personal.

2. Definition der Bibliothek als eigenständige und kooperierende Bildungseinrichtung.

3. Pflicht zum Angebote von Dienstleistungen und Bestandserweiterung unter Berücksichtigung aller neuen Entwicklungen auf dem Medien- und Informationsmarkt.

4. Entwicklung eines auch örtlich definierten Netzes von Bibliotheken unter Einbeziehung aller Bibliothekstypen, so auch der Schul- und Spezialbibliotheken sowie kirchlichen Bibliotheken, im gesamten Territorium des Landes Thüringen, einschließlich der gesetzlich geregelten Trägerschaft der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken.

5. Pflicht des Landes zur Förderung sowie eine klare Regelung der finanziellen Beteiligung des Landes an der Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Netzes Öffentlicher Bibliotheken sowie die Einstellung entsprechender Mittel in den Etat des zuständigen Fachministeriums.

6. Maßnahmen zur Bewahrung des kulturellen Erbes und zur Bestandserhaltung sind einer besonderen Wertung zu unterziehen und durch Landesmittel ausdrücklich sicherzustellen und zu fördern.

Aufmerksam geworden:
DBV: Musterbibliotheksgesetz veröffentlicht via Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW

Quelle:
Der Weg zu einem Bibliotheksgesetz in Deutschland auf den Seiten des DBV

Die Zeit läuft: Wann überholt das E-Book das Print-Buch?

Mac Slocum fragt in O’Reillys TOC : When Will Digital Books Overtake Print Books?

Ein Punkt für E-Books ist sicherlich, dass jüngere Leser Web2.0-orientierter und technisch versierter sind, so dass ihnen die Nutzung von E-Books leichter fällt und vielleicht auch näher liegt. Zumindest muss bei ihnen keine Scheu vor Technik abgebaut werden.

Die große Frage ist:

I’m interested in hearing what TOC readers think of the following:

1. Do you believe digital books will supplant printed books?
2. If no, why? If yes, when will it happen?

Ben Kaden macht in seinem Kommentar zu seinem Beitrag im IBI-Weblog auf folgendes Phänomen aufmerksam:

War es bisher so, dass gedruckte Publikationen zu elektronischen umgewandelt werden, finden sich dann elektronische Publikationen, die auf einmal in Druckware umgeformt sind.

Quelle: Slacum, Mac: Open Question: When Will Digital Books Overtake Print Books?:engl: in O’ReillyTOC

Google und das Machtzentrum Berlin

Google rückt näher an das Zentrum der Macht. Gestern wurde offiziell das Lobbybüro Berlin eröffnet. Damit ist Google von Hamburg aus näher an die Politik gerückt.

Lobbyarbeit steht vor allem für die Vorratsspeicherung von Daten an.
Der Suchmaschinengigant wird von Politikern, Datenschützern und Forschern wegen seinen Vorstellungen zur Länge der Speicherung von Suchanfragen nebst IP-Adressen, wo Google 18 Monate für angemessen hält, sehr kritisch beäugt. Europäische Datenschützer, die eine maximale Vorhaltung von höchstens sechs Monaten durchsetzen wollen, stehen da schon im Widerspruch zum deutschen Telemediengesetz (TMG), das eine „unverzügliche“ Löschung personenbezogener Datensätze verlangt.

Googles Nord- und Zentraleuropa-Chef, Philipp Schindler, begründete die Eröffnung des Lobbybüros damit: „Wir wollen als transparenter und offener Gesprächspartner wahrgenommen werden.“ Ziel sei es, die Ängste der Politiker kennenzulernen und sie abzubauen.

Erstaunlich ist nur die Geheimhaltung, wo genau denn nun der Sitz des Büros Unter den Linden in Berlin ist.

Quellen:
Tiemeyer, Antje: Google feiert in Berlin; rechts in der Navigation lässt sich dann der Beitrag als Video öffnen. RBB aktuell
Krempl, Stefan: Google eröffnet Lobbybüro in Berlin via heise online

Onleihe in Berlin

Als ich im IBI-Weblog las, dass die Berliner Öffentlichen Bibliotheken jetzt auch die Onleihe anbieten, wollte ich das als stolze Besitzerin eines Bibliotheksausweises gleich mal testen. Das Ergebnis ist leider ernüchternd: das Angebot ist relativ klein, besonders was die Kategorie E-Paper angeht (ok, gerade erst gestartet). Noch dazu gibt es relativ wenig Exemplare bspw. des SPIEGELS, weshalb sich die Vormerkungen häufen. Also hab ich mir etwas ausgesucht, was der Saison gänzlich unangemessen ist und demzufolge auch nicht ausgeliehen war: Charles Dicken’s Weihnachtslied in Prosa. Der Ausleihvorgang verlief soweit reibungslos, auch wenn ich es seltsam fand, dass zweimal nacheinander auf dem Button „Jetzt ausleihen!“ stand. Ein „weiter mit der Ausleihe“ o.ä. wäre weniger verwirrend, zumal man freundlich darauf hingewiesen wird, dass das gewählte Medium nur 30 min im „Bibliothekskorb“ verbleibt. Dies geschieht aber eben, wenn man bereits annimmt, das Medium ausgeliehen zu haben. Naja. Nach dem Klick auf den Download-Button suchte der Browser erstmal eine ganze Weile nach dem Server, um mir dann zu verkünden: „File does not exist“. Interessant. Nach einem Reload bekam ich dann die Nachricht, dass der Server überlastet sei. Erst nach einigem Warten und nochmaligem Reload befindet sich nun die Datei auf meinem Rechner, für 7 Tage und 9 Stunden.
Sicherlich kann man anführen, dass der Dienst selbst noch recht neu ist und auch erst nach und nach das Angebot erweitert werden kann. Die technische Umsetzung lässt jedoch zu wünschen übrig, auch die Beschränkung auf den Media Player zur Wiedergabe ist ungünstig, was aber bereits kritisch diskutiert wurde.
Alles in allem kann ich nun einige Kritik von Herrn Graf nachvollziehen, aber mal schauen, was die Zukunft bringt in puncto Onlineangebote speziell an Öffentlichen Bibliotheken.