Zitierregeln
Klaus Graf in Archivalia weißt in seinem Beitrag „Zitieren von Internetquellen (I)“ auf Probleme bei der richtigen Angabe von Internetquellen hin.
Seinen Schlussfolgerungen
* E-Journals sollten nicht nur Zitierempfehlungen beim einzelnen Aufsatz gemäß den Gepflogenheiten der jeweiligen Disziplin vorgeben, sie sollten auch die Zitate von Online-Quellen redaktionell überprüfen.
* Links sollten sowohl in HTML- als auch in PDF-Versionen anklickbar gestaltet werden.
* Das Funktionieren der Links muss redaktionell überprüft werden.
* Es ist das Veröffentlichungsdatum der Internetquelle in jedem Fall anzugeben, gegebenenfalls mit dem Zusatz „erschlossen“.
* Es empfiehlt sich zur Vermeidung von Missverständnissen (Veröffentlichungsdatum vs. Zugriffsdatum) das Zugriffsdatum mit einem entsprechenden Vermerk (z.B. „Zugriff am“, „abgerufen“ usw.) zu kennzeichnen.
ist auf jeden Fall zuzustimmen. Ich bin gespannt, welche weiteren Schlussfolgerungen noch folgen werden, da hier ganz offensichtlich zu
„Zitieren von Internetquellen (I)„ noch weitere Beiträge folgen sollen.
Kleine Anmerkung am Rande: Gut wäre es, wenn sich bereits an den Hochschulen in den einzelnen Fachbereichen in Zusammenarbeit mit der dazugehörigen Bibliothek auf einheitliche Zitierregeln geeinigt würde. Somit würde man sich langsam auf einen einheitlichen Standard zumindest an der Hochschule hinbewegen. Die Bibliothekare sind in der Lage, zu erklären und zu begründen, warum bestimmte Angaben für die Zukunft notwendig sind bzw. werden.