GEMA und das Filesharing

Die GEMA:x: ist aktiv in den Kampf gegen das Filesharing mittels Sharehosting gezogen. Sie geht juristisch gegen die so genannten Spreader vor.
Spreader sind Sharhoster, die Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen anbieten, wobei die Dateien dabei über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden können. Die juristische Auseinandersetzung dient der Klärung, welche Prüf- und Kontrollpflichten der Anbieter hat.

Spreader potenzieren nun nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft die Gefahr des Verstoßes gegen Urheberrechte. Mit dem „neuen Phänomen im Bereich der illegalen Nutzung von geschützten Inhalten im Internet“ werde die Verbreitung etwa von Musikinhalten über eine Reihe von Sharehostern noch einfacher.

Ein erstes Ziel der GEMA war die Seite Xirror.com:x: , gegen die die Musikverwertungsgesellschaft nach eigenen Angaben:x: im Juni einen Sieg vor Gericht erkämpft hat. Die Plattform selbst teilte mit, dass sie nach mehrfachen Abmahnungen, auf die man mit dem Entfernen der beanstandeten Werke reagiert hat, habe man sich „unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen“ entschieden, den Dienst ganz einzustellen.

Erst danach habe die GEMA eine einstweilige Verfügung auf Basis eines sehr allgemein gehaltenen, auch an Mitbewerber gesandten Schreibens mit Dringlichkeit beantragt und rasch vom Landgericht Düsseldorf bewilligt bekommen.

Die hinter Xirror stehende magdeburger Betreiberfirma toFOUR GmbH:x: möchte nicht in Berufung gehen, obwohl man mittels technischer Verfahren, z.B. dem Abgleich von Prüfsummen, versucht hatte, eine illegale Verbreitung geschützter Werke zu unterbinden. Von den knapp drei Millionen Dateien, die über Xirror verteilt worden sind, sei anhand von Missbrauchsmeldungen ablesbar, dass weniger als ein Prozent „Raubkopien“ darunter gewesen sind.

Eine weitere Firma, gegen die die GEMA seit über eineinhalb Jahren gerichtlich fohrgeht ist
RapidShare:x: . Nach dem für sich verbuchten Erfolg vor dem Kadi gegen Xirror will die GEMA nun weitere Spreader gerichtlich bekämpfen, so etwa Shareonall, Hubupload oder die Plattform Datenschleuder1.
Die GEMA und ihr Vorstandsvorsitzender Harald Heker machen deutlich, dass sie den Musikmarkt im Internet und die Angebot der einzelnen Dienste aufmerksam beobachtet, um den

„Urhebern durch den Abschluss von Lizenzvereinbarungen eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Musik zu sichern“ […]. „Verwehren Dienstbetreiber sich jedoch gegen eine Lizenzierung, gehen wir frühzeitig gegen solche neuen illegalen Phänomene vor, um deren Etablierung im Markt zu verhindern.“

Das klingt zumindest so, als ob man eingesehen hat, dass es wenig nützt, die kleinen Leute zu ärgern und zu verklagen und dass man – wenn man P2P als Übel auffasst – es wenigstens an der infrastrukturellen Wurzel erfassen will. :ei:

Quelle:
Krempl, Stefan: GEMA geht gegen „Spreader“ vor [Update]:x: via heise online

  1. Dabei handelt es sich nicht um das gleichnamige offizielle Magazin des Chaos Computer Clubs:x: (CCC). []