Neuregelung für Fotokopien in Schulen
Schulbuchverlage, die Länder und mehrere Verwertungsgesellschaften haben sich geeinigt und das Fotokopieren an Schulen ist auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.
Demnach legt ein neuer Vertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst, VG Musikedition sowie den Schulbuchverlagen, vertreten durch die Vereinigung der Schulbuch- und Bildungsmedienverlage (VdS Bildungsmedien), fest, in welchem Rahmen Kopien für Unterrichtszwecke konkret hergestellt werden dürfen. Damit wird den Schulen mehr Rechtssicherheit gegeben.
Damit ist es den Lehrern bundesweit wieder erlaubt auch aus Schulbüchern Kopien in Klassenstärke anzufertigen. Allerdings dürfen dadurch Bücher nicht vollständig ersetzt werden.
Kopiert werden dürfen an Schulen
- bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt insbesondere auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.
- soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise sogar ganze Werke, wenn diese nur von geringem Umfang sind, und zwar
- Musikeditionen mit maximal 6 Seiten
- sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten sowie
- Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.
Eine weitere Einschränkung ist, dass nur einmal im Jahr aus einem solchen Werk kopiert werden darf. Außerdem bleiben digitale Kopien verboten. Einem Schüler mal kurz die Seite mit den entsprechden Übungsaufgaben zu mailen ist auch nach dieser Entscheidung nicht möglich.
Besteht ein Kopierbedarf darüber hinaus, müssen sich die Schulen direkt mit den Verlagen einigen.
Die Schulbuchverlage und Bildungsmedienhersteller bieten unterschiedliche Lizenzmodelle an – auch was das Digitalisieren und Abspeichern der Werke angeht. Die Lizenzgebühren sind in diesen Fällen direkt von den Schulen bzw. den Schulträgern zu entrichten.
Diese Lösung wird gefeiert als
eine praktikable, unaufwändige und bedürfnisorientierte Kopierpraxis, die für den Unterrichtsalltag tauglich ist. Gleichzeitig werden die Rechte der Autoren und Verlage besser als in der Vergangenheit geschützt.
Diese Lösung bietet Lehrern auf jeden Fall Rechtssicherheit und stärkt das Bewusstsein für den urheberrechtlichen Schutz der Materialien. Wie zukunftsweisend diese Lösung ist, muss sich allerdings beweisen. Die Stärkung des Urheberrechtsbewußtseins kann in Rahmen dieser Regelung sicherlich gestärkt werden. Problematisch ist jedoch die Stärkung der Medienkompetenz. Digitale urheberrechtlich geschützte Materialien müssen ebenfalls eine Rolle in den Schulen finden. Wie sollen Schüler ein Bewußtsein für Urheberrecht digitaler Medien entwickeln, wenn sie schon allein durch die möglichen Angebote der Schulen keinen Kontakt dazu erhalten?
Quelle:
Neue Regeln für Fotokopien an Schulen via Börsenblatt.net
Urheberrecht: Neue Regeln für Fotokopien an Schulen via Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW
Verweis auf den Artikel durch Klaus Graf:
Schulen werden durch restriktive Kopier-Vorschriften vom digitalen Fortschritt abgehängt :x: via Archivalia. Allerdings wird schon im Titel überdramatisiert. Erstmal handelt es sich um ein positives Ergebnis, dass doch zumindest ein wenig mehr an Rechtssicherheit für die Schulen gewonnen wurde.
Auch Christian Hauschke von infobib verweist in seinem Blogbeitrag Elektronische Lehrbücher in Würzburg:x: auf diesen Blogbeitrag. Leider scheint es immer noch Schwierigkeiten mit den Trackbacks zu geben 🙁