Der Börsenverein hat die wirklichen Raubkopierer ausgemacht

Der Börsenverein und der Deutsche Hochschulverband können sich mit der Kultusministerkonferenz nicht über eine „angemessene“ Vergütung für die Nutzung von Lehrbüchern im Intranet von Bildungseinrichtungen einigen. Der Börsenverein geht sogar so weit, der Kultusministerkonferenz ein gesetzwidriges Handeln vorzuwerfen.

Die „Kultusministerkonferenz enteignet Autoren und Verlage“, erklärt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Der Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes sekundiert dem Börsenverein: „Diese Politik gefährdet die Versorgung mit hochwertiger Studienliteratur und entbehrt jeder bildungspolitischen Weitsicht.“

Grund für diese ungewohnte Einigkeit von Börsenverbein und Deutschem Hochschulverband ist die Weigerung der Kultusministerkonferenz, Autoren und wohl vor allem Verlagen eine titelbezogene angemessene Vergütung für jeden Titel im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu zahlen.

Grund für diese harte Reaktion seitens des Börsenvereins sind die die Äußerungen von Knut Nevermann, dem Staatssekretär des Sächsischen Kultusministeriums. Nevermann hatte in einem Interview mit dem Börsenblatt angekündigt, dass Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet auch in Zukunft nicht einzeln erfassen würden.

Die Regierungsfraktionen beschlossen Ende 2008, den „Intranet-Paragrafen“ 52a§ UrhG bis 2012 zu verlängern. Dieser Paragraf erlaubt es Bildungseinrichtungen für Unterrichtszwecke urheberrechtlich geschützte Texte aus Büchern und Zeitschriften einem eng begrenzten Personenkreis in elektronischer Form im Intranet zur Verfügung stellen. Die Gegenleistung für eine Werknutzung innerhalb dieses rechtliche Privileg ist „eine angemessene Vergütung“, welche an die Verwertungsgesellschaft Wort zu zahlen ist. Und an der Stelle wird es mehrfach schwierig.
Ersten müssen die Mittel dafür aus dem Bildungsetat der Länder bezahlt werden.
Zweitens ist zwischen allen Beteiligten strittig, wie sich diese „angemessene Vergütung“ errechnet und was letztendlich gezahlt werden soll.

Die Kultusminister bevorzugen eine pauschale Vergütung. Die Verlage wünschen hingegen, dass jede einzelne Werksnutzung getrennt erfasst wird und dass dies der VG Wort gemeldet wird. Nur so würde die VG Wort anhand der tatsächlichen Nutzungsvorgänge die angemessene Bezahlung ermitteln und dieses Geld dann an die betroffenen Verlage und Autoren ausschütten können. Ansonsten käme nur eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip in Frage.

Der Streit zwischen VG Wort (Vertreterin der Rechteinhaber) und der Kultusministerkonferenz wurde vor der zuständigen Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes Ende Dezember entschieden. Der Kompromissvorschlag der Schiedsstelle wurde vergangene Woche von den Kultusministern abgelehnt, denn sie befürchten eine Kostenexplosion. Das würde die ohnehin sehr knappen Bildungshaushalte der Länder über Gebühr beanspruchen.

Quelle:
Gehring, Robert A.: Börsenverein: Kultusminister sind Raubkopierer via golem.de
Buchhandel wirft Kultusministerkonferenz „Enteignung von Autoren“ vor via heise online

Sony-Reader kommt nach Deutschland

Der Run auf den Deutschen Markt für E-Book-Lesegeräte wird gestartet. Sony startet mit dem PRS-505. Hauptkonkurrent Amazon wollte im ersten Quartal mit seinem Kindle 2 Deutschland erobern. Und dritter Marktanwärter ist derzeit der txtr-Reader aus Berlin, der im Sommer auf den Markt kommen soll.

Sony will zum 11.03. den E-Book-Readers PRS-505 in Deutschland einführen. Ab diesem Datum ist dann das Lesegerät bundesweit für den Preis von 299 Euro in 230 Thalia-Filialen und anderen Buchhandlungen erhältlich. Passende E-Books lassen sich auf der Website von Thalia erwerben.

„Das Angebot von Content und Hardware aus einer Hand ist für uns einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für den Reader“, sagte Martin Winkler, Marketing Director von Sony Deutschland. „Wir freuen uns, mit dem deutschen Buchhandel einen kompetenten Partner gewonnen zu haben.“ Grundsätzlich könne jeder Buchhändler den Reader sowie E-Books von Sonys Großhandelspartner Libri beziehen und in seinem Geschäft verkaufen.

Wichtig ist, dass bereits zum Marktstart ein attraktives Angebot von E-Books aus den Bereichen Belletristik und Sachbuch von Verlagen wie C. Bertelsmann, Goldmann, Heyne, Siedler, Eichborn, Hoffmann und Campe, Hanser, Lübbe, Campus, DTV und Beltz zur Verfügung stehen. Laut Sony werden mehrere Tausens Titel im Epub-Format angeboten.

Zum Einführungsangebot des dem PRS-505 gibt es die vorinstallierten Romane „Gut gegen Nordwind“ von Daniel Glattauer und „Querschläger“ von Silvia Roth und außerdem Leseproben von Helmut Schmidts „Außer Dienst“ oder „Wer bin ich – und wenn ja wie viele? Eine philosophische Reise“ von Richard D. Precht und weitere Auszüge aus aktuellen Bestsellern.

Im Lieferumfang enthalten ist ein USB-Kabel zum Download der Inhalte über einen Computer und zum Laden des Readers. Ein passendes Netzteil muss allerdings als Zubehör extra erworben werden.

Sony verspricht, dass der Akku für die Lektüre von zwölf Romanen nur einmal aufgeladen werden muss.

Der große Vorteil des Sonys Reader ist die Unterstützung des nichtproprietären Formats EPUB, aber auch die Wiedergabemöglichkeit für Text-, Audio- und Fotodateien in den gängigen Dateiformaten. Speicherbar sind auf dem internen Speicher von 192 MByteetwa 160 Titel im EPUB-Format. Insgesamt ist das Lesegerät mit einem Speicherstick oder mit SD-Karten auf maximal 16 GByte erweiterbar. Dies soll für 13.000 Bücher reichen.

Bestellmöglichkeiten gibt es ab sofort: im Sony Style Store in Berlin, auf Sony Style Online oder bei Thalia.

Quellen:
Greif, Björn: Sony Reader kommt am 11. März nach Deutschland bei ZDNet
Sonys E-Book-Reader ab 11. März in Deutschland via golem.de