Verschärfung des Urheberrechts gefordert

Angesichts “schwieriger Ertragsmöglichkeiten für journalistische Angebote im Internet” fordert der Axel Springer Verlag eine Änderung des § 44a UrhG. Dieser erlaubt vorrübergehende Verfielfältigungshandlungenim Rahmen der Datenübertragung im Netz. Dabei werden auch geschützte Werke bei Zugangsprovidern oder im Browsercache kurz zwischengespeichert.

Christoph Keese, bei Axel Springer Leiter “Public Affairs”, sieht bereits in Proxy-Servern Verfielfältigungsinstrument und bedauert, dass mit der im § 44a UrhG gesetzlichen Ausnahme, die auch in der EU-Copyright-Richtlinie enhalten ist, Provider komplett vom Urheberrecht befreit wären.

Eine Bank zahle zwar 80.000 US-Dollar für ein spezielles Terminal des Wirtschaftsdienstes Bloomberg. Suche der Direktor des Finanzhauses dagegen im Internet nach Presseberichten über einen Mittelständler, der bei ihm um einen Kredit nachfrage, zahle er dafür keinen Cent.

Keese behauptet dabei, dass sich dieses Unternehmen an der vom Axel Springer Verlag bereitgestellten Information “bereichern” würde. Deshalb müsse seiner Meinung nach der Paragraf 44a korrigiert werden.

Verlage haben im Internet ein “strukturelles Problem”.

Der “Profi-Journalismus” habe sich zwar auch online allen Geredes über Bürgerjournalisten und Blogger zum Trotz durchgesetzt. Sämtliche erfolgreichen aktuellen Nachrichtenportale würden auf “klassische journalistische Qualitätssicherungsprozesse setzen”, unabhängig davon, ob sie nun Ableger traditioneller Medienhäuser oder eigens gegründete “Weblogs” wie die Huffington Post seien.

Springer habe dabei ein Dilemma, denn die Refinanzierungsmöglichkeiten durch Werbeeinnahmen oder Sponsoring sind nicht ausreichend und müssten mittels Printgeschäft quersubventioniert werden. Und gerade das Printgeschäft hat momentan ernsthafte Probleme, da das Internet das Geschäft wegnehme. Und hier müsse die Politik einschließen und Gesetzeslücken schließen.

Wenn strukturelle Probleme bestehen, dann stellt sich die Frage, warum Verlage wie Axel Springer nicht aktiv werden. Diese strukturellen Probleme entstehen doch auch durch unrealistische Preisvorstellungen und nicht offen dargestellte Kosten. Es geht nicht an, dass das Lesen eines Artikels schon mindestens 50 Cent kosten sollen. Die Differenz, die sich aus der Verrechnung der Aufwendungen für die Online-Ausgabe und die Printausgabe ergibt, müsste entsprechend auf ein Nutzungportfolio umgelegt werden, welches nicht nur einen einzelnen Artikel betrifft. Da bin ich so naiv zu glauben, dass sich das in den Preisen für Artikel im Internet in billigeren Preisen niederschlagen müßte. 50 Cent pro Artikel lassen sich da meiner Meinung nach nicht rechtfertigen. Bei so einer Preispolitik schließt man Leute von Informationen aus. Dafür das Urheberrecht mißbrauchen zu wollen ist einfach nur frech.

Quelle:
Krempl, Stefan: Axel-Springer-Verlag fordert Verschärfung des Urheberrechts via heise online

FAZ, Google, VG Wort und irgendwo auch Bibliotheken

Wieviel Selbstbetrug ist dabei, wenn man dem “liebenswerten” Riesen Google traut? Bunt und lässig wirkt die schnelle Suchmaschine und ihr Motto “Don’t be evil” ist geradezu sympatisch. Das Versprechen, nicht mehr in Büchern blättern zu müssen, ist eine Verheißung, die Google mit “Google Books” glaubhaft werde lässt.

Aus ehemaligen Gegnern dieses Projektes, den Autoren und Verlegerverbänden, wurden in den letzten drei Monaten nach der bahnbrechenden Einigung am 28. Oktober 2008:engl: „Branchenpartner“. Damit ist man bei der Sache also schon beim “Wir” angekommen.

Eng wollen die Suchmaschinisten mit ihnen zusammenarbeiten, „um noch mehr Bücher dieser Welt online verfügbar zu machen“. Das utopisch Vermessene steckt in der Wendung „dieser Welt“, welche Google erneut zu erobern ausgezogen ist – und wie wohl niemand zuvor in der Geschichte über alle Kulturen, Sprachen und Religionen hinweg tatsächlich in den Griff zu bekommen scheint.
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Anders ist da der Auftritt deutscher Streiter wie der VG Wort, die nun gegen das Projekt Google Books vorgehen möchten, für das Google in den USA “trotz bisheriger Rechtsunsicherheit schon sieben Millionen Bücher digitalisiert” hat.

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