[Kurz] VG Wort zum Google-Vergleich

Matthias Spielkamp weist in seinem Blog auf den Newsletter der VG Wort hin.

In ihrem aktuellen Newsletter (PDF, 532 kb) analysiert die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) die Einigung, die Google mit US-Verbänden der Verleger und Autoren getroffen hat. Das ist gut, denn auch wenn die VG Wort natürlich ein Interessenverband ist, gibt es bisher kaum Einschätzungen in deutscher Sprache und aus deutscher Perspektive.

Die VG Wort schreibt:

Zum besseren Verständnis werden die Eckpunkte des Vergleichs hier nochmals zusammengefasst; die Erläuterungen orientieren sich dabei an der – teilweise schwer verständlichen – Terminologie der Gerichtsinformation.

Mehr dazu:
Spielkamp, Matthias: VG Wort anlaysiert Google-Einigung via immateriblog.de
Google-Vergleich: Arbeitsgruppe prüft Änderung des Wahrnehmungsvertrags in VG Wort aktuell, Februar 2009, S. 1-3

Und noch ein E-Book-Reader…

Plastic Logic will mit einem E-Book für Geschäftskunden auf den Markt drängen. Geplant war ursprünglich ein Start des E-Books im ersten Viertel von 2009, aber davon ist jetzt nicht mehr die Rede. In der zweiten Jahreshälfte 2009 soll jetzt mit ersten Testläufen begonnen werden

Technische Details:
Größe: 215,8 x 279,4 x 7 mm – gut geeignet für Magazine;
Gewicht: ca. 170 g
Display: E-Paper von E-Ink, leicht biegbar
Betriebsdauer: mehrere Tage
Betriebsystem: Win CE
Die Bücher können über einen Windows-PC oder Mac erworben werden. Aber eine Anbindung ans Mobilfunktnetz ist bei Plastic Logic nicht geplant. Auch eine WLAN-Schnittstelle gibt es woh nicht.

Dateiformate: PDF, ePUB, eReader, ASCII-Textdateien, RTF- und HTML-Dateien, Microsoft Word-, Excel- und Powerpoint-Dateien, JPEG-, PNG- und BMP-Bilder, keine Unterstützung Open Document Format (ODF)
Unterstützung verschiedener DRM-Systeme, u.a. Adobe

Genauere Details soll es Anfang 2010 von Plastic Logic geben. Damit verschiebt sich der Verkaufsstart weit ins nächste Jahr. Erste Partner, die Inhalte liefern sollen, sind jedoch bereits bekannt.

Genannt wurden Zeitungen wie die Financial Times und USA Today, der E-Book-Händler Fictionwise, Vertriebspartner wie Ingram Digital, LibreDigital und Zinio. Zinio soll vor allem kostenpflichtige Inhalte liefern.

Preisliche Vorstellungen sind noch nicht bekannt. Die Frage ist auch, womit dieser Reader gegenüber dem Kindle 2, dem Sony-Reader oder anderen angebotenen Readern punkten will.

Quelle:
Plastic Logic Reader – erste Partner bekannt via golem.de


[Korrektur zur Verbesserung des Datenschutzes. Umstellung Youtube-Video auf “privacy-enhanced mode”: 03.06.2018]


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FLEPia – jetzt wird’s bunt

Fujitsu probiert ein buntes E-Book:engl: aus.
Daten:
Auflösung: 768 x 1.024 Pixeln
Displays: Hochformat, max. 4.096 Farben, farbiges E-Paper
Maße: 210 x 304 x 12 mm, ca. 480 Gramm
Akku: bei häufiger Aktualisierung ein Akkuladung max. 50 Stunden, ohne Strom Anzeige Standbild
In&Out: WLAN-fähig, kein Web-BrowserWiFi, USB-2.0-Anschluss, Slot für SD-Karten, Stereo-Lautsprecher

Der Testzeitraum in Japan geht noch bis Mitte Februar 2009. Getestet wird mit einer Zeitung, Werbung für ein Restaurant und ein angeschlossenes Shoppingzentrum, Abfahrtszeiten von Zügen und einer Wettervorhersage. Eingesetzt werden die Lesegeräte zur Zeit in einem Restaurant. Dort stehen die Reader aufrecht in Halterungen und zeigen automatisch wechselnd gespeicherte Seiten der Reihe nach durch, wenn sie nicht benutzt werden, um so die Aufmerksamkeit der Gäste zu erhalten.

Im Rahmen des Praxistests soll herausgefunden werden, ob das elektronische Papier akzeptiert wird und die Kundenzufriedenheit erhöht und die Umsätze steigern kann.

Die preislichen Vorstellungen mit ca. 890,00 Euro sind für den normalen Geldbeutel doch noch etwas zu hoch.

Quelle:
Fujitsu probiert farbiges E-Book aus via golem.de
Farbige Konkurrenz für den Amazon Kindle via Entwickler-Magazin


[Korrektur zur Verbesserung des Datenschutzes. Umstellung Youtube-Video auf “privacy-enhanced mode”: 03.06.2018]

Google Books ist auf der Suche

Die us-amerikanische Anwaltskanzelei Boni & Zack LLC:engl: ruft Rechteinhaber weltweit auf, ihre Ansprüche gegenber Google anzumelden.

Die Aufforderung beruht auf dem Google-Abkommen1 vom Okober mit den Verlagen. Die us-amerikanischen Rechteinhaber und Google einigten sich darüber, dass die ersteren für die Nutzung der Bücher durch Google finanziell beteiligt werden. Google hingegen darf die Bücher einscannen, in den USA online auch mit Werbeeinblendungen verfügbarmachen und gegen Geld zugänglich machen oder Abonnements mit akademischen und öffentlichen Institutionen abschließen.

“The settlement is a tremendous win for authors,” says Michael J. Boni.
[…]
“This historic agreement will breathe new commercial life into out-of-print books and provide other significant benefits to authors,” says Joanne Zack.

Boni & Zack, die maßgeblich am Zustandekommen dieser Einigung beteiligt waren schreiben dazu auf ihrer Website:engl: :

Holders worldwide of U.S. copyrights can register their works with the Book Rights Registry and receive compensation from institutional subscriptions, book sales, ad revenues and other possible revenue models, as well as a cash payment if their works have already been digitized.

Diese Möglichkeit sollten die Autoren wahrnehmen, deren urheberrechtlich geschützte Werken vor dem 06.01.2009 veröffentlicht wurden. Auch die Verleger von Büchern und Zeitschriften können ihre Rechte geltend machen.

Die Rechtsansprüche müssen bis zum 5. Januar 2010 gemeldet werden, entweder per Brief oder über die dafür eingerichtete Website Googlesettlement.com2. Wichtig zu beachten ist die Widerspruchsfrist. Bis zum 05.05.09 muss der Widerspruch gegen die Onlinenutzung ihrer Werke eingereicht werden.

Auf die in diesem Register verzeichneten Autoren und Verleger werden 63 Prozent der von Google aus der Onlinenutzung ihrer Werke erzielten Einnahmen pauschal verteilt. Google nutzt dies auch als Werbung für Google Books. Nach Meinung des Unternehmens werden vor allem Autoren von vergriffenen Büchern durch das Onlineprogramm profitieren. Google Books biete ihnen die Möglichkeit, mit ihren Inhalten noch einmal Geld zu verdienen.

Diese Vereinbarung gilt so nur in den USA und wird erst am 11. Juni 2009 rechtskräftig. In Deutschland gibt es heftige Kritik an diesem Abkommen.

Quelle:
US-Kanzlei sucht nach Rechteinhabern für Google Books via golem.de

  1. Kurzfassung des Abkommens auf Deutsch []
  2. Die Seite wird in Deutscher Übersetzung angeboten. []

Der Computer hält geistig fit

Lebenslanges Lernen begleiet uns als Teil der Informationsgesellschaft und besonders die rasanten Weiterentwicklungen der Computertechnologie macht dieses auch nötig. Wissenschaftler aus den USA haben untersucht, wie Computer hier weiterhelfen können.

Elisabeth Zelinski, Universität Südkalifornien, und Glenn Smith, Mayo Clinic, konnten in einer Studie nachweisen, dass ältere Menschen kognitiv fitter bleiben, wenn sie mit einer Lernsoftware Denkaufgaben am PC lösen.
In der Studie “Improvement in Memory with Plasticity-based Adaptive Cognitive Training” (IMPACT) wurden knapp 500 Probanden des Altersbereis Ü-65 untersucht, wobei 50 % innerhalb von 8 Wochen insgesamt 40 Stunden mit der kommerziellen Software “The Brain Fitness Program” (Posit Science) trainierten. Ziel war es, im Programm am Computer feine Tonunterschiede zu erkennen. Die zweite Hälfte verbrachte die gleiche Zeit mit einer Lern-DVD und Ratespielen.

Diejenigen, de mit der kommerziellen Software gearbeitet hatten, konnten ihre kognitiven Fähigkeiten deutlich verbessern. So konnten die Probanden nach den acht Wochen doppelt so schnell verarbeiten wie zuvor.

Die geistigen Fortschritte machten sich ihren Angaben zufolge auch im Alltagsleben bemerkbar. So stellen sie fest, dass sie sich beispielsweise einfacher Namen merken und leichter Gesprächen in einer lauten Umgebung folgen konnten.

Damit zeigten sich die Teilnehmer auch im Vergleich mit 10 Jahre jüngeren, untrainierten Testpersonen ebenbürtig auch bei Aufmerksamkeits- und Gedächtnistests, die sie nicht trainiert hatten.

Die zweite Gruppe zeigte nach dem Testzeitraum kaum Fortschritte.

“Die Veränderungen bei den Testpersonen waren bemerkenswert – und deutlich größer als in der Kontrollgruppe” […]. “Das bedeutet, eine Verschlechterung der kognitiven Leistungen ist kein unausweichlicher Begleiter des Alterns mehr. Genau abgestimmte geistige Übungen können auch im Alter unsere Fähigkeiten steigern.”

Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in der Aprilausgabe der Fachzeitschrift Journal of the American Geriatrics Society veröffentlicht werden.

Was diese Studie nicht widerlegt ist die Frage, ob man überhaupt einen Computer dafür benötigt. Welche Vorteile hat der Computer gegenüber anderen, ebenfalls optimalen Methoden zum “Gehirnjogging”. Ich erinnere mich an meine Oma, die sich bis ins hohe Alter geistig fit gehalten hat mit Kopfrechenaufgaben, Kontakt zu anderen Personen und ihrer unbesiegbaren Neugierde. Sie hat in ihreem ganzen Leben nicht einmal am Computer gesessen.

Quelle:
Wie Computer geistig fit machen via golem.de

Drüber gestolpert…

Habe meinen Urlaub ein enig dazu genutzt, im Web neue Blogs zu entdecken. Dabei bin ich bei Mockinbird über eine Frage gestolpert, die wohl nicht nur für juristische Zeitschriften gilt.

Die Blogautorin schreibt:

Heute gefühlt die halbe Bibliothek kopiert – ungefähr 400 bis 500 Seiten Zeitschriftenartikel. Und ich bin so ein Schwächling – am Schluss hatte ich ernsthaft Schmerzen in der Hand, weil ich die Bücher auf den Kopierer drücken musste.

Was genau bewegt eigentlich die Herausgeber von wissenschaftlichen Zeitschriften, diese in einem Format zu drucken, dass man sie genau gerade nicht auf ein DinA4-Blatt kopiert bekommt?

Stecken dahinter eventuell Interessen der Verleger, die so die Papierindustrie stärken wollen oder verhindern wollen, dass ihre Artikel kopiert werden? Sollen damit die Hürden für das Kopieren so hoch gelegt werden, dass man sich dreimal überlegt, einen Artikel zu kopieren?


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