[Diskussion] – Buch oder E-Book – Fortsetzung

Das ist wieder ein sehr lesenswerter Beitrag bei Tobias Zeumer auf Veweisungsform.de. Eigentlich wollte ich diesen Post als Kommentar hinterlassen, habe aber festgestellt dass dieser dann aber viel zu lang ausgefallen wäre. Ich werde hauptsächlich auf ein paar Punkte eingehen, wo ich denke, dass es da in meiner Argumentation Unverständlichkeiten gab.

[…] kann aber nicht das paralle Lesen in verschiedenen Artikeln oder Büchern (es sei denn man hat mehrere Lesegeräte 😉 ) ersetzen.

Die bezog sich auf die Wahrnehmungmöglichkeit von Texten. Die technische Lösung, die Herr Zeumer vorschlägt, klingt machbar:

Vielleicht gibt es auch noch so eine Art Tab wie im Browser bzw. der Taskleiste bei Windows, damit ich schnell zwischen mehreren Dokumenten hin- und herschalten kann und damit so paralell lesen kann, wie es einem Menschen überhaupt nur möglich ist (es sei denn, dass man Speedreading mit dem Linken und Rechten Auge getrennt beherrscht) 😉

Technisch lässt sich das ein oder andere sicherlich lösen. Neulich habe ich bei einem Anbieter einen Bildschirm entdeckt der aus einem durchgehenden Display in der Länge von drei Bildschirmen bestand und auf dem man verschiedene Dokumente “nebeneinander legen” konnte. Das wird bei den Displaygrößen derzeitiger Reader schwierig werden, aber vielleicht rollen wir ja demnächst den Reader wieder zusammen wie früher Papyrus und hätten somit ein größeres Display immer dabei, auf dem man zwei Seiten nebeneinander betrachten kann.

Die Fragen, die sich mir dabei stellen sind beispielsweise: Wie weit kann die Wahrnehmung und Wahrnehmungsphysiologie (des Gehirns) sich verändern? Wieviel hat Warnehmung auch mit dem zu tun, was wir fühlen? Dass Wahrnehmung sich ändern kann, zeigt das Wort “begreifen”. Mussten unsere Vorvorfahren die Dinge im wahrsten Sinne des Wortes anfassen und befühlen, ist “begreifen” heute eher im Sinne von verstehen aufzufassen. (Upps, das nächste haptisch-gelagerte Wort 😉 )

Die Begriffe Technikaffinität, Trend und Mainstream sind aus einer entwicklungsorientierten Sicht zu verstehen. Auch der Begriff “lohnen” muss sich dieser Entwicklung anpassen.
In der Werbung läuft derzeit ein Spot für den Renault Megan, worin es heißt:

“Weißt du noch? Mädchen fandest du immer total blöd. Du dachtest Handys sind nur was für Angeber. Du wolltest niemals Kinder haben. Und du konntest dir nicht vorstellen, einen Renault zu fahren.” (Quelle)

Zuerst kommen die sehr technikaffinen Nutzer, die von den neuen Möglichkeiten eines Produktes begeistert sind. Für sie ist das Gerät eine Art Spielzeug und sie loten die Möglichkeiten aus, die eine Verbesserung des Produktes vorantreiben. Aufgegriffen werden die so entstehenden Trends von den Trendsettern, die bereit sind, richtig viel Geld dafür auszugeben, nur um an der Trendfront dabei zu sein. Sie nehmen zwar den hohen Preis in Kauf, haben aber auch entsprechend steigende Ansprüche an Bedienkompfort und Möglichkeiten. Erst wenn diese Punkte stimmen, wird das Produkt vom Mainstream aufgegriffen und hier werden dann andere Kriterien angesetzt (wie beispielsweise der Preis oder der Nutzen für den Einzelnen), um zu sehen, ob es sich “lohnt”. Ob iPod oder Handy dieser Weg lässt sich auch bei ihnen nachvollziehen. Der iPod ist ein Zusatzprodukt, welches sich trotz hohem Preis und z.T. eingeschränktem Nutzungsumfang im Vergleich zu anderen Angeboten sehr gut verkauft. Apple hat es geschafft, weil man aus ihm einen Trend gemacht hat und als Mehrwert für Otto-Normalverbraucher dieses exklusive Gefühl, ein Trendsetter zu sein, gleich mit verkauft.
Dieser Spot greift auf, was bei dieser Entwicklung vom zweiten zum dritten Punkt passiert. Etwas, was man abgelehnt hat wird zum Normal- und Gebrauchsgegenstand. Waren wir mit der ersten Generation der E-Books im Stadium der Technikaffinität, kommen wir nun zum zweiten. Zur Zeit wird das E-Book zums Trend aufgebauscht. Es ist chic, ein E-Book zu besitzen, man ist “up-to-date” und es ist etwas, was noch nicht jeder hat. Wenn das E-Book und sein Reader jetzt den “Gebrauchstest” übersteht, ist es bald ein Produkt, dass wir – d.h. der Mainstream – auch besitzen möchten. Clevere Werbestrategien wie beispielsweise beim iPod führen mit dazu, dass sich das E-Book-Lesegerät durchsetzt und eine Anschaffung mit rein subjektiven “lohnenden” Werten wie einem guten “Bauchgefühl” verknüpft werden. Das “Lohnend” der Anschaffung liegt also sehr stark im Auge des Käufers und ist stark gefühlsabhängig.
Damit komme ich wohl zum gleichen Ergebnis wie Herr Zeumer:

Nun, ich glaube, dass es nicht so unwahrscheinlich ist, dass es mit den Readern auch so kommen wird (und wenn nicht, dann klage ich bei Google, Archive.org etc. die Löschung dieses Beitrags aus dem Archiv ein!). Allerdings könnt ich mir gut vorstellen, dass am Ende eher Preis, Bauchgefühl und der Trend in der “Nachbarschaft” ausschlaggebend sind und weniger andere “objektive” (naja, auch sein Bauchgefühl versucht man meist spätestens beim Griff zum Portmonnaie zu rationalisiseren) Gründe entscheiden werden.

An der Stelle hier nun mein Fazit:
Ein Hype ums E-Book ist nicht das Schlechteste, was den Readern passieren kann. Im Vergleich zum E-Book-Hype um das Jahr 2000 ist etwas dazu gekommen. Die Modelle haben ihr Klobigkeit verloren, sie sind technisch weiterentwickelt, einige Formatprobleme konnten gelöst werden und wichtig und entscheidend meiner Meinung nach ist die Weiterentwicklung der Displays. Nicht alle der damals festgestellten Probleme konnten entgültig gelöst werden, aber jetzt besteht die reelle Chance “massenmarkt-tauglich” zu werden.

Noch ein anderer Punkt, auf den ich gerne eingehen möchte. Ich habe mich dem Thema E-Books im Jahr 2000 aus einer rechtlichen Sicht heraus genähert. Nicht umsonst ist ein wichtiger Punkt in diesem Blog das “Digital Rights Management”:x: .

Sehr interessant finde ich daher die folgende Idee:

Dabei fällt mir (wieder einmal) mein altes Referat zu Digital Talking Books (DAISY) ein. Bei der Forderung nach einem einheitlichen Format (mit DRM bzw. rechtlicher “Sicherheit”) sind Frau Böhner von bibliothekarisches.de wahrscheinlich mit der Mehrheit zunächst einer Meinung. Vielleicht würden Bibliothekare sogar dazu neigen DAISY:engl: als einen solchen Standard zu empfehlen (insofern sie ja nicht unwesentlich daran mitgewirkt und darüber nachgedacht haben).

In der Spezifikation vn DAISY heißt es dazu:

14. Digital Rights Management

(This section is informative.)

Protection of intellectual property will continue to be an important issue for national libraries and other agencies serving people with print disabilities. How this responsibility is met in Digital Talking Book distribution programs, however, will vary from country to country due to differences in the legal environment surrounding the distribution of alternative format materials. It will also vary by item depending on whether the material is under copyright or in the public domain. When applicable, however, it is critical that agencies use reasonable administrative and technical measures to protect copyright holders’ rights. It is equally important, though, that agencies ensure access to alternative format materials by their target populations. Thus, DTB producers and distributors that implement DRM systems must do so in a manner that does not limit or prevent access to compliant DTBs by eligible users.

Ob DAISY sich für den rechtlichen Schutz geistigen Eigentums wirklich eignet, kann ich nach den wenigen Informationen der Spezifikation nicht sagen, aber die damit verbundene Forderung, dass niemand aufgrund seiner Behinderung zusätzlich durch DRM-Maßnahmen ausgeschlossen werden darf, muss ich nochmal hervorheben.
Ich halte es nicht für eitel oder falsch, sollten Bibliothekare sich dafür aussprechen, DAISY als ein Teilstandard für E-Books zu etablieren, zumal E-Book-Reader wie der Kindle2 auch Vorlesefunktionen besitzen.

Persönlich hoffe ich und finde es wichtig, dass sich die Bibliothekare, egal ob sie sich bei DAISY beteiligt haben oder nicht, bei E-Books und ihren DRM-Bestimmungen stark machen.

Bibliotheken [sind] gefordert, an der Weiterentwicklung der Rechtebeschreibungssprachen und ihrer Standards mitzuwirken, um Lösungen zu finden, bei denen sich die Schranken des Urheberrechts in den durch Rechtebeschreibung eingeräumten Rechten widerspiegeln.1

Bezug genommen auf das Posting von
Zeumer, Tobias: Kindle 2 und noch ein paar E-Reader Gedanken auf Verweisungsform.de

  1. Böhner, Dörte: Chancen und Risiken Digitaler Rechtebeschreibung für wissenschaftliche Bibliotheken in Deutschland, 2008, S. 97. []

6 Kommentare

  • Ich versuch es mal mit einem Kommentar 😉

    1. “Querlesen” von mehreren Dokumenten
    Beim Lesen kam gerade die verschüttete Erinnerung wieder hervor, dass ich da vor längerer Zeit eine interessante Variante gesehen habe. Ich glaub bei 3Sat Nano, aber gefunden habe ich jetzt nur einen Beitrag bei golem.de, der einen Prototypen mit zwei Displays (Video) zeigt: E-Book mit zwei Displays und neuem Bedienkonzept. Hat schon was, auch wenn das Blättern etwas lächerlich wirkt. Das dort verlinkte PDF geht auch auf den Punkt ein, wie Leute unterschiedliche Medien lesen – also einer Teilfrage der Wahrnehmung.

    2. Ganz kurz zur Haptik/Wahrnehmung/Gefühl/…
    Ich glaub da sind wir weitestgehend einer Meinung. Zufällig bin ich gestern noch auf einen recht jungen Eintrag im IBI-Weblog gestoßen: Die elektronische Ethik. Das E-Book vom Guardian betrachtet. Das Fazit gefällt mir recht gut, auch wenn ich es selber vielleicht etwas weniger absolut formuliert hätte, vielleicht mir einem “zunächst” beim ersten Satz 🙂

    In der Zusammenfassung scheint es eher so, als wäre es besser, den ethischen Deckmantel gänzlich beiseite zu lassen und etwas nüchterner und konfliktbereinigter an die Sache heranzutreten. Die Eigenwerte der jeweiligen Medienform herausstellen ist sinnvoll. Sie aufzurechnen eher nicht. Ein Produkt dem anderen gegenüber abzuwerten folgt zumeist der klaren Intention, dass überlegene entweder am Markt zu halten oder in diesen hineinzubringen. Es ist das Prinzip des Verkaufsgesprächs und interessanterweise agieren Journalisten als die Vertreter. E-Book-Reader benötigen keine Rechtfertigung. Sie sind da und funktionieren in ihrem Rahmen. Bücher auch. Die “Library of the future” weiß dies hoffentlich und wird aus beidem bestehen.

    3. Die Bibliothekare
    Ich halt DAISY für ein spannendes Beispiel dafür, warum Bibliothekare – unter anderem – keine Angst vor E-Books haben müssen, sondern ganz im Gegenteil, selber ganz aktiv ihre Kompetenzen einbringen können. Es wirkt manchmal geradezu paradox, dass manch Bibliothekar sich sorgt, dass wenn er seinen “Zweck” (ultimativ) erfüllt, er sich letztlich selber überflüssig machen könnte. Wenn er sich nur als “Buchverwalter” betrachtet, dann sind E-Books (aber auch z.B. ein Themen wie Open Access, “das googlen” etc.) schon sehr bedrohlich. Geht er davon aus, dass die Möglichkeit des systematischen Zugangs zu Informationen (in welcher Form auch immer) eher noch an Bedeutung zunehmen wird, ebenso wie sich das prinzipielle Problem der “physischen” Zugänglichkeit dazu nicht in ein Wohlgefallen aus universeller Verfügbarkeit und Kostenlosigkeit auflösen wird, dann hat er doch gar nicht so schlechte Aussichten.Das die “Information” nicht die nächsten 500 Jahre durch das Buch allein dominiert wird, dürfte wohl schon jetzt klar sein. Das ist sicher sehr vereinfacht und im Detail nicht ganz fair und richtig, aber zunächst geht es ja immer ums Prinzip.
    In diesem Sinne meinte ich dann aber auch vielmehr den Berufstand des Bibliothekars, weniger die einzelnen konkreten Bibliothekare, die an DAISY beteiligt waren und sind.

    4. DAISY
    Ich bin kein DAISY-Experte, aber ein wesentlicher Aspekt von DAISY ist ja, dass es viele bestehende (zmdst. teils etablierte) Standards wie XML, Smil, MP3/Wav usw. nutzt. Es hat einen Modulcharakter, der es relativ flexibel macht, d.h. eine Datei (das Format) kann sich auf den reinen Text beschränken oder Navigationsmöglichkeiten hinzufügen oder aber auch bis hin zu Audioausgabemöglichkeiten gehen. Demnach wäre DRM letztlich ein zusätzliches Modul, das aber weniger prinzipiell geregelt werden kann, als die rein formalen Möglichkeiten der Informationspräsentation. Beinah amüsanter Weise scheinen diese Regelungen heute aber auch schon weniger von Staatsgrenzen als von Konzerninteressen diktiert zu werden.
    Bei anderen Dateiformaten ist dieses Modulprinzip auch anzutreffen, z.B. bei Videos mit Audio und Tonspur, die dann in einer Containerdatei zusammengeführt sind (z.B. eine avi-Datei). Was besonderes ist DAISY da also nicht. Zum offenen E-Bookstandardformat EPUB kann ich nicht viel sagen im Vergleich zu DAISY, aber auch dort ist das Rechtemanagement über ein optionale (Modulcharakter) Datei mit der Bezeichnung rights.xml gelöst (Punkt 3.5.6 unter dem Open Container Format, der einer der drei Teilstandard des Dateiformats epub ist).
    Das für mich Schöne an DAISY war/ist, dass es versucht für die Bedürfnisse möglichst vieler Zielgruppen eine Grundlage beim Format zu schaffen, wenn auch Blinde/Sehbehinderte durch u.a. Braille und Audioausgabe im Vordergrund stehen, aber das DAISY-Consortium spricht von “print-disabled readers“, was schon sehr viel mehr umfasst. DRM ist zwar nicht vergessen, aber besonders viel drüber nachgedacht wurde über dieses Detail (vielleicht) tatsächlich noch nicht. Schön also, dass es Bibliothekare gibt, die sich auch mit diesem Thema beschäftigen, statt nur Bücher zu verwalten 🙂

    5. und noch einmal Kopfschütteln
    Wo ich gerade auf der Consortiumsseite die News überfliege, fällt dies ins Auge: National Federation of the Blind Responds to Authors Guild Statement on the Amazon Kindle 2, wo es heißt: “The Authors Guild states that the reading of a book out loud by a machine is a copyright infringement unless the copyright holder has specifically granted permission for the book to be read aloud.”. :naja:

    Nu isses doch wieder länger geworden…

  • Dörte Böhner

    Hallo Tobias,
    danke für den doch etwas längeren Kommentar. Es sind ein paar sehr interessante Links dabei.

    DAISY ist mir als ein sehr gut durchdachtes Format bekannt. Ich war beeindruckt, an was alles auch bei der Umsetzung gedacht wurde. Die Präsentation:x: von Dr. Thomas Kahlisch im letzten Jahr war beeindruckend.
    Leider sind die Informationen, die ich zum DRM-Einsatz bei DAISY gefunden habe, nicht aussagekräftig genug, um zu sehen, in wie weit sich sich für ein Digitales Rechtemanagement eignen.

    Auszeichnen würde ein Bibliothekarisches Format (und warum da nicht DAISY) die hohe Benutzerfreundlichkeit und dass an dieser Stelle nicht wirtschaftliche Interessen die Rechte diktieren würden, sondern die Rechte so definiert werden, wie sie im Rahmen des Urheberrechts und durch die Verträge der Inhalteanbieter vorgegeben werden. Die Bibliothek als solches würde als ein eher “neutraler” Interessenvertreter agieren, der zwischen den Interessen der Rechteinhaber auf der einen Seite und den Interessen der Inhaltenutzer auf der anderen vermitteln könnte. Und besonders im Rahmen der E-Books sehe ich hier noch Einflussmöglichkeiten der Bibliotheken auf internationaler Ebene.

  • Dörte Böhner

    Na, also ob die hier auch einen Beleg zum Teil Wahrnehmung dieser Diskussion beitragen wollten 😉

    Studie: Arbeitsplatz mit drei Monitoren steigert Produktivität:x: (via ZdNet)

    “>Der Effizienzanstieg beträgt laut eine Fraunhofer-Studie rund 35 Prozent. Zwei Monitore bringen nur plus 8,4 Prozent. Vor allem Wissensarbeiter profitieren von Arbeitsplätzen mit mehreren Bildschirmen.

    Eine Relevanz wird dabei für Berufe gesehen, in denen häufig mit digital vorliegenden Informationen gearbeitet werden muss: etwa Wissenschaftler, Redakteure, Ingenieure oder Versicherungsmitarbeiter.

  • Oh, die Antwort etwas übersehen – sollte mir doch mal Kommentare abonnieren.

    Bei dem 2. Kommentar gefällt mir auf jeden Fall die Bibliothekarsrolle gut – es gibt sicher noch mehr, aber in der Form wird es auf jeden Fall spannend. 🙂

    Bei dem 3. Kommentar… So halbbewusst hab ich mich manchmal bei Beiträgen gewundert, warum da gleich so ein Monitor-Overkill ist. Und ich habe bisher nur über einen zweiten Monitor nachgedacht.

    Off Topic
    Warum sind da zwei Captchas? Mal sehen, ob der Kommentar losgeht. Nachdem ich mir hier das AZindex-Plugin abgeguckt hab und zu einem weiteren Anlauf mit den Similar Posts Plugin motiviert wurde, mach ich mal einen Anti-Spam-Vorschlag – wenn ich darf 🙂

    Ich benutzt bei mir das WordPress Comment Spam Stopper plugin. Der Witz bei dem Teil ist, dass es nicht auf “visuelle Wahrnehmung” setzt, die auch für Menschen immer schwieriger eindeutig zu erkennen wird, sondern eine einfache Logikfrage stellt, die eine Maschine auch nicht – einfach und evtl. überhaupt – lösen kann. Bis jetzt funktioniert das bei mir super (Null Spam, Askimet hat nichts mehr zu tun). Zugegeben ist meine Seite auch nicht besonders stark frequentiert und Kommentare sind eher selten, aber ich hoffe, dass die Frage “Ist Licht hell oder dunkel?” von jedem kommentierfähigen, deutschsprachigen Menschen beantwortet und sogar schnell getippt werden kann. 🙂

  • Dörte Böhner

    Hallo Tobias,
    danke für deinen Tipp. Mit den Captchas war ich ziemlich unglücklich, weil sie eigentlich das Blog eher verschandeln und man sie nur umgeht, wenn man sich anmeldet, was ja nicht unbedingt sein sollte. Notwendig wurde diese Schutzmaßnahme, weil es so langsam anfing, dass die Spammer im Kommentarbereich lästig wurden. Da werde ich jetzt mal schauen, dass ich Deinen Tipp umgesetzt kriege.

    Was die Rolle der Bibliothekare angeht, sehe ich auch eine wichtige Aufgabe bei der Mitgestaltung der Formate – natürlich in Zusammenarbeit mit den Firmen. Eine Standardisierung der Formate darf nicht nur kommerziellen Interessen entsprechen. DAISY ist ein gutes Beispiel dafür, wie notwendig es ist, dass sich Bibliothekare für die Interessengruppen mit Einschränkungen stark machen. Es wird ein schweres Stück Arbeit, aber sie würde sich für den Bestand der Bibliothek auszahlen.

  • Pingback: Wieviel Buch sollte in E-Books enthalten sein? : Bibliothekarisch.de