Microsoft Carta – ein Auslaufmodell

Wikipedia wird zum Killer renommierter Enzyklopädien. Dazu kommen Wissenssammlungen, welche durch Internet-Suchmaschinen zugänglich gemacht werden. Die Konkurrenz ist wohl für das profitable Geschäft mit der Microsoft Carta viel zu groß. Microsoft entschied sich daher, die Multimedia-Enzyklopädie Encarta komplett einzustellen. Zum 31.10. werden die Online-Seiten eingestellt, zu Ende Mai der Vertrieb von CDs.
Abonnementen bekommen ihre zu viel gezahlten Abo-Gebühren erstattet.

In Microsofts Erklärung heißt es:

People today seek and consume information in considerably different ways than in years past. As part of Microsoft’s goal to deliver the most effective and engaging resources for today’s consumer, it has made the decision to exit the Encarta business.

Der Gewinn der 1993 gestarteten Carta ging seit 2001 die Abonnement-Einnahmen kontinuierlich zurück.

Der englischsprachige Wikipedia-Eintrag über die Encarta ist – wie sollte es auch anders sein – schon auf dem neusten Stand.
Wieder verschwindet somit ein Stück kontrolliertes Wissen aus der Welt des Netzes. Jürgen Vielmeier meint zurecht:

Nur noch einer Quelle vertrauen zu können, ist keine schöne Vorstellung

Es geht also nicht nur Qualität verloren – worüber man sich sicherlich schreiten kann – sondern hier ist auch ein Verlust an Informationsvielfalt zu beklagen, der durch die Kostenlosigkeit des Netzes verursacht wird.

Quellen:
Microsoft stellt Enzyklopädie Encarta ein via heise online
Vielmeier, Jürgen: Gegen Wikipedia chancenlos: Microsoft stellt Encarta ein auf FreshZweiNull
Microsoft beerdigt Encarta bei Spiegel Online
Microsoft gibt sich Wikipedia geschlagen auf Tagesschau.de
Important Notice: MSN Encarta to be Discontinued via Microsoft

Die Wissenschaftsorganisationen reagieren auf den Heidelberger Appell

Die Allianz-Initiative „Digitale Information“, bestehend aus den im Heidelberger Appell als „Urheberenteigner“ geschmähten Wissenschaftsorganisationen, hat endlich reagiert. Die Autoren der Gemeinsamen Erklärung der Wissenschaftsorganisationen bekräftigten nochmal, dass sie genau das Gegenteil der Vorwürfe verfolgen. Ihr Ziel ist es, Studierende und Forschende mit der „bestmöglichen Informationsstruktur“ auszustatten, die für ihre Forschung notwendig ist.

Autoren und Verleger lehnen alle Versuche und Praktiken ab, das für Literatur, Kunst und Wissenschaft fundamentale Urheberrecht, das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Presse- und Publikationsfreiheit zu untergraben.

In der Reaktion dern Wissenschaftsorganisationen wird klargestellt, dass Open Access nur für Schriften gefordert werden, die durch öffentliche Gelder finanziert werden, d.h. belletristische und künstlerische Literatur an dieser Stelle überhaupt nicht von dieser Forderung und dem Open Access-Gedanken betroffen ist. Dies wird eigentlich schon deutlich, wenn man die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen gelesen hätte. Joachim Eberhardt stellt im 1. Kommentar zu Ben Kadens Beitrag im IBI-Weblog zurecht fest: Hier zeigt sich gerade das perfide an Reuß’ diversen Äußerungen: er wirft alles in einen Topf, auch Belletristik und Wissenschaft.

In der Open Access-Bewegung ist auch kein Rechtsbruch zu sehen. Die OA-Politik belässt die Urheberrechte bei den Autoren, die den Anbietern ihrer Werke i.d.R. im Rahmen des Urhberrechts einfache Nutzungsrechte einräumen. An dieser Stelle werden allein Verlagsinteressen nicht in den von Verlagen gewohnten Umfang berücksichtigt. Hier sehen sich Verlage in ihrer Existenz bedroht. Allerdings kann man sagen:

Die Förderung der Umstellung des wissenschaftlichen Publikationswesens geht mit der Umschichtung von Mitteln einher, die neue, Open-Access-kompatible Geschäftsmodelle ermöglichen.

Hier bieten sich genug Möglichkeiten für Verlage. Immer wieder zeigt es sicht, dass OA auch für Verlage ein funktionierendes Geschäftsmodell sein. Die klaren Regelungen in der Berliner Erklärung sind an das geltende Urheberrecht angepasst, die Erklärung selbst fordert aber auch eine entsprechende Anpassung geltenden Rechts an neue Erfordernisse der Wissensgesellschaft. Der erhobene Vorwurf einer „Enteignung der Urheber“ ist haltlos, denn die Wissenschaftler bleiben weiterhin alleinige Urheber ihrer Werke.

Das verfassungsmäßig verbürgte Grundrecht von Urhebern auf freie und selbstbestimmte Publikation ist derzeit massiven Angriffen ausgesetzt und nachhaltig bedroht.

Dem Grundrecht der Urheber gegenüber steht die Freiheit der Wissenschaft, als ebenfalls ein hohes im Grundgesetz verankertes Gut. Die im „Heidelberger Appell“ aufgestellte Behautptung einer „Nötigung zur Publikation in einer bestimmten Form“ zeigt das Verkennen der eigentlichen Situation: Die Wissenschaftsorganisationen überlassen ihren geförderten Wissenschaftlern durchaus die freie Wahl ihrer primären Publikationformen. Allerdings knüpfen sie an durch Steuermittel finanzierte Forschungen und ihre Ergebnisse die berechtigte Forderung, eine weitere Belastung der öffentlichen Hand zu vermeiden und anderen einen einfachen Zugang zu den so entstandenen Publikationen zu ermöglichen. Die Empfehlung der Wissenschaftsorganisationen lautet:

Wo dies primär nicht durch die Veröffentlichung in einem Open-Access-Medium geschehen kann, sollen die Autoren ihre Publikationen über Open-Access-Repositorien verfügbar machen, wo immer dies rechtlich möglich ist. Der Großteil gerade der international agierenden Verlage gestattet dies schon heute.

Eigentum verpflichtet, und es verpflichtet besonders, wenn die bereitgestellten Mittel zum Erwerb des Eigentums von der öffentlichen Hand stammen. Bei öffentlich geförderter Forschung bestreiten die Partner der Allianz die Kosten für die gesamte Kette der Wissensverwertung, d.h. von der Informationsbeschaffung über die erste Lektüre und Laborversuche bis hin zum Kauf der mit öffentlichen Mitten erstellten Veröffentlichungen. Verlagsdienstleistungen, die dazu dienen, primär in OA zu publizieren, werden auch entsprechend aus dem dem für Publikationen vorhandenen Budget der Allianzorganisationen vergütet. Hier gibt es für die Verlage auch weiterhin Möglichkeiten Einnahmen zu erzielen.

[Update]

Das Aktionsbündnis wird mit seinen Forderungen genauer:

Das Aktionsbündnis fordert daher, dass Wissenschaft und Öffentlichkeit ungehinderten Zugang zu den mit öffentlichen Mitteln produzierten Werken haben. Im Urheberrecht sollte daher verankert werden, dass Wissenschaftler, die in öffentlichen Einrichtungen arbeiten, grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte an die kommerziellen Verwerter (Verlage) abtreten dürfen. Das Recht der Autoren an einer freien Selbstpublikation und/oder einer Bereitstellung in einem Open-Access-Repository oder z.B. bei Google bleibt somit erhalten. 1

[Update Ende]

Die unglückseelig gestartete Diskussion, die durch den Heidelberger Appell angestoßen worden ist, wird inzwischen auch im Ausland wahrgenommen.

The most surprising – and annoying – aspect of the current debate in Germany is the intermixture of Open Access and Google Books. These two issues are simply unrelated. Google is neither explicitly nor implicitly pursuing an Open Access agenda with its Google Books project. It does not provide its scanned books openly or for free.

Die Diskussion verfehlt hier an dieser Stelle von beiden Seiten den wichtigsten Punkt, wenn es um Open Access geht. Die Wissenschaftsorganisationen lassen sich hier auf die Diskussion ein, ob Open Access notwendig ist und gegen Urheberrechte verstößt oder nicht. Wichtiger ist doch in zwischen nicht mehr Frage ob und überhaupt, sondern in welcher Form und mit welcher Finanzierung.

Quellen
Hübner, Andreas: Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen Helmholtz Gemeinschaft – Geschäftsstelle
Dobusch, Leonard: The German Open Access Uproar: Missing the point?:engl: via governance across borders
Kaden, Ben: Im Geklüfft der Debatte: Die Entgegnung der Wissenschaftsorganisationen zum Heidelberger Appell ist da. via IBI Weblog

P.S. Hervorhebung in den Zitaten durch die Autorin.

  1. Kuhlen, Rainer: Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert? Verlieren wir den Gedanken der Sozialpflichtigkeit von Wissen, verlieren wir unsere Zukunft., Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ []

Subito bietet ab 1. April wieder Lieferungen per Email

So ist es in einem aktuellen Beitrag in medinfo zu lesen. Der Kollege Obst zitiert dabei eine Mail an die Subito-Kunden:

über subito können Ihnen ab dem 1. April 2009 wieder vermehrt die
Lieferung per Email angeboten werden. Die Versendung per Email wird
Ihnen als Lieferoption angeboten, wenn

– kein Lizenzvertrag zwischen subito und dem Verleger besteht und

– wenn die Prüfung des Zeitschriftentitels in der Elektronischen
Zeitschriftendatenbank (EZB) ergeben hat, dass der Verlag kein
Pay-per-View (PpV) anbietet.

Bei Subito selbst erfährt man dann noch weitere Details zur Tantieme an die VG Wort bzw. VG Kunst und Bild:

Voraussetzungen für die Emaillieferung

subito hat mit der VG Wort und der VG Kunst und Bild einen Vertrag zur „Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für den Direktversannd von Kopien abgeschlossen. Das Kernelement sind die Regelungen für die Lieferung von Ausatzkopien als PDF-Datei im Anhang einer Email

Der Vertrag  umfasst alle subito Kundengruppen. Für jede Kundeengruppe wurde eine Tantieme festgelegt. Die Tantieme wird dem Benutzer in Rechnung gestellt. Es findet eine verrechnung der Tantieme zwischen subito und der VG Wort statt.. Somit werden die rechtlichen Ansprüche der Urheber abgegolten.

Damit kann Subito bei der Lieferung von Aufsatzkopien nach eigenen Aussagen beinahe an den Stand vom 31.12.2007 anknüpfen.

Das ist endlich mal eine positive Meldung nach all den Unklarheiten bezüglich der Dokumentlieferung seit Inkrafttreten des 2. Korbs des UrhG am 1.1.2008.


Ruhige Antwort auf den Heidelberger Appell

Ben Kadens Antwort auf den Heidelberger Appell ist so umfassend und meines Erachtens unbedingt lesenswert, dass er nicht in meinen Twitter-Links untergehen soll.

Kaden, Ben: Hunde, sollen sie ewig stehlen? Der Heidelberger Appell und sein argumentatives Umfeld auf Kontext

Wissenschaftlicher Diskurs sieht jedenfalls irgendwie anders aus. Aber darum geht es bei der Gruppenhysterie wohl auch nicht.

Weiter lesenswert:

Steinhauer, Eric: Heidelberger Leimrute auf Wissenschaftsurheberrecht

Graf, Klaus: Heidelberger Leimruten auf Archivalia

Mein Beitrag: Hilflosigkeit und Ohnmacht auf Verlegerseite hier im Blog

Dietrich, Frank P.: Wissen will frei sein, Leserbrief in der TAZ

Spielkamp, Matthias: Open Excess: Der Heidelberger Appell auf Perlentaucher.de

Kaden, Ben: Auf dem Apellplatz: Die Urheber rufen zur Rettung der Zukunft. im IBI Weblog

Helfrich, Silke: Öffentlich finanziert – privat kassiert im CommonsBlog

Roland Reuß im Kreuzzug gegen Open Access auf Netzpolitik.org

Pfennig, Thilo: GoogleBooks in der Kritik via Ritinardo

Dresdener E-Books lassen auf sich warten

Mitte 2009 war die Markteinführung des in Dresden gefertigten E-Book-Lesegerätes der Firma Plastic Logic angekündigt worden. Nun soll der Reader Januar 2010 zur Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas präsentiert werden.

Der Herrsteller führt drei Gründe für die Verschiebung des Marktauftritts an. So hatte sich bereit der Start der Produktion der Kunststoff-Lesemappen verschoben. Auch wird die Verschiebung mit dem „gegenwärtigen Marktumfeld in den USA und Europa“erklärt, das momentan für ein neues elektronisches Gerät nicht geeignet ist. Plastic Logic möchte außerdem weitere Funktionalitäten als ursprünglich angekündigt in den Reader integrieren.
Drei Gründe führte Lichten für den verspäteten Marktauftritt an: Der

Der Reader soll in einem etwa A4-großem Format (22 x 28 cm) geliefert werden. Die Schirmfläche fällt durch einen Rahmen etwas kleiner aus. Man setzt natürlich auf die E-Ink-Technologie, anders als jedoch bei den Readern von Sony und Amazon verwendet man kein Silizium sondern Plastik. Dadurch wird das extrem dünne Display auch sehr flexibel. Zum aufrollbaren Display reicht es aber noch nicht. Ähnlich wie beim Kindle wird das Gerät drahtlos bespielt. Und ganz wie beim Flepia lässt es sich mittel einer Touch-Oberfläche gestisch steuern.

Hoffen wir, dass dieses Gerät mit den neuen Implikationen die Anforderungen der wissenschaftlichen Community beachten wird, wie die Möglichkeit Anmerkungen zu machen oder Zitate zu markieren, denn die bisherigen Geräte von Sony und der Kindle haben diese Funktionalitäten nicht.

Quellen
Elektronische Lesegeräte aus Dresden kommen später via heise online
Plastic Logic: Lesegerät kommt erst 2010 auf DNN online

Hilflosigkeit und Ohnmacht auf Verlegerseite

Bei Textkritik heißt es:

Das verfassungsmäßig verbürgte Grundrecht von Urhebern auf freie und selbstbestimmte Publikation ist derzeit massiven Angriffen ausgesetzt und nachhaltig bedroht.

Und da passt die Googlepolitik und die OA-Politik hinein. Oh Schreckgespenst: Nur einmal eine lächerliche Entschädigung von 60 $ pro eingescanntem Buch von Google? Deutsche Verleger reagierten darauf beunruhigt mit einen öffentlichen Appell.

Die ersten Unterzeichner des von Manfred Meiner, Vittorio Klostermann und KD Wolff zusammen mit dem Heidelberger Literaturwissenschaftler Roland Reuss Schreibens sind der Zeit-Herausgeber Michael Naumann, der Chef des Carl Hanser Verlags Michael Krüger und namhafte Autoren wie Daniel Kehlmann („Die Vermessung der Welt“), Sibylle Lewitscharoff (Preis der Leipziger Buchmesse) und der Konstanzer Bibliothekar Uwe Jochum. Dies sind nur einige der bisher 253 Unterzeichner (Stand: 23.03.09, 23.00 Uhr).

Der Aufruf sieht das deutsche Urheberrecht durch international agierende Firmen ausgehöhlt und auf Dauer bedroht. Google und Youtube werden als Plattformen illegal hochgeladener Inhalte angesehen, mit deren Hilfe geistiges Eigentum entwendet wird.

In der Frankfurter Rundschau ist ein Feuilleton des Literaturwissenschaftlers Roland Reuss veröffentlicht worden. Hier äußert Reuß sich in einer propagandistischen Art und Weise zu Googles sicherlich nicht immer korrekten Art und Weise im Umgang mit Werken. Untermalt wird dies mit eine Totenkopfmaschinenmaske Google als „Bücherfresser“. Geschmacklos war das erste, was mir dazu einfiel.

Geschmacklos und wenig objektiv ist auch die Wortwahl mit dem das beschrieben wird, was Google Books macht. Schamlos, Enteigner, angeblich, freibeuterisch, grenzenlos, bedingungslos, Gier, ad acta legen, lethargisch, gedankenlos, alternativlos, Prostitution, Schlange, gewaltsam, Kollateralschäden – dies alles sind Begriffe aus dem Wortarsenal, mit dem Reuss allein auf der ersten Seite auf unbedarfte und leider vielleicht auch uninformierte Leser schießt. Nach einer sachlichen und zweckdienlichen Auseinandersetzung mit einem Problem klingt das nicht.

Im Gegenteil, der Artikel hinterlässt den Eindruck, dass hier jemand hilflos und überfordert um sich schlägt, weil ihm irgendwie nicht jeder Recht gibt und ihm Felle und Argumente schwimmen gehen. – Bei dieser Wortwahl merke ich, dass ich ebenso wie bei dem propagandistisch längst nicht mehr sachlich bin. Wenn ich jedoch nicht mehr in meinem subjektiven Empfinden sachlich bleiben kann, sollte ich diesen Beitrag eigentlich nicht weiterschreiben, um nicht auf die gleiche Stufe zu rutschen wie Herr Reuss.

Im Zentrum des Appells steht daher die Forderung an die Bundesregierung, das „bestehende Urheberrecht entschlossener und mit allen Mitteln“ zu verteidigen.

Dies kann jedoch nicht die Antwort auf die sich ändernden Rahmenbedingungen sein. Die Informationswelt ist geprägt durch neue Möglichkeiten, wo der Leser sehr schnell selbst zum Autor wird, und neuen Anforderungen, z.B. E-Books oder auch die immer stärker werdende Digitalisierung. Man muss sicherlich nicht jeden Trend mitmachen, aber sich von vornherein vor den Neuerungen zu verschließen und auch nicht die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass andere wie die „Allianz deutscher Wissenschaftsorganisationen“ für ihren Bereich gewichtige Argumente haben, kann auf Dauer tödlich für die Branche und Autoren sein, die hier nicht mit Schritt halten.

Ich habe im Zusammenhang mit dem Internet und der dort stattfindenden Veränderung der Medienwelt nicht ein einziges Mal das Wort „Medienevolution“ gehört. Immer hatte sich da wohl der kleine Buchstabe r (Medienrevolution) eingeschlichen.

Eine Steurung der derzeit stattfindenden Veränderungen ist notwendig. Aber Steuerung heißt nicht das Steuerrat stur auf Kurs zu halten, weil die nächste Monsterwelle (Veränderung) das Schiff damit von der Seite erwischen und unter Wasser drücken könnte. Man muss auch Gegensteuern und in diesem Fall ist der Artikel von Reuss wohl als ein panisches Übersteuern zu werten.

Solche Artikel wie dieser von Herrn Reuss gehören in diese Diskussion genauso wenig wie ein all zu blauäugiger Umgang mit Open Access. Beides schadet der Wissensgesellschaft und ihrer Zukunft mehr als dass es hilft.

Quellen
Reuss, Roland: Enteignet die schamlosen Enteigner! via Frankfurter Rundschau Online
Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte Institut für Textkritik
Schärferes Urheberrecht versus Künstlersozialabgaben für Google via heise online

Richtfest für die Deutsche Nationalbibliothek

Heute wird das Richtfest für den Bibliotheksneubau des Erweiterungsgebäudes der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig gefeiert. Der Bau wurde nötig, da das historische Bibliotheksgebäude platztechnisch aus allen Nähten zu platzen drohte. Das neue Haus schafft hier Abhilfe mit 14.000 Quadratmetern. Es handelt sich um einen neustöckigen Bau mit drei unterirdischen Magazinen.

In diesem Neubau sollen unter anderem das Deutsch Buch- und Schriftmuseum sowie das Deutsche Musikarchiv Berlin untergebracht werden. Der 50 Millionen Euro teure Bau soll im Herbst kommenden Jahres fertiggestellt sein.

Quelle:
Richtfest für Bibliotheksneubau bei mephisto 97.6 (Uni Leipzig)

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