[Kurz] Eine Million digitaler Seiten

Die Kulturhochburg Bild berichtet in einem Digital-Telegramm:
Herzog August Bibliothek bietet jetzt in ihrer Digitalen Bibliothek mehr als eine Million digitalisierter Seiten an und ist damit eine/r der größten AnbieterInnen digitalisierter Bücher aus der Zeit vor 1800 in Deutschland. Seit 10 Jahren wird der Bestand systematisch digital erfasst, Seite für Seite fotografiert und ins Netz gestellt.

Mit Hilfe der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind in den vergangenen zehn Jahren rund 6300 alte Drucke und Handschriften auf diese Weise der Öffentlichkeit frei zugängig gemacht worden.

Damit können über die Wolfenbüttler Digitale Bibliothek der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel unter anderem kostbare mittelalterliche Handschriften wie der berühmte Wolfenbütteler Sachsenspiegel betrachtet werden.

Quelle:
Bibliothek mit einer Million digitaler Seiten via Bild.de

Auskunft morgens in der Bibliothek

This hilarious musical-comedy video uses dancing Librarians to demonstrate the six steps of roving reference service known as M.A.P.H.A.T., designed and taught in Pro-active Service and Roving workshops by Joan Giannone, President of Mentor Group Training Inc. For more info. go to www.mentorgrouptraining.com

Vielen Dank für den Hinweis an Hamster von magucken


[Korrektur zur Verbesserung des Datenschutzes. Umstellung Youtube-Video auf “privacy-enhanced mode”: 03.06.2018]

“Seelenverwandtschaft” auf dem Hamburger Benefizikonzert des Bundespräsidenten

Ein besonderes Benefizikonzert erwartet die Hamburgerinnen und Hamburger am 25. Mai 2009. Auf dem Konzert des Bundespräsidenten spielen die Hamburger Philharmoniker unter Simone Young Die Overtüre aus “Romeo und Julia” von Peter Tschaikowski. Es folgt im Anschluss ein Konzert für Violine und Orchester D-Dur op. 35 ebenfalls von Tschaikowski. Die Violine wird von der Nachwuchskünstleri Baibe Skribe gespielt. Dazwischen lesen Schauspieler des Hamburger Schauspielhauses einen Briefwechsel des Komponisten und Naeshda von Mecck.

Nach der Pause geht es weiter mit Sergej Prokofjews “Suite aus Romeo und Julia”. Unterbrochen wird das Stück durch zwei Szenen aus William Shakespeares “Romeo und Julia”.

“Seelenverwandtschaft” ist das Motto, das dabei durch das ganze Programm gezogen wird. Da sind die seelenverwandten Romeo und Julia, die in zwei der gespielten Stücke auftauchen und sich auch in zwei der gelesenen Teile wiederfinden. Seelenverwandt sind auch Peter Tschaikowski und seine Mäzenin Nadeshda von Mecck gewesen, deren Briefwechsel tiefe Einblicke gewähren.
Seelenverwandt sind auch die beiden Schwesternkünste Ton und Wort, die in diesem Konzerterlebnis reizvoll miteinander verwoben werden.

Im Anschluss an das Konzert in der Laeiszhalle findet für alle Konzertbesucher ein Empfang des Bundespräsidenten und des ersten Bürgermeisters der Hansestadt statt. Es werden Getränke und Essen gereicht.

Der gesamte Erlös dieses Benefizkonzerts kommt den unterstützten Projekten zugute. Der Senat derFreien Hansestadt Hamburg stellt seine Hälfte des Erlöses dem Projekt “Buchstart” zur Verfügung. Dieses langfristig angelegte Projekt dient derfrühkindlichen Leseförderung.
Auch der Anteil des Bundespräsidenten fließt in unterschiedliche Projekte der Leseförderung. Er unterstützt Medienboxen für Jugendliche, die im Rahmen von “Deutschland liest. Treffpunkt Bibliothek” im November an viele Bibliotheken übergeben werden und eine Medienasstattung für Sommerleseclubs und ähnliche Veranstaltungsreihen in verschiedenen Bundesländern.

Datum: 25.05.2009
Ort: Hamburg, Laeiszhalle
Beginn: 19.00 Uhr

Quellen:
Presseerklärung: Benefizkonzert des Bundespräsidenten in Hamburg vom 01.04.2009 auf Stadt Hamburg
Benefizkonzert des Bundespräsidenten für zwei dbv-Projekte via bibliotheksportal.de

Jetzt entscheiden Gerichte in der Causa Darmstadt

Der Paragraph 52b UrhG spaltet die Gemüter. Die UB Würzburg stellte Anfang Dezember 2008 die ersten digitalisierten Lehrbücher ihren Studtenten an speziellen Leseplätzen zur Verfügung und sieht sich in ihrem Handeln gedeckt durch den Paragraphen 52b UrhG. Auf Grund einer technischen Panne war es eine zeitlang möglich die Bücher direkt herunter zu laden. Das führte zu einer raschen Einstweiligen Verfügung seitens des Beck-Verlages und der Drohung des Börsenvereins hiergegen in einem Musterprozess vorzugehen.

Der zweite Fall ist das Angebot der ULB Darmstadt, die ihren wissenschaftlichen Nutzerinnen und Nutzern digitalisierte Studien- und Lehrbücher aus ihrem Buchbestand zugänglich macht und ihnen auch den Download von Teilen ermöglicht (natürlich im Rahmen des § 53 UrhG – wissenschaftlicher Gebrauch, Teile usw.). Beim Angebot achtete man darauf, nicht mehr Zugriffe auf die Bücher zu ermöglichen als man Printexemplare im Bestand hat. Dies betrifft auch Werke des Verlags Eugen Ulmer KG, der das Vorgehen für rechtswidrig erachtet.

Im Gegensatz zu den Bibliotheken und dem DBV hält er das Vorgehen von Würzburg und vor allem von Darmstadt für rechtswidrig. Er vertritt die Rechtsauffassung, dass Bibliotheken vor der Digitalisierung nach § 52b UrhG die ausdrückliche Erlaubnis des Verlages einholen müssen. Außerdem sieht Ulmer kein Kopienrecht durch § 52b UrhG legitimiert.

Einstweiliger Höhepunkt im Vorfeld war hier der Artikel Ulmers zur “Landesbibliothek als Copyshop” auf den Seiten des Börsenvereins. Hitzige Debatten wurden in vielen Kommentaren geführt. An den gravierend auseinanderklaffenden und festgefahrenen Meinungen zum Thema Urheberrecht haben sie allerdings wenig geändert.

Diese unterschiedlichen Auslegungen des § 52b UrhG sind von genereller Bedeutung für alle Bibliotheken an Hochschulen und ihr weiteres Vorgehen in Rahmen von § 52b UrhG.

Das Recht auf freie Benutzung vorhandener wissenschaftlicher Quellen und das Recht der Kopie zum persönlichen Gebrauch sind elementare Voraussetzungen des wissenschaftlichen Arbeitens, um neues Wissen zu schaffen. Daran darf sich auch im digitalen Umfeld nichts ändern.

Die TU Darmstadt will in dem anstehenden Prozess Rechtssicherheit für die Handlungsweise ihrer und anderer Bibliotheken anstreben, zumal die Anwendung des § 52b UhrG auf der Seite der Bibliotheken wesentliche Investitionen notwendig macht. Daher bedarf man hier einer verlässlichen Rechtsgrundlage.

Dazu findet am 13.05.2009 vor dem Landgericht Frankfurt am Main die erste mündliche Verhandlung zum Antrag auf eine Einstweilige Verfügung des Verlages Eugen Ulmer KG gegen die TU Darstadt statt zu den oben geschilderten “Urhberrechtsverletzungen” durch die Anwendung des neuen § 52b UrhG durch die Universitäts- und Landesbibliothek ULB Darmstadt.

Dies ist natürlich keine entgültige Klärung des Sachverhaltes, kann aber für die derzeitigen Entwicklungen einen Dämpfer bedeuten. Gespannt muss man nun verfolgen, in wie weit sich das Bild eines “Copyshops” durchsetzt oder die Voraussetzung für “wissenschaftliches Arbeiten” gestärkt werden.

Und bei allen gerichtlichen Entscheidungen und Auffassungen gibt es Beteiligte, die nicht gefragt werden. Hier kämpfen Institutionen gegeneinander, die gemeinsam um ihr Überleben kämpfen sollten. Das funktioniert vermutlich nicht, wenn sie auf dem sinkenden Schiff noch darum streiten, ob eine Wende nach Luv oder Lee die richtige ist, anstatt die Pumpen anzuschmeißen, überflüssigen Ballast loszuwerden und enger zusammen zu arbeiten. Letztendlich bedienen sie zum Schluss im wissenschaftlichen Bereich die gleiche Klientel und können hier nur mit Service punkten. Kooperation wäre das Schlüsselwort, mit dem sich der ein oder andere Schlamassel auf beiden Seiten lösen und sich das ein oder andere Loch kitten ließe.

Quelle:
Presseerklärung “§ 52b UrhG bald auf dem richterlichen Prüfstein” des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V.
§ 52b UrhG wird richterlich geprüft via boersenblatt.net

Besitzstandswahrung und fehlende Alternativen – Heidelberger und Augsburger Appell

Der Heidelberger Appell

Das Entsetzen über den Heidelberger Appell und seine Weltfremdheit brandete laut in die “heile” Welt urheberrechtsinteressierter Archivare, Bibliothekare, Internetnutzer, Verleger, Wissenschaftler und auch der Politiker (?). Letztere hat er sicherlich auch erreicht durch entsprechende Briefe, die der Mitverfasser Herr Reuß an Bundespräsident Köhler und Bundeskanzlerin Merkel versandt hat.

Fritz Effenberger schreibt in seinem Telepolis-Artikel “Geistiges Eigentum als Heidelberger Postkartenidylle” zurecht:

Der “Heidelberger Appell” mahnte Politiker, Medien und überhaupt die Öffentlichkeit, Widerstand gegen die (gefühlte) Zerstörung des Urheberrechts zu leisten. Eine gute Sache, meint man. Bevor man den Appell gelesen hat. Dann allerdings öffnet sich ein atemberaubender Blick auf einen Abgrund des Missverstehens: Was eigentlich macht Google da, was sind die Rechte eines Urhebers und was machen Autoren und Verlage, wenn niemand mehr Bücher und jeder nur noch Webseiten liest?

Ein wenig kommt mir diese Beschreibung aus dem Geschichtsunterricht bekannt vor. Mein Lehrer berichtete damals von der ersten Eisenbahn und ihrer atemberaubenden Schnelligkeit, weil die ersten Mitfahrer Angst vor der Geschwindigkeit und der neuen Wahrnehmung der Welt ums sie herum hatten1 und heute kann es in dem Land, wo die erste Eisenbahn 1835 zwischen Nürnberg und Fürth mit gemütlichen 40 km/h tuckelte, nicht schnell genug gehen und der ICE rast mit atemberaubender Geschwindigkeit von bis zu 280 km/h durch die Landschaft.

Erfinderland Deutschland beginnt sich wieder auszubremsen. Überfordert von der Schnelligkeit der Digitalisierung und den sich ändernden Gewohnheiten holt man das Stoppschild heraus und versucht sich dieser Gefahr zu entziehen. Politiker und Verantwortliche, Gestaltende und Betroffene analysieren nicht mehr mögliche Vorteile und ihre Möglichkeiten, sondern ziehen sich auf den Status Quo zurück. Besitzstandswahrung ist das, was aus jedem Wort des Heidelberger Appells mitklingt. Aber Besitzstandswahrung ist das, was in Zeiten des Umbruchs nur für das Verlieren dessen steht, was man hat.

Der Heidelberger Appell ist gefährlich, nicht nur wegen der verdrehten Argumente, die er enthält und der Vermischung von undifferenzierten Wahrheiten oder solchen Meinungen, die als Wahrheiten verkauft werden.

Der Appell richtet sich auf der einen Seite gegen “Open Access”, dem öffentlichen, kostenlosen Zugang zu wissenschaftlichen Arbeiten. Über die Rechnung, die hier aufgemacht wird, dass die Öffentlichkeit ja bereits dafür schon bezahlt hat mit öffentlichen Forschungsmitteln, Gehältern usw. und dass daher man nicht noch ein zweites Mal Mittel aufbringen sollte für Verlagspublikationen mit überzogenen Preisen ist eine Sache. Darüber mag man streiten. Wichtiger ist jedoch der Zugang zu den Ergebnissen (Publikationen) und den Forschungsdaten, was regelmäßig vergessen wird.

Der zweite Punkt, gegen den sich der Appell richtet, ist das Digitalisierungsprojekt von Google. Der Suchmaschinengigant möchte alles Wissen der Welt über das Internet zugänglich machen. Gerade beim Schreiben dieses Satzes fiel mir auf, dass dort ein kleiner wichtiger Zusatz fehlt, den aber der ein oder andere mit hineinliest – nämlich es fehlt: “allen Menschen”. Auch gibt es keine Aussage über die Form wie kostenfrei oder einfach… Google macht sich diese Arbeit des Einscannens möglichst aller Bücher der Welt nicht für Umsonst, sondern will damit Geld erwirtschaften. Urheber und Verlage erhalten dafür einen großen Anteil der erwirtschaften Werbemillionen. Nicht messbar ist, welches Buch nicht mehr verkauft wurde deshalb oder welches, gerade weil der Leser bei Google einen Einblick erhielt, letztendlich doch im meist digitalen Warenkorb landete.

Leider hat Google eine Form des Umgangs mit Rechten gewählt, die zu vielen Unstimmigkeiten geführt hat. Die Beachtung des Urheberrechts und Copyrights wurde umgedreht. Verlage und Autoren müssen selbst tätig werden, um eine Nutzung ihrer Erzeugnisse zu untersagen. Dabei müssen Sie genau abwägen, ob das Untersagen des Einscannens und Nutzens nicht eher schädigend auf ihre Wahrnehmung durch den Leser ist. Eine entsprechende Aufklärung über die Folgen eines Neins erfolgte bei dem Protest deutscher Autoren gegen den amerikanischen Vergleich (<>Google Settlement<>) nicht. Ist Google nicht vielleicht auch eine kostenlose Plattform für kontextbezogene Werbung für das eigene Werk?

Gedanken über die Folgen, die bei der Durchsetzung der Forderungen des Heidelberger Appells entstehen, machen sich hoffentlich wenigstens die Politiker bzw. deren hoffentlich sachkundigere Berater.

Reuß fordert zusammen mit den bisher 1500 Unterzeichnern, zu denen neben Teilen der nationalen Schriftstellerelite auch Geisteswissenschaftler und Bibliothekare sowie Archivare gehören, von der Bundesregierung, dass der automatisierten Verbreitung geistigen Eigentums ein Riegel vorgeschoben wird und auch Privatpersonen hier nicht tätig werden dürfen. Oder interpretiere ich hier die Forderungen des Appells falsch, was zu hoffen wäre… Im Endeffekt kurzfristig gesehen bedeutet dies ein Verbot von “GoogleBooks”, YouTube und anderen Internetplattformen.

“Das verfassungsmäßig verbürgte Grundrecht von Urhebern auf freie und selbstbestimmte Publikation” sieht Reuß bedroht und erkennt nicht, dass seine Argumentation eine spiegelverkehrte Darstellung der Wirklichkeit liefert

Wer bis jetzt publizieren wollte, war auf einen Verlag angewiesen. Verlage besaßen ein gewisses Monopol. Sie entschieden über das Wohl und Wehe des geschriebenen Textes und stellten Forderungen auf. Fertig redigierte und formatierte Texte mit der Mindest- und Maximalanzahl von Seiten waren Forderungen in einer Publikationswelt der Wissenschaftler, wo in vielen Bereichen galt “publish or perish” und es auch darauf ankam, in der richtigen Zeitschrift zu veröffentlichen (“Impact-Factor”). Und gerade das Internet mit seinen freien Entfaltungsmöglichkeiten gerade für Berufseinsteiger im Bereich Wissenschaft ermöglicht eine viel freiere Wahl der Urheber, wo er seinen Text veröffentlichen möchte. Für jemanden, der sein Erstlingswerk gerne veröffentlicht sehen will und dafür einem Verlag 500,00 € und mehr zahlen soll bietet das Internet häufig die kostengünstigere Alternative. Druckreif formatiert kann er sein Werk für rund 50,00 € im Jahr (als teure Internet-Variante!) als PDF auf einer eigenen Internetseite anbieten.

Demontiert den Heidelberger Appell !!!

Matthias Spielkamp fiel es leicht, die Reuß’sche Argumentation dieses Heidelberger Appells auf iRights.info zu demontieren und klarzumachen, wie haarsträubend und vor allem gefährlich sie ist. Er zeigt auf, welche Ängste vor den neuen Technologien bestehen, die zunehmend nur noch als Risiko und potenzielle Bedrohung zu sehen ist. Schlägt an dieser Stelle die Generation zurück, die zu alt für die “elektronische Sozialisierung” ist und keine Bereitschaft mehr besitzt, Veränderungen mitzutragen, auch wenn man sie nicht mehr hundertprozentig versteht? Hier werden die der revolutionären 68’ger Generation zu Verfechtern des Status Quo. Wohl eine Ironie der Geschichte 😉

Das klingt bitter, hat aber durchaus empirische Grundlagen, wie man konkret in der Heidelberger Brandschrift nachlesen kann. Schwergewichtige Behauptungen werden aufgestapelt, gleich Sandsäcken gegen das Eindringen der modernen Welt in die liebgewonnene Überschaubarkeit der Gelehrtenstube.

Die Gegebenheiten ändern sich. Das Internet reißt nationale Grenzen ein und ist dabei seit über zwanzig Jahren mit dem WWW eine große Netzgemeinde zu schaffen. Menschen rücken sich unmittelbar näher und ihre Handlungen beeinflussen sich gegenseitig, obwohl sie sich nie persönlich begegnet sind. Wissen gerät schneller in Bewegung und wird von mehr Menschen betrachtet als dies in Formen eines Briefes möglich gewesen wäre. Leider hat das Gesetz bzw. die internationale Vertragsgestaltung mit den sich daraus ergebenden Notwendigkeiten nicht schritthalten können. Das Konzept muss international abgestimmt und angepasst werden nicht die Details und das ist, wie es scheint, momentan ein unerreichbares Ziel bei der überall vorherrschenden nationalen Politik des kleinsten gemeinsamen Konsenses.

Das traurigste an diesem Heidelberger Appell ist, dass man hier die Augen verschließt vor den Bemühungen, konzeptionelle Lösungen im Internet zu schaffen, die Urhebern zu ihren Rechten verhelfen. Der schutzlose Urheber hat Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen im Rahmen eines Urheberrechts, dass eigentlich im Netz genauso funktioniert wie in der papierenen Bleiwüste heute. Er kann aktiv Grenzen bestimmen und sich einzelne Rechte vorbehalten oder aus der Hand geben. Hier zu nennen wären z.B. die Creative Commons Lizenzen. Ganz klar werden hier die Rechte und Pflichten festgelegt. Natürlich ist es schwer, sich damit noch einen Lebensinhalt zu finanzieren, aber eventuell damit verbundene Spenden reichen aus, um den Server, auf dem die Werke zur Verfügung gestellt werden, zu finanzieren. Der erheblichste Einschnitt und vielleicht auch der beängstigendste ist die Tatsache, dass es zu einer Veränderung der Zahlmodalitäten kommt und gewachsene Strukturen sich entsprechend ändern. Hier ist eine große Lücke, die erst noch sinnvoll gefüllt werden müssen.

Wer allerdings weiterhin seine Auge vor dem stattfindenden Wandel verschließt, wir zu den Modernisierungsverlierern unserer Ära gehören. Blicken wir ins Auge, die ich [Fritz Effenberger, Anm.d.Verf.] im folgenden Apell […] zum “Tag des Geistigen Eigentums” am 26.04.zusammengefasst habe. Der Aufruf setzt sich bewusst zwischen Stühle: Weder fodert er das Verbot gegenwärtiger Medienformen, noch eine Revolution gegen die bestehende Urheberrechtsordnung, sondern eine Anpassung der Regeln an die Realität.

Der Augsburger Appell

In einer vorher nie gekannten Art hat der Buchdruck Gutenbergs und noch mehr die Rotationsdruckmaschine und die damit verbundene Massenproduktion zu einer Verbreitung geistiger Inhalte geführt, die eine Informationsgesellschaft zerstörte, in die wir uns nur ungern zurückversetzen möchten. Die Vervielfältigung mittels händisch erstellter Abschriften oder geringzahlige Druckexemplare konnten die mündliche Informationsweitergabe nicht ersetzen. Aber innerhalb weniger Jahrhunderter wurden diese Informationsstrukturen fast völlig verdrängt – nicht gänzlich zerstört aber in Randbereiche verdrängt. Allein wenn man betrachtet, wie rasch der (handschriftliche) Brief durch die E-Mail ersetzt wurde, kann man erahnen, welche Umbrüche jetzt auf uns warten. Wie bereit sind wir jedoch dafür?

Wir haben schon einmal eine Zunft erlebt, die durch technische Veränderungen so gut wie ausgestorben ist. Wer (in der Verlagsbranche) erinnert sich noch an die Setzer, die Type für Type in Reih und Glied setzten. Heute greift man auf Setzer und die dazugehörigen Druckverfahren nur noch bei ganz besonderen Druckaufträgen zurück, z.B. Glückwunschkarten in einem kleinen Auflagenumfang und sie zählen eher schon zu den Attraktionen auf Mittelaltermärkten und Museen.

Es hat sich bereits jetzt sehr viel verändert. Geistige Inhalte (Bücher, Filme, Musik-Alben etc.) lassen sich dank der Entwicklungen der Computertechnik innerhalb weniger Jahrzehnte nahezu kostenlos speichern. Auf einer Festplatte lassen sich inzwischen ganze Bibliotheken, Film- und Musikarchive in digitaler Form lagern. Auch der Vertrieb ist nahezu kostenlos möglich – es bedarf nur eines Internetanschlusses (je nach Bedarf und Datenmenge von Call-by-Call-Angeboten, die nur kosten, wenn sie genutzt werden bis hin zu Flatrates für Dauernutzer). Derzeit sinken die Preise bei steigenden Kapazitäten, sowohl bei Speichermedien als auch bei den Datenraten der Internetleitungen. Diese Entwicklung macht die Weitergabe von geistigen Inhalten so einfach und grenzenlos wie noch nie zuvor möglich. Die Grenzen setzt eigentlich nur der zeitliche Rahmen und die Kapazität des eigenen Gehirns bei der Rezeption dieser Inhalte.

Problematisch zu sehen ist natürlich die illegale Verbreitung von Inhalten innerhalb dieser nahezu kostenlosen Distributionswege. Problematisch ist, dass bei allen Bemühungen bisher technisch eine solche Verbreitung nicht verhindert werden kann. Bisherige Bemühungen haben sich häufig als zu teuer und nicht lange durchsetzbar gezeigt, wie sich anhand der verschiedenen DRM-Lösungen der Musik- und Filmindustrie mitverfolgen ließ. Natürlich dürfen gerade im Bereich der Verbreitung von Angeboten zur Unterhaltung der Autor oder die an der Erstellung des Produkts beteiligten Menschen nicht leer ausgehen.

Effenberger vergleicht die Digitalisierung mit der Öffnung der Büchse der Pandora. Sie ist wie die Krankheiten der Büchse entfleucht und lässt sich nun nicht wieder darin verstecken. Die für Effizienzsteigerungen eingesetzte Digitalisierung in den Verlagen, erweist sich nun wie die gerufenen Geister des Zauberlehrlings, die sich nun nicht mehr loswerden lassen. Man kann sich nicht nur die Rosinen aus dem Kuchenstück picken. Das funktioniert nicht. Die Realität hat sich geändert und es kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Man muss damit lernen umzugehen.

Statt den Kopf in den Sand zu stecken, müssen neue Modelle geschaffen werden, die eine Bezahlung der Urheber in einem ubiquitären und egalitären Distributionsmodell sicherstellen können. Auch muss gesehen werden, ob es Verlage mit ihren heutigen Aufgaben zukünftig noch geben wird oder wie sie es schaffen, ihre Rolle in einer neuen Informationsgesellschaft neu zu definieren.

Ich [Fritz Effenberger, Anm. d. Verf.] fordere daher die politischen Kräfte in unserem Land auf, nicht weiter über naive, da technisch unwirksame Verbote nachzudenken, sondern über die aktive Gestaltung des Urheberrechts in einer Zeit des technischen Umbruchs: Jeder Bürger kann sich heute via digitaler Weitergabe jedes Buch, jeden Film, jedes Musikstück besorgen, ohne dass dies technisch verhindert oder mitverfolgt werden kann; der Preis für die Verhinderung oder Aufdeckung wäre die Zerstörung des Internet, wie wir es kennen. Die Gesetze müssen dieser Realität entsprechend reformiert werden, der Urheber muss die ihm zustehende Vergütung erhalten. Diese wird tatsächlich heute schon teilweise erhoben und ausgeschüttet: Geräte und Medien zur Herstellung von Kopien sind mit einer Abgabe belegt, die von den zuständigen Verwertungsgesellschaften an die Autoren, Komponisten, geistigen Schöpfer ausgeschüttet werden.

Ein wichtiger Teil der Wertschöpfungskette ist bis jetzt noch unbeachtet: Trotz erheblicher Umsätze mit dem Verbreitungsmedium Internet durch Telekommunikationsunternehmen sind Urheber hier von Vergütung ausgeschlossen. Eine gesetzliche Regelung würde privatwirtschaftliche Anstrengungen wie die oben erwähnte Aktion der Suchmaschine Google ersetzen und die Urheber aus ihrer Verunsicherung angesichts der heutigen technischen Revolution befreien. Das ist die urheberrechtliche Herausforderung unserer Dekade.

Diese interessante Forderung würde auch eine Kulturflatrate ermöglichen, die hier parallel der Nutzung von Leitungskapazität eingenommen werden könnte. Pauschalisierte Ausschüttungen müssten allerdings durch weitere Anreizmöglichkeiten erweitert werden. Denn auch nur eine gesunde Konkurrenz kann hier zu einer höheren und qualitätsvolleren Vielfalt führen. Sollten hier nur Klickzahlen und geschriebene Worte für die Ausschüttung der finanziellen Mittel herangezogen werden, ist eine Verflachung in der Literaturbewegung zu befürchten. Beängstigend zu betrachten ist ja hier bereits die Entwicklung im Fernsehen, wo die Qualität der Sendungen von Einschaltquoten abhängig gemacht wird. Eine solche zu sehr egalitäre Lösung schadet mehr als dass sie die Kultur voranbringt und verhindert aus Provokation und Diskussion, die genauso Teil unserer derzeitigen Kultur ist wie der seichte Bestseller auf der Spiegelbestsellerliste. Der rechtlichen Anpassung muss auch eine ökonomische Anpassung zuarbeiten. Wir wollen wissen, wohin wir uns bewegen wollen, denn nur so ist eine sinnvolle Gesetzgebung möglich.

Vergessen wir nicht, das bisherige Urheberrechtssystem und die bestehenden Geschäftsmodelle sind nicht von heute auf morgen entstanden. Bis wir hier wieder ein Gleichgewicht finden, wird es eine Weile dauern.
Copyright-Gesetze schützen die finanziellen Aufwendungen derjenigen, die die Kopie aufwändig herstellen, während die den Moral-Rights sehr verbundenen Urheberrechtsgesetze sehr stark der Tradition des Geistigen Eigentums und den daraus bestehenden Verpflichtungen verbunden sind. Sie sind die verschiedenen Sichtweisen auf ein durch Buchdruck entstandenes Gewerbe. Was wir jetzt lernen müssen ist, uns aus diesem Rechtsgewebe zu befreien und uns einen unverstellten Blick auf die aktuelle Situation zu suchen.

Quelle:
Effenberger, Fritz: Geistiges Eigentum als Hedelberger Postkartenidylle, via telepolis

PS: Eine Diskussion zu diesem Thema ist herzlich Willkommen. Derzeit kann ich leider eine schnelle Reaktion meinerseits nicht versprechen, da ich zur Zeit keinen uneingeschränkten Zugang zum Internet besitze.

  1. Als der “Adler” seine erste Fahrt antrat, hatten ernsthafte Leute furchtbare Folgen eines derartigen Wagnisses vorausgesagt. Schwere Gesundheitsstörungen und Geistesverwirrung sollten durch die entsetzliche Geschwindigkeit des Eisenbahnzuges nicht nur bei den Fahrgästen, sondern auch bei den Zuschauern hervorgerufen werden! Dabei vermochte der “Adler” nur eine Geschwindigkeit von ganzen 40 Stundenkilometern zu erreichen.Quelle: 100 Jahre Deutsche Eisenbahn []
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