Panzerung oder Mückennetz – Die DRM-Gretchenfrage von Matthias Ulmer

Die Ankündigung von libreka! in Zukunft auch hartes DRM anbieten zu können, hat wieder einmal die üblichen Milchtöpfe zum Überschäumen gebracht. Warum nur?

Warum sollten sich die Nutzer, die Leser, diejenigen, die damit arbeiten, nicht darüber aufregen? Warum sollen Menschen, die über ihren Tellerrand hinausschauen und gesehen haben, wie DRM gescheitert ist, nicht mit dem Kopf schütteln? Warum soll man nicht nach dem Geld fragen, dass da zum Fenster hinausgepulvert wird?

Ganz nüchtern betrachtet ist es doch ein Vorteil, wenn es bei DRM ein “mit” und ein “ohne” gibt. Dass also der, der “mit” DRM sein möchte “mit” sein kann, und der, der “ohne” sein möchte, “ohne”.

Das ist sicherlich von Vorteil für die Mutigen, die es wagen, sich ohne harte Panzerung den Mücken stellen. Die Panzerung wirkt ja oft abschreckend und ein Fliegengitter, z.B. in Form von forensischem DRM (personalisierte Wasserzeichen), hat auch einen schützenden Effekt. Es ist nur manchmal komfortabler. Eine Rüstung ist schwer, teuer und unflexibel. So ein Netzt stört wesentlich weniger, wenn das Ganze mal aus der Mode gekommen ist.

Wenn der, der “ohne” DRM sein möchte “mit” sein muss, ohne dass er eine Alternative hat, oder der, der “mit” DRM sein möchte “ohne” sein muss, dann ist das kein Fortschritt, sondern einfach nur eine Einengung der Wahlmöglichkeiten, weniger Freiheit eben.

Wer „muss“ den „mit“ DRM sein? Wer legt das fest? Die Autoren? Dann spricht das eher für fehlende Aufklärungsarbeit und Verunsicherung durch Informationen seitens der Verleger. Natürlich muss sich keiner von den Mücken stecken lassen, aber DRM ist nur eine scheinbare Sicherheit. Mücken werden immer einen Weg durch die engen Ritzen der Panzerung finden, wenn dahinter etwas lockt. Das Netzt ist da viel sicherer. Es passt sich Bewegungen an, engt den Träger (in diesem Fall das entsprechende Verlagswerk) nicht ein, lässt ihn flexibel (nutzbar auf verschieden Plattformen, etc.) und ist erfolgreich beim Abhalten der Mücken (wer möchte seinen Namen schon mit einem verbotenen Handeln direkt in Verbindung gebracht sehen?).

Herr Ulmer meint – ich muss ab jetzt auf das Zitieren verzichten, weil ich sonst sicherlich mehr “klaue”, als ich dürfte -, dass bei den ideologisch aufgeladenen Auseinandersetzungen um die Privatkopie es immer um Freiheit geht. Das ist eigentlich paradox, weil beide Seiten damit argumentieren. Freiheit für die eine Seite bedeutet aber i.d.R. Freiheitsentzug für den Gegner. Auch bei DRM ist das der Fall. Allerdings schlussfolgert der Verleger weiter, dass derjenige, der für eine ungehinderte Weitergabe von Daten ist, automatisch DRM verbieten möchte. Und wenn derjenige das schon nicht über eine entsprechende Gesetzgebung erreichen kann, versucht er es wenigstens durch Ächtung oder durch unheilvolles Orakeln mit Blick auf die gescheiterte Musikindustrie. Schwarzweißmalerei der übelsten Sorte! Leider zeigt das nur, dass Herr Ulmer nicht zuhört und hinschaut und sich auch nicht weitreichend genug informiert.

Digitales Rechtemanagement ist in Zukunft unabdingbar. DRM gibt es in der Musikindustrie auch weiterhin – Stichwort personalisierte Wasserzeichen. Wogegen sich die Mehrheit der Leser jedoch wendet ist die Bevormundung, die mittels DRM oder besser gesagt „Digital Rights Enforcement“ (DRE) durch Verlage vorgesehen wird. Das hat die Musikindustrie zu spüren bekommen und sie hat daraus gelernt. Mehr oder weniger gut funktioniert DRE bei Pay-TV-Sendern, die aber hierzulande ziemlich um ihr Überleben kämpfen müssen. Vielleicht ist da das Scheitern auch nur eine Frage der Zeit (mal unken), aber zumindest haben sie viel Geld in eine vermeintliche Panzerung investiert, die dann doch regelmäßig versagt (Hacker, analoge Löcher, etc.)

Herr Ulmer, es spricht niemand den Verlagen das Recht ab, ihre Produkte zu schützen. Verwenden Sie hartes DRM (DRE) oder nicht und man wird sehen, wer in zwei Jahren das meiste Geld verbrannt und wer verdient hat. Ob man dafür allerdings gleich Gott mit heranziehen muss, wage ich ein wenig zu bezweifeln.

Angenehm zu machen heißt, seine Nutzer nicht zu verschrecken. Gerade wenn es um DRM in seiner harten Form geht haben die Musikverlage und die Unterhaltungsindustrie dafür gesorgt, dass allein das Wort DRM für Schrecken sorgt. Das hat wenig mit ideologisch geführten Kämpfen zu tun, sondern mit gespürten Folgen und Erfahrungen. Verkaufen Sie bitte die Käufer Ihrer Produkte nicht für dumm. Sie werden anfangs sowieso eher nur die Nutzer mit ihren E-Books erreichen, die sich im Umgang mit Technik und Internet sicherer fühlen. Diese Leser haben ihre Erfahrungen gesammelt. Solange DRM nicht für positive Wirkungen sorgt, sondern erwartete Nutzungsmöglichkeiten einschränkt, werden sie DRM nicht akzeptieren. Und damit werden sie auch das Angebot dieser Verlage nur ungern oder gar nicht in Kauf nehmen.

Es gab Zeiten, als die ideologischen Kämpfe das ruhige Nachdenken noch nicht verhindert haben, da sah man in DRM auch die ungeheuren Vorteile, die das dem Leser bietet: nur noch für das zahlen zu müssen, was man wirklich benutzt, nicht mehr für die Verfügbarkeit sondern nur für die effektive Nutzung.

Das Zitat musste ich jetzt doch einfügen, weil es hahnebüchend ist. Effektive Nutzung von Büchern – wer hat diese bestimmt? Nutze ich ein Buch nur dann effektiv, wenn ich den Ausschnitt, den ich benötige lese, ohne auf seine Einordnung zu achten? Von vielen Artikeln, die ich für mein Studium benötigt habe, waren es drei Zeilen, die effektiv gesehen, den Neuigkeitswert des Artikels ausmachten und die ich letztendlich zitiert habe. Effektiv wäre also gewesen, wenn ich die drei Zeilen erhalten hätte und mir den Rest des Artikels hätte sparen können. Aber dann hätte ich vielleicht Zusammenhänge nicht erfasst.

Bei einem E-Book-Bestseller-Roman stelle ich mir das bestimmen einer effektiven Nutzung noch schwieriger vor. Wie benutzen Leute so ein Buch effektiv? Eine Bevormundung würde mir fehlen. Manchmal zieht sich bei mir das Lesen eines solchen Bestsellerromans über Monate hin, Stückchen für Stückchen, und manchmal fang ich dreimal an, bevor ich das Buch zuende gelesen habe. Kann ich das E-Book bei Nichtgefallen gegen Erstattung der Kosten denn auch wieder zurückgeben oder beanstanden, dass das Buch, bevor ich damit fertig geworden bin, abgelaufen ist? Wie lese ich einen Roman effektiv? Ich möchte diesen verfügbar haben, aber nicht effektiv nutzen. (Ein Grund, warum ich immer wieder an Bibliotheksbüchern scheitere – mir reicht die Leihfrist in den seltensten Fällen.) Wo ist da als Zahlende mein Gewinn, Herr Ulmer?

Ein regulär erworbenes Buch würde für mich eher zu teuer bezahlt oder unbrauchbar, je nachdem wie die Regelung durch DRE erfolgt. Ich würde damit sicherlich zu einer Gruppe zahlender Kunden gehören, die durch DRM erheblich benachteiligt würde. Wollen Sie uns dann als „DRM-Verlag“ verlieren, bzw. können Sie sich das leisten?

Niemand hat gesagt, dass Sie Ihre Bücher verschenken müssen und niemand hat gesagt, dass Sie die Bücher ungeschützt freigeben sollen. Sie sollten aber einfach über die Methoden und Mittel nachdenken, die Sie verwenden. Sich von der aktuellsten Software abhängig zu machen, einem Rechte-Server, der wie oft gesehen, irgendwann abgeschaltet wird, ist da sicherlich von keiner Seite das gewollte Ziel, oder? Werden Sie sich klar, was Sie möchten und wie sie es „minimalinvasiv“ erreichen können! Hartes DRM ist keine Lösung.

Und am Ende sind wir alle schlauer. Vielleicht heißt es dann, dass “mit” für die einen, “ohne” für die anderen besser ist, sowohl als auch, nicht entweder oder. Viel spricht dafür. Denn “entweder oder” entstammt mehr den Sphären der Ideologie, während dem “sowohl als auch” der bunte Schmuck des wahren Lebens umhängt.

Wie schön, wenn Sie es sich so leicht machen können, Herr Ulmer in Ihrer Ansicht. Sie gehen am eigentlichen Problem vorbei. Die Frage, ob man rechts oder links an einem Stein vorbeigehen kann, der aber ihren motorisierten Wagen behindert, ist unnütz. Letztendlich bleiben Sie damit auf der Strecke. Sie können den Stein nach rechts oder links rollen, ihn auf Ihren Wagen laden und mitnehmen, aber letztendlich müssen Sie ihn aus dem Weg schaffen, um mit Ihrem Wagen vorbei- und voranzukommen und Fahrt aufzunehmen.

[Update]Habe in der Überschrift, dem Tag und in der Quelle den Namen des Autors des Libreka-Beitrags richtiggestellt und entschuldige mich bei Herrn Ulmer für den peinlichen Fehler. :), 13.07.2009[/Update].

Quelle:
Ulmer, Matthias: Mit oder ohne DRM via libreka! Blog

23 Kommentare

  • Matthias Ulmer

    Ich fürchte, dass die Diskussion weiterhin davon geprägt ist, dass Sie, Frau Böhner und Herr Losehand, sich ein festes Bild von der Realität gemacht haben, das mir vollkommen fremd vorkommt. Und viceversa.

    Sie sprechen von den Ängsten der Verleger, die sie davon abhalten das richtige zu tun. Es geht nicht um Ängste. Als Unternehmer muss man eine schlichte Kalkulation machen, ob Investitionen sinnvoll sind oder nicht. Und in diese Kalkulationen fließen Annahmen über Marktentwicklungen ein. Und dass die Annahmen bei vielen nicht positiv ausfallen, ist auch ein Ergebnis des grassierenden Diebstahls (Piraten), der fortschreitenden Enteignung (UrhR-Reform) und der dreisten Rechtsbeugung (Google). Um Zukunftstechnologien interessant zu machen, benötigt man Investitionssicherheit. Und aktuell bekommen Verlage von den Nutzern, Bibliotekaren und Politikern das Gegenteil. Das will ich hier erst mal gar nicht bewerten, es ist einfach für uns eine kalkulatorische Tatsache, die Ihnen erklären soll, warum Sie nicht so viele DRM-freie tolle und billige Digitalisate bekommen, wie Sie gerne hätten.

    Sie schreiben, dass die Verleger den Hals nicht voll genug bekommen können… Nur mal ganz einfach gefragt, Herr Losehand: ist das das Niveau an Reflexion, auf dem Sie nach so langem bloggen zum Thema UrhR angekommen sind? Oder wissen Sie zwar, dass es so nicht ist, schreiben es aber trotzdem, weil Sie schließlich nicht aufklären wollen oder gar den Konsens suchen, sondern den Konflikt anheizen und noch mehr Empörte um sich scharen wollen?

    Auch beim Thema Subito möchte ich Ihrem Gemälde einer Realität etwas entgegen stellen: Ja, mit dem Verfahren und den Preisen von Subito ist die Welt für die Studenten und Bibliothekare schlechter geworden. Aber was war denn der Zustand davor? Er war illegal. Subito ist doch das Ergebnis von gemeinsamen Verhandlungen, Ihrer und unserer Seite. Und diese Verhandlungen gab es nur, weil klar war, dass das vorher geübte Verfahren rechtlich ein Skandal war.
    Natürlich, wenn Ihre Kinder laufend den Garten Ihres Nachbarn benutzen und dieser droht Ihnen mit rechtlichen Konsequenzen und vereinbart dann mit Ihnen, dass Ihre Kinder seinen Garten an einem Tag pro Woche nutzen dürfen, dann kann es schon sein, dass Ihre Kinder heulen, dass sie nicht mehr jeden Tag dort spielen dürfen. Aber es ist eben an ihnen den Kindern zu erklären, dass das nicht geht, weil es unrecht war, und dass es doch toll ist, dass sie jetzt einen Tag pro Woche im fremden Garten spielen dürfen.

    Auch die Legitimationskrise des Urheberrechts ist ein Wunschbild von Ihnen. Nahezu niemand in der Gesellschaft hat ein Problem mit dem Urheberrecht. Außer wissenschaftliche Bibliothekare und einige Wissenschaftler. Da wird die Aussage in die Welt gesetzt, dass wissenschaftliches Arbeiten nur noch digital möglich ist (eine skurrile Aussage). Und dass deshalb alles was in den Bibliotheken ist ganz schnell digital angeboten werden muss (immerhin ein politisches Ziel…). Dass man das aber keinesfalls normal bezahlen will (warum eigentlich?). Deshalb will man Änderungen des Urheberrechts, um billiger an die Inhalte ran zu kommen. Und um die Änderungen des Urheberrechts politisch besser durchsetzen zu können wird ein riesen Popanz von wegen Legitimationskrise, drohender Auflösung des UrhR, angeblicher laufender Verschlechterung für die Wissenschaft, unhaltbaren Zuständen usw. aufgeblasen.
    In meinen Augen ist es ganz simpel: wenn Sie wissenschaftliche Informationen elektronisch wollen, dann sind Sie Kunde und ich werde mich beeilen, die anzubieten. Grundbedingung: für diese Leistung muss bezahlt werden. Das ist doch keine Raffgier, sondern normal. Und warum man mit einem Grundrecht auf Information versucht sich vorm Bezahlen zu drücken, das kapier ich natürlich schon. Aber deshalb ist es ja noch nicht richtig.

    Es ist in meiner Wahrnehmung auch nicht so, dass die Verleger ständig daran arbeiten, dass das Urheberrecht immer mehr Einschränkungen enthält, sondern vielmehr so, dass die Wissenschaftslobby ständig daran arbeitet, das Urheberrecht zu durchlöchern und aufzuweichen.

    Vollkommen unberührt davon sind OA-Modelle. Ich habe Verständnis dafür, dass man das ausprobieren möchte und ich kann auch die Chancen erkennen, die darin stecken. Ob sie wirtschaftlich effizienter sind, ein kostengünstigeres wissenschaftliches Informationswesen ermöglichen, das weiß doch in Wahrheit niemand. Da gibt es genau so viele Gründe das zu glauben wie es Gründe gibt, das Gegenteil zu vertreten. Das würde ich wieder dem Unternehmer überlassen, der dafür sein Kapital investieren möchte und dann selbst die Risiken einschätzen muss. Ob der Staat ein guter Unternehmer ist kann man zwar nach allen Erfahrungen anzweifeln, bei OA könnte er es aber vielleicht mal zeigen. Dass auch der Staat dabei im Rahmen der Verfassung bleiben muss, das muss man eigentlich nicht diskutieren.

    Also, um hier konsensorientiert weiter zu machen (denn zu DRM haben wir ja auch in einigen Punkten Einigung erzielen können):

    1. Können Sie meine Darstellung vom Fortschritt, den Subito darstellt nachvollziehen, wenn Sie bedenken, dass die illegale Zwischenstufe nicht die Vergleichseben sein kann, sondern der Zustand davor?

    2. Wo ist die Verschlechterung des UrhR für die Wissenschaft im zweiten Korb gewesen?

    3. Und kann ich etwas dafür tun Ihr Bild vom Verleger etwas differenzierter werden zu lassen?

  • CH

    Es ist in meiner Wahrnehmung auch nicht so, dass die Verleger ständig daran arbeiten, dass das Urheberrecht immer mehr Einschränkungen enthält, sondern vielmehr so, dass die Wissenschaftslobby ständig daran arbeitet, das Urheberrecht zu durchlöchern und aufzuweichen.

    Sie schreiben von der Wissenschaftslobby. Wer ist das denn, wenn nicht die Wissenschaftler und somit die Urheber (und Rezipienten) selbst?

  • Matthias Ulmer

    Hübsche Frage. Ich gebe sie gerne zurück: wer ist die Verlegerlobby, wenn nicht die Verleger selbst?
    Und wer ist die Urheberlobby, wenn nicht die Urheber selbst?

    Wen ich unter Wissenschaftslobby verstehe? Also das ist die Allianz bzw. die Einzelteile von der DFG bis zur MPG. Lobby ist das Urheberrechtsbündnis und Lobby sind der Bibliotheksverband.

    MIr ging es darum, die Gegenüberstellung von den guten Wissenschaftlern und der bösen Verlegerlobby zurecht zu rücken. Denn Lobbyarbeit findet mit gleichem Engagement und den gleichen Mitteln auf beiden Seiten statt. Es wäre allerdings auch verantwortungslos, wenn die Wissenschaft im Gesetzgebungsprozess keine eigene Lobbyarbeit machen würde.

  • Matthias Ulmer

    Liebe Frau Böhner, lieber Herr Losehand,

    waren meine drei Fragen zu langweilig? Oder wir die Diskussion damit zu sachlich?

    Über eine Antwort würde sich weiterhin freuen
    Ihr Matthias Ulmer

  • Dörte Böhner

    Hallo Herr Ulmer,

    ich sitze noch an der ruhigen Beantwortung Ihres Kommentars, da ich da gerne fundiert bleiben möchte. Leider ist es zeitlich momentan etwas eng bei mir. Ich hoffe bis Mittwoch fertig zu werden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dörte Böhner

  • Dörte Böhner

    Hallo Herr Ulmer,
    bevor ich zur Beantwortung Ihrer Fragen komme, möchte ich den ersten Teil meiner Antwort veröffentlichen, da mir schon im Vorfeld der Fragen einige Dinge “kommentierungswürdig” erscheinen.

    Die Prägung auf ein bestimmtes Bild ermöglicht Dinge in Zusammenhänge einzuordnen. Vielleicht sind Ängste für uns manchmal verständlicher als das knallharte Kalkulieren. Ängsten kann man mit Vorausschau begegnen und langfristig eine andere Perspektive entgegensetzen. Kalkulation ist notwendig, das Hier und Jetzt sowie Notwendigkeiten nicht aus den Augen zu verlieren. Es verschließt aber genauso des Öfteren den Horizont darüber hinaus. Ich glaube, es treffen hier Welten aufeinander. Wissenschaftler müssen über ihren Horizont schauen und Visionen entwickeln, die vermutlich dann zurechtgestutzt werden und in knallharte Zahlen gepresst werden – sprich: Ist die Vision letztendlich auch bezahlbar. Aber die Vision ist eben auch ein Teil des Kapitals, das von Wissenschaftlern kühlen Rechnern geliefert wird.

    Annahmen über Marktentwicklungen sind Spekulationen, die Aspekte zur Bewertung heranziehen, die nicht immer „wissenschaftlich“ nachprüfbar sind, sondern auch Gefühlen unterliegen. Verfestigt sich dies zu einem unkritisch gesehenen Trend, können sich eben auch solche gefühlsbetonten Bewertungen aufschaukeln. Das spiegelt sich nach Außen wieder. Die Wahrnehmung von Außen schaut nach bekannten Mustern und jeder vergleicht eigenes Wissen mit dem, was er sieht.

    Realität ist die Interpretation unserer Wahrnehmung! (Jens Kaden)

    Schlimm wäre es nur, wenn man irgendwann nicht mehr in der Lage ist, das Bild, das man sich gemacht hat, in Frage zu stellen. Es besteht kein Zweifel daran, dass Sie kalkulieren und ihr Risiko abwägen müssen. Investitionssicherheit als Ziel ist auch verständlich. Doch kann man dies zurzeit, wo sich alles innerhalb von Monaten ändert, überhaupt erreichen? Sie sprechen von „grassierenden Diebstahl“ durch „Piraten“. Da habe ich ein Problem mit. Bisher gibt es für mich keine schlüssigen Zahlen, die einen Schaden belegen. Als Kalkulationsgrundlage ist das für mich als Laien schwer nachvollziehbar und auffindbare Zahlen wirken auf mich häufig nicht plausibel. Auch ist die Begrifflichkeit „Pirat“ ein dauerhaftes Ärgernis. Diese „Piraten“ wenden keine Gewalt an, bedrohen nicht Leib und Leben. Dieb wäre da wohl richtiger. Schwierig ist auch die immer wieder lesbare Verallgemeinerung auf alle Nutzer. Noch etwas fällt mir dabei ein: Gibt es eigentlich bereits möglichst objektive Studien zu den Ursachen? „Gratiskultur“ als Erwartungshaltung muss ja auch in anderen Dingen begründet sein.

    Google ist ein zweischneidiges Schwert. Neben der Rechtsbeugung ist die Suchmaschine auch ohne AdSense und Co ein billiger Werbeträger. Ich wäre ohne Google mit meinen Beiträgen und Texten unfindbar und oft bin ich durch Google auf bestimmte Verlagsangebote aufmerksam geworden, die ich dann gekauft habe. Werden die positiven Aspekte ebenfalls mit in die Kalkulation einbezogen oder wird sich hier auf eine „Anti-“Haltung versteift? Auch dies ist meine persönliche Wahrnehmung. Anti-Haltung um jeden Preis ist etwas, das wiederum auch als Angst ausgelegt werden kann, wenn man Für- und Wider nicht mehr abwägen will oder kann.

    Die UrhG-Reform ist wohl auch die Aufgabe von Prinzipien, die von hoher Bedeutung für Wissenschaftler waren. Eng verknüpft sind hier auch einige Urteile in den letzten Jahren zu sehen, z.B. hier in den Kommentaren benanntes Subito-Urteil. Aus der Richtung der Wissenschaftler betrachtet sah man wenig Kompromissbereitschaft seitens der Verlage, wobei dabei weniger die kleinen Verlage als die ganz großen auffielen. Das Recht als ausgewogener Kompromiss ist dabei in den Hintergrund geraten.

    Die Schwierigkeit seitens der wissenschaftlichen Urheber im Umgang mit ihren Rechten kann man vielleicht das ein oder andere Mal nachvollziehen. Der Heidelberger Appell ist hier leider kein guter Weg gewesen, bestehende Probleme zu thematisieren, da der Appell die sachliche Ebene verlassen hat. Dialog kann nur auf sachlicher Ebene stattfinden, wenn auch die ein oder andere bewusst gesetzte Provokation eingeschlafene Debatten wiederbeleben kann. Der Appell hat aber eher eine Spaltung verursacht, zwischen jenen, die starke Verfechter des Open Access sind und eine verstärkte Anpassung des Urheberrechts an wissenschaftliche Bedürfnisse fordern und jenen, welche die alten Werte bewahren wollen. Das ist ein Problem, weil es einen sachlichen Austausch verhindert.

    Es ist allerdings wichtig zwischen urheberrechtlichen Belangen von Otto-Normal-Konsument, im Rahmen des Lernens (Weiterbildung, Schule, Studium) und der Forschung zu unterscheiden. Zu kompliziert, um das jetzt weiter auszuführen. Es heißt aber auch, dass diese Nutzungsszenarien urheberrechtlichen Materials auch unterschiedliche Anforderungen an die Medien und ihre Nutzung im urheberrechtlichen Rahmen stellen. Hier dürfen bestehende Schranken des Urheberrechts nicht ausgehöhlt oder unterlaufen werden. Sie bestehen zurecht und waren schon damals ein hart umkämpfter Kompromiss.

    Bei allen Kalkulationen ist es Lesern glaube schlecht zu vermitteln, warum sie für gleiches Geld, dass sie zahlen wie für ein Buch, nur schlechtere Qualität erhalten. Sie sehen, dass Kosten für Lagerung und Vertrieb sinken, aber davon nix über bleibt. Sicherlich lässt sich vermitteln, dass für die Schaffung einer digitalen Infrastruktur erstmal Kosten entstehen, aber es lässt sich nicht glaubhaft darstellen, dass sie dann Nutzungseinschränkungen hinnehmen sollen, die durch hartes DRM geschaffen werden. Das wäre auch mir nicht erklärbar, obwohl ich die Hintergründe nachzuvollziehen suche. Es ist auch für keinen der Leser verständlich, die einfach nur ein Buch lesen wollen. Schadet DRM an dieser Stelle nicht eher dem Gewinn bzw. dem objektiven Bild, wieviel Geld man mit neuen digitalen Produkten verdienen kann? Aber das haben Sie ja bereits selbst in Ihrer Erklärung erwähnt, warum Sie auf DRM verzichten.

    Der nächste Teil in den nächsten Tagen…

  • Sehr geehrte Frau Börner,
    sehr geehrter Herr Ulmer!

    (Ich bitte das Ausbleiben meiner Antwort zu entschuldigen: die letzten zwei Wochen war ich ohne Telefon und Internet im Urlaub.)

    Wenn ich mir die Diskussion auch um die Zukunft des Journalismus im Internet („Hamburger Erklärung“, DRM auf AP-Meldungen & Co.) anschaue, dann kann ich für meinen Teil nicht „Angst“, sondern lediglich völliges Unverständnis bis hin zur defensiven Ignoranz seitens der Werkvermittler (Medienbranche im Allgemeinen und die Verlage hier im besonderen) gegenüber dem Internet diagostizieren. Man steckt sich die Finger in die Ohren und singt laut „Tralalala, ich kann Euch nicht hören“.

    Würde ich eine „unternehmerische Initiative“ starten, wäre meine erste Frage nicht: „Womit kann ich Geld verdienen?“, sondern: „Was will meine Zielgruppe?“ Denn für das, was Nutzer wollen und in genau der gewünschten Form und Qualität auch angeboten bekommen, werden sie auch – gerne – bezahlen. (NB: Ich bezahle für meine Milch 1,29 € pro Liter, das ist mehr als das Doppelte dessen, was man im Supermarkt für einen Liter „Milch“ (ab 0,55 € bei Lidl) zahlt. Aber dafür bekomme ein gesundes, vitamin- und fettreiches sowie wohlschmeckendes Produkt und nicht diese quadratischen Mogelpackungen mit einem wäßrigweißen Inhalt.)

    Damit kann ich Ihre 3. Frage, Herr Ulmer, schon beantworten: Ich möchte den Eindruck von den Verlegern gewinnen, daß sie spürbar daran interessiert ist, zu erfahren: „Was will meine Zielgruppe?“

    Genauso wie beim „Heidelberger Appell“ kommen wir – die Leser und Nutzer und deren Bedürfnisse – in der Debatte nur dann vor, wenn von „Piraten“, „Raubkopierern“ und „entfesselten Konsumenten“ geredet wird. Denkwürdig und symptomatisch, daß bei der E-Book-Präsentation in Leipzig der Vertreter des Börsenvereins im Grunde ohne Atem zu holen, sofort eine massive Drohkulisse aufbaute und so alle potentiellen Kunden als potentielle Rechtsbrecher verunglimpfte.

    Der Mikrokosmos „subito“ bzw. die Dokumentenlieferdienste im allgemeinen liefern da ein gutes Anschauungsmaterial:
    – Warum nutzen Wissenschaftler „subito“? 1. Um Zeit zu sparen, 2. Um Zeit zu sparen und 3. Um Zeit zu sparen;
    – Warum nutzen Wissenschaftler den Versand von elektronischen Kopien? 1. Um den Medienbruch zu überwinden, 2. Um den Medienbruch zu überwinden, 3. Um den Medienbruch zu überwinden.

    (Ein wichtiger Aspekt ist natürlich auch die finanzielle Seite, tatsächlich war aber „subito“ schon vor dem 1.1.2008 recht teuer, die neuen Lizenzgebühren machen jedoch 15-30% des neuen Gesamtbetrages pro Lieferung aus, ein spürbarer Anstieg der Preise war also die Folge.)

    Zu den Veränderungen aufgrund des 2. Korbs der Urheberrechtsnovelle ist im Vorfeld schon einiges an Texten verfaßt worden, ich verweise hier auf die Stellungnahme des Aktionsbündnisses.

    Konkret und exemplarisch läßt sich – im Zusammenhang mit „subito“ – die neugeschaffene Regelung in UrhG § 53a anführen, ein Text, der ganz unmittelbar Auswirkungen auf die wissenschaftlichen Dokumentenlieferdienste hat.

    UrhG § 53a beantwortet nur eine Frage: „Was wollen die Verlage?“ Keine der dort im Detail festgeschriebenen Vorschriften und Voraussetzungen spiegelt auch nur ansatzweise das Interesse und die Bedürfnisse der Nutzer von Dokumentenlieferdiensten im elektronischen Kopienversand wider.

    1) Durch den Versand von graphischen Dateien wird der Medienbruch nicht behoben, denn graph. Dateien (Bilder) sind nicht für die Volltextsuche geeignet, es lassen sich keine Passagen daraus kopien und in einen eigenen Text einfügen. Wie bei der Papierkopie muß man Zitate händisch abschreiben;
    2) die verfeinerte Vorschrift, daß die graph. Datei nur 10 Mal (!) und einen bestimmten Zeitraum (1 Monat) nutzbar ist und dann „Datenschrott“ wird, hat mit der Realität wissenschaftl. Arbeitens nicht viel zu tun, außer man organisiert seinen Arbeitsstil so, daß man eben diesen einen Monat den Aufsatz 10mal verwendet; wird man krank, muß auf Tagungen usw. und kann nicht weiterschreiben, hat man Pech gehabt und muß den Aufsatz erneut bestellen, was nicht nur Geld kostet, sondern Zeit;
    3) aber man kann die Datei ja ausdrucken und wie schon vor zwanzig, dreißig oder vierzig Jahren in einem Ordner ablegen. Der durchschnittliche Wissenschaftler lebt und arbeitet in Altbauwohnung mit um die 200qm Wohnfläche, kein Problem, alle Aufsätze also unterzubringen. (Wozu eigentlich Computer?)
    4) Der DRM-Schutz läßt sich problemlos und – wie Frau Börner vermutet – legal umgehen, wenn man a) die graph. Datei ausdruckt und b) wieder einscannt und c) die Datei als volltextdurchsuchbare pdf-Datei abspeichert. (Ich habe es nicht ausprobiert, aber vielleicht ließe sich dieses Procedere umgehen, wenn man ein Fax anfordert und dieses gleich elektronisch empfängt und speichert.) – Um also ein Exemplar, mit dem sich vernünftig und auch nach eigenem Ermessen und Rhythmus arbeiten läßt zu bekommen, muß ich als Nutzer dieselben Schritte vornehmen wie bei einer Papierkopie. Abgesehen von der schnelleren Lieferung – welchen Vorteil hat da die elektronische Lieferung?
    5) Dokumentenlieferdienste bzw. Bibliotheken dürfen nicht liefern, wenn eine „unternehmerische Initiative“, ein elektronisches Verlagsangebot vorliegt. „Subito“ verweist darauf per Hyperlink, jedoch bleibt es dem Nutzer überlassen, erneut zu recherchieren: a) den Aufsatz selbst, b) die Preise und Konditionen, zu denen er diesen einen Aufsatz bekommen kann. Das dauert, das kostet (nicht nur Zeit) und das nervt. Man muß also wenigstens doppelt so viel Zeit in die Recherche und Bestellung ein und desselben Aufsatzes investieren. Und wir reden dabei nicht von wenigen Minuten, sondern von Viertelstunden, Halbenstunden … vorausgesetzt, der Nutzer ist versiert genug, sich durch das Gestrüpp der unterschiedlichen Suchfomulare und Bezahlsysteme durchzuschlagen.

    Herr Ulmer, wo – bitte – ist da der Fortschritt, wo ist da der Vorteil für den Nutzer zu erkennen? Eine elektronische Kopie ist so schnell versandt wie ein Telefax, die Lieferzeit ist also kaum ein Grund, hier von einem Kundenvorteil zu sprechen. Der Schutz der Dokumente mit DRM konterkarriert den Nutzen und den Sinn von elektronischen bzw. digitalen Dokumenten, man zwingt die Nutzer, digitale Dateien wie bedrucktes Papier zu benutzen: Ausdrucken eben. Das ist doch so, als zwängen die Droschkenkutscher die Automobilisten, ihre Fahrzeuge legal nicht schneller als einen gängigen Zwei- oder Vierspänner fahren zu lassen.

    Aus Nutzersicht sind die „subito“ – und damit den Nutzern – auferlegten Einschränkungen und Vorschriften nicht mehr „drollig“, sondern einfach nur dämlich, realitätsfern und fortschrittsfeindlich. Kein Wunder, wenn alle, die es können, „subito“ nicht mehr nutzen oder – wenn sie darauf angewiesen sind – die DRM-Einschränkungen üblicherweise und ohne Federlesen umgehen.

    Durch den wissenschaftl. Kopienversand entstehen den Verlagen keine Verluste, denn niemand, der eine Aufsatzkopie bestellt oder selbst zum eigenen Gebrauch anfertigt, hätte überhaupt die finanziellen Mittel, die Zeitschrift oder das Einzelexemplar zu erwerben. „Subito“ & Co. ziehen keine Kunden ab, sondern organisieren entsprechend dem technischen Fortschritt das, was bislang per Post bzw. per Fernleihe mühsam und umständlich und zeitverschlingend über die eigene Bibliothek organisiert wurde. Ich kopiere keinen Aufsatz oder leihe mir keine Fachliteratur aus, weil es die Zeitschriften oder Bücher nicht im Handel gibt, sondern weil ich kein Geld habe, mir alle diese Fachliteratur zu kaufen. Entweder ich komme kostenlos an diese Literatur, oder überhaupt nicht. Das ist keine Frage des Willens, sondern einfach der natürlichen materiellen Zwänge. Darum gibt es öffentliche wissenschaftliche Bibliotheken; es wäre absurd, wenn ich Bücher aus Bibliotheken nicht ausleihen dürfte, wenn sie noch im Handel lieferbar sind. Das aber verlangt § UrhG 53a: ich muß Zeitschriftenaufsätze kaufen, wenn sie im Internet lieferbar sind. Habe ich das Geld dazu? Habe ich Geld, für einen einzelnen Aufsatz (ab 1 Seite) aus der Zeitschrift Historia (Stuttgart) 1,87 € VG-Wort-Tantieme zu bezahlen (1/3 des Gesamtpreises)?

    Inzwischen nutze ich „subito“ nur noch zur Bestands-Recherche und gelegentlich dazu, mir ein Buch per Fernleihe kommen zu lassen. Ansonsten habe ich an großen Uni-Bibliotheken zu freundlichen Menschen Kontakt, die mir die nötigen Zeitschriftenaufsätze kostenlos einscannen und an mich per E-Mail versenden. Und natürlich stelle ich meinen Studenten diese Aufsätze ebenfalls zur Verfügung. In Papierform und als Datei. Und natürlich nutze ich Open Access.

    Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum „WYLIE, G.: Pompey megalopsychos, Klio 72, 1990, 445ss.“ oder „SMITH, R. E.: The lex Plotia agraria and Pompey’s spanish veterans, CQ 7, 1957, 82ss.” mit DRM vor mir als Nutzer geschützt werden müssen und warum man mir einerseits zumutet, diese vollkommen dämlichen Restriktionen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, andererseits mich zwingt, um mit den Aufsätzen arbeiten zu können, diese DRM-Restriktionen zu umgehen, also ggf. illegal zu handeln.

    Denkt man, ich betreibe einen schwunghaften Handel mit Wylie 1990 und Smith 1957 oder stelle die Dateien bei The Pirate Bay ein? Erwartet man, daß ich meinen Kolleginnen und Kollegen meine persönlichen Bücher nicht ausleihe und ihnen eine Aufsatzkopie, die sich zufällig in meinem Bestand findet, vorenthalte: „Kaufen Sie sich das gefälligst selber!“

    Die Rede von der Legitimationskrise des Urheberrechts stammt nicht von mir, sondern von einschlägigen Fachjuristen, vgl. u. a. neuestens: Gerd Hansen: Warum Urheberrecht? Rechtfertigung des Urheberrechts unter besonderer Berücksichtigung des Nutzerschutzes (Baden-Baden 2009), S. 40ff.; auch die Rede von Viviane Reding am 9.7.9 spricht hier eine deutliche Sprache.

    Die „Legalisierung“ von „subito“ bzw. von Dokumentenlieferdiensten war – wie wir am UrhG §53a sehen – offensichtlich nur möglich, indem man dem Kurier Pferde vor die Motorhaube gespannt hat. Mußte das sein? Was sagt das über den Enfluß der Nutzer auf die Gesetzgebung aus, was über das Interesse der Verlage an den Bedürfnissen der Nutzer? Ich kann leider nicht feststellen, daß hier ein Ausgleich der Interessen von beiden Seiten stattgefunden hat. Natürlich hätte man Dokumentenlieferdienste auch gerichtlich schließen können und der Wissensversorgung in Deutschland damit einfach ins Knie schießen können. Was bei der „Legalisierung“ jedoch herausgekommen ist, illustriert nur die Unbeholfenheit und gallopierende Unkenntnis der Verleger. 1998 wäre das wohl eine klasse Lösung gewesen, aber 2008? Peinlich und ärgerlich.

    So sehr man Google Books gegenüber mißtrauisch sein muß, so sehr gebührt dem Vorstoß ein fast schon historisches Verdienst: daß er überhaupt erfolgt ist. Wenn schon bei der Nischenproblematik wissenschaftlicher Dokumentenlieferdienste derart an der Wirklichkeit vorbei geregelt wurde, wie sehr erst beim Aufbau einer echten Digitalen Bibliothek? Indem Google Fakten geschaffen hat, ist auch endlich die Frage nach Alternativangeboten aus und in Europa drängend geworden, denn kulturhistorisch sind die „individualrechtlichen Ansprüche“ einzelner Autoren oder Werkvermittler marginal im Vergleich mit der Monopolisierung von Wissensvermittlung, die mit Google Books uns ins Haus steht.

    Das Nutzerverhalten sowie die Nutzererwartungen und -forderungen an die Angebote und Dienstleistungen wachsen mit dem technischen Fortschritt. Die kleine Erfindung des Steigbügels hat die Kavallerie revolutioniert und in der Zeit der Völkerwanderung nicht nur Schlachten gewonnen, sondern ganze Eroberungsfeldzüge glücken lassen. Viele technische Errungenschaft sind im Mittelalter aus religiösen Gründen unterdrückt worden, mit einer anderen Art von „Rechtemanagement“ hat die katholische Kirche das heliozentrische Weltbild versucht, zu unterdrücken. Hat es etwas genützt? Ist es für den Menschen unnatürlich und gesundheitsschädlich, schneller als er von Pferden transportiert werden kann, zu reisen, wie man bei der Eröffnung der ersten Eisenbahnstrecken warnte?

    Würde ich eine „unternehmerische Initiative“ starten, würde ich mich fragen: „Was will meine Zielgruppe?“ und: „Welche Vorteile verschaffen meine Produkte und Dienstleistungen meiner Zielgruppe?“ – „Welchen Nutzwert stellt DRE/DRM für meine Kunden dar bzw. korrespondieren diese (und andere) Schutzmaßnahmen mit den Anforderungen und Erwartungen meiner Zielgruppe? Mit Blick auf die Nischenproblematik der wissenschaftl. Dokumentenlieferdienste bin ich davon überzeugt, daß DRE/DRM im Grunde nur FAQ ist – föllig absurder Quatsch – und zugleich einen deutlichen Nachteil für den Kunden darstellt und ein Ungleichgewicht zwischen Nutzer- und Anbieterinteressen.

    Wenn Kunden von sich aus überzeugt sind, einen realen Gegenwert für ihr Geld zu bekommen, eine wirklich vorteilhafte und wertvolle Dienstleistung zu honorieren, dann werden sie dafür gerne zahlen. Bekommen Kunden aber für ihr Geld minderwertige Ware, die technische Probleme aufwirft und ihnen Zwänge auferlegt, Nachteile gegenüber Vorteilen überwiegen und gegen die übliche und geforderte Benutzung gerichtet sind, dann werden sie dorthin ausweichen, wo sie die Produkte kostenlos und in einwandfreiem Zustand bekommen; Viviane Reding verweist auf die Ergebnisse einer Eurostat-Studie, nach der 60% der 16-24 wenigstens einmal sich illegal digitale Kopien besorgt haben. Daß sich bei den Jahrgängen, die mit dem Internet groß geworden sind, eine „Kostenlos“-Mentalität herausgebildet hat, liegt meiner Meinung nach vor allem daran, daß es für die offensichtliche Nachfrage über viele Jahre hinweg keine adäquaten Angebote gab, die wenigstens dieselben Vorteile zu einem marktgemäßen Preis wie eine kostenlose Tauschbörsenkopie bot. Und so hat sich ein Nutzerverhalten herausgebildet, das nicht nach Legalität oder Illegalität fragt, sondern nach der Machbarkeit und Verfügbarkeit.

    Ich hoffe, ich habe deutlich gemacht, daß (1) „subito 2008“ keinen tatsächlichen Fortschritt darstellt, sondern angesichts des technischen Fortschritts und der den Nutzern aufgezwungenen Restriktionen aus Nutzersicht völlig inakzeptabel und unattraktiv geworden ist, daß (2) mit UrhG § 53a der 2. Korb ganz konkret die Wissensversorgung von Forschern und Lehrern in Deutschland nicht dem Möglichen angepaßt, sondern rückwärtsgewandt einen überholten status quo festgeschrieben und so den Wissenschaften geschadet hat. Und schließlich (3) daß das „Bild vom Verleger“ differenzierter und realitätsnäher wird, wenn auch das „Bild vom Nutzer und seinen Bedürfnissen“, das die Verleger haben, sich differenziert und nährer an der Wirklichkeit der Nutzer orientiert ist. Denn wenn es so etwas wie „Investitionssicherheit“ überhaupt gibt, dann liegt sie in der emotional positiven Bindung, dem Vertrauen, das Kunden (Autoren wie Leser) den Verlagen entgegenbringen. Das gelingt nur, wenn wir – die Nutzer – das Gefühl haben, verstanden zu werden oder wenigstens das aktive Bemühen um Verständnis bemerkbar ist. Und da hat’s noch einige Defizite, meine ich.

    Viele Grüße, JL.

  • Nachtrag (Natürlich) zur UrhG 53/53a-Thematik:

    http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2008/BD1008_Recht.pdf
    http://www.bibliotheksverband.de/ko-recht/dokumente/Aufsatz_53a_gekuerzt.pdf

    Natürlich darf man kein digitales Fax empfangen, sondern muß als Nutzeer ein Papierfaxgerät zum Empfang bereithalten. Hätte ich mir auch denken können.

    Nebenbei: “subito” war nicht “illegal”, sondern der elektronische Versand war schlichtweg gesetzlich nicht neu geregelt: “Der Kopienversand von Bibliotheken wurde auf gewohnheitsrechtlicher Grundlage über Jahrzehnte betrieben, ohne dass irgendein Beteiligter oder Betroffener dies bemängelt hätte.

    Als das BMFT Anfang der 1990er Jahre die Bund-Länder-Initiative Subito startete,
    hätte man zwar auch eine gesetzliche Grundlage für den schnellen und effektiven Kopienversand von Bibliotheken schaffen können. Im Vertrauen auf die bereits seit Jahrzehnten eingeführte, gleichwohl nicht ganz unumstrittene Praxis, wurde dieser Aspekt jedoch zur Seite geschoben und nicht weiter beachtet.” http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2008/BD1008_Recht.pdf

    Der Börsenverein versuchte von Anfang an, mittels Klagen den Kopienversand zwischen Bibliotheken über “subito” zu unterbinden.

    JL

  • Dörte Böhner

    Sehr geehrterr Herren Ulmer und Losehand

    Die Vorwürfe bezüglich Subito… Ein beschauliches Bild, das Sie da mit den Garten und den Kindern gemalt haben. Allerdings hat es einen kleinen Schönheitsfehler: Bibliotheken und Bibliothekare nicht unbedingt die Eltern dieser Kinder, sondern vielleicht der öffentliche Park zwischen Ihrem Anwesen und dem der Eltern dieser Kinder. Muss der öffentliche Park, der allen zur Nutzung zur Verfügung steht, einen Zaun errichten? Er kann sicher die Gartenpforte, die bis jetzt zu Ihrem Garten offen gestanden hat, schließen, aber nicht verhindern, dass die Kinder dann eben die Pforte eines anderen Anwesens nutzen, das ebenfalls an Sie grenzt oder unter bzw. über den Zaun kriechen (Umgehung von DRM). Im Gegenteil, durch die Schließung besteht die Gefahr, dass Sie nicht mehr einschätzen können, aus welcher Richtung die Angriffe kommen und bisherige Mediatoren überflüssig werden. Hier kann man das Bild nicht mehr aufrecht erhalten.

    Die beiden Punkte, die Herr Losehand für die Nutzung von Subito anführte, treffen genau das, was ich während meiner Arbeit für Wissenschaftler erlebt habe.

    – Warum nutzen Wissenschaftler „subito“? 1. Um Zeit zu sparen, 2. Um Zeit zu sparen und 3. Um Zeit zu sparen;
    – Warum nutzen Wissenschaftler den Versand von elektronischen Kopien? 1. Um den Medienbruch zu überwinden, 2. Um den Medienbruch zu überwinden, 3. Um den Medienbruch zu überwinden.

    Einen dritten Punkt möchte ich noch hinzufügen, der nur bedingt diese allgemeine Gültigkeit besitzt, der aber mit ein entscheidendes Kriterium für die Bestellung bei Subito war und ist. Dieser Punkt ist die Bezahlung. Subito bzw. die anderen Dokumentenlieferdienste waren der Ansprechpartner für die Abwicklung der Bezahlung. Der Wissenschaftler/die Bibliothek benötigte keine Kreditkarte und musste sich nicht mit vielen verschiedenen Bezahlsystemen (Stichwort: Datenmanagement) auseinandersetzen. Es gab am Abrechnungszeitraum i.d.R. eine Rechnung, egal von welcher Bibliothek (alternativ ersetzbar Verlag) der Artikel bezogen wurde. Diesen Mehrwert an Service sehe ich bei keinem der Verlage. Verfahren und Preise sind erheblich schlechter geworden. Daran ändert wenig die Tatsache, dass mit den neuen Lizenzverträgen Subito wieder elektronisch liefern darf. Die Nutzungsbedingungen werden in keinster Weise den Bedürfnissen der Wissenschaftler gerecht.

    Verlage haben digitale Angebote – ihre Seiten lassen z.T. ein gewisses Maß an systematischer Suche zu, aber die Preisvorstellungen orientieren sich auf dem ersten Blick nicht unbedingt an der Frage, „Was will mein Kunde?“ und „Was kann er sich leisten?“. Die Etats gerade öffentlich finanzierter Bibliotheken und Forschungseinrichtungen sind kein Geheimnis. Hier leiden gerade die kleineren Verlage wohl auch unter dem Verhalten der eher als Kannibalen zu bezeichnenden Oligarchen ihrer Branche, die den Hauptanteil abschöpfen. Es bleibt nicht viel über für nicht berechenbare, aber teure pay-per-view-Angebote selbst dieser Verlage.

    Grauzonen im Recht auszunutzen, das ist jedem belassen. Es geht auch nicht darum, dass eine Entscheidung getroffen werden musste, allerdings kritisiere ich aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken in Bezug auf wissenschaftliche Literatur die Kurzsichtigkeit, die das Subito-Urteil und auch die Anpassungen des Korbs 2 beinhalten.

    Die „Legalisierung“ von „subito“ bzw. von Dokumentenlieferdiensten war – wie wir am UrhG §53a sehen – offensichtlich nur möglich, indem man dem Kurier Pferde vor die Motorhaube gespannt hat. Mußte das sein? Was sagt das über den Enfluß der Nutzer auf die Gesetzgebung aus, was über das Interesse der Verlage an den Bedürfnissen der Nutzer?

    Wirtschaftliche Interessen als einzigen Aspekt gelten zu lassen schafft keinen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessengruppen, deren Interessen aus Sicht der Wissenschaftler Herr Losehand exemplarisch für § 53a UrhG im Kommentar 17 sehr ausführlich aufgelistet hat. Sicherlich müsste man hier weiter zwischen den Bedürfnissen von Wissenschaftlern der Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften differenzieren.

    Hm, die Legitimationskrise des Urheberrechts ist ein Bild, das durch Heidelberger Prozess und Äußerungen von Verlagsvertretern in Bezug auf die Wahrnehmung von Urheberrechten projiziert wird. Das Internet als urheberrechtsfreier Raum ist durch die Medienindustrien geprägt worden. Und nein, wissenschaftliche Bibliothekare (so allgemein wie Sie das bezeichnen) und die Wissenschaftlern (auch die einigen) haben kein Problem mit dem Urheberrecht, sondern sie stellen laut Überlegungen an, wie das Urheberrecht für sie gestaltet sein müsste, damit ihre Klientel bzw. bei den Wissenschaftlern sie selbst bestmöglich und effektiv arbeiten können.

    Wissenschaftler verbinden wohl andere Vorstellungen mit dem, was das Urheberrecht leisten soll und was nicht, als dies die Verwerter tun. Abgesehen von schwarzen Schafen, die es überall gibt, wissen sie sehr wohl um die Bedeutung der Urheberrechte (Zitate, Folgen bei Plagiaten, etc.). Sie unterscheiden für den wissenschaftlichen Bereich aber auch stärker zwischen den berechtigten Interessen der Urheber und den sekundären Interessen von Verlegern. Dass hier eine enge – vor allem finanziell zu wertende – Verknüpfung besteht ist wohl der eigentliche Streitpunkt, der sich aber sicherlich mit neuen Geschäftsmodellen lösen lässt. Ich bin der Meinung, dass Bibliotheken/Universitäten derzeit Verlage in keinster Weise ersetzen können, aber auf der anderen Seite sehe ich auch, dass Verlage kaum Bereitschaft zeigen, die Bedürfnisse der Lernenden und Forschenden in ausreichendem Maße zu beachten.

    Es ist in meiner Wahrnehmung auch nicht so, dass die Verleger ständig daran arbeiten, dass das Urheberrecht immer mehr Einschränkungen enthält, sondern vielmehr so, dass die Wissenschaftslobby ständig daran arbeitet, das Urheberrecht zu durchlöchern und aufzuweichen.

    Da spricht Lobby gegen Lobby. Jeder versucht in seinem Interessenbereich das Maximalste für seine Seite herauszuholen. Jeder vertritt seine aus seiner Sicht berechtigten Interessen, sicher übertrieben, um ein Optimum zu erreichen oder wenigsten die Minimalbedürfnisse zu sichern.

    Lobbyarbeit findet mit gleichem Engagement und den gleichen Mitteln auf beiden Seiten statt. Es wäre allerdings auch verantwortungslos, wenn die Wissenschaft im Gesetzgebungsprozess keine eigene Lobbyarbeit machen würde.

    Lobbyarbeit als Vorwurf anzubringen, hieße schließlich sich im Kreis zu drehen. Allerdings leidet darunter letztendlich die Wahrnehmung des Gesprächspartners als gesprächsbereiten Partner. Das spiegelt sich zurzeit auf beiden Seiten der „Streitparteien“ ab.

    Bei dieser Diskussion gibt es einen „wunden Punkt“, den Christian Hauschke in seinem Kommentar Nr. 12 mit seiner Frage auch andeutet:

    Sie (Herr Ulmer, Anm. d. Verf.) schreiben von der Wissenschaftslobby. Wer ist das denn, wenn nicht die Wissenschaftler und somit die Urheber (und Rezipienten) selbst?

    Herr Losehand ist ja in seinen Kommentaren (Nr. 17 und Nr. 18) sehr ausführlich auf Ihre Fragen eingegangen. Ich selbst habe noch einen ganzen Katalog an Fragen, der sich nicht nur an Verleger wendet, sondern auch an die Bibliothekare.

    Wie können Verlage, als Profiteure der öffentlich bezahlten Wissenschaftler, konkreter auf die Wünsche Ihrer „Stofflieferanten“ (Urheber) eingehen, wenn diese Verlagsergebnisse als Rezipienten mit besonderen Bedürfnissen nutzen? Wie muss das Urheberrecht angepasst werden, um eine privaten Nutzung und einer wissenschaftlichen Nutzung gerecht zu werden? Welche Rolle können und müssen wissenschaftliche Bibliotheken zukünftig übernehmen, nicht nur in Bezug auf ihr Angebot für die Wissenschaftler sondern auch ergänzende Angebote für Verlage? Wie können beide in einer digitalen Welt den Wünschen und Bedürfnissen der Nutzer (Wissenschaftler) gerecht werden (Rechtemanagement, Zugangsformen, etc.)? Welche Ausbildung und welche Spezialisierungen sind für zukünftige Fachkräfte notwendig?
    Dieser Katalog lässt sich auch mit den Fragen von Frau Annette Kustos in der Mail an Inetbib zur Frage der Hybridbibliotheken ergänzen:

    Was wollen denn die Bibliotheken eigentlich in Zukunft für eine Position einnehmen? Was wollen wir für die Wissenschaft mit der Verlagswirtschaft (übrigens im Hinblick auf die Internationalität) oder neben ihr anbieten? Wollen wir / Können wir Vermittler wissenschaftlicher Information bleiben, können wir das leisten oder sind wir gar in der Zukunft (unerwartet) unerlässlich? Ist die Angst Google und Co erschlagen uns eigentlich gerechtfertigt? Studie? – kann kaum empirisch werden (oder doch?), aber ein Entwurf?

  • Kurz zum Stichwort “Legitimationskrise”:

    Sehr geehrte Frau Börner,
    sehr geehrter Herr Ulmer!

    Die Rede von einer “Legitimationskrise des Urheberrechts” bedeutet meiner Einschätzung nach nicht, daß sich die Vorstellung schleichend entwickelt (oder entwickeln soll), daß Urheber, Verwerter und Werk keinen Schutz genießen (sollen), daß alles gratis und frei für die Nutzer ist oder sein sollte.

    Vielmehr geht es um einen Paradigmenwechsel, der das Verhältnis von Urheber und Werk, von Werk und Nutzer neu beleuchtet und auch neu definiert. Im Vordergrund z.B. der cc-Lizenzen, die sich neben bestehenden UrhR-Koropra und alternativ dazu entwickelt haben, stehen nicht individualrechtliche Ansprüche einer Urheberrechtspersönlichkeit, nicht das Urheberrecht, an der Verwertung (Nutzung) finanziell zu partizipieren, sondern ein Ausgleich zwischen den Interessen von Urheber und Nutzer, zu beider fairem Vorteil. Das bestehende deutsche UrhR ist Urheber-zentriert, denn es braucht Schranken, in die seine Ansprüche gewiesen werden müssen, damit auch der Nutzer im Gesetz vorkommt.

    Die Kontrolle über das Werk – die “Werkherrschaft” des souveränen Urhebers ist, in dieser überspitzten Form, wie sie Roland Reuß auf der Frankfurter Tagung ausmalte und einforderte, ist – beispielsweise – für mich völlig unverständlich. In gewisser Weise ist die postmoderne Kritik (wie von Michel Foucault) am Autor-Werk-Verhältnis, auf das ich in einem meiner Blogbeiträge nur kurz ein Schlaglicht geworfen habe, im Internet wirksam:

    “Die Verbereitung unser Beiträge und Interviews ist wie immer ausdrücklich erwünscht”, heißt es auf einem der reichweitenstärksten Blogs Deutschlands “netzwertig.com”: man darf – “das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen” und – “Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen” (cc-Lizenz by-nc).

    [NB: In Haydns Symphonie No. 83 (La Poule) finden Sie im 2. Satz, Takt 88-91 ein wörtliches Zitat von Pachelbels “Canon”, nur von D-Dur um einen Halbtonschritt nach Es-Dur transponiert. Nach heutiger Rechtslage und Rechtsprechung würde es (vorausgesetzt, beide Komponisten wären Zeitgenossen) zu einem Rechtsstreit kommen, der Haydn untersagen würde, diese drei Takte + Wiederholung zu verwenden … (vgl. das Urteil zugunsten “Kraftwerk”).]

    “Legitimationskrise” bedeutet also, daß das Paradigma, auf dem unser derzeitig geltendes Urheberrecht aufbaut, durch die Praxis von Urhebern und auch von Nutzern im und durch das Internet infrage gestellt wird.