Happy BlogDay!

Jeder braucht einen Feiertag und warum sollten nicht auch Blogger ihren eigenen Feiertag haben? Heute ist es so weit.

BlogDay was created with the belief that bloggers should have one day dedicated to getting to know other bloggers from other countries and areas of interest. On that day Bloggers will recommend other blogs to their blog visitors.
With the goal in mind, on this day every blogger will post a recommendation of 5 new blogs. This way, all blog readers will find themselves leaping around and discovering new, previously unknown blogs. [Quelle]

Und ganz dieser Tradition verhaftet – Tradition darf man glaube beim 5. Jahrestag sagen – folgen jetzt 5 Blogs, die ich weiterempfehle:

Schulbibliotheks-Blog – Bibliothek der Latina August Hermann Francke, Landesgymnasium in den Franckeschen Stiftungen – interessante Beiträge aus dem Alltag der Bibliothek

Biblioblog der Universitätsbibliothek der Freien Universität – Posts, die sich nicht nur mit der Nabelschau der eigenen Bibliothek beschäftigen

Schokolade-Blog – das Blog für gehaltvollen Content

Manga zeichnen lernen – Tutorial zum Zeichnen eigener Mangas

Informationsportal für die zukünftige Gemeinde Börde-Hakel – für die Gedanken an die Heimat 🙂

Plattform Geistiges Eigentum

Ich bin heute angeschrieben worden von Marina Grinberg der Multiart PR-Agentur Gmbh und eigentlich lösche ich solche Mails ohne eine Antwort, aber “Plattform Geistiges Eigentum” klang zumindest interessant, wenn auch Absenderadresse und die Plattform keine Gemeinsamkeiten erkennen ließen. Nett wäre es gewesen, den Link mitgeliefert zu bekommen, aber die drei Worte bei Google eingegeben, lieferten das Projekt gleich als ersten Treffer.

Plattform Geistiges Eigentum

Plattform Geistiges Eigentum

Diese “Plattform Geistiges Eigentum” ist eine gemeinsame Initiative des Verbandes der Österreichischen Musikwirtschaft – IFPI Austria und des Verbandes Österreichischer Zeitungen. IFPI steht für International Federation of the Phonographic Industry, d.h. bei dem Angebot wird schwerpunktmäßig auf die Interessen der Musik- und Verlagsindustrie gesetzt. Die Seite bietet Informationen über die Aktivitäten des Verbandes der Österreichischen Musikwirtschaft sowie über Entwicklungen der österreichischen und internationalen Musikbranche

Zielsetzung ist der Schutz des geistigen Eigentums.

Künstlerische Kreation und wissenschaftliche Forschung sind Motore unserer Gesellschaft, die mit dem notwendigen Respekt zu begegnen sind: Respekt wiederum ist Schutz geistigen Eigentums vor Missbrauch, Diebstahl, Vereinnahmung.
Bewusstsein dafür zu schaffen, ist Ziel der Plattform zum Schutz geistigen Eigentums, die sich als breite Initiative begreift, über die Grenzen Österreichs hinaus, als Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahme ebenso wie als politische Initiative.
Neben der Vertiefung des öffentlichen Bewusstseins ist das Schaffen von international validen und ratifizierten Rahmenabkommen zum Schutz geistigen Eigentums und zu dessen Anerkennung gefragt. Dabei geht es um Urheberrecht im klassischen Sinne ebenso wie um Copyright und Verbietung von Ordinärem, um Fälschungen und Piraterie.

Man bat mich in der Mail, einen dauerhaften Link zu dieser Plattform zu setzen. Im Vorfeld habe man auch auf Bibliothekarisch.de verlinkt (zu finden unter Links -> Blogs).

Täglich aktualisierter Blog mit interessaten Themen rund um Bibliotheken, Urheberrecht, Informationskompetenz, E-Books und Web 2.0
http://bibliothekarisch.de/blog/

Was ist auf dieser Website zu finden?

.
Einen dauerhaften Link zu dieser Seite wird es von bibliothekarisch.de nicht geben. Die Autoren des Blogs werden sich zwar weiterhin den Diskussionen zum Urheberrecht stellen, aber dabei unabhängig von Interessenvertretungen ihre private Meinung wiedergeben. Wir freuen uns über Verlinkungen durch andere, sehen uns aber im Gegenzug nicht gezwungen deshalb dauerhafte Verlinkungen über ein Blogroll vorzunehmen.


Ähnliche Beiträge

Sony steht zu Google

Erst vor wenigen Tagen ging die Meldung rum, dass Google über 1 Million Bücher kostenlos im E-Pub-Format zum Download anbietet. Damit war klar, dass Amazon gewaltige Konkurrenz bekommt, denn der Kindle kann das E-Pub-Format nicht darstellen. War mit dieser Ankündigung von Google gleichzeitig ein Machtsignal verbunden, so in der Art: Achtung, wer sich gegen mich in Bezug auf das Google Settlement stellt, kann nur verlieren? Sony hingegen macht da wohl alles richtig. Schon März diesen Jahres deutete sich eine engere Zusammenarbeit zwischen Sony und Google an. Und auch jetzt unterstützt Sony Google.

Ein Anwalt des Unternehmens aus Japan hat vor Gericht sich für das Vorhaben von Google geäußert. Im Gegensatz zu vielen anderen sieht Sony im der Einigung mit den Autoren keine Einschränkung des Wettbewerbs sondern das genaue Gegenteil.

Sony stellt sich damit als Konkurrent von Amazon auf die Seite des scheinbar stärkeren. Bei Bloomberg heißt es:

Sony’s position puts it at odds with Amazon.com, which is part of a coalition that includes Microsoft Corp. and Yahoo! Inc. who argue that Google is trying to control the access and distribution of the largest database of books in the world.

Die Zeit befürchtet ebenfalls, dass hier ein neuer Kriegsschauplatz eröffnet wird, dem das Google Settlement als Steilvorlage dient:

Mit Sonys Teilnahme an dem Streit könnte sich die Debatte allerdings auch zu einem «Stellvertreter-Krieg» entwickeln. Denn das Unternehmen dürfte selbst großes Interesse die Nutzer von Sonys E- Book-Readern mit digitalen Buchinhalten zu versorgen.

Klar ist, dass alle Reader, die in der Lage sind, E-Books im E-Pub-Format darzustellen, von diesem Angebot Googles profitieren, eine Million gemeinfreie Werke in diesem Format anzubieten. Dazu zählen die Sony-Reader und deutlich ist beim Verhalten von Sony auch, dass man die Hand, die einen füttert, nicht beißt. Erst diesen Monat hat Sony angekündigt, im eigenen E-Book-Shop auf E-Pub zu setzen.


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VG Wort und das Vertretungsrecht gegenüber Google

Die VG Wort versucht derzeit von ihren Autoren das Vertretungsrecht gegen Google Books zu erhalten. Bereits Januar diesen Jahres hat VG Wort diese Aktion angekündigt, wie hier im Blog schon berichtet wurde. Die Autoren bekommen Post von der Verwertungsgesellschaft und sollen den vorgefertigten Brief der Rechteübertragung zurücksenden oder auf einer Internetseite der VG Wort diese damit beauftragen, sie in Sachen Google Books zu vertreten. Das in juristischer Sprache gehaltene Schreiben enthält einige Stolpersteine, die dem juristischen Laien nicht auffallen werden.

Was will die VG Wort? Ihr Vorgehen richtet sich gegen Google Books. Für dieses Angebot werden Bücher aus dem “Verlagsprogramm” verwendet oder aus dem “Bibliotheksprogramm”.

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Glossar für Begriffe der Informationskompetenz

Das Glossar entstand auf Initiative des BMBF-Projektes BibTutor und wurde von einer gemeinsamen Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgruppen Netzwerk Informationskompetenz Baden-Württemberg (NIK-BW), der UB Kaiserslautern und der Arbeitsgemeinschaft Informationskompetenz Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt. DAs Glossar soll helfen, die fachsprachiche Terminologie innerhalb von E-Learning-Angeboten wie Online-Tutorials zur Vermittlung von Informationskompetenz zu erklären. Die technische Betreuung und Entwicklung wurde dabei von der UB Kaiserslautern übernommen.
Erreichbar ist das Glossar bspw. unter Informationskomptenz.de und den Seiten der UB Kaiserslautern. Es kann über eine XML-Schnittstelle heruntergeladen und darf von anderen Bibliotheken auf ihrer eigenen Homepage angeboten werden.

Das Glossar selbst ist wie ein Thesaurus aufgebaut. Über eine alphabetische Liste kann man sich eine Begriffsdefinition ansehen, die die notwendigsten Infos bietet. Mit einem weiteren Klick auf den Begriff gelangt man zum ganzen Eintrag mit der vollständigen Begriffserklärung. Diese Erklärung umfasst folgende Informationen:

  • die erweiterte Definition, in der meist auch ein Anwendungsbezug enthalten ist.
  • Ober- und Unterbegriffe (verlinkt)
  • Synonyme
  • Beispiele
  • weiterführende Links und Hinweise.

Zur Zeit entsteht ein englischsprachiges Glossar, welches allerdings keine 1:1-Übersetzung der deutschen Begriffe sein wird. Dieses Glossar ist für den englsichssprachigen Markt gedacht, d.h. Stichworte und Beispiele sind auf diesen Nutzerkreis ausgerichtet. Dieses Pendant enthält daher auch Begrifflichkeiten, die für deutsche Bibliotheken keine Rolle spielen. Im Gegenzug bietet sich das gleiche Szenario auch für das deutsche Glossar, das bspw. die Namen der einzelnen Bibliotheksverbünde enthält, die im englischen Glossar nicht zu finden sein werden.
Das Ziel der Arbeitsgruppe ist es, 2010 das bilinguale Glossar als Open-Source-Produkt zur Nachnutzung freizugeben, wie dies bereits für die deutschsprachige Version schon möglich ist.

Quelle:
Nilges, Annemarie; Oberhausen, Birgit: Informationskompetenz goes international. In: Bibliotheksdienst, 43 (2009), S. 753 – 757

Lehrfilm mit gereimten Ratschlägen

Ein kleiner Film als Benutzerhilfe in der Bibliothek des ThS Elstal. Für diesen Film wurden keine echten Bücher mit Kaffee überschüttet. Das ist ein aufwendiger und extrem teurer Special Effect. So teuer, dass wir uns kein 16:9 Format mehr leisten konnten, liebes MBS. Ach ja, Ähnlichkeiten mit echten Studenten in Elstal sind total zufällig. Die Namen sind frei erfunden. 🙂

Dann lernt mal fein 😀

Bibliothek des Deutschen Bundestages

Rundgang durch die Bibliothek des Deutschen Bundestages im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus


[Korrektur zur Verbesserung des Datenschutzes. Umstellung Youtube-Video auf “privacy-enhanced mode”: 03.06.2018]

Auch Internetnutzer haben Rechte

Die Buhmänner oder Frauen der Nation – so mag man als Urheberrechtsinteressierte meine – sind die Internetnutzer. Hier verbreitet sind Raubkopierer, Piraten und Diebe, d.h. alle Gesetzlosen finden sich hier an dieser Stelle zusammen. Und diese müssen verfolgt, überwacht und möglichst ausgesperrt werden.

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale betreibt Aufklärung und hat eine neue Website mit dem Titel “Surfer haben Rechte” gestartet. Neben der Vorstellung der einzelnen Dienste und Anbieter (Soziale Netzwerke, Suchmaschinen, Webmaildienste, Onlinespiele, Tauschbörsen, Auktionen, Bewertungen und Preisvergleiche sowie Onlineshops) wird auch auf rechtliche Themen eingegangen:

Die Website soll aufklären. In der Presseerklärung der Verbraucherzentrale heißt es:

Internetnutzer erfahren auf surfer-haben-rechte.de, was Rechtsthemen wie Urheberrecht, Datenschutz oder Vertragsrecht sind und was sie im Onlinealltag bedeuten. Praxisnah informiert die Webseite, was bei konkreten Angeboten zu beachten ist. Checklisten helfen dabei, die wichtigsten Punkte stets im Blick zu behalten.

Entstanden ist die Seite im Rahmen des Projektes „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)und wurde vom Bundesverbraucherministerium gefördert.
“Surfer haben Rechte” kooperiert mit dem Projekt Verbraucher sicher Online der Technischen Universität Berlin.

Netzpolitik.de schreibt dazu:

Für die regelmäßigen Netzpolitik-Leser wird da nicht viel Neues dabei sein. Aber schön, dass es mal eine praktische Webseite zur Medienkompetenz-Vermittlung mit vielen Informationen über digitale Verbraucherrechte gibt, die man an weniger informierte Nutzer weiterempfehlen kann.


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Europa und Google Books

Der Bundesregierung und damit auch VG Wort und dem Börsenverein droht eine Niederlage auf europäischer Ebene, wenn es um die umstrittene Internet-Bibliothek von Google geht. Die EU-Kommission und die anderen großen Mitgliedsstaaten sind aktiv für das digitale Buchprojekt. Der Aufschrei, dass Frankreich dazu gehört, war in den letzten Tagen in der Presse zu lesen.

Die New York Times titelt Europe Divided on Google Book Deal und die FAZ sieht Der Kampf um das digitale Buch. Argwöhnisch betrachtet wird, dass die Französische Nationalbibliothek in Gesprächen mit Google ist. Kapituliert Frankreich vor Google? fragte die FAZ vor wenigen Tagen. Die Situation ist wieder in Bewegung.
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