Praxiskommentar Urheberrecht in zweiter Auflage

Das Urheberrecht ist für Blogger, Forenadministratoren und Websitebetreiber immer wieder mit Gefahren und Fallstricken versehen, die den Betrieb von Online-Angeboten nicht ungefährlich machen. Kompliziertes Recht mit seinen Auslegungen und Graubereichen ist für Laien meist schwer verständlich, daher bedarf es eines praxisnahen Überblicks. Mit der Loseblattsammlung “Heise Online-Recht – Der Leitfaden für Praktiker & Juristen” legt Heise eine aktualisierte zweiten Auflage vor. Dort können Laien die Erfahrung von heise online und das Know-how von Experten aus Praxis und Lehre nachlesen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Technische Einrichtung
    1. Domainregistrierung: Kennzeichenrecht
      Felix Zimmermann
    2. Vertragsbeziehungen zum Provider
      Nikolaus Bertermann
  2. Inhaltliche Gestaltung
    1. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
      Prof. Dr. Nikolaus Forgó/Fabian Schmieder
    2. Inhalte: Urheber-, Geschmacksmuster- und Äußerungsrecht
      Thorsten Feldmann
    3. Haftung für fremde Inhalte
      Jörg Wimmers/Dr. Carsten Schulz
    4. Gewinn- und Glücksspiele
      Dr. Martin Jaschinski
    5. Jugendmedienschutz
      Sabine Frank/Imme Pathe
  3. Der Betrieb des Dienstes
    1. Bezahlsysteme und Risikomanagement
      Dr. Tina Krügel
    2. Datenschutz
      Marian Alexander Arning/Nils Haag
    3. Rechtsprobleme der E-Mail-Nutzung
      Sven Tschoepe
    4. Computer- und Online-Strafrecht
      Dr. Ulrich Wehner
    5. Abmahnungen und Gerichtsverfahren
      Joerg Heidrich
  4. Gesetzessammlung

Herausgeber sind Joerg Heidrich, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlages und Rechtsanwalt aus Hannover, Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Professor für IT-Recht/Rechtsinformatik an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover, sowie Thorsten Feldmann, Rechtsanwalt aus Berlin.
Für die neue Auflage wurden alle Kapitel überarbeitet und ergänzt, z.B. durch die neuen Urteile im Bereich der Forenhaftung und Änderungen im Bereich des Computerstrafrechts.

Praxisnah erläuterte Rechtsfragen sollen helfen, rechtliche Konflikte, unnötigen Ärger und gegebenenfalls hohe Kosten zu vermeiden. Zudem erhält man anhand von Checklisten Hilfestellung und Orientierung für die Praxis. Ergänzt durch eine Auswahl der relevanten Gesetze verschafft die Loseblattsammlung Durch- und Überblick;

Bezogen werden kann dieser zweibändige Kommentar als Loseblattsammlung über den Heise online – Kiosk für 99,00 €. Vielleicht kann aber die ein oder andere Frage auch bereits kostengünstiger mit dem frei zugänglichen Script von Thomas Hoeren, welches ebenfalls gerade erst aktualisiert wurde.

Quellen:
Zweite Auflage von “Heise Online-Recht: Der Leitfaden für Praktiker & Juristen” via heise online
Zweite Auflage von „Heise Online-Recht: Der Leitfaden für Praktiker & Juristen“ Heise online Kiosk

Erschließungsstandards bei OPLs

One Person Libraries bestechen mit ihrem Aufgabenfeld. Jede in der Bibliothek anfallende Aufgabe muss durch die Bibliothekarin erledigt werden? Wieviel bedeuten da noch Erschließungsstandards, wenn es um pragmatische und zeitsparende Aufgabenerfüllung geht?

Eine Studentin des Studiengangs „Information Science & Engineering/ Informationswissenschaft“ an der Hochschule Darmstadt beschäftigt sich im Rahmen eines Praktikums in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main in der Arbeitsstelle für Standardisierung mit einem neuen Standard „Resource Description and Access“ (RDA).

Sie möchte als Projekt die Veränderungen und Auswirkungen einer möglichen Regelwerksumstellung auf OPLs untersuchen.

Daher benötigt sie Informationen über die derzeitige Situation in OPL. Sie interessiert für eine Projektarbeit über das Thema „Erschließungsstandards in One-Person Libraries“ für die verwendeten Erschließungssstandards. Die Studentin bittet OPL-BibliothekarInnen bis zum 14.09.2009 einen Fragebogen (1,2 MB) auszufüllen und ihr per E-Mail zusenden.

Quelle:
Fragebogen zu Erschließungsstandards in OPLsvia BIB

Hotels für Bücherfreunde

Welcher Bücherwurm träumt nicht davon einmal in mitten von Büchern zu nächtigen. Dieser Traum lässt sich heute ganz einfach in einem sogenannten Bücherhotel verwirklichen. Diese haben sich darauf spezialisiert, dem Bücherfreunde ein perfektes Umfeld zu bieten. Die Bewertung der Hotels erfolgt ganz nach dem Motto Lesen mit kleinen Büchersymbolen.  So darf der Gast in einem Fünf-Buch-Bibliotel eine Buchauswahl von mindestens 1500 Büchern erwarten.

Zum Service der Häuser gehört es, dass der Gast sich bereits im Vorfeld ein Buch seiner Wahl auf das Zimmer bestellen kann, welches bei der Ankunft für bereit liegt. Zudem ist der ganze Service des Hotels auf die Bedürfnisse einer wahre Leserate abgestimmt. So sind die Essenszeiten flexibel und auch das Lesen bei Tisch ist gestattet. Außerdem warten gemütliche Leseplätze im ganzen Haus auf den Gast.
Die Idee stammt von dem Salzburger Unternehmer Sebastian Mettler, der selbst leidenschaftlich gern liest. Mittlerweile gibt es in Österreich 50 dieser Bibliotels, die sich teilweise sogar auf bestimmte Genre spezialisiert haben.

Doch warum in die Ferne schweifen, auch in Deutschland kann man in einem Bücherhotel nächtigen und natürlich lesen. Das erste Bücherhotel Deutschlands liegt auf dem Gutshof in Groß Breesen in Mecklenburg-Vorpommern im Dreiländereck zwischen Hamburg, Rostock und Berlin. Hier wird man von über 100.000 Büchern erwartet, die in verschiedenen Gebäuden untergebracht sind. Zum einen befinden sich natürlich in den Zimmern selbst Bücher, zum anderen gibt es ein Bücherhaus mit Bücherstube, außerdem ein Gutshaus mit Bibliothek und ein Denkhaus mit Privatbibliothek. Die Bestände des Hotels sind aber weder sortiert noch archiviert, so dass man sich auf gut Glück durch die Bücherberge wühlen muss. Der Gast kann gern eigene Bücher mit bringen und diese mitgebrachten Bücher dann tauschen: für zwei eigene gibt es im Tausch ein Buch aus dem Bestand des Hotels zur Mitnahme.

Eine schöne Idee 💡 finde ich. Der Vorteil, wenn man als bekennende Leserate in einem solchen Hotel absteigt, ist mit Sicherheit, dass man eine Menge an Gepäck spart, denn die eigene Literatur für den Urlaub kann man sich ja getrost vor Ort suchen. Und dass dieses Konzept durchaus funktioniert, zeigt das erste Bücherhotel Österreichs in Bad Kleinkirchheim, welches seit zehn Jahren existiert.

Quelle:
Bibliotels: “Bücherhotels” erobern neue Gäste via ORF.at

Libreka ist ärgerlich

Ich habe dieser Tage mal bei Libreka vorbeigeschaut, weil ein Hinweis auf Probekapitel der Longlist des deutschen Buchpreises mich dorthin lockte. Aber die erste Ernüchterung kam rasch: die Probekapitel waren ausschließlich im epub-Format verfügbar. Ich besitze (noch) keinen E-Book-Reader, also habe ich mir einen epub-Converter heruntergeladen, um die Probekapitel im PDF-Format lesen zu können. Ergebnis: von 20 epubs wurden genau 3 (!) fehlerfrei umgewandelt. Einige ließen sich gar nicht öffnen, bei anderen waren offensichtlich 2 verschiedene Zeichenkodierungen verwendet worden, was zu unleserlichen Texten führte.

Auch die Installation eines E-Book-Readers für den PC, der das direkte Lesen der epubs ermöglicht, löste das Problem nicht völlig, einige waren nach wie vor nicht zu öffnen.

Ich bin nur froh, dass die Probekapitel auch noch einmal als Booklet in den Buchhandel kommen, so bin ich auf Libreka nicht angewiesen. Aber ein Armutszeugnis für diese Volltextsuche des Buchhandels ist es trotzdem.

Drei gegen Google

Sie machen Ernst, die drei größten Konkurrenten von Google. Ich musste einen Moment nachdenken, wer damit gemeint sein könnte, denn neben diesem gigantischen Internetkonzern verblassen alle anderen. So langsam dämmerte es mir dann allerdings. Erz-Rivale Microsoft, der ja gerade mit Bing.com seine große Suchmaschine gestartet hat, muss man genauso wie den Buch-und Suchmaschinen-Anbieter Amazon zu den „großen“ Konkurrenten zählen. Doch beim Dritten musste ich dann ein wenig im Text weiterlesen, nur um gleich zu nicken, als es um Yahoo.com ging. Diese drei sind der “Open Book Allicance” beigetreten, die gegen Google und sein Google Books Settlement vorgehen wollen. Sie möchten verhindern, dass durch eine gerichtliche Entscheidung Google demnächst ganz legal weitere Millionen von Büchern einscannt und seinen Nutzern den Zugriff darauf erlaubt.

2004 begann Google Buchbestände aus amerikanischen Bibliotheken einzuscannen und einer riesigen Datenbank einzuverleiben. Die urheberrechtlich geschützten Werke wurden nur in kurzen Auszügen angezeigt. Recht schnell wuchs die Gesamtzahl dieser Bücher auf insgesamt rund sieben Millionen Bücher an. Darunter befinden sich unter anderem auch deutschsprachige. Diskussionen ums Urheberrecht der Buchautoren waren vorprogrammiert. Google ließ es darauf ankommen und US-Autorenverbände klagten gegen Google wegen der Verletzung von Urheberrechten.

Oktober 2008 einigten sich Google und US-Autorenverbände auf einen Vergleich, das sog. Google Books Settlement. Google erklärte sich bereit, 125 Millionen Dollar an die Rechteinhaber zu zahlen.

Google soll laut der Vereinbarung bereits gescannte Werke sowohl in Ausschnitten im Netz veröffentlichen, als auch online verkaufen dürfen.

Das habe ich eigentlich immer anders verstanden, nämlich dass der Gigant in Zusammenhang mit diesen Büchern Werbung verkaufen darf, d.h. nicht die Bücher. An den Gewinnen aus diesen Werbeeinnahmen sollen die Autoren im Gegenzug beteiligt werden.
Google war daher in den letzen Wochen auf der Suche nach den vielen Rechteinhabern und bot ihnen die Möglichkeit, sich zu melden und ihre Rechte zu sichern. Jetzt warten alle Parteien nur noch, dass ein Gericht dieser Einigung zustimmt.

Die „Open Book Alliance“ mit Googles Erz-Konkurrenten Microsoft, Yahoo und Amazon will diese Einigung jetzt noch verhindern. Die Alliance wurde vom Internet Archive gegründet und will sich jetzt an das US-amerikanische Justizministerium wenden. Sie sehen in der Vereinbarung zwischen Google und den Autorenverbänden einen Wettbewerbsverstoß. Der Anwalt Gary L. Reback, Experte für Kartellrecht und Berater der Allianz äußerte sich gegenüber der “New York Times”:

“This deal has enormous, far-reaching anticompetitive consequences that people are just beginning to wake up to,” said Mr. Reback, a lawyer with Carr & Ferrell, a firm in Palo Alto, Calif.

Google könnte durch diese Vereinbarung eine Monopolstellung erhalten und so willkürlich die Preise bestimmen. Auch bestände die Gefahr, dass Google so weitere persönliche Daten seiner Nutzer sammle und mit Hilfe seiner Suchmaschine jederzeit nachvollziehen könne, wer welche Bücher gelesen hat. Google schätzt den Gegenwert höher ein. Durchs das Einscannen weiterer Millionen Bücher würden die Kunden nur profitieren, da sonst unzählige Bücher von Bibliotheken den Internetlesern nicht zugänglich wären.

Natürlich sind auch deutsche Rechteinhaber betroffen. Problematisch ist die gewählte Klageform.

Bei der Klage der amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände aus dem vergangenen Jahr gegen die Verletzung von Urheberrechten durch Google handelt es sich um eine sogenannte “class action”. Diese Klageform gibt es im deutschen Recht nicht. Das Besondere daran ist, dass die Entscheidung des Gerichts nicht nur für die Kläger gilt, sondern für die gesamte “class”. Dazu gehören dann auch deutsche Autoren und Verlage und somit die Wahrnehmung ihrer Rechte in den USA.

Ich habe zu Reaktionen hier im Blog bereits mehrfach berichtet und auch in welcher Form VG Wort und Börsenverein gegen diesen Deal vorgehen möchten.

Während Autoren, deren Werke aktuell lieferbar sind, dem Abkommen mit Google ausdrücklich zustimmen müssen, gilt für bereits vergriffene Titel, dass nur ein Widerspruch vor der Aufnahme in den einsehbaren Teil der Google-Bibliothek bewahrt.

Die ursprüngliche Frist bis 5. Mai 2009 wurde durch das zuständige New Yorker Bundesgericht kurz vor Fristende bis zum 4. September 2009 verlängert. Die eigentliche Gerichtsanhörung soll nun am 7. Oktober 2009 stattfinden. Erst danach steht fest, ob die Vereinbarung zwischen Google und den US-Autoren- und Verlegerverbänden wirklich gültig wird. Autoren, die über einen Widerspruch nachdenken, sollten noch einmal in sich gehen und darüber klarwerden, ob ein Nein zu Google Books nicht auch ein Nein zu kostenloser Werbung ist.

Konkrete Angaben, wie die “Open Book Alliance” nun gegen Googles Pläne vorgehen möchte, waren in den vorhandenen Quellen nicht erkennbar.

Quellen
Helft, Miguel: Google Rivals Will Oppose Book Settlement via New York Times
Allianz gegen Google via Spiegel online

[Studie] Internetbasierte Kooperationen im Social Web

Die Kulturpädagogin Christiane Schulzki-Haddouti hat eine umfangreiche Studie zum Social Web vorgelegt. Die Journalistin begutachtete dafür mehr als 1000 Anwendungen Andwendungsfällt und interviewte 47 Experten.
Diese Studie “Kooperative Technologien in Arbeit, Ausbildung und Zivilgesellschaft” (BY-NC-SA) konnte sieben Faktoren ermitteln, die für den Efolg und die Akzeptanz eines Social-Web-Angebots notwendig sind. Dazu zählen flexible Strukturen, kontextorientierte Regeln, die Untersützung von partizipativen Identitäten, soziale Umgangsformen aller Beteiligten oder auch das Feedback.
Frau Schulzki-Haddouti entwarf zudem Szenarien für

  • Wissensmanagement in Unternehmen (mit Fallbeispielen, z.B. für IBM, Coremedia)
  • Forschergruppen (mit Fallbeispielen, z.B. für das MPI für Wissenschaftsgeschichte)
  • Berufliche Bildung (mit Fallbeispielen, für Das Produktions-Lern-System (PLS), Daimler AG und Business Learning, Siemens AG)
  • Nichtstaatliche Organisationen (NGO) (mit Fallbeispielen, z.B. Ehrenamtportal Greenpeace, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)

Das klingt nach jeder Menge Lesestoff für die nächste Zeit.
Diese umfangreiche Studie ist eine Analyse für die Innovations- und Technikanalyse (ITA) im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und entstand im Rahmen eines Forschungsprojekts am Fachbereich Media der Hochschule Darmstadt.

Quelle:
Studie über internetbasierende Zusammenarbeit via heise online

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